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(1)

DGAP-HV: Westwing Group AG: Bekanntmachung der -6-

DJ DGAP-HV: Westwing Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.08.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Westwing Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Westwing Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
05.08.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-06-24 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Westwing Group AG Berlin ISIN DE000A2N4H07 
WKN A2N4H0 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
2020 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit 
zu der am Mittwoch, den 5. August 2020, um 10:00 Uhr 
(MESZ) unter https://ir.westwing.com/hv virtuell 
abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung 2020 ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten eingeladen ('*virtuelle 
Hauptversammlung*'). Versammlungsort wird der 
Aufenthaltsort des Versammlungsleiters in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Moosacher 
Straße 84, 80809 München, sein. 
Abhaltung im Wege einer virtuellen Hauptversammlung 
 
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche 
Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre der Gesellschaft oder ihrer 
Bevollmächtigten abzuhalten. Diese Beschlüsse erfolgten 
auf Grundlage des am 28. März 2020 in Kraft getretenen 
Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 
('*COVID-19-Abmilderungsgesetz*'). 
 
*Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten an der Hauptversammlung ist 
ausgeschlossen.* 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2019, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 
   Handelsgesetzbuch in der auf das Geschäftsjahr 
   2019 anwendbaren Fassung zum 31. Dezember 2019 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht 
   vorgesehen und auch nicht notwendig. Die 
   genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom 
   Vorstand beziehungsweise - im Falle des 
   Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden 
   des Aufsichtsrats zu erläutern. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für die etwaige prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young 
   GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Stuttgart, Büro München 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2020, 
   b) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 
      5, 117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz) für 
      das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 
      2020 zum Prüfer für eine solche 
      prüferische Durchsicht, sowie 
   c) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 
      Wertpapierhandelsgesetz) für das erste 
      und/oder dritte Quartal des 
      Geschäftsjahres 2020 und/oder für das 
      erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 
      zum Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   16 Absatz 4 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft 
   (Nachweis der Teilnahmemöglichkeit)* 
 
   Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) werden die 
   Voraussetzungen für den zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts zu erbringenden Nachweis mit 
   Wirkung ab dem 3. September 2020 geändert. Nach 
   dem neuen § 123 Absatz 4 Satz 1 Aktiengesetz 
   soll bei Inhaberaktien börsennotierter 
   Gesellschaften für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts ein Nachweis des Letztintermediärs 
   in Textform nach dem neu eingefügten § 67c 
   Absatz 3 Aktiengesetz ausreichen. 
 
   Die Regelungen in § 16 Absatz 4 Satz 1 und Satz 
   2 der Satzung der Gesellschaft zum Nachweis des 
   Aktienbesitzes, die sich noch an der bis zum 3. 
   September 2020 geltenden Fassung des § 123 
   Absatz 4 Satz 1 Aktiengesetz orientieren, 
   sollten daher an die geänderte gesetzliche 
   Grundlage angepasst werden. 
 
   Derzeit lauten § 16 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 
   der Satzung der Gesellschaft wie folgt: 
 
    'Der Nachweis des Aktienbesitzes nach § 16 
    Abs. 1 ist durch Vorlage eines in Textform 
    (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
    Sprache erteilten besonderen Nachweises 
    über den Anteilsbesitz durch das 
    depotführende Institut zu erbringen. Der 
    besondere Nachweis über den Anteilsbesitz 
    hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
    der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) zu 
    beziehen und muss der Gesellschaft unter 
    der in der Einberufung hierfür mitgeteilten 
    Adresse mindestens sechs (6) Tage vor der 
    Hauptversammlung zugehen.' 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 16 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 der Satzung der 
   Gesellschaft werden aufgehoben und wie folgt 
   neugefasst: 
 
