DGAP-News: Westag & Getalit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2020 in Rheda-Wiedenbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-06-19 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Westag & Getalit Aktiengesellschaft Rheda-Wiedenbrück - ISIN: DE0007775207 und DE0007775231 - - WKN: 777 520 und 777 523 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der *am Freitag, dem 10. Juli 2020, 10:00 Uhr (MESZ)*, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Hauptversammlung wird in diesem Jahr als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. Sie wird für alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im Internet über ein eigens eingerichtetes Online-Portal ("*HV-Portal*"), welches über die Internetadresse www.westag-getalit.com/hv2020 erreichbar ist, übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl (im Wege elektronischer Kommunikation) oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Hellweg 15, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Westag & Getalit AG, des Berichts des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 289b Absatz 3 HGB, für das Geschäftsjahr 2019* Die nach den §§ 175 Absatz 2, 176 Absatz 1 AktG zugänglich zu machenden Unterlagen können im Internet unter www.westag-getalit.com/hv2020 eingesehen und heruntergeladen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 14.520.575,17 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung an die EUR 1.716.000,00 Stammaktionäre: EUR 0,60 Dividende je Aktie auf die dividendenberechtigten 2.860.000 Stammaktien Ausschüttung an die EUR 1.534.174,62 Vorzugsaktionäre: EUR 0,66 Dividende je Aktie auf die dividendenberechtigten 2.324.507 Vorzugsaktien Summe der Ausschüttungen EUR 3.250.174,62 Vortrag auf neue EUR 11.270.400,55 Rechnung Bilanzgewinn EUR 14.520.575,17 Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 170.427 eigene Vorzugsaktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Dies wurde in den angegebenen Ausschüttungsbeträgen berücksichtigt. Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag (im Sinne der maßgeblichen Regelungen des BGB), das heißt am Mittwoch, dem 15. Juli 2020, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Für das zum 30. September 2019 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Herrn Joris Beerman hat das Amtsgericht Gütersloh mit Beschluss vom 31. Januar 2020 gemäß § 104 Absatz 2 AktG Herrn Dr.-Ing. Herbert Müller zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Anschließend hat der Aufsichtsrat Herrn Dr.-Ing. Herbert Müller zu seinem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines Nominierungsausschusses vor, Herrn Dr.-Ing. Herbert Müller, Heiligenhaus-Isenbügel, Diplom-Ingenieur, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Dr.-Ing. Herbert Müller ist Mitglied in dem folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat: * Ewald Dörken AG, Herdecke (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Herr Dr.-Ing. Herbert Müller ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * egeplast international GmbH, Greven (Mitglied des Beirats) * Egeplast Werner Strumann GmbH & Co. KG, Greven (Mitglied des Beirats) Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Dr.-Ing. Herbert Müller zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Information in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder zu deren Konzernunternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär (d.h. einem solchen mit einer direkten oder indirekten Beteiligung an der Gesellschaft von mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien), deren Offenlegung vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. Der Aufsichtsrat hat sich bei dem vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass er den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Herr Dr.-Ing. Herbert Müller verfügt aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Surteco Group SE über erhebliches Wissen und umfangreiche Erfahrungen im Bereich Oberflächen und kann die Westag & Getalit AG daher entsprechend beratend unterstützen. Weitere Informationen zu dem Kandidaten (Kurzlebenslauf) finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.westag-getalit.com/hv2020 Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 Absatz 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 6 der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt sich zusammen nach §§ 96 Absatz 1, 4. Fall, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz 1, 4 Absatz 1 DrittelbG. 6. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bielefeld, Kreuzstraße 35, 33602 Bielefeld, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bielefeld, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte und ihm ist auch keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt worden. 7. *Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats, Änderung von § 12 Ziffer 1 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)* Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats pro Geschäftsjahr zu gewährende Vergütung soll mit Wirkung ab dem 01. Januar 2020 wie folgt geändert werden: a) Das einzelne Mitglied erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 12.000,00, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 40.000,00 und dessen Stellvertreter in Höhe von EUR 30.000,00. b) Jedes Mitglied eines Ausschusses erhält für jede Ausschussmitgliedschaft eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von EUR 2.500,00. Dementsprechend schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 12 Ziffer 1 der Satzung zu ändern und insgesamt wie folgt neu zu fassen: 'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die sich für das einzelne Mitglied auf EUR 12.000,00, für den Vorsitzenden auf EUR 40.000,00 und für dessen Stellvertreter auf EUR 30.000,00 beziffert. Jedes Mitglied eines Ausschusses erhält für jede Ausschussmitgliedschaft eine zusätzliche Vergütung von EUR 2.500,00. Mitglieder
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June 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)