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DGAP-HV: STS Group AG: Bekanntmachung der -6-

DJ DGAP-HV: STS Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in Hallbergmoos mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: STS Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
STS Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
14.07.2020 in Hallbergmoos mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-06-19 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
STS Group AG Hallbergmoos WKN: A1TNU6 
ISIN: DE000A1TNU68 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen 
im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie (COVMG) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen abzuhalten (virtuelle 
Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden 
COVID-19-Pandemie, der vom Land Bayern insoweit beschlossenen 
Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von 
Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen 
Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft, hat der 
Vorstand der STS Group AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle 
Hauptversammlung) 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 
Dienstag, dem 14. Juli 2020, um 11.00 Uhr (MESZ) stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Versammlung findet ohne 
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den 
Räumen der Mutares SE & Co. KGaA, Arnulfstraße 19 in 80335 
München statt. Die Hauptversammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 
1 COVMG unter der Internetadresse 
 
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
in Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der 
Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen). 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STS Group 
   AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts für die STS Group AG und den 
   Konzern zum 31. Dezember 2019 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 
   keinen Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss jeweils 
   gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit festgestellt, 
   weswegen eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine 
   Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   in diesem Fall gesetzlich nicht vorgesehen ist. § 175 Abs. 1 
   Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der 
   Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des 
   festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und 
   bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 
   2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der 
   Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, 
   den Bericht des Aufsichtsrats und - bei börsennotierten 
   Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben 
   nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie bei einem 
   Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den 
   Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats 
   hierüber zugänglich zu machen. 
 
   Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der 
   Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der 
   Einberufung an in den Geschäftsräumen der STS Group AG, 
   Zeppelinstraße 4, 85399 Hallbergmoos, Deutschland, zur 
   Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich. 
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
3. *Entlastung der Mitglieder Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am 
   Main, Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Wirkung zum Ablauf des 20. Juni 2020 haben sowohl der 
   bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft, 
   Herr Robin Laik, als auch der bisherige stellvertretende 
   Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herr Dr. 
   Kristian Schleede, ihr jeweiliges Mandat als Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt. Aufgrund der 
   hierdurch entstehenden temporären Beschlussunfähigkeit des 
   Aufsichtsrates hat der Vorstand der Gesellschaft mit 
   Schreiben vom 21. Mai 2020 gemäß § 104 Abs. 1 Satz 1 
   AktG beantragt, zwei neue Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft zur Wiederherstellung der zur 
   Beschlussfähigkeit nötigen Zahl von drei Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats nach § 14 Abs. 9 Satz 2 der Satzung der 
   Gesellschaft und § 108 Abs. 2 Satz 3 AktG für die Zeit bis 
   zur Wahl zweier neuer Mitglieder des Aufsichtsrats durch die 
   Hauptversammlung der Gesellschaft gerichtlich zu bestellen. 
   Bei den beiden vorgeschlagenen Kandidaten handelte es sich 
   um die Herren Dr. Cornelius und Dr. Lichtenwalder, LL.M., 
   die nachfolgend zur Wahl vorgeschlagen werden. 
 
   Vor diesem Hintergrund ist die Wahl zweier neuer Mitglieder 
   des Aufsichtsrats der Gesellschaft erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 
   1 Var. 6, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der 
   Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre 
   zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Dr.-Ing. Wolf Cornelius, 
      Diplom-Ingenieur in beratender Tätigkeit, 
      wohnhaft in Waldstetten, 
 
      sowie 
   b) Herrn Dr. Wolfgang Lichtenwalder LL.M., 
      Rechtsanwalt, wohnhaft in München, 
 
   jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2020 beschließt, zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt darüber hinaus vor, 
 
   c) Herrn Johannes Laumann, Mitglied des 
      Vorstands der Mutares Management SE mit 
      Sitz in München, wohnhaft in Bonn, 
 
      sowie 
   d) Herrn Mark Friedrich, Diplom-Kaufmann und 
      Mitglied des Vorstands der Mutares 
      Management SE mit Sitz in München, 
      wohnhaft in München, 
 
   jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2020 beschließt, zu Ersatzmitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Die 
   Ersatzmitglieder werden als Ersatz für sämtliche 
   Aufsichtsratsmitglieder gewählt und rücken in folgender 
   Reihenfolge für Aufsichtsratsmitglieder nach, die während 
   der Amtszeit ausscheiden: (1.) Herr Laumann und (2.) Herr 
   Friedrich. Sofern Ersatzmitglieder infolge einer Nachwahl 
   vor der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2020 beschließt, ausscheiden, lebt die 
   Stellung als Ersatzmitglied wieder auf (vgl. § 10 Abs. (5) 
   der Satzung der Gesellschaft), wobei die vorstehende 
   Reihenfolge selbst dann erhalten bleibt, falls nur Herr 
   Laumann zunächst in den Aufsichtsrat aufrücken und 
   anschließend wieder ausscheiden sollte. 
 
