von Stefan Rullkötter, Euro am SonntagSeit März beziehe ich Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent meines bisherigen Nettogehalts. Mein Arbeitgeber stockt die Leistung nicht auf. Die Geschäftsführung hat nun mitgeteilt, dass frühestens ab Juli wieder normal gearbeitet wird. Muss ich bei Kombination von Kurzarbeitergeld und regulärem Gehalt mit Steuernachzahlungen für das Gesamtjahr rechnen? ...Den vollständigen Artikel lesen ...