    'Der Nachweis des Aktienbesitzes nach § 16 
    Abs. 1 ist durch Vorlage eines vom 
    Letztintermediär in Textform (§ 126b BGB) 
    in deutscher oder englischer Sprache 
    ausgestellten Nachweises über den 
    Anteilsbesitz oder durch Vorlage eines 
    Nachweises gemäß § 67c Abs. 3 AktG zu 
    erbringen. Der Nachweis des Aktienbesitzes 
    hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
    der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) zu 
    beziehen und muss der Gesellschaft unter 
    der in der Einberufung hierfür mitgeteilten 
    Adresse mindestens sechs (6) Tage vor der 
    Hauptversammlung zugehen.' 
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung von § 3 
   Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 der Satzung der 
   Gesellschaft (Informationsübermittlung)* 
 
   Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) werden die 
   Vorgaben zur Informationsübermittlung an 
   Aktionäre mit Wirkung ab dem 3. September 2020 
   geändert. Dadurch entfallen der bisherige § 128 
   Aktiengesetz sowie die Möglichkeit in § 125 
   Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz alter Fassung, in 
   der Satzung der Gesellschaft die 
   Übermittlung von Informationen nach § 125 
   Aktiengesetz auf den Weg elektronischer 
   Kommunikation zu beschränken. Vielmehr sind 
   Mitteilungen nach § 125 Absatz 1 Aktiengesetz 
   neuer Fassung gemäß § 125 Absatz 5 
   Aktiengesetz neuer Fassung in Verbindung mit 
   dem neu eingefügten § 67a Absatz 2 Aktiengesetz 
   stets elektronisch zu übermitteln. 
 
   Daher besteht für die bisherige Ermächtigung in 
   § 3 Absatz 2 Satz 2 der Satzung der 
   Gesellschaft und die Abweichungsmöglichkeit in 
   § 3 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der 
   Gesellschaft keine Notwendigkeit mehr. 
 
   Derzeit lautet § 3 Absatz 2 der Satzung der 
   Gesellschaft insgesamt wie folgt: 
 
    'Informationen an die Aktionäre können, 
    soweit gesetzlich zulässig, auch im Wege 
    der Datenfernübertragung übermittelt 
    werden. Die Übermittlung von 
    Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 i.V.m. § 128 
    Abs. 1 AktG sowie nach § 125 Abs. 2 AktG 
    ist auf den Weg elektronischer 
    Kommunikation beschränkt. Der Vorstand ist 
    - ohne dass hierauf ein Anspruch besteht - 
    berechtigt, diese Mitteilungen auch auf 
    anderem Weg zu versenden.' 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 3 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 der Satzung der 
   Gesellschaft werden ersatzlos aufgehoben. 
II.  *Bericht des Vorstands über die Ausnutzung 
     der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
     und zu deren Verwendung unter Ausschluss 
     des Bezugsrechts* 
 
     Der Vorstand erstattet gemäß §§ 71 
     Absatz 1 Nr. 8, Absatz 3 Satz 1 AktG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Westwing Group AG: Bekanntmachung der -2-

bezüglich des Erwerbs und der Verwendung 
     eigener Aktien folgenden Bericht: 
 
     Aufgrund der Beschlüsse der 
     Hauptversammlung vom 21. September 2018 ist 
     der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des 
     Aufsichtsrats bis zum 20. September 2023 
     (i) unter Wahrung des 
     Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a 
     Aktiengesetz) eigene Aktien der 
     Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum 
     Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls 
     dieser Wert geringer ist - des zum 
     Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung 
     bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft 
     zu erwerben sowie (ii) die Erwerbsrechte 
     auf den Erwerb eigener Aktien aus den 
     bestehenden Vereinbarungen, insbesondere 
     den sogenannten Angel Agreements, auszuüben 
     und eigene Aktien im Volumen von bis zu 10 
     % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 
     bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft 
     zu erwerben. Der Vorstand ist ferner 
     ermächtigt, die von der Gesellschaft 
     aufgrund der vorstehenden Ermächtigungen 
     erworbenen eigenen Aktien sowie bereits von 
     der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien 
     unter anderem zur Bedienung von 
     Aktienoptionen zu verwenden, die zum Erwerb 
     von Aktien in der Gesellschaft berechtigen 
     und die an gegenwärtige oder ehemalige 
     Mitarbeiter bzw. an Organmitglieder der 
     Gesellschaft oder mit der Gesellschaft 
     verbundenen Unternehmen ausgegeben wurden, 
     sofern diese Aktienoptionen ausgeübt 
     werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist 
     insoweit von der Hauptversammlung 
     ausgeschlossen. 
 