   Gemäß Empfehlung C.15 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 soll 
   die Wahl der beiden Kandidaten sowie der beiden 
   Ersatzmitglieder insgesamt als Einzelwahl durchgeführt 
   werden. 
 
   Aufgrund seiner Größe verfügt der Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft über keine Ausschüsse, weswegen der vorgenannte 
   Wahlvorschlag des Aufsichtsrats auch nicht auf einer 
   entsprechenden Empfehlung des Nominierungsausschusses 
   beruht. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017 bzw. im 
   Hinblick auf den Grundsatz 12 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 hat 
   sich der Aufsichtsrat sowohl bei den beiden Kandidaten als 
   auch bei den beiden Ersatzmitgliedern vergewissert, dass sie 
   den für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden 
   Zeitaufwand jeweils aufbringen können. 
 
   Mit Blick auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 
   bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats - mit Ausnahme 

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June 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: STS Group AG: Bekanntmachung der -2-

der nachfolgend genannten Beziehungen - keine für die 
   Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den 
   vom Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
   einerseits und der Gesellschaft bzw. den Gesellschaften der 
   STS-Gruppe, den Organen der STS Group AG oder einem direkt 
   oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien 
   an der STS Group AG beteiligten Aktionär andererseits, mit 
   Ausnahme (i) der Tätigkeit von Herrn Dr. Cornelius als 
   Senior Advisor der Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft und 
   zugleich Geschäftsführer der Balcke Dürr GmbH, einer 
   100%-igen Tochtergesellschaft der Mehrheitsaktionärin, (ii) 
   der bestehenden Mandatsbeziehung zwischen der 
   Mehrheitsaktionärin einerseits und der Rechtsanwaltskanzlei 
   von Herrn Dr. Lichtenwalder, LL.M. andererseits, (iii) der 
   Vorstandstätigkeit von Herrn Laumann bei der Mutares 
   Management SE sowie (iv) der Vorstandstätigkeit von Herrn 
   Friedrich bei der Mutares Management SE. 
 
   Lebenslauf der Kandidaten einschließlich der 
   Ersatzmitglieder sowie Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
 
   (Die Lebensläufe werden einschließlich der 
   auslagepflichtigen Dokumente auf die Homepage gestellt.) 
 
   *Herr Dr. Wolf Cornelius* 
 
   ehemaliges Mitglied des Vorstands und aktuell Senior Advisor 
   der Mutares Management SE, München, und zugleich 
   Geschäftsführer der Balcke Dürr GmbH, Düsseldorf, wohnhaft 
   in Waldstetten 
 
   Persönliche Daten: 
 
   Geburtsjahr: 1942 
   Geburtsort: Hamburg 
   Nationalität: deutsch 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   Herr Dr. Cornelius war von 2008 bis 2019 Mitglied des 
   Vorstands der früheren Mutares AG mit Sitz in München. Als 
   COO war er für das operative Geschäft der 
   Portfoliounternehmen verantwortlich. Seit Juni 2019 ist er 
   als Senior Advisor des Vorstandes der Mutares Management SE 
   tätig, seit Anfang 2017 ist er zudem Geschäftsführer der 
   Balcke Dürr GmbH mit Sitz in Düsseldorf. 
 
   Vor seinem Eintritt in die frühere Mutares AG hatte er 
   verschiedene Führungspositionen in Produktionsunternehmen 
   wie der Preussag Metall AG (1976-1980, Betriebsleiter) mit 
   Sitz in Goslar, der KHS- SEN Maschinenbau AG (1990-1993, 
   Werksleiter) mit Sitz in Dortmund, der Orthmann & 
   Herbst/Crown GmbH (1997-2000, Geschäftsführer) mit Sitz in 
   Hamburg und der SIG HAMBA GmbH (2000-2007, Technischer 
   Leiter) mit Sitz in Neunkirchen inne. 
 
