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DGAP-HV: Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2020 in Rheda-Wiedenbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Westag & Getalit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 10.07.2020 in Rheda-Wiedenbrück mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-19 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Westag & Getalit Aktiengesellschaft Rheda-Wiedenbrück - 
ISIN: DE0007775207 und DE0007775231 - 
- WKN: 777 520 und 777 523 - 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der *am Freitag, 
dem 10. Juli 2020, 10:00 Uhr (MESZ)*, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Die Hauptversammlung wird in diesem Jahr als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. Sie wird für 
alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. 
ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im Internet 
über ein eigens eingerichtetes Online-Portal 
("*HV-Portal*"), welches über die Internetadresse 
 
www.westag-getalit.com/hv2020 
 
erreichbar ist, übertragen. 
 
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt 
ausschließlich im Wege der Briefwahl (im Wege 
elektronischer Kommunikation) oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes 
ist der Sitz der Gesellschaft, Hellweg 15, 33378 
Rheda-Wiedenbrück. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts für die Westag & Getalit 
   AG, des Berichts des Aufsichtsrats, des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des 
   gesonderten nichtfinanziellen Berichts 
   gemäß § 289b Absatz 3 HGB, für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die nach den §§ 175 Absatz 2, 176 Absatz 1 AktG 
   zugänglich zu machenden Unterlagen können im 
   Internet unter 
 
   www.westag-getalit.com/hv2020 
 
   eingesehen und heruntergeladen werden. Sie 
   werden den Aktionären auf Anfrage auch 
   zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; 
   der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung 
   keine Beschlussfassung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe 
   von EUR  14.520.575,17 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung an die      EUR  1.716.000,00 
   Stammaktionäre: EUR  
   0,60 Dividende je Aktie 
   auf die 
   dividendenberechtigten 
   2.860.000 Stammaktien 
   Ausschüttung an die      EUR  1.534.174,62 
   Vorzugsaktionäre: EUR  
   0,66 Dividende je Aktie 
   auf die 
   dividendenberechtigten 
   2.324.507 Vorzugsaktien 
   Summe der Ausschüttungen EUR  3.250.174,62 
   Vortrag auf neue         EUR  11.270.400,55 
   Rechnung 
   Bilanzgewinn             EUR  14.520.575,17 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung hält die Gesellschaft 170.427 
   eigene Vorzugsaktien, die nicht 
   dividendenberechtigt sind. Dies wurde in den 
   angegebenen Ausschüttungsbeträgen 
   berücksichtigt. 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag (im Sinne der maßgeblichen 
   Regelungen des BGB), das heißt am Mittwoch, 
   dem 15. Juli 2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Für das zum 30. September 2019 ausgeschiedene 
   Aufsichtsratsmitglied Herrn Joris Beerman hat 
   das Amtsgericht Gütersloh mit Beschluss vom 31. 
   Januar 2020 gemäß § 104 Absatz 2 AktG Herrn 
   Dr.-Ing. Herbert Müller zum 
   Aufsichtsratsmitglied bestellt. 
   Anschließend hat der Aufsichtsrat Herrn 
   Dr.-Ing. Herbert Müller zu seinem 
   stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden 
   gewählt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines 
   Nominierungsausschusses vor, 
 
    Herrn Dr.-Ing. Herbert Müller, 
    Heiligenhaus-Isenbügel, Diplom-Ingenieur, 
 
   in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Herr Dr.-Ing. Herbert Müller ist Mitglied in dem 
   folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat: 
 
    * Ewald Dörken AG, Herdecke 
      (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
   Herr Dr.-Ing. Herbert Müller ist Mitglied in 
   folgenden vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * egeplast international GmbH, Greven 
      (Mitglied des Beirats) 
    * Egeplast Werner Strumann GmbH & Co. 
      KG, Greven (Mitglied des Beirats) 
 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr 
   Dr.-Ing. Herbert Müller zum Zeitpunkt der 
   Veröffentlichung dieser Information in keinen 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur 
   Gesellschaft oder zu deren Konzernunternehmen, 
   zu den Organen der Gesellschaft oder zu einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär (d.h. einem solchen mit einer direkten 
   oder indirekten Beteiligung an der Gesellschaft 
   von mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien), 
   deren Offenlegung vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex empfohlen wird. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei dem 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass er 
   den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen kann. 
 
   Herr Dr.-Ing. Herbert Müller verfügt aufgrund 
   seiner früheren Tätigkeit als 
   Vorstandsvorsitzender der Surteco Group SE über 
   erhebliches Wissen und umfangreiche Erfahrungen 
   im Bereich Oberflächen und kann die Westag & 
   Getalit AG daher entsprechend beratend 
   unterstützen. 
 
   Weitere Informationen zu dem Kandidaten 
   (Kurzlebenslauf) finden Sie auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.westag-getalit.com/hv2020 
 
   Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 Absatz 
   1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 6 der Satzung 
   aus sechs Mitgliedern und setzt sich zusammen 
   nach §§ 96 Absatz 1, 4. Fall, 101 Absatz 1 AktG 
   in Verbindung mit §§ 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz 1, 4 
   Absatz 1 DrittelbG. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    Niederlassung Bielefeld, Kreuzstraße 
    35, 33602 Bielefeld, 
 
   zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 
   2020 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung 
   Bielefeld, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
   Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von 
   einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte 
   und ihm ist auch keine die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 
   Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   auferlegt worden. 
7. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Vergütung des Aufsichtsrats, Änderung von § 
   12 Ziffer 1 der Satzung (Vergütung des 
   Aufsichtsrats)* 
 
   Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats pro 
   Geschäftsjahr zu gewährende Vergütung soll mit 
   Wirkung ab dem 01. Januar 2020 wie folgt 
   geändert werden: 
 
   a) Das einzelne Mitglied erhält eine 
      jährliche Vergütung in Höhe von EUR  
      12.000,00, der Vorsitzende des 
      Aufsichtsrats erhält eine jährliche 
      Vergütung in Höhe von EUR  40.000,00 und 
      dessen Stellvertreter in Höhe von EUR  
      30.000,00. 
   b) Jedes Mitglied eines Ausschusses erhält 
      für jede Ausschussmitgliedschaft eine 
      zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe 
      von EUR  2.500,00. 
 
   Dementsprechend schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat vor, § 12 Ziffer 1 der Satzung zu 
   ändern und insgesamt wie folgt neu zu fassen: 
 
    'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten 
    eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres 
    zahlbare Vergütung, die sich für das 
    einzelne Mitglied auf EUR  12.000,00, für 
    den Vorsitzenden auf EUR  40.000,00 und 
    für dessen Stellvertreter auf EUR  
    30.000,00 beziffert. Jedes Mitglied eines 
    Ausschusses erhält für jede 
    Ausschussmitgliedschaft eine zusätzliche 
    Vergütung von EUR  2.500,00. Mitglieder 

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June 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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