Anzeige
Mehr »
Montag, 07.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Surfen Sie die heißeste Edelmetall-Welle des Jahrzehnts! Dieses TOP-Unternehmen zündet nächste Wachstumsstufe!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
712 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: STS Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in Hallbergmoos mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: STS Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
STS Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
14.07.2020 in Hallbergmoos mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-06-19 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
STS Group AG Hallbergmoos WKN: A1TNU6 
ISIN: DE000A1TNU68 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen 
im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie (COVMG) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen abzuhalten (virtuelle 
Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden 
COVID-19-Pandemie, der vom Land Bayern insoweit beschlossenen 
Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von 
Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen 
Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft, hat der 
Vorstand der STS Group AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle 
Hauptversammlung) 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 
Dienstag, dem 14. Juli 2020, um 11.00 Uhr (MESZ) stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Versammlung findet ohne 
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den 
Räumen der Mutares SE & Co. KGaA, Arnulfstraße 19 in 80335 
München statt. Die Hauptversammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 
1 COVMG unter der Internetadresse 
 
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
in Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der 
Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen). 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STS Group 
   AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts für die STS Group AG und den 
   Konzern zum 31. Dezember 2019 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 
   keinen Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss jeweils 
   gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit festgestellt, 
   weswegen eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine 
   Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   in diesem Fall gesetzlich nicht vorgesehen ist. § 175 Abs. 1 
   Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der 
   Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des 
   festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und 
   bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 
   2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der 
   Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, 
   den Bericht des Aufsichtsrats und - bei börsennotierten 
   Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben 
   nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie bei einem 
   Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den 
   Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats 
   hierüber zugänglich zu machen. 
 
   Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der 
   Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der 
   Einberufung an in den Geschäftsräumen der STS Group AG, 
   Zeppelinstraße 4, 85399 Hallbergmoos, Deutschland, zur 
   Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich. 
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
3. *Entlastung der Mitglieder Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am 
   Main, Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Wirkung zum Ablauf des 20. Juni 2020 haben sowohl der 
   bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft, 
   Herr Robin Laik, als auch der bisherige stellvertretende 
   Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herr Dr. 
   Kristian Schleede, ihr jeweiliges Mandat als Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt. Aufgrund der 
   hierdurch entstehenden temporären Beschlussunfähigkeit des 
   Aufsichtsrates hat der Vorstand der Gesellschaft mit 
   Schreiben vom 21. Mai 2020 gemäß § 104 Abs. 1 Satz 1 
   AktG beantragt, zwei neue Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft zur Wiederherstellung der zur 
   Beschlussfähigkeit nötigen Zahl von drei Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats nach § 14 Abs. 9 Satz 2 der Satzung der 
   Gesellschaft und § 108 Abs. 2 Satz 3 AktG für die Zeit bis 
   zur Wahl zweier neuer Mitglieder des Aufsichtsrats durch die 
   Hauptversammlung der Gesellschaft gerichtlich zu bestellen. 
   Bei den beiden vorgeschlagenen Kandidaten handelte es sich 
   um die Herren Dr. Cornelius und Dr. Lichtenwalder, LL.M., 
   die nachfolgend zur Wahl vorgeschlagen werden. 
 
   Vor diesem Hintergrund ist die Wahl zweier neuer Mitglieder 
   des Aufsichtsrats der Gesellschaft erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 
   1 Var. 6, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der 
   Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre 
   zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Dr.-Ing. Wolf Cornelius, 
      Diplom-Ingenieur in beratender Tätigkeit, 
      wohnhaft in Waldstetten, 
 
      sowie 
   b) Herrn Dr. Wolfgang Lichtenwalder LL.M., 
      Rechtsanwalt, wohnhaft in München, 
 
   jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2020 beschließt, zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt darüber hinaus vor, 
 
   c) Herrn Johannes Laumann, Mitglied des 
      Vorstands der Mutares Management SE mit 
      Sitz in München, wohnhaft in Bonn, 
 
      sowie 
   d) Herrn Mark Friedrich, Diplom-Kaufmann und 
      Mitglied des Vorstands der Mutares 
      Management SE mit Sitz in München, 
      wohnhaft in München, 
 
   jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2020 beschließt, zu Ersatzmitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Die 
   Ersatzmitglieder werden als Ersatz für sämtliche 
   Aufsichtsratsmitglieder gewählt und rücken in folgender 
   Reihenfolge für Aufsichtsratsmitglieder nach, die während 
   der Amtszeit ausscheiden: (1.) Herr Laumann und (2.) Herr 
   Friedrich. Sofern Ersatzmitglieder infolge einer Nachwahl 
   vor der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2020 beschließt, ausscheiden, lebt die 
   Stellung als Ersatzmitglied wieder auf (vgl. § 10 Abs. (5) 
   der Satzung der Gesellschaft), wobei die vorstehende 
   Reihenfolge selbst dann erhalten bleibt, falls nur Herr 
   Laumann zunächst in den Aufsichtsrat aufrücken und 
   anschließend wieder ausscheiden sollte. 
 
   Gemäß Empfehlung C.15 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 soll 
   die Wahl der beiden Kandidaten sowie der beiden 
   Ersatzmitglieder insgesamt als Einzelwahl durchgeführt 
   werden. 
 
   Aufgrund seiner Größe verfügt der Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft über keine Ausschüsse, weswegen der vorgenannte 
   Wahlvorschlag des Aufsichtsrats auch nicht auf einer 
   entsprechenden Empfehlung des Nominierungsausschusses 
   beruht. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017 bzw. im 
   Hinblick auf den Grundsatz 12 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 hat 
   sich der Aufsichtsrat sowohl bei den beiden Kandidaten als 
   auch bei den beiden Ersatzmitgliedern vergewissert, dass sie 
   den für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden 
   Zeitaufwand jeweils aufbringen können. 
 
   Mit Blick auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 
   bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats - mit Ausnahme 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2020 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.