   Ausbildung: 
 
   Seinen Abschluss als Diplom-Ingenieur für Maschinenbau 
   erhielt er von der RWTH Aachen im Jahre 1969. 1975 
   promovierte er an der Technischen Universität Clausthal in 
   Verfahrenstechnik. 
 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden in- und 
   ausländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   mutares Holding-02 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding-09 AG i.L., Bad Wiessee 
   mutares Holding-14 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding-27 AG, Bad Wiessee 
 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Bexity GmbH, Wien, Österreich 
 
   *Herr Dr. Wolfgang Lichtenwalder LL.M.* 
 
   Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 
   und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, 
   Geprüfter ESUG-Berater (DIAI), wohnhaft in München 
 
   Persönliche Daten: 
 
   Geburtsjahr: 1964 
   Geburtsort: München 
   Nationalität: deutsch 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   Herr Dr. Lichtenwalder, LL.M. ist Rechtsanwalt, Fachanwalt 
   für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für 
   Internationales Wirtschaftsrecht sowie Geprüfter 
   ESUG-Berater (DIAI). Die von ihm betriebene Kanzlei leistet 
   Beratung und Unterstützung in den Gebieten des deutschen und 
   internationalen Wirtschafts-, Handels- und 
   Gesellschaftsrechts, allgemeinen Zivilrechts, Bankrechts, 
   Wirtschaftsverwaltungsrechts, Stiftungsrechts und der 
   Compliance. 
 
   Berufliche Erfahrung sammelte Herr Dr. Lichtenwalder, LL.M. 
   im Bank-, Kredit- und Kapitalmarktrecht in der 
   Rechtsabteilung der LfA Förderbank Bayern in München 
   (1995-2001), bevor er sich in verschiedenen Funktionen in 
   einer Beteiligungsgesellschaft (2001-2006 BayBG, München, 
   dort Rechtsabteilung sowie Portfolioverantwortung für 
   Existenzgründungen) den Belangen von Turnaround-, Wachstums- 
   und Private Equity-Beteiligungen widmete. Seit 2006 ist er 
   in eigener Kanzlei tätig und von 2006 bis 2017 war er 
   General Council der Bavaria Industries Group AG in München. 
 
   Ausbildung: 
 
   Herr Dr. Lichtenwalder, LL.M. hat Rechtswissenschaften in 
   München und Genf mit Schwerpunkt internationales Recht 
   studiert (1983-1989). Der Ausbildung folgte 1993-1995 ein 
   Promotionsstudium an der Universität der Bundeswehr 
   Neubiberg mit einer Dissertation zum europäischen 
   Binnenmarkt. 2013 bis 2016 folgte berufsbegleitend ein 
   Aufbaustudium zum Executive Master of Laws im 
   Internationalen Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht an 
   der Universität Liechtenstein. 
 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden in- und 
   ausländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   mutares Holding-02 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding-09 AG i.L., Bad Wiessee 
   mutares Holding-13 AG i.L., Bad Wiessee 
   mutares Holding-19 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding-21 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding-27 AG, Bad Wiessee 
   mutares Holding-30 AG i.L., Bad Wiessee 
 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Plati Elettroforniture S.p.A., Turin, Italien 
 
   *Herr Johannes Laumann* 
 
   Mitglied des Vorstands der Mutares Management SE mit Sitz in 
   München, wohnhaft in Bonn 
 
   Persönliche Daten: 
 
   Geburtsjahr: 1983 
   Geburtsort: Pforzheim 
   Nationalität: deutsch 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   Herr Laumann war vor seiner Anstellung bei der Mutares SE & 
   Co. KGaA von 2014 bis 2016 bei Atlas Copco AB und davor bei 
   Porsche Consulting und Ernst & Young operativ tätig. Dort 
   war er sowohl beratend, als auch in der operativen Führung 
   verantwortlich. Im Mai 2016 wechselte Herr Laumann zur 
   heutigen Mutares SE & Co. KGaA und arbeitete dort 
   verantwortlich bei den Portfoliounternehmen Balcke-Dürr und 
   Donges Group. Herr Laumann ist seit Juli 2019 CIO der 
   Mutares Management SE. 
 
   Ausbildung: 
 
   Seinen Abschluss als Diplom-Wirtschaftsjurist erhielt er von 
   der Hochschule Pforzheim und der Copenhagen Business School. 
 
