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DGAP-HV: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus -4-

DJ DGAP-HV: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.07.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.07.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-18 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft München - ISIN 
DE0005199905 / Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 - 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 
den 28. Juli 2020, 10.00 Uhr, in München ein, die ausschließlich als *virtuelle 
Hauptversammlung* ohne die Möglichkeit 
der persönlichen Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird. 
 
I.  *Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
    Bevollmächtigten* 
 
    Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie hat der Vorstand 
    gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im 
    Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
    Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
    vom 27.03.2020 ('*COVID-19-Gesetz'*) entschieden, die Hauptversammlung ohne 
    physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten in Anwesenheit 
    unter anderem eines mit der Niederschrift beauftragten Notars in den 
    Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marienplatz 11, 80327 München, 
    ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten und den 
    Aktionären die Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation 
    (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung zu ermöglichen. Es ist deshalb *keine 
    persönliche Teilnahme von Aktionären oder Aktionärsvertretern möglich*. Die 
    gesamte Hauptversammlung wird im zugangsgeschützten Internetservice zur 
    Hauptversammlung ("*Online-Service*") unter 
 
    https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events 
    /hauptversammlung 
 
    in Bild und Ton übertragen. 
 
    Die Auswirkungen der Durchführung der diesjährigen Hauptversammlung ohne 
    physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten werden im 
    Abschnitt III. dieser Einladung näher erläutert. 
II. *Tagesordnung und Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungsgegenständen* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und 
   des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019, sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a 
   Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019* 
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2020 und 
   sonstiger unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses - vor, die BTU Treuhand GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die 
   etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 
   2020 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie zum 
   Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2020 
   und 2021 zu bestellen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der 
   nächsten Hauptversammlung erfolgt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an 
   die Abschlussprüfung der Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde. 
5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Steffen Stremme endet mit Ablauf 
   der Hauptversammlung am 28. Juli 2020, so dass die Wahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds erforderlich ist. 
 
   Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft 
   aus sechs Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
   in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes 
   aus vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden 
   Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Josef Schmid, Rechtsanwalt und Mitglied 
   des Bayerischen Landtags, wohnhaft in München, mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 28. Juli 2020 für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das 
   Geschäftsjahr 2022 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner zum 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Der vorgenannte Wahlvorschlag steht im Einklang mit dem Kompetenzprofil des 
   Aufsichtsrats sowie den Zielen, die er sich für seine Zusammensetzung gegeben 
   hat. Der Wahlvorschlag steht ferner im Einklang mit den Empfehlungen des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 
   ("DCGK"). Die Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor 
   vertraut, in dem die Gesellschaft tätig ist. 
 
   Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden die nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung relevanten persönlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen des vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den 
   Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär wie folgt offengelegt: Herr Josef Schmid hat keine solchen 
   Beziehungen. 
 
   Herr Josef Schmid ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsrat noch ist er Mitglied in einem vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremium eines Wirtschaftsunternehmens im Sinne von § 125 
   Abs. 1 Satz 5 AktG. 
 
   Weitere Informationen zum vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere ein 
   aktueller Lebenslauf, stehen den Aktionären vom Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung an im Internet unter 
 
   https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events 
   /hauptversammlung 
 
   zur Verfügung. 
6. *Änderung der Satzung in § 15 Abs. 1 (Teilnahmerecht und Stimmrecht der 
   Aktionäre)* 
 
   Die Anforderungen an den zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts zu erbringenden Nachweis wurden durch das Gesetz zur 
   Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. Bei 
   Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften reicht nach dem geänderten § 123 
   Abs. 4 Satz 1 AktG für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung 
   des Stimmrechts künftig ein Nachweis des Letztintermediärs gemäß dem neu 
   eingefügten § 67c Abs. 3 AktG aus. Nach § 15 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft ist hingegen entsprechend den Vorgaben der bislang geltenden 
   Fassung des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   zur Ausübung des Stimmrechts ein in Textform erstellter besonderer Nachweis 
   des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. 
 
