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Kabinett bringt Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik auf den Weg

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik auf dem Weg gebracht. Künftig sind Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik verboten, da für sie bereits umweltfreundliche Alternativen existieren. Mit der Verordnung will die Bundesregierung einen Beitrag leisten gegen die Vermüllung der Umwelt und zum Schutz der Meere.

"Viele Einwegprodukte aus Kunststoff sind überflüssig und kein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen. Dazu kommt: Viel zu oft enden Kunststoffe in der Umwelt oder den Meeren. Wenn die weltweite Vermüllung so weitergeht, haben wir 2050 mehr Plastik als Fisch in unseren Weltmeeren", erklärte Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

"Dieses Verbot wird schon bald zu besseren, innovativen und umweltfreundlichen Produkten und Lösungen führen. Vor allem Mehrweg ist aus Umweltsicht das Mittel der Wahl. Denn wir müssen weg kommen von der Wegwerfkultur."

Künftig sollen auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor nicht mehr auf den Markt kommen. Verboten seien außerdem alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel zersetzt, aber nicht weiter abbaut.

Mit der Verordnung setzt das Kabinett eine in der Europäischen Union vereinbarte Richtlinie in nationales Recht um. Das Verbot soll am 3. Juli 2021 europaweit in Kraft treten.

Einwegverpackungen vermüllen Parks 

Eine Studie des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) ergab, dass Plastik rund 10 Prozent - in Einzelfällen bis 20 Prozent - des Abfalls aus Parks, öffentlichen Plätzen und Straßen ausmacht. Den größten Anteil daran hätten To-Go-Verpackungen für Lebensmittel und Getränke aus expandiertem Polystyrol (Styropor).

Der VKU sieht in der Umsetzung der Kunststoffrichtline in Deutschland einen möglichen Meilenstein hin zu weniger Plastikverbrauch. Allerdings liege bei der Umsetzung der Teufel im Detail.

"Die kommunalen Stadtreiniger sehen Tag für Tag auf den Straßen, Plätzen und in den Parks, wie alle möglichen Arten von weggeworfenen Einwegprodukten die Umwelt vermüllen", erklärte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp. "Die Verordnung muss daher so ausgestaltet sein, dass wir am Ende nicht andere Abfälle sehen, sondern insgesamt weniger."

Konkret ginge es beispielsweise um eine wirksame Abgrenzung von Einweg- und Mehrwegprodukten. Wenn dies nicht eindeutig ist, stünde zu befürchten, dass Hersteller ein und dasselbe Produkt plötzlich als "mehrfach verwendbar" deklarieren, so der VKU. Objektiv nachweisbare Produkteigenschaften, wie etwa Materialstärke, könnten hier eine verlässliche Abgrenzung bieten.

Der Verband schlug vor, dass man die Hersteller für Einwegprodukte in die Finanzierungsverantwortung für die Straßenreinigung aus Plastik in den Blick nehmen sollte. Auch hier müsse die bloße Substitution von Einwegkunststoffprodukten durch Einwegprodukte aus anderen Materialien - etwa Aluminium, Papier oder Holz - verhindert werden. "Auch hier gilt: Wir brauchen mehr Mehrweg und nicht anderes Einweg", so Hasenkamp.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/brb

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