   Es bestehen weder Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
   bildenden in- und ausländischen Aufsichtsräten von 
   Wirtschaftsunternehmen noch Mitgliedschaften in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen oder Mitgliedschaften in gesetzlich 
   zu bildenden in- und ausländischen Aufsichtsräten 
   außerhalb von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   *Herr Mark Friedrich* 
 
   Mitglied des Vorstands der Mutares Management SE mit Sitz in 
   München, wohnhaft in München 
 
   Persönliche Daten: 
 
   Geburtsjahr: 1978 
   Geburtsort: Neubrandenburg 
   Nationalität: deutsch 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   Herr Friedrich war von 2005 bis 2012 bei der EY GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München tätig. In dieser 
   Zeit absolvierte er erfolgreich das Steuerberater und 
   Wirtschaftsprüfer Examen. Im April 2012 wechselte Herr 
   Friedrich als Leiter Finanzen zur heutigen Mutares SE & Co. 
   KGaA und ist seit April 2015 CFO der Mutares Management SE. 
 
   Ausbildung: 
 
   Seinen Abschluss als Diplom-Kaufmann erhielt er von der 
   Eberhard Karls Universität Tübingen im Jahr 2005. 
 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden in- und 
   ausländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   mutares Holding-25 AG, Bad Wiessee 
6. *Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Mit Beschluss vom 03. Mai 2018 (vgl. Punkt 6 der damaligen 
   Tagesordnung) hat die ordentliche Hauptversammlung der 
   Gesellschaft zuletzt Beschluss über die Vergütung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats gefasst. Gemäß dem 
   vorgenannten Beschluss erhält jedes Mitglied des 
   Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr der 
   Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat seit dem 01. Juni 2018 eine 
   Vergütung in Höhe von EUR 50.000,-, der stellvertretende 
   Vorsitzende des Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von EUR 
   75.000,- und der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine 
   Vergütung in Höhe von EUR 100.000,-. 
 
   Mit Blick auf die COVID-19-Pandemie und die hieraus 
   resultierenden finanziellen Auswirkungen auf die 
   Gesellschaft soll die Vergütung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für die Zukunft mit Wirkung ab dem 01. Juli 
   2020 reduziert werden, solange die Hauptversammlung nicht 
   etwas anderes beschließt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu 
   beschließen: 
 
   Ab dem 01. Juli 2020 erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats 
   für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum 
   Aufsichtsrat eine Vergütung in Höhe von EUR 25.000,-, der 
   stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats eine 
   Vergütung in Höhe von EUR 37.500,- und der Vorsitzende des 
   Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von EUR 50.000,-. 
7. *Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben nach § 
   285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315e Abs. 1, 314 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: STS Group AG: Bekanntmachung der -3-

Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB im Jahres- und 
   Konzernabschluss (Befreiung von der Verpflichtung zur 
   individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung)* 
 
   Gemäß dem bisherigen § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 
   HGB sind im Anhang des Jahresabschlusses einer 
   börsennotierten Aktiengesellschaft neben der Angabe der den 
   Vorstandsmitgliedern für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 
   gewährten Gesamtbezüge zusätzliche Angaben im Hinblick auf 
   die jedem einzelnen Vorstandsmitglied gewährten Vergütungen 
   erforderlich. Entsprechendes gilt gemäß den bisherigen 
   §§ 315e Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB 
   für den Konzernanhang. 
 
   Die beiden vorgenannten Vorschriften § 285 Nr. 9 lit. a) 
   Satz 5 bis 8 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 
   8 HGB wurden zwar mit Wirkung zum 01. Januar 2020 
   aufgehoben; allerdings sind gemäß der 
   Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der 
   zweiten Aktionärsrechterichtlinie in Art. 83 Abs. 1 Satz 2 
   EGHGB u.a. diese beiden Vorschriften in der bis 
   einschließlich 31. Dezember 2019 geltenden Fassung 
   letztmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für das vor dem 
   1. Januar 2021 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Insofern 
   sind die beiden vorgenannten Vorschriften weiterhin 
   anwendbar auf die Jahres- und Konzernabschlüsse der 
   Gesellschaft, jedenfalls bis einschließlich für das 
   Geschäftsjahr 2020, sofern nicht bereits in diesem ein 
   Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG erstellt wird (vgl. 
   Art. 83 Abs. 1 Satz 3 EGHGB). 
 
