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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung -4-

DJ DGAP-HV: BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.07.2020 in BayWa AG, Arabellastr. 4. 81925 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: BayWa AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.07.2020 
in BayWa AG, Arabellastr. 4. 81925 München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-18 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
BayWa Aktiengesellschaft München - WKN 519406, 519400, 
A2YPHU - 
- ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A2YPHU5 - 
Einladung zur 97. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 
den 28. Juli 2020 um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden 
97. ordentlichen Hauptversammlung ein. Diese 
Hauptversammlung wird als 
 
VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten stattfinden. 
 
Die Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß 
angemeldeten und im Aktienregister eingetragenen 
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten vollständig auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
im passwortgeschützten BayWa-Aktionärsportal in Bild 
und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht 
keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 
118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz. 
 
Ort der Übertragung der virtuellen 
Hauptversammlung und damit Ort der Hauptversammlung im 
Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der 
BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 
München. 
 
*Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre 
sowie ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) die 
virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen 
können.* 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
  und des Lageberichts der BayWa 
  Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019, 
  des gebilligten Konzernabschlusses und des 
  Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
  2019, einschließlich des erläuternden 
  Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
  315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, sowie des 
  Berichts des Aufsichtsrats* 
 
  Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
  der BayWa Aktiengesellschaft, 
  Arabellastraße 4, 81925 München, und im 
  Internet unter 
 
  www.baywa.com/hauptversammlung 
 
  eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, 
  dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der 
  Zugänglichmachung auf der Internetseite der 
  Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen 
  werden den Aktionären auf Anfrage einmalig mit 
  einfacher Post zugesandt. Ferner werden die 
  Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
  sein und näher erläutert werden. Entsprechend 
  den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem 
  Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
  vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
  und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns 2019* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 von 
  33.381.240,60 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
  - Ausschüttung einer Dividende von 0,95 Euro 
  je dividendenberechtigter Stückaktie = 
  33.362.715,60 Euro 
 
  - Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 
  18.525 Euro 
 
  Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
  die zum Zeitpunkt der Einberufung 140.914 
  Aktien, die im Rahmen des 
  Mitarbeiteraktienprogramms 2019 ausgegeben 
  worden sind und für das Geschäftsjahr 2019 
  nicht dividendenberechtigt sind, sowie die von 
  der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung 
  unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
  Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz 
  nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
  Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
  dividendenberechtigten Aktien verändern. In 
  diesem Fall wird bei unveränderter 
  Ausschüttung von 0,95 Euro je 
  dividendenberechtigter Stückaktie der 
  Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
  Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
  unterbreitet werden. 
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
  2019* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
  Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
  Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
  erteilen. 
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2019* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
  Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
  Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum 
  zu erteilen. 
5 *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
  Genehmigten Kapitals* 
 
  Das Genehmigte Kapital 2015 zur Schaffung von 
  Belegschaftsaktien ist zum 18. Mai 2020 
  ausgelaufen. Anstelle dieses Genehmigten 
  Kapitals soll ein neues Genehmigtes Kapital 
  2020 gegen Bareinlage unter Ausschluss des 
  Bezugsrechts der Aktionäre zum Zwecke der 
  Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der BayWa 
  Aktiengesellschaft und der mit ihr im Sinne 
  der §§ 15 ff Aktiengesetz verbundenen 
  Unternehmen geschaffen werden. 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
  zu beschließen: 
 
  a) Der Vorstand wird ermächtigt, das 
     Grundkapital in der Zeit bis zum 25. Mai 
     2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
     einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 
     5.000.000 Euro durch Ausgabe neuer auf 
     den Namen lautender vinkulierter 
     Stückaktien gegen Bareinlage an 
     Mitarbeiter der BayWa Aktiengesellschaft 
     und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff 
     Aktiengesetz verbundenen Unternehmen zu 
     erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre 
     wird ausgeschlossen. Der Vorstand wird 
     ermächtigt, mit Zustimmung des 
     Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der 
     Aktienrechte und die Bedingungen der 
     Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes 
     Kapital 2020). 
  (b) Der bisherige Absatz 2 in § 5 der 
      Satzung wird gestrichen; an seiner 
      Stelle wird folgender neuer Absatz 2 
      eingefügt: 
 