     Im April 2019 hatte der Vorstand mit 
     Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund der 
     Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. 
     September 2018 beschlossen, Erwerbsrechte 
     in Bezug auf Aktien der Gesellschaft aus 
     bestehenden Vereinbarungen auszuüben, 
     woraufhin die Gesellschaft im Juni 2019 
     insgesamt 18.900 Aktien der Gesellschaft zu 
     einem Kaufpreis von insgesamt EUR 
     280.687,29 zurückgekauft hat. 
 
     Der Vorstand hatte ferner am 12. August 
     2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
     aufgrund der Ermächtigung der 
     Hauptversammlung vom 21. September 2018 und 
     insbesondere angesichts freier Rücklagen 
     beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm mit 
     einem maximalen Volumen von bis zu 800.000 
     Aktien der Gesellschaft zu einem maximalen 
     Gesamtkaufpreis (ohne Nebenkosten) von bis 
     zu EUR 4.000.000,00 durchzuführen. Der 
     Rückkauf über den XETRA-Handel der 
     Frankfurter Wertpapierbörse begann am 14. 
     August 2019 und hätte bis zu 31. Dezember 
     2020 durchgeführt werden können. 
 
     In dem Zeitraum vom 14. August 2019 
     (einschließlich) bis zum vorzeitigen 
     Ende am 30. Oktober 2019 
     (einschließlich) wurden im Rahmen des 
     Aktienrückkaufprogramms der Gesellschaft 
     insgesamt 800.000 Aktien zurückgekauft. 
     Dies entspricht einem Anteil von 3,86 % des 
     eingetragenen Grundkapitals und EUR 
     800.000,00 (auf die erworbenen Aktien 
     entfallender Betrag des Grundkapitals). Der 
     Kaufpreis betrug durchschnittlich EUR 
     3,4451. Insgesamt wurden Aktien für einen 
     Gesamtkaufpreis von EUR 2.756.076,00 
     zurückgekauft. Der einzige Zweck bestand 
     darin, die zurückgekauften Aktien für die 
     Bedienung von Aktienoptionen zu verwenden, 
     die zum Erwerb von Aktien in der 
     Gesellschaft berechtigen und die an 
     gegenwärtige oder ehemalige Mitarbeiter 
     bzw. an Organmitglieder der Gesellschaft 
     oder mit der Gesellschaft verbundenen 
     Unternehmen ausgegeben wurden, sofern diese 
     Aktienoptionen ausgeübt werden. 
 
     Bis zum 31. Dezember 2019 hat die 
     Gesellschaft 98.250 eigene Aktien an 
     ehemalige und gegenwärtige Mitarbeiter der 
     Gesellschaft und an gegenwärtige 
     Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen 
     veräußert. Damit wurden im 
     Geschäftsjahr 2019 insgesamt 98.250 
     Aktienoptionen ausgeübt, was einem Anteil 
     von 0,47 % des eingetragenen Grundkapitals 
     und EUR 98.250,00 (auf die 
     veräußernden Aktien entfallender 
     Betrag des Grundkapitals) entspricht. Der 
     durchschnittliche Ausübungspreis betrug EUR 
     0,59. Der Ausübungspreis betrug in 
     Einzelfällen EUR 0,01, EUR 1,23 und EUR 
     1,71, je nach individueller vertraglicher 
     Vereinbarung mit dem Optionsinhaber. Die 
     Gesellschaft erzielte dadurch einen 
     Veräußerungserlös von EUR 57.819,00. 
 