   Es ist beabsichtigt, einen entsprechenden Opt-Out-Beschluss 
   für den Jahres- und den Konzernabschluss der Gesellschaft, 
   die für das Geschäftsjahr 2020 aufzustellen sind, zu fassen. 
   Die entsprechenden Angaben sollen - soweit und solange es 
   das Gesetz weiterhin zulässt bzw. erfordert - nicht 
   veröffentlicht werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind der 
   Auffassung, dass durch die Angabe der Gesamtvergütung der 
   Mitglieder des Vorstands dem berechtigten 
   Informationsinteresse der Aktionäre und des Kapitalmarkts 
   hinreichend Rechnung getragen wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu 
   beschließen: 
 
   Die gemäß § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 
   315e Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB in 
   der bis einschließlich 31. Dezember 2019 geltenden 
   Fassung verlangten Angaben unterbleiben gemäß § 286 
   Abs. 5 Satz 1 HGB und §§ 315e Abs. 1, 314 Abs. 3 Satz 1 HGB 
   in der bis einschließlich 31. Dezember 2019 geltenden 
   Fassung in dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss der 
   Gesellschaft, die für das Geschäftsjahr 2020 aufzustellen 
   sind. 
8. *Beschlussfassung über die Neufassung von § 18 Abs. 3 Satz 1 
   der Satzung (Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts)* 
 
   Gemäß § 123 Abs. 3 AktG kann die Satzung bestimmen, wie 
   die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung oder zur 
   Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist. Die Gesellschaft 
   hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht, gemäß § 
   18 Abs. 3 Satz 1 der Satzung ist der Nachweis des 
   Aktienbesitzes 'durch Vorlage eines in Textform in deutscher 
   oder englischer Sprache (§ 126b BGB) erteilten besonderen 
   Nachweises über den Anteilsbesitz durch das depotführende 
   Institut zu erbringen.' Diese Formulierung entspricht dem 
   bisherigen § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG. 
 
   Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts wurden 
   jedoch durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. Bei 
   Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften soll gemäß 
   dem geänderten § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG zukünftig für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs gemäß 
   dem neu eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. 
 
   Zwar ist das ARUG II bereits zum 01. Januar 2020 in Kraft 
   getreten. Allerdings finden die Änderungen des § 123 
   Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu geschaffene § 67c AktG erst 
   ab dem 03. September 2020 und erstmals auf 
   Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 03. September 
   2020 einberufen werden. Sie werden damit bereits vor der 
   ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2021 
   anwendbar sein. Um ein Abweichen der Regelungen zu diesem 
   Nachweis für die Teilnahme an der Hauptversammlung der 
   Gesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts in Satzung 
   und Gesetz zu vermeiden, soll bereits jetzt die Anpassung 
   der Satzung beschlossen werden. Der Vorstand soll durch 
   entsprechende Anmeldung zum Handelsregister sicherstellen, 
   dass die Satzungsänderung erst ab dem 03. September 2020 
   wirksam wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu 
   beschließen: 
 
   18 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
   'Der Nachweis des Aktienbesitzes nach § 18 Abs. 1 dieser 
   Satzung ist durch Vorlage eines in Textform in deutscher 
   oder englischer Sprache (§ 126b BGB) erteilten Nachweises zu 
   erbringen; hierfür reicht ein gemäß § 67c Abs. 3 AktG 
   durch den Letztintermediär ausgestellter Nachweis.' 
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und 
Informationen 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und 
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben 
genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die 
Internetseite ist das Online-Portal der Gesellschaft (HV-Portal) 
erreichbar, das für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre 
u.a. eine Ausübung des Stimmrechts vor und während der 
Hauptversammlung ermöglicht. Über das HV-Portal kann ebenso 
die gesamte Versammlung in Bild und Ton verfolgt werden. 
 
Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch 
die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz 
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild 
und Ton 
 
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die 
ordentliche Hauptversammlung am 14. Juli 2020 auf Grundlage des 
COVMG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte 
Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung unter der 
Internetadresse 
 
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
verfolgen und sich über das unter derselben Internetadresse 
zugängliche Online-Portal der Gesellschaft (HV-Portal) zur 
Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung ihres Stimmrechts, 
zuschalten. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird 
anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine Stimmrechtskarte mit 
weiteren Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die 
Stimmrechtskarte enthält unter anderem die Zugangsdaten, mit dem 
die Aktionäre das HV-Portal nutzen können. 
 
Internetgestütztes HV-Portal und Aktionärs-Hotline 
 
Unter der Internetadresse 
 
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
unterhält die Gesellschaft ab dem 2. Juli 2020 ein 
internetgestütztes Online-Portal (HV-Portal). Über dieses 
können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. 
deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, 
Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu 
Protokoll erklären. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie 
sich mit den Zugangsdaten, die Sie mit Ihrer Stimmrechtskarte 
erhalten, einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung 
Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs 
auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals. 
 