      '2. Der Vorstand ist ermächtigt, das 
      Grundkapital in der Zeit bis zum 25. Mai 
      2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
      einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 
      5.000.000 Euro durch Ausgabe neuer auf 
      den Namen lautender vinkulierter 
      Stückaktien gegen Bareinlage an 
      Mitarbeiter der BayWa Aktiengesellschaft 
      und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff 
      AktG verbundenen Unternehmen zu erhöhen. 
      Das Bezugsrecht der Aktionäre ist 
      ausgeschlossen. Der Vorstand ist 
      ermächtigt, mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der 
      Aktienrechte und die Bedingungen der 
      Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes 
      Kapital 2020).' 
6 *Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur 
  Ermöglichung einer Online-Hauptversammlung* 
 
  Gemäß den Regelungen in § 118 Abs. 1 Satz 
  2 und Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz soll in die 
  Satzung der BayWa Aktiengesellschaft eine 
  Ermächtigung des Vorstands aufgenommen werden, 
  vorzusehen, dass die Aktionäre an der 
  Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an 
  deren Ort teilnehmen können sowie ihre 
  Stimmen, auch ohne an der Versammlung 
  teilzunehmen, schriftlich oder im Wege 
  elektronischer Kommunikation abgeben dürfen 
  (Briefwahl). Außerdem soll neben dem 
  Versammlungsleiter auch der Vorstand 
  gemäß § 118 Abs. 4 Aktiengesetz zur 
  Zulassung der Bild- und Tonübertragung der 
  Hauptversammlung ermächtigt werden. 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
  zu beschließen: 
 
  (a) In die Satzung wird folgender neuer 
      Absatz 3 zu § 23 eingefügt: 
 
      'Der Vorstand ist ermächtigt, 
      vorzusehen, dass Aktionäre an der 
      Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit 
      an deren Ort und ohne einen 
      Bevollmächtigten teilnehmen und 
      sämtliche oder einzelne ihrer Rechte 
      ganz oder teilweise im Wege 
      elektronischer Kommunikation ausüben 
      können.' 
  (b) Weiter wird in der Satzung folgender 
      neuer Absatz 4 zu § 23 eingefügt: 
 
      'Weiter wird der Vorstand ermächtigt, 
      vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, 
      auch ohne an der Versammlung 
      teilzunehmen, schriftlich oder im Wege 
      elektronischer Kommunikation abgeben 
      dürfen (Briefwahl).' 
  (c) Zudem wird § 24 Absatz 8 der Satzung wie 
      folgt geändert: 
 
      'Der Vorstand oder der 
      Versammlungsleiter sind, jeweils 
      einzeln, ermächtigt, vorzusehen, die 
      Bild- und Tonübertragung der 
      Hauptversammlung zuzulassen und dabei 
      auch die Übertragung in einer Form 
      zuzulassen, zu welcher die 
      Öffentlichkeit uneingeschränkten 
      Zugang hat. 
7 *Wahl des Abschlussprüfers für das 
  Geschäftsjahr 2020* 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
  Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH 
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
  Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
  das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
 
*II. BERICHT DES VORSTANDS ZU PUNKT 5 DER TAGESORDNUNG 
ÜBER DEN BEZUGSRECHTSAUSSCHLUSS BEIM GENEHMIGTEN 
KAPITAL 2020* 
 
Der Vorstand erstattet gemäß § 203 i.V.m. § 186 
Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz den nachfolgenden Bericht zu 
Punkt 5 der Tagesordnung über die Gründe für die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 18, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts 
der Aktionäre ausgeben zu dürfen. 
 
Dieser Bericht ist ebenfalls ab der Einberufung der 
Hauptversammlung unter der Internet-Adresse 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
zugänglich. Er liegt darüber hinaus in den 
Geschäftsräumen der BayWa Aktiengesellschaft, 
Arabellastraße 4, 81925 München, sowie während der 
Dauer der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur 
Einsichtnahme aus. Der Bericht hat folgenden Inhalt: 
 
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Vorstand erneut 
zu ermächtigen, das Grundkapital gegen Bareinlage unter 
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. 
Dadurch soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats Mitarbeitern der BayWa 
Aktiengesellschaft und der mit ihr im Sinne der §§ 15 
ff Aktiengesetz verbundenen Unternehmen Aktien zu 
Vorzugsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Durch die 
Ausgabe dieser Aktien sollen die Mitarbeiter der BayWa 
Aktiengesellschaft und der mit ihr im Sinne der §§ 15 
ff Aktiengesetz verbundenen Unternehmen am Erfolg 
beteiligt, das Interesse an der BayWa-Aktie gestärkt 
und eine höhere Identifikation mit den 
Unternehmensergebnissen erreicht werden. Ferner soll 
die Bindung der Mitarbeiter der BayWa 
Aktiengesellschaft und der mit ihr im Sinne der §§ 15 
ff Aktiengesetz verbundenen Unternehmen an die BayWa 
Aktiengesellschaft erhöht werden. 
 