   Das ARUG II ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Änderungen des § 
   123 Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu aufgenommene § 67c AktG finden allerdings 
   erst ab dem 3. September 2020 und erstmals auf Hauptversammlungen Anwendung, 
   die nach dem 3. September 2020 einberufen werden. 
 
   Um ein ab diesem Zeitpunkt mögliches Abweichen der Regelungen zum Nachweis für 
   die Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts in 
   Satzung und Gesetz zu vermeiden, soll bereits jetzt die Anpassung der Satzung 
   beschlossen werden. Der Vorstand soll durch entsprechende Anmeldung zum 
   Handelsregister sicherstellen, dass die Satzungsänderung erst ab dem 3. 
   September 2020 wirksam wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   § 15 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 der Satzung der Gesellschaft werden durch folgende 
   Sätze 2 und 3 ersetzt: 
 
    "Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
    Gesellschaft unter der in der Einberufung 
    hierfür mitgeteilten Adresse nach 
    Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen 
    Fristvorschriften in Textform rechtzeitig 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 18, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus -2-

zugehen. Der Nachweis ist durch einen auf 
    den Beginn des 21. Tages vor der 
    Hauptversammlung bezogenen Nachweis des 
    Anteilsbesitzes in Textform zu führen, 
    wobei ein Nachweis durch den 
    Letztintermediär (z.B. das depotführende 
    Kreditinstitut) gemäß § 67c Abs. 3 
    AktG ausreicht." 
 
   Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung erst nach dem 3. 
   September 2020 zur Eintragung beim Handelsregister anzumelden. 
7. *Änderung der Satzung durch Ergänzung des § 15 (Teilnahmerecht und 
   Stimmrecht der Aktionäre) um einen Absatz 4* 
 
   Vor dem Hintergrund der aktuellen Erfahrungen mit der Ausbreitung des 
   Coronavirus sollen bestimmte, durch das Gesetz eingeräumte Möglichkeiten zur 
   Erhöhung des Handlungsspielraums der Gesellschaft bei der Abhaltung der 
   Hauptversammlung, künftig ausgeschöpft werden können. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   § 15 der Satzung der Gesellschaft wird um folgenden Absatz 4 ergänzt: 
 
    "Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, 
    dass die Aktionäre an der Hauptversammlung 
    auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne 
    einen Bevollmächtigten teilnehmen und 
    sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz 
    oder teilweise im Wege der elektronischen 
    Kommunikation ausüben können (sog. 
    Online-Teilnahme). Der Vorstand ist 
    ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und dem 
    Verfahren der Teilnahme und Rechtsausübung 
    nach Satz 1 zu treffen. Diese werden mit 
    der Einberufung der Hauptversammlung 
    bekannt gemacht." 
III. 
 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts* 
 
   Die Hauptversammlung wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ohne 
   physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ausschließlich als 
   virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Es ist deshalb *keine persönliche Teilnahme von 
   Aktionären oder Aktionärsvertretern an der virtuellen Hauptversammlung möglich*. Die 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht über elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie 
   Vollmachtserteilung ausüben. Die gesamte Hauptversammlung wird im Online-Service unter 
   der in Abschnitt I. genannten Internetadresse in Bild und Ton übertragen. 
 
   Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   (mittels Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten) sind gemäß § 15 Abs. 1 der 
   Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung 
   angemeldet ('Anmeldung') und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben ('Nachweis'). 
   Anmeldung und Nachweis bedürfen der Textform. 
 