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und 
Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer 
Stimmrechtskarte. Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise 
am Ende dieser Einladungsbekanntmachung. Bei Fragen zur virtuellen 
Hauptversammlung und zur Nutzung des HV-Portals können Sie sich an 
unsere Aktionärs-Hotline unter der Nummer +49 (0)89 21027-220 
wenden. 
 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege 
einer elektronischen Zuschaltung 
zur Hauptversammlung und für die Ausübung der Aktionärsrechte, 
insbesondere des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege einer elektronischen 
Zuschaltung über das HV-Portal und zur Ausübung der 
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der 
Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform 
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
depotführende Institut nachweisen. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 12. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: STS Group AG: Bekanntmachung der -4-

Tages vor der Hauptversammlung, also den 2. Juli 2020 (0.00 Uhr 
MESZ), zu beziehen. Der Nachweis muss der Gesellschaft unter der 
Adresse: 
 
STS Group AG 
c/o Link Market Services 
Landshuter Allee 10 
80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
bis spätestens zum Ablauf des 10. Juli 2020 (24.00 Uhr MESZ) 
zugehen. 
 
Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft unter der 
Adresse: 
 
STS Group AG 
c/o Link Market Services 
Landshuter Allee 10 
80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
bis spätestens zum Ablauf des 7. Juli 2020 (24.00 Uhr MESZ) 
zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der 
Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der sich fristgerecht 
angemeldet und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts 
nachgewiesen hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an 
der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten 
weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder 
nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den 
Aktionär zurückweisen. 
 
Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang 
des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem im 
Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für 
die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall 
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von 
Aktionärsrechten, die Möglichkeit zur elektronischen Zuschaltung 
zur Hauptversammlung über das HV-Portal und den Umfang des 
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung des Aktionärs und auf den Umfang 
des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur 
berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie sich von dem 
bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
Stimmrechtskarten für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die 
Hauptversammlung einschließlich der Zugangsdaten für das 
HV-Portal zum Zwecke der elektronischen Zuschaltung zur 
Hauptversammlung zugesandt. 
 
Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen durch 
Briefwahl schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation 
abgeben. 
 
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der 
Stimmrechtskarte übersandte Briefwahlformular zur Verfügung. 
Darüber hinaus kann das Briefwahlformular auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
heruntergeladen oder bei der oben genannten Adresse der 
Anmeldestelle angefordert werden. Wenn Sie das Briefwahlformular 
verwenden, ist dieses ausschließlich an die oben genannte 
Postanschrift oder E-Mail-Adresse der Anmeldestelle zu übermitteln 
und muss dort bis einschließlich zum 13. Juli 2020, 24.00 Uhr 
(MESZ), (Datum des Eingangs) zugehen. 
 
Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht 
zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt. 
 
Vor und auch während der Hauptversammlung steht Ihnen für die 
Ausübung des Stimmrechts im Wege der (elektronischen) Briefwahl 
auch das unter der Internetadresse 
 
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die 
elektronische Briefwahl über das HV-Portal ist ab dem 2. Juli 2020 
bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung 
möglich. Über das HV-Portal können Sie auch während der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im 
Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen. 
 
Weitere Hinweise zur Briefwahl sind in der Stimmrechtskarte, welche 
die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, 
enthalten. 
 
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
Für die Ausübung des Stimmrechts können die stimmberechtigten 
Aktionäre zudem die von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. 
 
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der 
Stimmrechtskarte übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zur 
Verfügung. Darüber hinaus kann das Vollmachts- und Weisungsformular 
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
heruntergeladen oder bei der oben genannten Adresse der 
Anmeldestelle angefordert werden. Wenn Sie das Vollmachts- und 
Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die 
oben genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse der Anmeldestelle 
zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 13. Juli 
2020, 24.00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) zugehen. 
 
Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung 
des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft auch das unter der Internetadresse 
 
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die 
Bevollmächtigung über das HV-Portal ist ab dem 2. Juli 2020 bis zum 
Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. 
Über das HV-Portal können Sie auch während der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor 
erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen. 
 
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für 
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die 
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. 
 
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in der 
Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten 
Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. 
 
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen 
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer 
Stimmrechtsvertretung durch einen Dritten sind eine fristgerechte 
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Erteilung und Widerruf der 
Vollmacht bedürfen ebenso wie der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB), wenn weder 
ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung noch diesen 
gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder 
Unternehmen bevollmächtigt werden. Der Nachweis der 
Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per E-Mail unter 
folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Zusammen mit der Stimmrechtskarte sowie auf ein an 
 
STS Group AG 
c/o Link Market Services 
Landshuter Allee 10 
80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
gerichtetes Verlangen hin wird den Aktionären ein Formular 
übersandt, das sie zur Erteilung der Vollmacht verwenden können. 
 