Ob und inwieweit von der Ermächtigung zur 
Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts 
Gebrauch gemacht wird, wird der Vorstand in jedem 
Einzelfall sorgfältig prüfen. Der Vorstand wird diese 
Option nur dann nutzen, wenn dies nach Einschätzung von 
Vorstand und Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft 
und der Aktionäre liegt. Der Vorstand wird der jeweils 
nächsten Hauptversammlung darüber berichten, sofern von 
der Ermächtigung Gebrauch gemacht wird. 
 
*III. INFORMATIONEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER 
VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
('COVID-19-Gesetz') hat der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abzuhalten. Die Durchführung der Hauptversammlung als 
virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des 
COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen beim Ablauf 
der Versammlung sowie bei den Aktionärsrechten. 
 
*Wir bitten unsere Aktionäre um besondere Beachtung der 
nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit der Verfolgung 
der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des 
Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärsrechten.* 
 
*1. Teilhabe an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilhabe an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 23 der Satzung der 
BayWa Aktiengesellschaft diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und 
rechtzeitig angemeldet sind. 
 
Die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung muss der 
Gesellschaft bis spätestens *Dienstag, 21. Juli 2020, 
24:00 Uhr (MESZ)*, zugehen. Für die Übermittlung 
der Anmeldung an die Gesellschaft stehen die folgenden 
Wege zur Verfügung: 
 
(1) Die Anmeldung zur Hauptversammlung kann an 
    die Gesellschaft per Post, Telefax oder 
    E-Mail übersandt werden unter der folgenden 
    Adresse: 
 
     BayWa Aktiengesellschaft 
     c/o Better Orange IR & HV AG 
     Haidelweg 48 
     81241 München 
     Deutschland 
     Telefax: +49 89 889 69 06 - 33 
     E-Mail: baywa@better-orange.de 
 
    Zur Erleichterung der Anmeldung wird 
    Aktionären, die spätestens am Dienstag, 14. 
    Juli 2020, 00:00 Uhr (MESZ), im 
    Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
    sind, zusammen mit der persönlichen 
    Einladung zur virtuellen Hauptversammlung 
    ein Anmeldeformular übersandt. Sofern für 
    die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft 
    zur Verfügung gestellte Anmeldeformular 
    verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben 
    für eine zweifelsfreie Identifizierung des 
    sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum 
    Beispiel durch die Nennung des vollständigen 
    Namens bzw. der vollständigen Firma des 
    Aktionärs und der Anschrift. 
(2) Aktionäre, die am Dienstag, 14. Juli 2020, 
    00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der 
    Gesellschaft eingetragen sind, haben zudem 
    die Möglichkeit, sich elektronisch unter 
    Nutzung des passwortgeschützten 
    BayWa-Aktionärsportals unter der 
    Internetadresse 
 
    www.baywa.com/hauptversammlung 
 
    zur Hauptversammlung anzumelden. 
 
Die persönlichen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und 
Zugangspasswort) für das BayWa-Aktionärsportal werden 
denjenigen Aktionäre, die am Dienstag, 14. Juli 2020, 
00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen sind, zusammen mit der persönlichen 
Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Im 
Übrigen werden die persönlichen Zugangsdaten für 
das BayWa-Aktionärsportal nach Eingang der 
ordnungsgemäßen Anmeldung bei der Gesellschaft mit 
der Anmeldebestätigung ('Ticket') zugesandt. Der 
persönlichen Einladung zur virtuellen Hauptversammlung 
bzw. dem Ticket sind auch Formulare für die Stimmabgabe 
per Briefwahl, die Bevollmächtigung eines Dritten und 
die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter beigefügt. 
 
Zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und der Beendigung 
der virtuellen Hauptversammlung können aus 
arbeitstechnischen Gründen Umschreibungen im 
Aktienregister nur dann vorgenommen werden, wenn der 
Umschreibungsantrag *bis Dienstag, 21. Juli 2020, 24:00 
Uhr *(MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen ist. 
Später eingehende Umschreibungsanträge können erst nach 
der Hauptversammlung bearbeitet werden, sodass der 
Erwerber Teilhaberechte und Stimmrechte aus diesen 
Aktien faktisch nicht ausüben kann (Umschreibungsstopp 
bzw. 'Technical Record Date'). In solchen Fällen 
bleiben Teilhabe- und Stimmrecht bis zur Umschreibung 
noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die 
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden 
daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie 
möglich zu stellen. 
 
Wir weisen darauf hin, dass für die Teilhabe an der 
virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts ausschließlich die 
Teilnahmebedingungen nach Gesetz und Satzung der BayWa 
Aktiengesellschaft maßgeblich sind. 
 
*2. Bild- und Tonübertragung der virtuellen 
Hauptversammlung im Internet* 
 
Die gesamte virtuelle Hauptversammlung kann von den 
ordnungsgemäß angemeldeten und im Aktienregister 
eingetragenen Aktionären und deren Bevollmächtigten am 
Dienstag, 28. Juli 2020, ab 10:00 Uhr (MESZ), in Bild 
und Ton im Internet über das passwortgeschützte 
BayWa-Aktionärsportal unter 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
verfolgt werden. Die persönlichen Zugangsdaten zur 
Nutzung des BayWa-Aktionärsportals werden mit der 
persönlichen Einladung bzw. dem Ticket zur virtuellen 
Hauptversammlung übersandt (siehe im Einzelnen unter 
III.1). 
 
*3. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht bzw. 
Teilhaberecht in der virtuellen Hauptversammlung durch 
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen 
Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine 
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder 
einen sonstigen Dritten, ausüben zu lassen. Auch im 
Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine 
ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs sowie eine 
Eintragung im Aktienregister - wie oben unter III.1 
ausgeführt - erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
*3.1 Bevollmächtigung eines Dritten* 
 
Die Erteilung einer Vollmacht an einen Dritten und ihr 
Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft 
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. 
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten 
erklärt, so bedarf es eines Nachweises der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular zur 
Bevollmächtigung eines Dritten erhalten Aktionäre 
zusammen mit der persönlichen Einladung bzw. dem Ticket 
zur virtuellen Hauptversammlung (siehe III.1). Ein 
Formular ist zudem abrufbar unter der Internetadresse 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
Aktionäre, die einen Dritten bevollmächtigen möchten, 
werden gebeten, vorzugsweise die zur Verfügung 
gestellten Formulare zu verwenden. Besonderheiten 
können bei der Bevollmächtigung von Intermediären, 
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder 
geschäftsmäßig Handelnden (§ 135 Aktiengesetz) 
vorliegen (siehe nachfolgend III.3.2). 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft können bis *Montag, 27. Juli 2020, 24:00 
Uhr *(MESZ), per Post, per Telefax oder per E-Mail 
unter folgender Adresse erfolgen: 
 
 BayWa Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 18, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-

81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 889 69 06 - 33 
 E-Mail: baywa@better-orange.de 
 
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Erteilung 
einer Vollmacht an einen Dritten, ihren Widerruf und 
den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft über das passwortgeschützte 
BayWa-Aktionärsportal unter der Internetadresse 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
zu übermitteln. Die Zugangsdaten zum 
BayWa-Aktionärsportal werden mit der persönlichen 
Einladung bzw. dem Ticket zur virtuellen 
Hauptversammlung übersandt (siehe III.1). Die 
Möglichkeit zur Übermittlung über das 
BayWa-Aktionärsportal besteht *bis unmittelbar vor 
Beginn der Abstimmungen in der virtuellen 
Hauptversammlung am Dienstag, 28. Juli 2020*. Auch 
Vollmachten, die bereits (wie oben beschrieben) per 
Post, Telefax oder E-Mail gegenüber der Gesellschaft 
erteilt oder nachgewiesen worden sind, können bis zu 
diesem Zeitpunkt noch über das BayWa-Aktionärsportal 
widerrufen werden. 
 