     Vom 1. Januar 2020 bis zum Zeitpunkt der 
     Einberufung der Hauptversammlung hat die 
     Gesellschaft weitere 6.150 eigene Aktien an 
     ehemalige Mitarbeiter der Gesellschaft und 
     an gegenwärtige Mitarbeiter von verbundenen 
     Unternehmen veräußert. Damit wurden im 
     Geschäftsjahr 2020 bislang insgesamt 6.150 
     Aktienoptionen ausgeübt, was einem Anteil 
     von 0,03 % des eingetragenen Grundkapitals 
     und EUR 6.150,00 (auf die veräußernden 
     Aktien entfallender Betrag des 
     Grundkapitals) entspricht. Der 
     durchschnittliche Ausübungspreis betrug EUR 
     0,71. Der Ausübungspreis betrug in 
     Einzelfällen EUR 1,71 und EUR 0,01, je nach 
     individueller vertraglicher Vereinbarung 
     mit dem Optionsinhaber. Die Gesellschaft 
     erzielte dadurch einen 
     Veräußerungserlös von EUR 4.393,00. 
 
     Bis zum Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung hat die Gesellschaft in 
     den Geschäftsjahren 2019 und 2020 insgesamt 
     104.400 eigene Aktien der Gesellschaft, die 
     aufgrund der vorstehenden Ermächtigung im 
     Geschäftsjahr 2019 erworben wurden, an 
     gegenwärtige und ehemalige Mitarbeiter der 
     Gesellschaft und von verbundenen 
     Unternehmen zur Bedienung von 
     Aktienoptionen veräußert. Dies 
     entspricht einem rechnerischen Anteil von 
     0,50 % des eingetragenen Grundkapitals der 
     Gesellschaft. In den Geschäftsjahren 2019 
     und 2020 wurden damit bislang 104.400 
     Aktienoptionen ausgeübt. Der 
     durchschnittliche Ausübungspreis betrug EUR 
     0,60. Die Gesellschaft erzielte dadurch 
     einen Gesamtveräußerungserlös von EUR 
     62.212,00. Der Veräußerungserlös wurde 
     nicht zweckgebunden verwendet, sondern 
     diente dem allgemeinen Geschäftsbetrieb der 
     Gesellschaft. 
     Aus den vorstehenden Erwägungen war der 
     jeweils unter Beachtung der Vorgaben der 
     Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. 
     September 2018 vorgenommene 
     Bezugsrechtsausschluss bei der 
     Veräußerung eigener Aktien insgesamt 
     sachlich gerechtfertigt. 
III. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung* 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
   Gesellschaft EUR 20.740.809,00 und ist 
   eingeteilt in 20.740.809 Stückaktien, wobei 
   grundsätzlich jede Stückaktie eine Stimme in 
   der Hauptversammlung gewährt. In dieser 
   Gesamtzahl der Aktien sind zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung auch 714.500 
   eigene Aktien der Gesellschaft enthalten, aus 
   denen der Gesellschaft gemäß § 71b 
   Aktiengesetz keine Rechte zustehen. Die 
   Gesamtzahl der teilnahme- und 
   stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der 
   Einberufung beträgt somit 20.026.309. 
2. *Durchführung der Hauptversammlung als 
   virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
   Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
   Bevollmächtigten* 
 
   Der Vorstand der Gesellschaft hat mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die 
   ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft 
   im Geschäftsjahr 2020 als virtuelle 
   Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
   Aktionäre der Gesellschaft oder ihrer 
   Bevollmächtigten abzuhalten. Dieser Beschluss 
   erfolgte auf Grundlage des am 28. März 2020 
   in Kraft getretenen 
   COVID-19-Abmilderungsgesetzes. 
 
   Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder 
   ihrer Bevollmächtigten an der 
   Hauptversammlung ist ausgeschlossen. 
 
   Die Aktionäre haben die Möglichkeit, selbst 
   oder durch Bevollmächtigte ihr Stimmrecht 
   schriftlich oder im Wege elektronischer 
   Kommunikation sowie ihr Fragerecht und ihr 
   Widerspruchsrecht im Wege elektronischer 
   Kommunikation auszuüben. Sie können die 
   gesamte Hauptversammlung im Wege der Bild- 
   und Tonübertragung auf der dafür von der 
   Gesellschaft bereitgestellten 
   passwortgeschützten Internetseite (das 
   '*HV-Portal*') unter 
 
   https://ir.westwing.com/hv 
 
   verfolgen. 
 
