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(2)

DGAP-HV: STS Group AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: STS Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in Hallbergmoos mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: STS Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
STS Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
14.07.2020 in Hallbergmoos mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-06-19 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
STS Group AG Hallbergmoos WKN: A1TNU6 
ISIN: DE000A1TNU68 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen 
im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie (COVMG) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen abzuhalten (virtuelle 
Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden 
COVID-19-Pandemie, der vom Land Bayern insoweit beschlossenen 
Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von 
Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen 
Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft, hat der 
Vorstand der STS Group AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle 
Hauptversammlung) 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 
Dienstag, dem 14. Juli 2020, um 11.00 Uhr (MESZ) stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Versammlung findet ohne 
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den 
Räumen der Mutares SE & Co. KGaA, Arnulfstraße 19 in 80335 
München statt. Die Hauptversammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 
1 COVMG unter der Internetadresse 
 
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
in Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der 
Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen). 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STS Group 
   AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts für die STS Group AG und den 
   Konzern zum 31. Dezember 2019 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 
   keinen Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss jeweils 
   gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit festgestellt, 
   weswegen eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine 
   Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   in diesem Fall gesetzlich nicht vorgesehen ist. § 175 Abs. 1 
   Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der 
   Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des 
   festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und 
   bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 
   2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der 
   Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, 
   den Bericht des Aufsichtsrats und - bei börsennotierten 
   Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben 
   nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie bei einem 
   Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den 
   Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats 
   hierüber zugänglich zu machen. 
 
   Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der 
   Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der 
   Einberufung an in den Geschäftsräumen der STS Group AG, 
   Zeppelinstraße 4, 85399 Hallbergmoos, Deutschland, zur 
   Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich. 
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
3. *Entlastung der Mitglieder Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am 
   Main, Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Wirkung zum Ablauf des 20. Juni 2020 haben sowohl der 
   bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft, 
   Herr Robin Laik, als auch der bisherige stellvertretende 
   Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herr Dr. 
   Kristian Schleede, ihr jeweiliges Mandat als Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt. Aufgrund der 
   hierdurch entstehenden temporären Beschlussunfähigkeit des 
   Aufsichtsrates hat der Vorstand der Gesellschaft mit 
   Schreiben vom 21. Mai 2020 gemäß § 104 Abs. 1 Satz 1 
   AktG beantragt, zwei neue Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft zur Wiederherstellung der zur 
   Beschlussfähigkeit nötigen Zahl von drei Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats nach § 14 Abs. 9 Satz 2 der Satzung der 
   Gesellschaft und § 108 Abs. 2 Satz 3 AktG für die Zeit bis 
   zur Wahl zweier neuer Mitglieder des Aufsichtsrats durch die 
   Hauptversammlung der Gesellschaft gerichtlich zu bestellen. 
   Bei den beiden vorgeschlagenen Kandidaten handelte es sich 
   um die Herren Dr. Cornelius und Dr. Lichtenwalder, LL.M., 
   die nachfolgend zur Wahl vorgeschlagen werden. 
 
   Vor diesem Hintergrund ist die Wahl zweier neuer Mitglieder 
   des Aufsichtsrats der Gesellschaft erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 
   1 Var. 6, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der 
   Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre 
   zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Dr.-Ing. Wolf Cornelius, 
      Diplom-Ingenieur in beratender Tätigkeit, 
      wohnhaft in Waldstetten, 
 
      sowie 
   b) Herrn Dr. Wolfgang Lichtenwalder LL.M., 
      Rechtsanwalt, wohnhaft in München, 
 
   jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2020 beschließt, zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt darüber hinaus vor, 
 
   c) Herrn Johannes Laumann, Mitglied des 
      Vorstands der Mutares Management SE mit 
      Sitz in München, wohnhaft in Bonn, 
 
      sowie 
   d) Herrn Mark Friedrich, Diplom-Kaufmann und 
      Mitglied des Vorstands der Mutares 
      Management SE mit Sitz in München, 
      wohnhaft in München, 
 
   jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2020 beschließt, zu Ersatzmitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Die 
   Ersatzmitglieder werden als Ersatz für sämtliche 
   Aufsichtsratsmitglieder gewählt und rücken in folgender 
   Reihenfolge für Aufsichtsratsmitglieder nach, die während 
   der Amtszeit ausscheiden: (1.) Herr Laumann und (2.) Herr 
   Friedrich. Sofern Ersatzmitglieder infolge einer Nachwahl 
   vor der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2020 beschließt, ausscheiden, lebt die 
   Stellung als Ersatzmitglied wieder auf (vgl. § 10 Abs. (5) 
   der Satzung der Gesellschaft), wobei die vorstehende 
   Reihenfolge selbst dann erhalten bleibt, falls nur Herr 
   Laumann zunächst in den Aufsichtsrat aufrücken und 
   anschließend wieder ausscheiden sollte. 
 