Auch Bevollmächtigte (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) können nicht 
physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Bevollmächtigte können das Stimmrecht nur im Wege der 
Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft ausüben. Damit ein Bevollmächtigter die 
virtuelle Hauptversammlung über das 
BayWa-Aktionärsportal verfolgen und eine Briefwahl oder 
eine Erteilung von (Unter-)Vollmacht auch auf 
elektronischem Weg über das BayWa-Aktionärsportal 
vornehmen kann, benötigt dieser die Zugangsdaten des 
Aktionärs für das BayWa-Aktionärsportal. Bei Erteilung 
der Vollmacht gleichzeitig mit der Anmeldung zur 
virtuellen Hauptversammlung werden die Zugangsdaten 
direkt an den Bevollmächtigten übersandt. Ansonsten ist 
die Weitergabe der Zugangsdaten für das 
BayWa-Aktionärsportal an den Bevollmächtigten durch den 
Aktionär erforderlich. 
 
Nähere Einzelheiten zu Vollmachtserteilung werden 
unseren Aktionären zusammen mit den Unterlagen zur 
Hauptversammlung zugesandt. 
 
*3.2 Bevollmächtigung von Intermediären oder 
geschäftsmäßig Handelnden (§ 135 Aktiengesetz)* 
 
Soweit eine Vollmacht an einen Intermediär, eine 
Aktionärsvereinigung oder an eine im Hinblick auf die 
Stimmrechtsausübung nach den aktienrechtlichen 
Bestimmungen diesen gleichgestellte Person oder 
Institution erteilt wird, bedürfen die 
Vollmachtserteilung und ihr Widerruf nach den 
gesetzlichen Vorschriften nicht der Textform. Hier 
genügt es, wenn die Vollmachtserklärung vom 
Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. 
Intermediäre und Aktionärsvereinigungen sowie die ihnen 
nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen und 
Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung 
abweichende Regelungen vorsehen; bitte stimmen Sie sich 
mit den diesbezüglich jeweils zu Bevollmächtigenden ab. 
Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedarf es in diesem Fall 
nicht. Die Ausführungen unter III.3.1, vorletzter 
Absatz, gelten entsprechend. 
 
*3.3 Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter* 
 
Wir bieten allen Aktionärinnen und Aktionären an, sich 
durch unsere Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. 
Soweit die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, 
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Soweit entsprechende 
Weisungen nicht erfolgen, können die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter die Stimmen 
nicht vertreten. Bitte beachten Sie, dass die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Weisungen 
und Aufträge zum Stellen von Fragen oder von Anträgen 
und zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen. 
 
Auch die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
sowie der Widerruf dieser Vollmacht und die 
Änderung von Weisungen bedürfen der Textform (§ 
126b Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Formular zur 
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter erhalten Aktionäre zusammen mit 
der persönlichen Einladung bzw. dem Ticket zur 
virtuellen Hauptversammlung (siehe III.1). Ein Formular 
ist zudem abrufbar unter der Internetadresse 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
Vollmachten und Weisungen zugunsten der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können per 
Post, Telefax oder E-Mail unter der nachstehenden 
Adresse bis *Montag, 27. Juli 2020, 24:00 Uhr* (MESZ), 
erteilt, geändert oder widerrufen werden: 
 
 BayWa Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 889 69 06 - 33 
 E-Mail: baywa@better-orange.de 
 
Außerdem können Vollmachten und Weisungen 
zugunsten der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter über das passwortgeschützte 
BayWa-Aktionärsportal unter der Internetadresse 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die 
Zugangsdaten zum BayWa-Aktionärsportal werden mit der 
persönlichen Einladung bzw. dem Ticket zur virtuellen 
Hauptversammlung übersandt (siehe III.1). Die 
Möglichkeit zur Übermittlung über das 
BayWa-Aktionärsportal besteht *bis unmittelbar vor 
Beginn der Abstimmungen in der virtuellen 
Hauptversammlung am Dienstag, 28. Juli 2020*. Auch 
Vollmachten und Weisungen, die bereits (wie oben 
beschrieben) per Post, Telefax oder E-Mail erteilt 
worden sind, können bis zu diesem Zeitpunkt noch über 
das BayWa-Aktionärsportal widerrufen bzw. geändert 
werden. 
 
Nähere Einzelheiten zu Vollmachts- und 
Weisungserteilung werden unseren Aktionären zusammen 
mit den Unterlagen zur Hauptversammlung zugesandt. 
 