   *Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um 
   besondere Beachtung der nachstehenden 
   Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, 
   zur Ausübung des Stimmrechts und des 
   Fragerechts sowie zu weiteren 
   Aktionärsrechten.* 
3. *Voraussetzungen für die Ausübung des 
   Stimmrechts und des Fragerechts* 
 
   Zur Ausübung des Fragerechts im Zusammenhang 
   mit der virtuellen Hauptversammlung (siehe 
   unten), zur Ausübung des Stimmrechts per 
   Briefwahl sowie zur Vollmachtserteilung sind 
   nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   rechtzeitig angemeldet haben. 
 
   Die Anmeldung muss der Gesellschaft daher 
   spätestens am Mittwoch, den 29. Juli 2020, 
   24:00 Uhr (MESZ), unter einer der 
   nachstehenden Adressen (postalisch oder per 
   E-Mail) 
 
    Westwing Group AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Westwing Group AG: Bekanntmachung der -3-

80637 München 
    E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
   zugegangen sein, und die Inhaberaktionäre 
   müssen der Gesellschaft gegenüber den 
   besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. 
   Tags vor der Hauptversammlung, also am 
   Mittwoch, den 15. Juli 2020, 0:00 Uhr (MESZ), 
   (Nachweisstichtag) Aktionär der Gesellschaft 
   waren. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes 
   reicht ein durch das depotführende Institut 
   erstellter besonderer Nachweis des 
   Anteilsbesitzes aus. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der 
   Gesellschaft unter einer der vorgenannten 
   Adressen spätestens am Mittwoch, den 29. Juli 
   2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b 
   Bürgerliches Gesetzbuch) und müssen in 
   deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
   Nach ordnungsgemäßer Anmeldung werden 
   Stimmrechtskarten für die Hauptversammlung 
   inklusive der Zugangsdaten für das 
   passwortgeschützte HV-Portal von der 
   Gesellschaft übersandt. Um einen 
   rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarte zu 
   gewährleisten, werden Aktionäre gebeten, 
   frühzeitig für die Anmeldung und die 
   Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
   tragen. 
 
   Unter 
 
   https://ir.westwing.com/hv 
 
   wird die Gesellschaft ab Mittwoch, dem 15. 
   Juli 2020, das HV-Portal unterhalten. 
   Über das HV-Portal können die 
   ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre 
   sowie deren Bevollmächtigte unter anderem ihr 
   Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen und 
   Fragen einreichen. Um das HV-Portal nutzen zu 
   können, müssen Aktionäre sich mit dem 
   Zugangspasswort einloggen, das sie mit ihrer 
   Stimmrechtskarte erhalten. Die verschiedenen 
   Möglichkeiten zur Ausübung der 
   Aktionärsrechte erscheinen dann in Form von 
   Schaltflächen und Menüs auf der 
   Benutzeroberfläche des HV-Portals. 
4. *Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erbracht hat. Der Umfang des 
   Stimmrechts bemisst sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
   einher. Auch im Falle der vollständigen oder 
   teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist 
   für den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich (das heißt 
   Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
   den Umfang des Stimmrechts). Entsprechendes 
   gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen 
   und erst danach Aktionär werden, sind für die 
   von ihnen gehaltenen Aktien nur 
   stimmberechtigt, wenn und soweit sie sich von 
   dem am Nachweisstichtag Berechtigten 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen lassen. 
5. *Verfahren für die Stimmabgabe durch die 
   Aktionäre* 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht nur im Wege 
   der Briefwahl und zwar entweder per Post, im 
   Wege elektronischer Kommunikation per E-Mail 
   oder durch Nutzung des HV-Portals sowie durch 
   Vollmachtserteilung ausüben. Zur Ausübung des 
   Stimmrechts der Aktionäre im Wege der 
   Briefwahl sowie zur Vollmachtserteilung sind 
   nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   spätestens am Mittwoch, den 29. Juli 2020, 
   24:00 Uhr (MESZ), ordnungsgemäß 
   angemeldet sind und den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes (wie oben angegeben) 
   ordnungsgemäß erbracht haben. Für die 
   per Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der 
   zum Nachweisstichtag nachgewiesene 
   Aktienbestand maßgeblich. 
 