   Gemäß Empfehlung C.15 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 soll 
   die Wahl der beiden Kandidaten sowie der beiden 
   Ersatzmitglieder insgesamt als Einzelwahl durchgeführt 
   werden. 
 
   Aufgrund seiner Größe verfügt der Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft über keine Ausschüsse, weswegen der vorgenannte 
   Wahlvorschlag des Aufsichtsrats auch nicht auf einer 
   entsprechenden Empfehlung des Nominierungsausschusses 
   beruht. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017 bzw. im 
   Hinblick auf den Grundsatz 12 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 hat 
   sich der Aufsichtsrat sowohl bei den beiden Kandidaten als 
   auch bei den beiden Ersatzmitgliedern vergewissert, dass sie 
   den für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden 
   Zeitaufwand jeweils aufbringen können. 
 
   Mit Blick auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 
   bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats - mit Ausnahme 

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June 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: STS Group AG: Bekanntmachung der -2-

der nachfolgend genannten Beziehungen - keine für die 
   Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den 
   vom Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
   einerseits und der Gesellschaft bzw. den Gesellschaften der 
   STS-Gruppe, den Organen der STS Group AG oder einem direkt 
   oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien 
   an der STS Group AG beteiligten Aktionär andererseits, mit 
   Ausnahme (i) der Tätigkeit von Herrn Dr. Cornelius als 
   Senior Advisor der Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft und 
   zugleich Geschäftsführer der Balcke Dürr GmbH, einer 
   100%-igen Tochtergesellschaft der Mehrheitsaktionärin, (ii) 
   der bestehenden Mandatsbeziehung zwischen der 
   Mehrheitsaktionärin einerseits und der Rechtsanwaltskanzlei 
   von Herrn Dr. Lichtenwalder, LL.M. andererseits, (iii) der 
   Vorstandstätigkeit von Herrn Laumann bei der Mutares 
   Management SE sowie (iv) der Vorstandstätigkeit von Herrn 
   Friedrich bei der Mutares Management SE. 
 
   Lebenslauf der Kandidaten einschließlich der 
   Ersatzmitglieder sowie Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
 
   (Die Lebensläufe werden einschließlich der 
   auslagepflichtigen Dokumente auf die Homepage gestellt.) 
 
   *Herr Dr. Wolf Cornelius* 
 
   ehemaliges Mitglied des Vorstands und aktuell Senior Advisor 
   der Mutares Management SE, München, und zugleich 
   Geschäftsführer der Balcke Dürr GmbH, Düsseldorf, wohnhaft 
   in Waldstetten 
 
   Persönliche Daten: 
 
   Geburtsjahr: 1942 
   Geburtsort: Hamburg 
   Nationalität: deutsch 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   Herr Dr. Cornelius war von 2008 bis 2019 Mitglied des 
   Vorstands der früheren Mutares AG mit Sitz in München. Als 
   COO war er für das operative Geschäft der 
   Portfoliounternehmen verantwortlich. Seit Juni 2019 ist er 
   als Senior Advisor des Vorstandes der Mutares Management SE 
   tätig, seit Anfang 2017 ist er zudem Geschäftsführer der 
   Balcke Dürr GmbH mit Sitz in Düsseldorf. 
 
   Vor seinem Eintritt in die frühere Mutares AG hatte er 
   verschiedene Führungspositionen in Produktionsunternehmen 
   wie der Preussag Metall AG (1976-1980, Betriebsleiter) mit 
   Sitz in Goslar, der KHS- SEN Maschinenbau AG (1990-1993, 
   Werksleiter) mit Sitz in Dortmund, der Orthmann & 
   Herbst/Crown GmbH (1997-2000, Geschäftsführer) mit Sitz in 
   Hamburg und der SIG HAMBA GmbH (2000-2007, Technischer 
   Leiter) mit Sitz in Neunkirchen inne. 
 