*4. Stimmrechtsausübung durch Briefwahl* 
 
Aktionäre können ihre Stimmen im Wege einer Briefwahl 
entweder (i) schriftlich (d.h. per Post, Telefax oder 
E-Mail) oder (ii) im Wege elektronischer Kommunikation 
(über das passwortgeschützte BayWa-Aktionärsportal) 
abgeben und ändern. Zur Ausübung des Stimmrechts im 
Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre - 
persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die 
sich wie vorstehend unter III.1 beschrieben 
ordnungsgemäß angemeldet haben und im 
Aktienregister eingetragen sind. 
 
Ein Formular für die schriftliche Briefwahl per Post, 
Telefax oder E-Mail wird mit der persönlichen Einladung 
bzw. dem Ticket zur virtuellen Hauptversammlung 
übersandt (siehe III.1). Ein Formular ist zudem 
abrufbar unter der Internetadresse 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
Die per schriftlicher Briefwahl abgegebenen Stimmen 
müssen der Gesellschaft bis *Montag, 27. Juli 2020, 
24:00 Uhr *(MESZ), unter der folgenden Anschrift oder 
E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 BayWa Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 889 69 06 - 33 
 E-Mail: baywa@better-orange.de 
 
Außerdem besteht die Möglichkeit zur Stimmabgabe 
per elektronischer Briefwahl über das 
passwortgeschützte BayWa-Aktionärsportal unter der 
Internetadresse 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
Die Zugangsdaten zum BayWa-Aktionärsportal werden mit 
der persönlichen Einladung bzw. dem Ticket zur 
virtuellen Hauptversammlung übersandt (siehe III.1). 
Die Möglichkeit zur Übermittlung über das 
BayWa-Aktionärsportal besteht *bis unmittelbar vor 
Beginn der Abstimmungen in der virtuellen 
Hauptversammlung am Dienstag, 28. Juli 2020*. Bis zu 
diesem Zeitpunkt können Briefwahlstimmen über das 
BayWa-Aktionärsportal auch noch geändert werden. Eine 
Änderung über das BayWa-Aktionärsportal ist bis zu 
diesem Zeitpunkt auch möglich für Briefwahlstimmen, die 
bereits (wie oben beschrieben) schriftlich (d.h. per 
Post, Telefax oder E-Mail) abgegeben worden sind. 
 
Nähere Einzelheiten zur Stimmabgabe per Briefwahl 
werden unseren Aktionären zusammen mit den Unterlagen 
zur Hauptversammlung zugesandt. 
 
*5. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, 
Fragemöglichkeit, Widerspruchsrecht* 
 
*5.1 Verlangen nach Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 
Abs. 2 Aktiengesetz)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 Euro, dies entspricht rechnerisch 195.313 
Aktien, erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
Die Antragsteller haben dabei nachzuweisen, dass sie 
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und die Aktien bis 
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. 
Jedem neuen Gegenstand für die Tagesordnung muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; 
der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung 
sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin 
ist also *Samstag, 27. Juni 2020, 24:00 Uhr *(MESZ). 
Wir bitten entsprechende Verlangen an folgende Adresse 
zu richten: 
 
 BayWa Aktiengesellschaft 
 Corporate Legal 
 Arabellastraße 4 
 81925 München 
 Deutschland 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 18, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter der Internetadresse 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*5.2 Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 
Abs. 1, 127 Aktiengesetz)* 
 
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz 
berechtigt, Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von 
Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten 
zu stellen. Gleiches gilt für Gegenvorschläge zu 
Wahlvorschlägen für die Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern (§ 127 
Aktiengesetz). Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären sind ausschließlich zu richten an: 
 
 BayWa Aktiengesellschaft 
 Corporate Legal 
 Arabellastraße 4 
 81925 München 
 Deutschland 
 Telefax-Nr. +49 89 9222-3486 
 E-Mail: hauptversammlung@baywa.de 
 
Die bis *Montag, 13. Juli 2020, 24:00 Uhr *(MESZ), 
unter der vorstehend angegebenen Adresse eingegangenen 
und zugänglich zu machenden Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und 
gegebenenfalls mit den nach § 127 Satz 4 Aktiengesetz 
zu ergänzenden Inhalten zugänglich gemacht. Etwaige 
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf 
dieser Internetseite veröffentlicht. 
 
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
Gegenanträge ohne Begründung müssen nicht zugänglich 
gemacht werden. Ein Gegenantrag braucht ferner dann 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der 
Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 Satz 1 
Aktiengesetz vorliegt. Die Begründung braucht auch dann 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt 
mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 Aktiengesetz 
müssen nicht begründet werden. Wahlvorschläge werden 
nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den 
ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen 
Person und im Fall einer Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren 
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten enthalten. Nach § 127 Abs. 1 
Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Abs. 2 
Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei deren 
Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite 
zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen 
gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das 
Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend. 
 
