Washington, D.C.--(Newsfile Corp. - 19. Juni 2020) - Heute gab die Securities and Exchange Commission bekannt, dass sie die bedingte Befreiung von den anforderungenan die persönlich an die Börse für Fondsvorstände ausweitet, die sie ursprünglich im März 2020 bereitgestellt hatte. Diese Erleichterung wird sich nun mindestens bis zum 31. Dezember 2020 erstrecken. Die heutige Erweiterung soll vorrätigten registrierten Fonds und Unternehmen für Unternehmensentwicklung (Fonds) Flexibilität bieten, die möglicherweise weiterhin mit Herausforderungen konfrontiert sind, mit denen sie persönlich konfrontiert werden.
Die Kommission hat im März zunächst eine Entlastung des Vorstands im Rahmen umfassenderer Freistellungsbeschlüsse vorgesehen, die eine vorübergehende Befreiung von mehreren Anforderungen des Investment Gesellschaftsgesetzes und des Investment Advisers Act vorsehen. [1] Auf der Grundlage der Kontaktaufnahme des Personals zu Fonds- und Beratervertretern hat die Kommission beschlossen, die in diesen Anordnungen vorgesehenen weiteren Erleichterungen zu diesem Zeitpunkt nicht zu verlängern. Die Kommission und ihre Mitarbeiter bewerten weiterhin die Auswirkungen im Zusammenhang mit COVID-19 auf Investoren und Marktteilnehmer. Unternehmen und Finanzfachleute, die von COVID-19 betroffen sind, werden gebeten, sich mit Fragen und Bedenken an das Personal zu wenden.
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[1] Siehe Release-Nr. IC-33824 (25. März 2020) (Order Granting Exemptions from specified Provisions of the Investment Company Act and Certain Rules Under; Erklärung der Kommission zur Prospektlieferung) und Freigabenummer. IA-5469 (25. März 2020) (Order Under Section 206A des Investment Advisers Act von 1940 zur Gewährung von Ausnahmen von bestimmten Bestimmungen des Investment Advisers Act und bestimmter Regeln darin). Diese beiden Veröffentlichungen ersetzten ähnliche Aufträge vom 13. März 2020.