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß § 135 
AktG gleichgestellte Personen, Institute und Unternehmen können für 
ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. 
Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine der diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen, 
Institute oder Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden daher 
gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über das Verfahren der 
Vollmachtserteilung und die möglicherweise geforderte Form der 
Vollmacht rechtzeitig abzustimmen. 
 
Die oben genannten Übermittlungswege stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung 
gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll, ein gesonderter Nachweis 
über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch 
der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den 
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft 
gegenüber erklärt werden. 
 
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren 
Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem 
Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der 
Gesellschaft bis Montag, 13. Juli 2020, 24.00 Uhr (MESZ), (Tag des 
Posteingangs), zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft 
per E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich. 
 
Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten 
Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z. 
B. das Original der Vollmacht) per E-Mail an die oben genannte 
Adresse der Anmeldestelle übermittelt wird. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: STS Group AG: Bekanntmachung der -5-

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden 
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, 
welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zusammen mit der 
Stimmrechtskarte zugesandt. Darüber hinaus kann ein 
Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
heruntergeladen oder bei der oben genannten Adresse der 
Anmeldestelle angefordert werden. Vollmachten können bis zum Tag 
der Hauptversammlung (einschließlich) auch elektronisch über 
das HV-Portal erteilt werden. 
 
Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen 
Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Zuschaltung über das 
HV-Portal erfordert, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber 
die mit der Stimmrechtskarte versendeten Zugangsdaten erhält. 
 
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und 
sonstigen Intermediären oder gemäß § 135 AktG gleichgestellten 
Personen, Instituten oder Unternehmen, die eine Mehrzahl von 
Aktionären vertreten, wird empfohlen sich im Vorfeld der 
Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts bei der 
Aktionärs-Hotline oder unter der oben genannten Adresse der 
Anmeldestelle zu melden. 
 
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind in der 
Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten 
Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. 
 
Fragemöglichkeit der Aktionäre 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, im 
Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (vgl. § 1 
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVMG). Etwaige Fragen sind bis spätestens zwei 
Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 12. Juli 
2020 (24.00 Uhr MESZ), über das unter der Internetadresse 
 
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugängliche HV-Portal der Gesellschaft einzureichen. Nach Ablauf 
der genannten Frist können keine Fragen mehr eingereicht werden. 
 
Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der 
Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen, wenn diese 
dem nicht ausdrücklich widersprechen. Bitte beachten Sie dazu die 
weitergehenden Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum 
Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung. 
 
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht 
ausgeübt haben, können bis zum Ende der Hauptversammlung über das 
HV-Portal auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 6.000.000,00 und ist eingeteilt 
in 6.000.000 Stückaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft 
sich somit auf 6.000.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 50.000 eigene 
Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. 
 
Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 
Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 COVMG 
 
*a) Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 
AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals (das entspricht 30.000 Stückaktien) oder den 
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 
Stückaktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgegeben werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich 
an den Vorstand der STS Group AG zu richten und muss der 
Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugehen. Der 
Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht 
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 29. Juni 
2020 (24.00 Uhr MESZ). Für die Übermittlung von 
Tagesordnungsergänzungspunkten ist folgende Adresse 
maßgeblich: 
 
STS Group AG 
c/o Link Market Services 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
*b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 
1, § 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der 
Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen 
mit einer Begründung versehen sein. Die Gesellschaft wird Anträge 
von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter 
 
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der 
Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen 
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt 
der Tagesordnung mit Begründung übersandt hat. Der Tag des Zugangs 
und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. 
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 29. Juni 2020 (24.00 Uhr 
MESZ). Diese Regelungen gelten sinngemäß für Wahlvorschläge. 
 
Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand 
braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des 
§ 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese 
nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Name, ausgeübter Beruf 
und Wohnort) und § 125 Abs. 1 S. 5 AktG (Mitgliedschaft in anderen 
Aufsichtsräten) enthalten. Für die Übermittlung von 
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ist folgende Adresse 
maßgeblich: 
 
STS Group AG 
c/o Link Market Services 
Landshuter Allee 10 
80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag 
oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung 
als gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende Aktionär 
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist. Während der 
virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder 
Wahlvorschläge unterbreitet werden. 
 