   Der Nachweis ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden 
   Instituts über den Anteilsbesitz zu erbringen und muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 7. Juli 2020 (d.h. 7. Juli 
   2020, 0.00 Uhr) beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne 
   bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im 
   Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die 
   Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt 
   maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem 
   Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
   genannten Adresse bis spätestens 
 
   *Dienstag, den 21. Juli 2020, 24.00 Uhr,* 
 
   eingehen (auch bei der Übersendung per Telefax oder per E-Mail ist für die Zwecke 
   der Fristwahrung der Zeitpunkt des Eingangs maßgebend): 
 
   LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
   c/o dwpbank 
   Deutsche WertpapierService Bank AG 
   Hauptversammlung und Gattungsdaten (DSHVG) 
   Landsberger Straße 187 
   80687 München 
   Telefon: +49 69 5099 1241 
   Fax: +49 69 5099 1110 oder 
   E-Mail: HV-Eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Damit Aktionäre unter der oben in Abschnitt I. genannten Internetadresse die Bild- und 
   Tonübertragung der Hauptversammlung verfolgen oder den Online-Service zur Ausübung 
   ihres Stimmrechts oder zur Erteilung oder Änderung von Vollmachten oder Weisungen 
   nutzen können, ist die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis 
   erforderlich. Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises unter 
   einer der vorstehend genannten Adressen werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt, die die notwendigen Basisdaten für die Nutzung des 
   Online-Service enthalten. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne mit dieser Bitte das Teilnahme- oder 
   Stimmrecht der Aktionäre einzuschränken - frühzeitig für die Übersendung der 
   Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft unter einer der oben genannten 
   Adressen Sorge zu tragen. 
2. *Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten oder mittels Briefwahl* 
 
   a) *Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
      Aktionäre können ihr Stimmrecht nach entsprechender Vollmachtserteilung durch 
      einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
      Aktionärsvereinigung oder einen Dritten, ausüben lassen. Auch im Falle der 
      Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte sind die fristgemäße Anmeldung 
      zur Hauptversammlung und der Nachweis nach Maßgabe der vorstehenden 
      Ausführungen in Abschnitt III.1. erforderlich. 
 
      Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber 
      der Gesellschaft erfolgen. 
 
      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
      Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei 
      Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer 
      Aktionärsvereinigung oder eines diesen nach § 135 AktG gleichgestellten 
      Rechtsträgers können Besonderheiten gelten, die bei dem jeweils zu 
      Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Die Aktionäre werden gebeten, sich in 
      einem solchen Fall mit dem zu bevollmächtigenden Rechtsträger rechtzeitig 
      wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
      Bevollmächtigte können ebenso wie die Aktionäre nicht physisch an der 
      Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen 
      vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl (vgl. Abschnitt III. 2. 
      c)) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den weisungsgebundenen 
      Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (vgl. Abschnitt III. 2. b)) ausüben. 
 
      Für Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, hält die 
      Gesellschaft Formulare bereit, die die Aktionäre verwenden können, aber nicht 
      müssen. Das Vollmachtsformular wird den ordnungsgemäß angemeldeten 
      Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur virtuellen Hauptversammlung 
      zugesandt. Darüber hinaus kann das Vollmachtformular auch auf der 
      Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events 
      /hauptversammlung 
 
      heruntergeladen werden. 
 
      Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine 
      oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
      Bevollmächtigungen, deren Widerruf und Vollmachtsnachweise können vor der 
      Hauptversammlung *per Post oder Fax* (nicht aber per E-Mail) an eine der oben 
      in Abschnitt III. 1. angegebenen Adressen bis zum *27. Juli 2020, 24.00 Uhr*, 
      eingehend übermittelt werden. Später eingehende Bevollmächtigungen, deren 
      Widerruf und Vollmachtsnachweise per Post oder Fax werden nicht 
      berücksichtigt. Die Aktionäre haben zudem - auch über den 27. Juli 2020, 24.00 
      Uhr, hinaus - bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen 
      Hauptversammlung - die Möglichkeit der Übermittlung von 
      Bevollmächtigungen, deren Widerruf und Vollmachtsnachweisen über den 
      Online-Service unter der oben in Abschnitt I. angegebenen Internetadresse. 
   b) *Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
      Die Gesellschaft bietet den Aktionären und deren Bevollmächtigten an, bereits 
      vor oder während der virtuellen Hauptversammlung einen von der Gesellschaft 
      benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in 
      diesem Fall sind die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der 
      Nachweis nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen in Abschnitt III. 1. 
      erforderlich. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das 
      Stimmrecht im Falle der Bevollmächtigung ausschließlich auf Grundlage der 
      vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne konkrete Weisung des Aktionärs ist 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 18, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus -3-

der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung 
      befugt. Ebenso wenig nimmt der von der Gesellschaft benannte, 
      weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen 
      gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen und Anträgen 
      entgegen. 
 
      Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die dem von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht mit Weisungen erteilen möchten, 
      können diese in Textform erteilen. Dafür kann das Formular verwendet werden, 
      das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur virtuellen 
      Hauptversammlung zugesandt wird. 
 
      Es gibt zwei Möglichkeiten, den von der Gesellschaft benannten, 
      weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesem 
      Weisungen, wie er abstimmen soll, zu erteilen: 
 
      - Die Vollmacht nebst Weisungen für den 
        Stimmrechtsvertreter sowie etwaige 
        Änderungen und der Widerruf 
        derselben ist vor der Hauptversammlung 
        *per Post oder Fax* (nicht aber per 
        E-Mail) an eine der oben in Abschnitt 
        III. 1. angegebenen Adressen bis zum 
        *27. Juli 2020, 24:00 Uhr*, eingehend 
        zu übermitteln. Später eingehende 
        Bevollmächtigungen und Weisungen 
        (einschließlich deren 
        Änderungen und Widerruf) per Post 
        oder Fax werden nicht berücksichtigt. 
      - Die Aktionäre und deren 
        Bevollmächtigte haben des Weiteren - 
        auch über den 27. Juli 2020, 24:00 
        Uhr, hinaus - bis zum Beginn der 
        Abstimmungen in der virtuellen 
        Hauptversammlung die Möglichkeit, die 
        Vollmacht und Weisungen an den von der 
        Gesellschaft benannten 
        Stimmrechtsvertreter über den 
        Online-Service unter der oben in 
        Abschnitt I. angegebenen 
        Internetadresse zu erteilen, zu ändern 
        oder zu widerrufen. 
 
      Erhält der von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene 
      Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand sowohl per Post oder 
      Fax als auch über den Online-Service Vollmacht und Weisungen 
      (einschließlich deren Änderung oder Widerruf), werden unabhängig von 
      den Eingangsdaten ausschließlich die über den Online-Service erteilte 
      Vollmacht und die erteilten Weisungen als verbindlich angesehen. 
   c) *Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch ohne an der Hauptversammlung 
      teilzunehmen im Wege elektronischer Kommunikation nach § 118 Abs. 2 AktG durch 
      sogenannte Briefwahl ausüben. Auch im Fall der Briefwahl sind eine 
      fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und ein fristgemäßer 
      Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen in Abschnitt III. 1. erforderlich. 
      Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, 
      Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte 
      Rechtsträger können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen. 
 
      Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege elektronischer 
      Kommunikation über den Online-Service unter der in Abschnitt I. angegebenen 
      Internetadresse abgegeben, geändert oder widerrufen werden, und zwar bis zum 
      Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung. 
3. *Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG und Fragemöglichkeit im 
   Wege der elektronischen Kommunikation* 
a) *Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 
   122 Abs. 2 AktG* 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt 
   und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben 
   gemäß § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG 
   nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
   Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
   Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung dieser 
   90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die 
   ausdrücklich hingewiesen wird. 
 
   Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der 
   Gesellschaft spätestens am *Samstag, den 27. Juni 2020, 24.00 Uhr*, eingehen. 
   Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: 
 
   LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
   - Vorstandssekretariat - 
   Marienplatz 11 
   80331 München 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht 
   bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang 
   des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem 
   unter der Internetadresse 
 
   https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events 
   /hauptversammlung 
 
   zugänglich gemacht. 
b) *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
   Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen begründeten Gegenantrag 
   zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
   Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer 
   Maßgabe von § 126 Abs. 1 und Abs. 2 AktG auf der Internetseite der 
   Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am *Montag, den 13. Juli 
   2020, 24.00 Uhr*, eingeht. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht 
   zugänglich gemacht zu werden, wenn der Vorschlag nicht die folgenden Angaben 
   enthält: Name, ausgeübter Beruf, Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen sowie - 
   bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern - die Angaben nach § 125 
   Abs. 1 Satz 5 AktG. 
 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der 
   Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
   von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer 
   Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und Abs. 2 AktG auf der Internetseite der 
   Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am *Montag, den 13. Juli 
   2020, 24.00 Uhr*, eingeht. 
 
   Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge im Internet 
   unter 
 
   https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events 
   /hauptversammlung 
 
   zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige 
   Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten 
   Internetadresse zugänglich machen. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu 
   richten an: 
 
   LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
   - Vorstandssekretariat - 
   Marienplatz 11 
   80331 München, oder 
   Fax: +49 (0)89 23691-600, oder 
   E-Mail: info@ludwigbeck.de 
 
   Mit der Veröffentlichung von Gegenanträgen und/oder Wahlvorschlägen 
   entsprechend den vorstehend geschilderten Maßgaben kommt die Gesellschaft 
   ihrer gesetzlichen Pflicht nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG nach, da diese 
   Vorschriften vom COVID-19-Gesetz unberührt bleiben. Wir weisen allerdings 
   darauf hin, dass eine Abstimmung über Gegenanträge oder Wahlvorschläge in der 
   virtuellen Hauptversammlung nicht erfolgen wird, da diese in der virtuellen 
   Hauptversammlung von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten nicht gestellt 
   werden können. Gleiches gilt für etwaige Geschäftsordnungsanträge. 
c) *Fragemöglichkeit der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation* 
 
   Den Aktionären wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 
   des COVID-19-Gesetzes eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen 
   Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat vorgegeben, dass ein Fragerecht der 
   Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung selbst nicht besteht. Vielmehr 
   sind Fragen von Aktionären bis spätestens *Sonntag, den 26. Juli 2020, 24.00 
   Uhr,* ausschließlich über den Online-Service unter der in Abschnitt I. 
   genannten Internetadresse einzureichen. Später eingehende Fragen werden nicht 
   berücksichtigt. Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für 
   ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die den erforderlichen Nachweis nach 
   Maßgabe der Ausführungen in Abschnitt III. 1. erbracht haben. Der 
   Vorstand entscheidet abweichend von § 131 AktG nach pflichtgemäßem, 
   freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. 
d) *Möglichkeit des Widerspruchs gegen Hauptversammlungsbeschlüsse* 
 
   Den Aktionären wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des 
   COVID-19-Gesetzes die Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der 
   Hauptversammlung eingeräumt. Ein Widerspruch kann ausschließlich über den 
   Online-Service unter der in Abschnitt I. angegebenen Internetadresse und nur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 18, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

durch diejenigen Aktionäre erklärt werden, die ihr Stimmrecht im Wege der 
   Briefwahl oder Vollmachtserteilung ausgeübt haben. Ein Widerspruch kann ab dem 
   Beginn der virtuellen Hauptversammlung und bis zu deren Schließung durch 
   den Versammlungsleiter erklärt werden. 
 
   Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 
   122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG und der Fragemöglichkeit im Wege der 
   elektronischen Kommunikation sind den Aktionären auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events 
   /hauptversammlung 
 
   zugänglich. 
 
*4. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.446.117,50 und ist in 3.695.000 Stückaktien 
(Stammaktien) eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt damit 
3.695.000. 
 
*5. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen 
Informationen* 
 
Die Informationen nach § 124a AktG zur virtuellen Hauptversammlung sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlun 
g 
 
zugänglich. 
 