Nach der gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes 
ist das Recht der Aktionäre, in der virtuellen 
Hauptversammlung (Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge zu 
Punkten der Tagesordnung sowie Geschäftsführungsanträge 
zu stellen, ausgeschlossen. Übermittelte 
Gegenanträge, soweit sie sich nicht in der Ablehnung 
eines Beschlussvorschlages der Verwaltung erschöpfen, 
sowie Wahlvorschläge werden daher in der 
Hauptversammlung nicht zur Abstimmung gestellt und auch 
nicht anderweitig behandelt. 
 
*5.3 Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen 
Kommunikation (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 
COVID-19-Gesetz)* 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (ausgenommen die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) 
haben eine Fragemöglichkeit im Wege elektronischer 
Kommunikation gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 
COVID-19-Gesetz. Die Fragemöglichkeit besteht nur für 
Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die sich wie unter 
III.1 beschrieben ordnungsgemäß zur virtuellen 
Hauptversammlung angemeldet haben und im Aktienregister 
eingetragen sind. Fragen der Aktionäre sind bis 
spätestens zwei Tage vor der virtuellen 
Hauptversammlung, d.h. bis spätestens *Sonntag, 26. 
Juli 2020, 24:00 Uhr* (MESZ), ausschließlich im 
Wege der elektronischen Kommunikation über das 
passwortgeschützte BayWa-Aktionärsportal unter der 
Internetadresse 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
einzureichen. 
 
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, 
freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Er 
kann dabei Fragen zusammenfassen und auch im Interesse 
der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Der 
Vorstand behält sich vor, Antworten auf Fragen vorab 
unter der Internetadresse 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
zu veröffentlichen und in diesem Fall auf eine erneute 
Beantwortung während der virtuellen Hauptversammlung zu 
verzichten. 
 
*5.4 Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen 
Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 
COVID-19-Gesetz* 
 
Aktionäre und Bevollmächtigte, die das Stimmrecht 
ausgeübt haben, können im Wege elektronischer 
Kommunikation über das passwortgeschützte 
BayWa-Aktionärsportal unter der Internetadresse 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
gemäß § 245 Nr. 1 Aktiengesetz i.V.m. § 1 Abs. 2 
Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz Widerspruch gegen 
Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung erklären. 
Das Recht, Widerspruch zu erklären, besteht am 28. Juli 
2020 vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu 
ihrer Schließung durch den Versammlungsleiter. 
 
*5.5 Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 
Aktiengesetz und § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4, Satz 2 
COVID-19-Gesetz finden sich unter der Internetadresse 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
*6. Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die BayWa Aktiengesellschaft 35.279.062 Aktien 
ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die 
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 35.279.062. Hiervon 
hält die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 19.500 eigene Aktien. Hieraus stehen 
ihr keine Stimmrechte zu. 
 
*7. Angabe der Internetseite, über die 
hauptversammlungsrelevante Informationen zugänglich 
sind* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich 
zu machenden Unterlagen und etwaige Anträge der 
Aktionäre sowie weitere Informationen stehen auch auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
zur Verfügung. 
 
*8. Informationen für Aktionäre zum Datenschutz* 
 
Bei der Anmeldung zur, der Teilnahme an der 
Hauptversammlung und der Erteilung von 
Stimmrechtsvollmachten, erhebt die Gesellschaft 
personenbezogene Daten über die sich anmeldenden 
Aktionäre und/oder die bevollmächtigte Person. Die 
Datenerhebung erfolgt zu dem Zweck, den Aktionären die 
Ausübung ihrer Rechte in der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. Die Gesellschaft verarbeitet die 
personenbezogenen Daten als Verantwortliche gemäß 
den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung 
('DS-GVO') und des Bundesdatenschutzgesetzes. 
Einzelheiten zur Verarbeitung der personenbezogenen 
Daten und den Rechten der Betroffenen gemäß der 
DS-GVO finden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
München, im Juni 2020 
 
*BayWa Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-06-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: BayWa AG 
             Arabellastr. 4 
             81925 München 
             Deutschland 
E-Mail:      tobias.priske@baywa.de 
Internet:    https://www.baywa.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1073741 2020-06-18 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 18, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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