   Vorbehaltlich der Stimmabgabe im HV-Portal 
   kann die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl in 
   Textform in deutscher oder englischer Sprache 
   per Post oder im Wege elektronischer 
   Kommunikation (per E-Mail) unter einer der 
   folgenden Adressen 
 
    Westwing Group AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
    E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
   erfolgen. Für die Ausübung des Stimmrechts im 
   Wege der Briefwahl steht den Aktionären das 
   mit der Stimmrechtskarte übersandte 
   Briefwahlformular zur Verfügung. Das 
   Briefwahlformular kann zudem auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://ir.westwing.com/hv 
 
   heruntergeladen werden. 
 
   Auf diese Weise abgegebene Briefwahlstimmen 
   müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 
   Dienstag, den 4. August 2020, 24:00 Uhr 
   (MESZ), zugehen. Bis zu diesem Datum können 
   sie auch in der vorgenannten Weise geändert 
   oder widerrufen werden. 
 
   Die Abgabe von Stimmen per Briefwahl kann ab 
   Mittwoch, dem 15. Juli 2020, auch unter 
   Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://ir.westwing.com/hv 
 
   erfolgen. Hierfür ist im HV-Portal die 
   Schaltfläche 'Briefwahl' vorgesehen. Auf 
   diesem Wege können Briefwahlstimmen noch am 
   Tag der Hauptversammlung und zwar bis zum 
   Beginn der Abstimmung abgegeben, geändert 
   oder widerrufen werden. 
 
   Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die 
   zuletzt eingegangene Stimmabgabe Vorrang. 
   Gehen auf unterschiedlichen 
   Übermittlungswegen voneinander 
   abweichende Erklärungen ein und ist nicht 
   erkennbar, welche Erklärungen zuletzt 
   abgegeben wurde, werden die per E-Mail 
   abgegebenen Erklärungen berücksichtigt, 
   soweit nicht am Tag der Hauptversammlung eine 
   Stimmabgabe im HV-Portal erfolgt. 
 
   Die Abgabe von Stimmen per Briefwahl ist auf 
   die Abstimmung über die in der Einberufung 
   zur Hauptversammlung bekanntgemachten 
   Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder 
   Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen 
   Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 
   Absatz 2 Aktiengesetz bekanntgemachte 
   Beschlussvorschläge von Aktionären 
   beschränkt. 
6. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht nach 
   entsprechender Vollmachtserteilung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen 
   Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen 
   Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich 
   geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur 
   Ausübung des Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung erbietet 
   ('*geschäftsmäßig Handelnder*'), ausüben 
   lassen. Auch im Falle der Vertretung eines 
   Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung 
   des Aktionärs und der rechtzeitige Nachweis 
   des Anteilsbesitzes wie vorstehend 
   beschrieben erforderlich. 
 
   Auch Bevollmächtige können nicht selbst 
   physisch an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   sondern sind auf die Ausübung des Stimmrechts 
   wie unter Abschnitt III. Ziffer 5 dieser 
   Einberufung beschrieben beschränkt. Sie 
   müssen ihre Stimmen daher wie vorstehend für 
   die Aktionäre selbst beschrieben per 
   Briefwahl oder durch 
   Stimmrechtsuntervollmacht und Weisungen an 
   die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   ausüben. Im Hinblick auf die Ausübung des 
   Frage- und Widerspruchsrechts finden 
   Abschnitt III. Ziffer 8 d) bzw. Ziffer 10 
   dieser Einberufung für Bevollmächtigte von 
   Aktionären gleichermaßen Anwendung. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn 
   weder ein Intermediär noch nach § 135 Absatz 
   8 Aktiengesetz eine Aktionärsvereinigung, ein 
   Stimmrechtsberater oder ein 
   geschäftsmäßig Handelnder zur Ausübung 
   des Stimmrechts bevollmächtigt wird. 
 