*6. Anfragen von Aktionären* 
 
Anfragen zur virtuellen Hauptversammlung bitten wir nur an folgende Adresse der Gesellschaft 
zu richten: 
 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
- Vorstandssekretariat - 
Marienplatz 11 
80331 München, oder 
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder 
E-Mail: info@ludwigbeck.de 
 
*7. Ausliegende Unterlagen* 
 
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Marienplatz 11, 80331 München, am Empfang im 6. 
Stockwerk) liegen seit Einberufung der virtuellen Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf der 
festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, die Lageberichte für die 
Gesellschaft und den Konzern, der Geschäftsbericht und der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils 
für das Geschäftsjahr 2019, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a 
Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie der Gesonderte Nichtfinanzielle Konzernbericht zur Einsicht der 
Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
Vorlagen erteilt. 
 
Die vorbezeichneten Unterlagen sind seit Einberufung der virtuellen Hauptversammlung und bis 
zu deren Ablauf auch im Internet unter 
 
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlun 
g 
 
zugänglich. 
 
*8. Datenschutzhinweise* 
 
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Ludwig Beck am Rathauseck 
- Textilhaus Feldmeier AG, Marienplatz 11, 80331 München. 
 
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene 
Daten (insbesondere Name und Vorname sowie Anschrift von Aktionären, Aktienanzahl, 
Aktiengattung, Besitzart der Aktien und ggf. Name, Vorname und Anschrift eines vom jeweiligen 
Aktionär benannten Bevollmächtigten), um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den 
Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die 
depotführende Bank deren personenbezogene Daten an die Gesellschaft. Gegebenenfalls 
verarbeitet die Gesellschaft auch Informationen zur Bearbeitung und Beantwortung von Anträgen, 
Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten. 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der 
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten mit der 
Gesellschaft in Kontakt treten, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen 
personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die 
vom Aktionär oder Bevollmächtigten angegebenen Kontaktdaten, wie z.B. E-Mail-Adresse oder 
Telefonnummer). Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO. 
 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Vorbereitung, Durchführung und 
Nachbereitung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Ermöglichung der Ausübung Ihrer 
Aktionärsrechte zwingend erforderlich. 
 
Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der virtuellen 
Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen 
Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und 
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Die Gesellschaft 
speichert die personenbezogenen Daten so lange, wie dies für die vorstehend beschriebenen 
Zwecke erforderlich ist, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungsvorschriften zu 
einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen von 
gerichtlichen Verfahren erforderlich ist. 
 
Sie haben nach Kapitel III der DSGVO ein jederzeitiges Auskunfts- und Berichtigungsrecht sowie 
ein Recht auf Datenübertragung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch die 
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten oder deren Löschung verlangen. 
 
Soweit die Verarbeitung auf der Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. 
f) DSGVO) erfolgt, können Sie der Verarbeitung unter den weiteren Voraussetzungen des Art. 21 
DSGVO widersprechen. Im Falle eines solchen Widerspruchs ist eine Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung von versammlungsbezogenen Aktionärsrechten allerdings 
möglicherweise nicht möglich. 
 
Die vorstehend genannten Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die 
folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
- Vorstandssekretariat - 
Marienplatz 11 
80331 München, oder 
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder 
E-Mail: info@ludwigbeck.de 
 
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu. 
 
Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie unter: 
 
Wolf-Dietrich Richter 
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Landaubogen 10 
81373 München 
Telefon: +49 89 76906-0 
Fax: +49 89 76906-144 
 
*München, im Juni 2020* 
 
*LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG, München* 
 
_- Der Vorstand -_ 
 
*LUDWIG BECK AG* 
Marienplatz 11, 80331 München, Postanschrift: 80327 München 
 
*Investor Relations* 
Tel.: +49 (0)89 23691-745, Fax: +49 (0)89 206021-610 
E-Mail: andre.deubel@ludwigbeck.de 
 
2020-06-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier 
             Aktiengesellschaft 
             Marienplatz 11 
             80331 München 
             Deutschland 
Telefon:     +49 89 236910 
Fax:         +49 89 23691600 
E-Mail:      info@ludwigbeck.de 
Internet:    https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen 
ISIN:        DE0005199905 
WKN:         519990 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt/M, Stuttgart, München, Düsseldorf, 
             Berlin/Bremen, Hamburg, XETRA 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1073743 2020-06-18 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 18, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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