   Ausbildung: 
 
   Seinen Abschluss als Diplom-Ingenieur für Maschinenbau 
   erhielt er von der RWTH Aachen im Jahre 1969. 1975 
   promovierte er an der Technischen Universität Clausthal in 
   Verfahrenstechnik. 
 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden in- und 
   ausländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   mutares Holding-02 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding-09 AG i.L., Bad Wiessee 
   mutares Holding-14 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding-27 AG, Bad Wiessee 
 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Bexity GmbH, Wien, Österreich 
 
   *Herr Dr. Wolfgang Lichtenwalder LL.M.* 
 
   Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 
   und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, 
   Geprüfter ESUG-Berater (DIAI), wohnhaft in München 
 
   Persönliche Daten: 
 
   Geburtsjahr: 1964 
   Geburtsort: München 
   Nationalität: deutsch 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   Herr Dr. Lichtenwalder, LL.M. ist Rechtsanwalt, Fachanwalt 
   für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für 
   Internationales Wirtschaftsrecht sowie Geprüfter 
   ESUG-Berater (DIAI). Die von ihm betriebene Kanzlei leistet 
   Beratung und Unterstützung in den Gebieten des deutschen und 
   internationalen Wirtschafts-, Handels- und 
   Gesellschaftsrechts, allgemeinen Zivilrechts, Bankrechts, 
   Wirtschaftsverwaltungsrechts, Stiftungsrechts und der 
   Compliance. 
 
   Berufliche Erfahrung sammelte Herr Dr. Lichtenwalder, LL.M. 
   im Bank-, Kredit- und Kapitalmarktrecht in der 
   Rechtsabteilung der LfA Förderbank Bayern in München 
   (1995-2001), bevor er sich in verschiedenen Funktionen in 
   einer Beteiligungsgesellschaft (2001-2006 BayBG, München, 
   dort Rechtsabteilung sowie Portfolioverantwortung für 
   Existenzgründungen) den Belangen von Turnaround-, Wachstums- 
   und Private Equity-Beteiligungen widmete. Seit 2006 ist er 
   in eigener Kanzlei tätig und von 2006 bis 2017 war er 
   General Council der Bavaria Industries Group AG in München. 
 
   Ausbildung: 
 
   Herr Dr. Lichtenwalder, LL.M. hat Rechtswissenschaften in 
   München und Genf mit Schwerpunkt internationales Recht 
   studiert (1983-1989). Der Ausbildung folgte 1993-1995 ein 
   Promotionsstudium an der Universität der Bundeswehr 
   Neubiberg mit einer Dissertation zum europäischen 
   Binnenmarkt. 2013 bis 2016 folgte berufsbegleitend ein 
   Aufbaustudium zum Executive Master of Laws im 
   Internationalen Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht an 
   der Universität Liechtenstein. 
 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden in- und 
   ausländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   mutares Holding-02 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding-09 AG i.L., Bad Wiessee 
   mutares Holding-13 AG i.L., Bad Wiessee 
   mutares Holding-19 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding-21 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding-27 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding-30 AG i.L., Bad Wiessee 
 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Plati Elettroforniture S.p.A., Turin, Italien 
 
   *Herr Johannes Laumann* 
 
   Mitglied des Vorstands der Mutares Management SE mit Sitz in 
   München, wohnhaft in Bonn 
 
   Persönliche Daten: 
 
   Geburtsjahr: 1983 
   Geburtsort: Pforzheim 
   Nationalität: deutsch 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   Herr Laumann war vor seiner Anstellung bei der Mutares SE & 
   Co. KGaA von 2014 bis 2016 bei Atlas Copco AB und davor bei 
   Porsche Consulting und Ernst & Young operativ tätig. Dort 
   war er sowohl beratend, als auch in der operativen Führung 
   verantwortlich. Im Mai 2016 wechselte Herr Laumann zur 
   heutigen Mutares SE & Co. KGaA und arbeitete dort 
   verantwortlich bei den Portfoliounternehmen Balcke-Dürr und 
   Donges Group. Herr Laumann ist seit Juli 2019 CIO der 
   Mutares Management SE. 
 
   Ausbildung: 
 
   Seinen Abschluss als Diplom-Wirtschaftsjurist erhielt er von 
   der Hochschule Pforzheim und der Copenhagen Business School. 
 
   Es bestehen weder Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
   bildenden in- und ausländischen Aufsichtsräten von 
   Wirtschaftsunternehmen noch Mitgliedschaften in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen oder Mitgliedschaften in gesetzlich 
   zu bildenden in- und ausländischen Aufsichtsräten 
   außerhalb von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   *Herr Mark Friedrich* 
 
   Mitglied des Vorstands der Mutares Management SE mit Sitz in 
   München, wohnhaft in München 
 
   Persönliche Daten: 
 
   Geburtsjahr: 1978 
   Geburtsort: Neubrandenburg 
   Nationalität: deutsch 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   Herr Friedrich war von 2005 bis 2012 bei der EY GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München tätig. In dieser 
   Zeit absolvierte er erfolgreich das Steuerberater und 
   Wirtschaftsprüfer Examen. Im April 2012 wechselte Herr 
   Friedrich als Leiter Finanzen zur heutigen Mutares SE & Co. 
   KGaA und ist seit April 2015 CFO der Mutares Management SE. 
 