   Wird eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung 
   an einen Intermediär, eine 
   Aktionärsvereinigung, einen 
   Stimmrechtsberater oder einen 
   geschäftsmäßig Handelnden erteilt, 
   besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist 
   die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten 
   nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem 
   vollständig sein und darf nur mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
   enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, 
   eine Aktionärsvereinigung, einen 
   Stimmrechtsberater oder einen 
   geschäftsmäßig Handelnden 
   bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich 
   mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form 
   der Vollmacht abzustimmen. Auch diese 
   Personen können sich unter Einhaltung der 
   genannten Fristen der Ausübung des 
   Stimmrechts durch Briefwahl, wie unter 
   Abschnitt III. Ziffer 5 dieser Einberufung 
   beschrieben, oder Untervollmacht bedienen. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
   Person, so kann die Gesellschaft einen oder 
   mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter 
   bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur 
   Erteilung der Vollmacht das Formular zu 
   verwenden, welches die Gesellschaft hierfür 
   bereithält. Ein Vollmachtsformular befindet 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Westwing Group AG: Bekanntmachung der -4-

sich auch auf der Stimmrechtskarte, die dem 
   Aktionär nach erfolgreicher Anmeldung 
   übersandt wird. Zusätzlich wird ein Formular 
   für die Erteilung einer Vollmacht auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://ir.westwing.com/hv 
 
   zum Download bereitgehalten. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis über die Bestellung eines 
   Bevollmächtigten müssen der Gesellschaft in 
   Textform in deutscher oder englischer Sprache 
   spätestens bis Dienstag, den 4. August 2020, 
   24:00 Uhr (MESZ), per Post oder im Wege der 
   elektronischen Kommunikation (per E-Mail) 
   unter einer der folgenden Adressen zugehen: 
 
    Westwing Group AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
    E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis über die Bestellung eines 
   Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft 
   kann ab Mittwoch, den 15. Juli 2020, auch 
   unter Nutzung des passwortgeschützten 
   HV-Portals auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://ir.westwing.com/hv 
 
   erfolgen. Hierfür ist im HV-Portal die 
   Schaltfläche 'Vollmacht an Dritte' 
   vorgesehen. Auf diesem Weg können bis zum 
   Beginn der Abstimmungen am Tag der 
   Hauptversammlung die vorgenannten Erklärungen 
   in Bezug auf die Erteilung, die Änderung 
   oder den Widerruf der Vollmacht abgegeben 
   werden. 
 
   Ein Bevollmächtigter kann die 
   Hauptversammlung über das HV-Portal nur 
   verfolgen, wenn er vom Vollmachtgeber das mit 
   der Stimmrechtskarte versendete 
   Zugangspasswort erhält. Die Nutzung des 
   Zugangspassworts durch den Bevollmächtigten 
   gilt zugleich als Nachweis der 
   Bevollmächtigung. 
 
   Intermediären, Aktionärsvereinigungen, 
   Stimmrechtsberatern oder geschäftsmäßig 
   Handelnden, die eine Mehrzahl von Aktionären 
   vertreten, wird empfohlen sich im Vorfeld der 
   Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung 
   des Stimmrechts mit der Gesellschaft unter 
   der oben genannten Kontaktadresse in 
   Verbindung zu setzen. 
7. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
   Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren 
   Aktionären an, von der Gesellschaft benannte 
   Personen als weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen; sie können 
   die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
   ausüben. Dabei ist zu beachten, dass die 
   Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu 
   denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben 
   können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung 
   erteilen und dass die Stimmrechtsvertreter 
   weder im Vorfeld noch während der 
   Hauptversammlung Weisungen zu 
   Verfahrensanträgen entgegennehmen können. 
   Ebenso wenig können die Stimmrechtsvertreter 
   Weisungen zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
   Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen 
   von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. 
 
   Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit 
   Weisungen an die Stimmrechtsvertreter ist im 
   Vorfeld der Hauptversammlung mittels des 
   Vollmachts- und Weisungsformulars möglich, 
   das die ordnungsgemäß angemeldeten 
   Aktionäre zusammen mit der Stimmrechtskarte 
   zur Hauptversammlung erhalten. Das 
   entsprechende Formular steht auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://ir.westwing.com/hv 
 
   zum Download bereit. 
 
