DGAP-News: STS Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung STS Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in Hallbergmoos mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-06-19 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. STS Group AG Hallbergmoos WKN: A1TNU6 ISIN: DE000A1TNU68 Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Bayern insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft, hat der Vorstand der STS Group AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Dienstag, dem 14. Juli 2020, um 11.00 Uhr (MESZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den Räumen der Mutares SE & Co. KGaA, Arnulfstraße 19 in 80335 München statt. Die Hauptversammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 COVMG unter der Internetadresse https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung in Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen). Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STS Group AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die STS Group AG und den Konzern zum 31. Dezember 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss jeweils gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit festgestellt, weswegen eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung in diesem Fall gesetzlich nicht vorgesehen ist. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der STS Group AG, Zeppelinstraße 4, 85399 Hallbergmoos, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. 2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. *Entlastung der Mitglieder Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Mit Wirkung zum Ablauf des 20. Juni 2020 haben sowohl der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herr Robin Laik, als auch der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herr Dr. Kristian Schleede, ihr jeweiliges Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt. Aufgrund der hierdurch entstehenden temporären Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrates hat der Vorstand der Gesellschaft mit Schreiben vom 21. Mai 2020 gemäß § 104 Abs. 1 Satz 1 AktG beantragt, zwei neue Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zur Wiederherstellung der zur Beschlussfähigkeit nötigen Zahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats nach § 14 Abs. 9 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft und § 108 Abs. 2 Satz 3 AktG für die Zeit bis zur Wahl zweier neuer Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung der Gesellschaft gerichtlich zu bestellen. Bei den beiden vorgeschlagenen Kandidaten handelte es sich um die Herren Dr. Cornelius und Dr. Lichtenwalder, LL.M., die nachfolgend zur Wahl vorgeschlagen werden. Vor diesem Hintergrund ist die Wahl zweier neuer Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 Var. 6, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Dr.-Ing. Wolf Cornelius, Diplom-Ingenieur in beratender Tätigkeit, wohnhaft in Waldstetten, sowie b) Herrn Dr. Wolfgang Lichtenwalder LL.M., Rechtsanwalt, wohnhaft in München, jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt darüber hinaus vor, c) Herrn Johannes Laumann, Mitglied des Vorstands der Mutares Management SE mit Sitz in München, wohnhaft in Bonn, sowie d) Herrn Mark Friedrich, Diplom-Kaufmann und Mitglied des Vorstands der Mutares Management SE mit Sitz in München, wohnhaft in München, jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, zu Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Die Ersatzmitglieder werden als Ersatz für sämtliche Aufsichtsratsmitglieder gewählt und rücken in folgender Reihenfolge für Aufsichtsratsmitglieder nach, die während der Amtszeit ausscheiden: (1.) Herr Laumann und (2.) Herr Friedrich. Sofern Ersatzmitglieder infolge einer Nachwahl vor der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, ausscheiden, lebt die Stellung als Ersatzmitglied wieder auf (vgl. § 10 Abs. (5) der Satzung der Gesellschaft), wobei die vorstehende Reihenfolge selbst dann erhalten bleibt, falls nur Herr Laumann zunächst in den Aufsichtsrat aufrücken und anschließend wieder ausscheiden sollte. Gemäß Empfehlung C.15 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 soll die Wahl der beiden Kandidaten sowie der beiden Ersatzmitglieder insgesamt als Einzelwahl durchgeführt werden. Aufgrund seiner Größe verfügt der Aufsichtsrat der Gesellschaft über keine Ausschüsse, weswegen der vorgenannte Wahlvorschlag des Aufsichtsrats auch nicht auf einer entsprechenden Empfehlung des Nominierungsausschusses beruht. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017 bzw. im Hinblick auf den Grundsatz 12 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 hat sich der Aufsichtsrat sowohl bei den beiden Kandidaten als auch bei den beiden Ersatzmitgliedern vergewissert, dass sie den für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand jeweils aufbringen können. Mit Blick auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats - mit Ausnahme
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June 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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