   Ausbildung: 
 
   Seinen Abschluss als Diplom-Kaufmann erhielt er von der 
   Eberhard Karls Universität Tübingen im Jahr 2005. 
 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden in- und 
   ausländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   mutares Holding-25 AG, Bad Wiessee 
6. *Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Mit Beschluss vom 03. Mai 2018 (vgl. Punkt 6 der damaligen 
   Tagesordnung) hat die ordentliche Hauptversammlung der 
   Gesellschaft zuletzt Beschluss über die Vergütung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats gefasst. Gemäß dem 
   vorgenannten Beschluss erhält jedes Mitglied des 
   Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr der 
   Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat seit dem 01. Juni 2018 eine 
   Vergütung in Höhe von EUR 50.000,-, der stellvertretende 
   Vorsitzende des Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von EUR 
   75.000,- und der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine 
   Vergütung in Höhe von EUR 100.000,-. 
 
   Mit Blick auf die COVID-19-Pandemie und die hieraus 
   resultierenden finanziellen Auswirkungen auf die 
   Gesellschaft soll die Vergütung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für die Zukunft mit Wirkung ab dem 01. Juli 
   2020 reduziert werden, solange die Hauptversammlung nicht 
   etwas anderes beschließt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu 
   beschließen: 
 
   Ab dem 01. Juli 2020 erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats 
   für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum 
   Aufsichtsrat eine Vergütung in Höhe von EUR 25.000,-, der 
   stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats eine 
   Vergütung in Höhe von EUR 37.500,- und der Vorsitzende des 
   Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von EUR 50.000,-. 
7. *Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben nach § 
   285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315e Abs. 1, 314 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB im Jahres- und 
   Konzernabschluss (Befreiung von der Verpflichtung zur 
   individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung)* 
 
   Gemäß dem bisherigen § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 
   HGB sind im Anhang des Jahresabschlusses einer 
   börsennotierten Aktiengesellschaft neben der Angabe der den 
   Vorstandsmitgliedern für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 
   gewährten Gesamtbezüge zusätzliche Angaben im Hinblick auf 
   die jedem einzelnen Vorstandsmitglied gewährten Vergütungen 
   erforderlich. Entsprechendes gilt gemäß den bisherigen 
   §§ 315e Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB 
   für den Konzernanhang. 
 
   Die beiden vorgenannten Vorschriften § 285 Nr. 9 lit. a) 
   Satz 5 bis 8 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 
   8 HGB wurden zwar mit Wirkung zum 01. Januar 2020 
   aufgehoben; allerdings sind gemäß der 
   Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der 
   zweiten Aktionärsrechterichtlinie in Art. 83 Abs. 1 Satz 2 
   EGHGB u.a. diese beiden Vorschriften in der bis 
   einschließlich 31. Dezember 2019 geltenden Fassung 
   letztmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für das vor dem 
   1. Januar 2021 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Insofern 
   sind die beiden vorgenannten Vorschriften weiterhin 
   anwendbar auf die Jahres- und Konzernabschlüsse der 
   Gesellschaft, jedenfalls bis einschließlich für das 
   Geschäftsjahr 2020, sofern nicht bereits in diesem ein 
   Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG erstellt wird (vgl. 
   Art. 83 Abs. 1 Satz 3 EGHGB). 
 
   Es ist beabsichtigt, einen entsprechenden Opt-Out-Beschluss 
   für den Jahres- und den Konzernabschluss der Gesellschaft, 
   die für das Geschäftsjahr 2020 aufzustellen sind, zu fassen. 
   Die entsprechenden Angaben sollen - soweit und solange es 
   das Gesetz weiterhin zulässt bzw. erfordert - nicht 
   veröffentlicht werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind der 
   Auffassung, dass durch die Angabe der Gesamtvergütung der 
   Mitglieder des Vorstands dem berechtigten 
   Informationsinteresse der Aktionäre und des Kapitalmarkts 
   hinreichend Rechnung getragen wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu 
   beschließen: 
 
