DGAP-News: Westag & Getalit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 10.07.2020 in Rheda-Wiedenbrück mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-06-19 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Westag & Getalit Aktiengesellschaft Rheda-Wiedenbrück -
ISIN: DE0007775207 und DE0007775231 -
- WKN: 777 520 und 777 523 -
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der *am Freitag,
dem 10. Juli 2020, 10:00 Uhr (MESZ)*, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Die Hauptversammlung wird in diesem Jahr als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. Sie wird für
alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw.
ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im Internet
über ein eigens eingerichtetes Online-Portal
("*HV-Portal*"), welches über die Internetadresse
www.westag-getalit.com/hv2020
erreichbar ist, übertragen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt
ausschließlich im Wege der Briefwahl (im Wege
elektronischer Kommunikation) oder durch
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes
ist der Sitz der Gesellschaft, Hellweg 15, 33378
Rheda-Wiedenbrück.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts für die Westag & Getalit
AG, des Berichts des Aufsichtsrats, des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des
gesonderten nichtfinanziellen Berichts
gemäß § 289b Absatz 3 HGB, für das
Geschäftsjahr 2019*
Die nach den §§ 175 Absatz 2, 176 Absatz 1 AktG
zugänglich zu machenden Unterlagen können im
Internet unter
www.westag-getalit.com/hv2020
eingesehen und heruntergeladen werden. Sie
werden den Aktionären auf Anfrage auch
zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung
keine Beschlussfassung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe
von EUR 14.520.575,17 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung an die EUR 1.716.000,00
Stammaktionäre: EUR
0,60 Dividende je Aktie
auf die
dividendenberechtigten
2.860.000 Stammaktien
Ausschüttung an die EUR 1.534.174,62
Vorzugsaktionäre: EUR
0,66 Dividende je Aktie
auf die
dividendenberechtigten
2.324.507 Vorzugsaktien
Summe der Ausschüttungen EUR 3.250.174,62
Vortrag auf neue EUR 11.270.400,55
Rechnung
Bilanzgewinn EUR 14.520.575,17
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung hält die Gesellschaft 170.427
eigene Vorzugsaktien, die nicht
dividendenberechtigt sind. Dies wurde in den
angegebenen Ausschüttungsbeträgen
berücksichtigt.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag (im Sinne der maßgeblichen
Regelungen des BGB), das heißt am Mittwoch,
dem 15. Juli 2020, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Für das zum 30. September 2019 ausgeschiedene
Aufsichtsratsmitglied Herrn Joris Beerman hat
das Amtsgericht Gütersloh mit Beschluss vom 31.
Januar 2020 gemäß § 104 Absatz 2 AktG Herrn
Dr.-Ing. Herbert Müller zum
Aufsichtsratsmitglied bestellt.
Anschließend hat der Aufsichtsrat Herrn
Dr.-Ing. Herbert Müller zu seinem
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
gewählt.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines
Nominierungsausschusses vor,
Herrn Dr.-Ing. Herbert Müller,
Heiligenhaus-Isenbügel, Diplom-Ingenieur,
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Dr.-Ing. Herbert Müller ist Mitglied in dem
folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat:
* Ewald Dörken AG, Herdecke
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Herr Dr.-Ing. Herbert Müller ist Mitglied in
folgenden vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* egeplast international GmbH, Greven
(Mitglied des Beirats)
* Egeplast Werner Strumann GmbH & Co.
KG, Greven (Mitglied des Beirats)
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr
Dr.-Ing. Herbert Müller zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Information in keinen
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur
Gesellschaft oder zu deren Konzernunternehmen,
zu den Organen der Gesellschaft oder zu einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär (d.h. einem solchen mit einer direkten
oder indirekten Beteiligung an der Gesellschaft
von mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien),
deren Offenlegung vom Deutschen Corporate
Governance Kodex empfohlen wird.
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem
vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass er
den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen kann.
Herr Dr.-Ing. Herbert Müller verfügt aufgrund
seiner früheren Tätigkeit als
Vorstandsvorsitzender der Surteco Group SE über
erhebliches Wissen und umfangreiche Erfahrungen
im Bereich Oberflächen und kann die Westag &
Getalit AG daher entsprechend beratend
unterstützen.
Weitere Informationen zu dem Kandidaten
(Kurzlebenslauf) finden Sie auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.westag-getalit.com/hv2020
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 Absatz
1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 6 der Satzung
aus sechs Mitgliedern und setzt sich zusammen
nach §§ 96 Absatz 1, 4. Fall, 101 Absatz 1 AktG
in Verbindung mit §§ 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz 1, 4
Absatz 1 DrittelbG.
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Bielefeld, Kreuzstraße
35, 33602 Bielefeld,
zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr
2020 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung
Bielefeld, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von
einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte
und ihm ist auch keine die Auswahlmöglichkeiten
beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16
Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
auferlegt worden.
7. *Beschlussfassung über die Änderung der
Vergütung des Aufsichtsrats, Änderung von §
12 Ziffer 1 der Satzung (Vergütung des
Aufsichtsrats)*
Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats pro
Geschäftsjahr zu gewährende Vergütung soll mit
Wirkung ab dem 01. Januar 2020 wie folgt
geändert werden:
a) Das einzelne Mitglied erhält eine
jährliche Vergütung in Höhe von EUR
12.000,00, der Vorsitzende des
Aufsichtsrats erhält eine jährliche
Vergütung in Höhe von EUR 40.000,00 und
dessen Stellvertreter in Höhe von EUR
30.000,00.
b) Jedes Mitglied eines Ausschusses erhält
für jede Ausschussmitgliedschaft eine
zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe
von EUR 2.500,00.
Dementsprechend schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat vor, § 12 Ziffer 1 der Satzung zu
ändern und insgesamt wie folgt neu zu fassen:
'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten
eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres
zahlbare Vergütung, die sich für das
einzelne Mitglied auf EUR 12.000,00, für
den Vorsitzenden auf EUR 40.000,00 und
für dessen Stellvertreter auf EUR
30.000,00 beziffert. Jedes Mitglied eines
Ausschusses erhält für jede
Ausschussmitgliedschaft eine zusätzliche
Vergütung von EUR 2.500,00. Mitglieder
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June 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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