*c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen 
Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 COVMG erheblich eingeschränkt. 
Danach haben die Aktionäre lediglich die Möglichkeit, Fragen im 
Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 
Nr. 3 COVMG). Der Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen 
spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung einzureichen sind. 
Hiervon hat der Vorstand der STS Group AG mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats Gebrauch gemacht. Über die Beantwortung der 
Fragen entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVMG 
- abweichend von § 131 AktG - nur nach pflichtgemäßem, freiem 
Ermessen. Ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 2 Satz 2 
COVMG hat die Verwaltung keinesfalls alle Fragen zu beantworten, 
sie kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen 
Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Sie kann dabei 
Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit 
bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. 
 
Auf die oben bereits erfolgten Ausführungen zur Fragemöglichkeit 
der Aktionäre nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVMG wird verwiesen. 
 
*d) Veröffentlichung* 
 
Die Einberufung ist im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
zusätzlich solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet worden, 
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen 
in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung können die Unterlagen in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie im Internet unter 
 
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
eingesehen werden. 
 
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung 
 
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur 
Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung von Aktionärsrechten 
benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges 
Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung 
optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung 
mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. 
 
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen 
Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Browser und 
Lautsprecher oder Kopfhörer. 
 
Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre 
Stimmrechtskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung 
unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dieser Stimmrechtskarte 
finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie sich im 
HV-Portal auf der Anmeldeseite anmelden können. 
 
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von 
Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen 
Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich - 
die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) *bereits vor 
Beginn der Hauptversammlung* auszuüben. Das HV-Portal ist für die 
Ausübung des Stimmrechts ab dem 2. Juli 2020 zugänglich. 
 
Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung 
 
Fristgerecht angemeldete Aktionäre können die gesamte 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet 
verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen 
Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem 
heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der 
Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung 
von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen 
unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die 
Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die 
Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch 
genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente 
Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum 
HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die 
Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und 
Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software 
einschließlich solcher der eingesetzten 
Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die 
Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben 
genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur 
Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es 
Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss 
sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die 
Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu unterbrechen oder 
ganz einzustellen. 
 
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter 
 
Die STS Group AG verarbeitet als "Verantwortlicher" im Sinne von 
Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Vorbereitung 
und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten der 
Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, 
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart 
der Aktien und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf 
Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um 
den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im 
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und einen 
rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Beschlüsse 
der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die STS Group AG diese 
Daten nicht von den Aktionären und/oder etwaigen 
Aktionärsvertretern erhält, übermittelt die ihr Depot führende Bank 
diese personenbezogenen Daten an die STS Group AG. 
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und 
etwaiger Aktionärsvertreter ist für deren elektronische Teilnahme 
an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für 
die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DSGVO 
i.V.m. §§ 123, 129, 135 AktG. 
 
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die STS 
Group AG verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur 
solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen 
Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater 
verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der STS 
Group AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen 
der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen 
Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (z.B. Einsichtnahme in 
das Teilnehmerverzeichnis, vgl. § 129 Abs. 4 AktG). Im Fall von 
Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG und im Fall 
von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen nach § 126 Abs. 1 und § 127 
AktG werden diese wie in der Einladung unter 'Rechte der Aktionäre' 
beschrieben zugänglich gemacht. Personenbezogene Daten der an der 
Hauptversammlung elektronisch teilnehmenden bzw. der vertretenen 
Aktionäre (außer im Fall der Ausübung des Stimmrechts im Namen 
dessen, den es angeht) sowie gegebenenfalls der Aktionärsvertreter 
sind nach Maßgabe von § 129 AktG in der nach § 26j Abs. 4 
EGAktG anwendbaren Fassung in ein Teilnehmerverzeichnis 
aufzunehmen, das Aktionären bzw. deren Vertretern nach Maßgabe 
von § 129 Abs. 4 AktG zugänglich zu machen ist. 
 
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies 
gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes 
Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder 
außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der 
Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen 
Daten gelöscht. 
 
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im 
Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige 
Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer 
personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung Ihrer 
personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu 
beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem 
strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format 
(Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen 
Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben 
Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, 
Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten 
einzulegen. 
 
Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter 
den folgenden Kontaktdaten der STS Group AG geltend machen: 
 
STS Group AG 
Zeppelinstraße 4 
85399 Hallbergmoos 
Telefax: +49 (0) 811 124494 99 
E-Mail: ir@sts.group 
 
Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein 
Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 
DSGVO zu. 
 
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der STS Group AG ist wie 
folgt erreichbar: 
 
STS Group AG 
Zeppelinstraße 4 
85399 Hallbergmoos 
Telefon: +49 (0) 5248 821205 
E-Mail: Data-privacy@sts.group 
 
Hallbergmoos (Landkreis Freising), im Juni 2020 
 
* 
STS Group AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-06-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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June 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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