BERLIN (dpa-AFX) - Die Kommunen sollen in der Coronavirus-Pandemie finanziell entlastet werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Er bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Die Gemeinden seien auch wirtschaftlich wichtig, weil sie den größten Teil der öffentlichen Investitionen leisteten, erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). "Wir haben deshalb beschlossen, die Kommunen zu stärken." CDU, CSU und SPD hatten die Vorhaben bereits im Koalitionsausschuss Anfang Juni vereinbart.
So will der Bund den Gemeinden die Hälfte der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer ersetzen. Berechnungsgrundlage dafür sind die Prognosen in der Mai-Steuerschätzung. Für die Auszahlung sollen die Länder zuständig sein. Insgesamt erhalten die Gemeinden laut Bundesfinanzministerium im laufenden Jahr einen pauschalen Ausgleich von rund 11,8 Milliarden Euro.
Der Bund will zudem künftig bis zu 74 Prozent der Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen für Arbeitsuchende, die Grundsicherung beziehen. Das entspricht einem Anstieg um ein Viertel beziehungsweise um jährlich 3,4 Milliarden Euro.
Schließlich stockt der Bund auch seinen Anteil auf an den Erstattungen für Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR. Grundlage ist das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG). Der Bund will seinen Anteil um 10 Prozentpunkte auf 50 Prozent erhöhen, was eine Entlastung der Haushalte der neuen Länder um etwa 340 Millionen Euro jährlich bedeutet./hrz/DP/nas
Die Gemeinden seien auch wirtschaftlich wichtig, weil sie den größten Teil der öffentlichen Investitionen leisteten, erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). "Wir haben deshalb beschlossen, die Kommunen zu stärken." CDU, CSU und SPD hatten die Vorhaben bereits im Koalitionsausschuss Anfang Juni vereinbart.
So will der Bund den Gemeinden die Hälfte der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer ersetzen. Berechnungsgrundlage dafür sind die Prognosen in der Mai-Steuerschätzung. Für die Auszahlung sollen die Länder zuständig sein. Insgesamt erhalten die Gemeinden laut Bundesfinanzministerium im laufenden Jahr einen pauschalen Ausgleich von rund 11,8 Milliarden Euro.
Der Bund will zudem künftig bis zu 74 Prozent der Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen für Arbeitsuchende, die Grundsicherung beziehen. Das entspricht einem Anstieg um ein Viertel beziehungsweise um jährlich 3,4 Milliarden Euro.
Schließlich stockt der Bund auch seinen Anteil auf an den Erstattungen für Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR. Grundlage ist das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG). Der Bund will seinen Anteil um 10 Prozentpunkte auf 50 Prozent erhöhen, was eine Entlastung der Haushalte der neuen Länder um etwa 340 Millionen Euro jährlich bedeutet./hrz/DP/nas
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