   Die gemäß § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 
   315e Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB in 
   der bis einschließlich 31. Dezember 2019 geltenden 
   Fassung verlangten Angaben unterbleiben gemäß § 286 
   Abs. 5 Satz 1 HGB und §§ 315e Abs. 1, 314 Abs. 3 Satz 1 HGB 
   in der bis einschließlich 31. Dezember 2019 geltenden 
   Fassung in dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss der 
   Gesellschaft, die für das Geschäftsjahr 2020 aufzustellen 
   sind. 
8. *Beschlussfassung über die Neufassung von § 18 Abs. 3 Satz 1 
   der Satzung (Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts)* 
 
   Gemäß § 123 Abs. 3 AktG kann die Satzung bestimmen, wie 
   die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung oder zur 
   Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist. Die Gesellschaft 
   hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht, gemäß § 
   18 Abs. 3 Satz 1 der Satzung ist der Nachweis des 
   Aktienbesitzes 'durch Vorlage eines in Textform in deutscher 
   oder englischer Sprache (§ 126b BGB) erteilten besonderen 
   Nachweises über den Anteilsbesitz durch das depotführende 
   Institut zu erbringen.' Diese Formulierung entspricht dem 
   bisherigen § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG. 
 
   Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts wurden 
   jedoch durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. Bei 
   Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften soll gemäß 
   dem geänderten § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG zukünftig für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs gemäß 
   dem neu eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. 
 
   Zwar ist das ARUG II bereits zum 01. Januar 2020 in Kraft 
   getreten. Allerdings finden die Änderungen des § 123 
   Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu geschaffene § 67c AktG erst 
   ab dem 03. September 2020 und erstmals auf 
   Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 03. September 
   2020 einberufen werden. Sie werden damit bereits vor der 
   ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2021 
   anwendbar sein. Um ein Abweichen der Regelungen zu diesem 
   Nachweis für die Teilnahme an der Hauptversammlung der 
   Gesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts in Satzung 
   und Gesetz zu vermeiden, soll bereits jetzt die Anpassung 
   der Satzung beschlossen werden. Der Vorstand soll durch 
   entsprechende Anmeldung zum Handelsregister sicherstellen, 
   dass die Satzungsänderung erst ab dem 03. September 2020 
   wirksam wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu 
   beschließen: 
 
   18 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
   'Der Nachweis des Aktienbesitzes nach § 18 Abs. 1 dieser 
   Satzung ist durch Vorlage eines in Textform in deutscher 
   oder englischer Sprache (§ 126b BGB) erteilten Nachweises zu 
   erbringen; hierfür reicht ein gemäß § 67c Abs. 3 AktG 
   durch den Letztintermediär ausgestellter Nachweis.' 
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und 
Informationen 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und 
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben 
genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die 
Internetseite ist das Online-Portal der Gesellschaft (HV-Portal) 
erreichbar, das für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre 
u.a. eine Ausübung des Stimmrechts vor und während der 
Hauptversammlung ermöglicht. Über das HV-Portal kann ebenso 
die gesamte Versammlung in Bild und Ton verfolgt werden. 
 
Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch 
die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz 
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild 
und Ton 
 
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die 
ordentliche Hauptversammlung am 14. Juli 2020 auf Grundlage des 
COVMG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte 
Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung unter der 
Internetadresse 
 
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
verfolgen und sich über das unter derselben Internetadresse 
zugängliche Online-Portal der Gesellschaft (HV-Portal) zur 
Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung ihres Stimmrechts, 
zuschalten. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird 
anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine Stimmrechtskarte mit 
weiteren Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die 
Stimmrechtskarte enthält unter anderem die Zugangsdaten, mit dem 
die Aktionäre das HV-Portal nutzen können. 
 
Internetgestütztes HV-Portal und Aktionärs-Hotline 
 
Unter der Internetadresse 
 
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
unterhält die Gesellschaft ab dem 2. Juli 2020 ein 
internetgestütztes Online-Portal (HV-Portal). Über dieses 
können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. 
deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, 
Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu 
Protokoll erklären. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie 
sich mit den Zugangsdaten, die Sie mit Ihrer Stimmrechtskarte 
erhalten, einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung 
Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs 
auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals. 
 
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und 
Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer 
Stimmrechtskarte. Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise 
am Ende dieser Einladungsbekanntmachung. Bei Fragen zur virtuellen 
Hauptversammlung und zur Nutzung des HV-Portals können Sie sich an 
unsere Aktionärs-Hotline unter der Nummer +49 (0)89 21027-220 
wenden. 
 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege 
einer elektronischen Zuschaltung 
zur Hauptversammlung und für die Ausübung der Aktionärsrechte, 
insbesondere des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege einer elektronischen 
Zuschaltung über das HV-Portal und zur Ausübung der 
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der 
Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform 
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
depotführende Institut nachweisen. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 12. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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