KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will noch am Dienstag im Streit zwischen dem Bundeskartellamt und Facebook um Datennutzung und Wettbewerbsrecht entscheiden. Es geht um die Frage, ob Facebook von seinen Nutzern die pauschale Zustimmung zum Sammeln und Verknüpfen von Daten verlangen kann, oder ob diese eine Wahlmöglichkeit erhalten müssen. Das Kartellamt wirft Facebook unter anderem vor, seine marktbeherrschende Stellung für unzulässige Vertragsbedingungen für die Nutzer zu missbrauchen und den Wettbewerb zu verzerren. Die Behörde hatte eine entsprechende Verfügung erlassen, gegen die Facebook beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf vorgegangen ist, und über die noch nicht abschließend entschieden ist.
Im Eilverfahren vor dem BGH geht es um die aufschiebende Wirkung des OLG-Verfahrens. Der Vorsitzende Richter des Kartellsenats, Peter Meier-Beck, sprach am Ende der dreistündigen Verhandlung von einer äußerst anspruchsvollen Situation. Es sei misslich, dass sich das OLG Düsseldorf nur sehr punktuell mit dem Fall befasst habe. (KVR 69/19)/moe/DP/nas
Im Eilverfahren vor dem BGH geht es um die aufschiebende Wirkung des OLG-Verfahrens. Der Vorsitzende Richter des Kartellsenats, Peter Meier-Beck, sprach am Ende der dreistündigen Verhandlung von einer äußerst anspruchsvollen Situation. Es sei misslich, dass sich das OLG Düsseldorf nur sehr punktuell mit dem Fall befasst habe. (KVR 69/19)/moe/DP/nas
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