   Die Bevollmächtigung, die Weisungserteilung 
   an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf müssen 
   der Gesellschaft in Textform in deutscher 
   oder englischer Sprache spätestens am 
   Dienstag, den 4. August 2020, 24:00 Uhr 
   (MESZ), per Post oder im Wege der 
   elektronischen Kommunikation (per E-Mail) 
   unter einer der folgenden Adressen zugehen: 
 
    Westwing Group AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
    E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
   Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft, die Erteilung von Weisungen 
   und ihr Widerruf können ab Mittwoch, den 15. 
   Juli 2020, auch unter Nutzung des 
   passwortgeschützten HV-Portals auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter: 
 
   https://ir.westwing.com/hv 
 
   erfolgen. Hierfür ist im HV-Portal die 
   Schaltfläche 'Vollmacht an 
   Stimmrechtsvertreter' vorgesehen. Auf diesem 
   Wege können bis zum Beginn der Abstimmungen 
   am Tag der Hauptversammlung die Erteilung, 
   die Änderung oder der Widerruf von 
   Stimmrechtsvollmachten und Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   erfolgen. 
8. *Weitere Rechte der Aktionäre* 
a) *Anträge von Aktionären auf Ergänzung der 
   Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 
   Aktiengesetz* 
 
   Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen 
   den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
   den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
   (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. 
 
   Ein solches Ergänzungsverlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand zu richten und 
   muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor 
   der Hauptversammlung zugehen; der Tag des 
   Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind 
   dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
   Zugangstermin ist also Sonntag, der 5. Juli 
   2020, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugegangene 
   Ergänzungsverlangen werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Die betreffenden Aktionäre haben 
   nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
   Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens 
   bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind 
   und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung 
   des Vorstands über das Ergänzungsverlangen 
   halten, wobei § 70 Aktiengesetz für die 
   Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung 
   findet. Eine Verlegung von einem Sonntag, 
   einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen 
   zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden 
   Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 
   bis 193 Bürgerliches Gesetzbuch sind nicht 
   entsprechend anzuwenden. 
 
   Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an 
   folgende Adresse zu übermitteln: 
 
    Westwing Group AG 
    Vorstand 
    Moosacher Straße 88 
    80809 München 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang 
   des Verlangens im Bundesanzeiger 
   bekanntgemacht. Sie werden außerdem auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://ir.westwing.com/hv 
 
   bekanntgemacht und den Aktionären nach § 125 
   Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Aktiengesetz 
   mitgeteilt. 
b) *Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 
   Absatz 1 Aktiengesetz* 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, einen 
   Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand 
   und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge 
   brauchen nicht begründet zu werden. 
 
   Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der 
   nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 
   Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag 
   des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung 
   nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 
   Dienstag, den 21. Juli 2020, 24:00 Uhr 
   (MESZ), zugegangen sind, werden 
   einschließlich des Namens des Aktionärs, 
   einer etwaigen Begründung und einer etwaigen 
   Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://ir.westwing.com/hv 
 
   zugänglich gemacht (vgl. § 126 Absatz 1 Satz 
   3 Aktiengesetz). 
   In § 126 Absatz 2 Aktiengesetz nennt das 
   Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein 
   Gegenantrag und dessen etwaige Begründung 
   nicht über die Internetseite zugänglich 
   gemacht werden müssen. Diese Gründe sind auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://ir.westwing.com/hv 
 
   beschrieben. Eine etwaige Begründung braucht 
   insbesondere dann nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
   Zeichen beträgt. 
 
   Für die Übermittlung von Gegenanträgen 
   nebst etwaiger Begründung sind 
   ausschließlich folgende Adressen 
   maßgeblich: 
 
    Westwing Group AG 
    Investor Relations 
    Moosacher Straße 88 
    80809 München 
    E-Mail: ir@westwing.de 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge werden 
   nicht zugänglich gemacht. Aktionäre werden 
   gebeten, ihre im Zeitpunkt der 
   Übersendung des Gegenantrags bestehende 
   Aktionärseigenschaft nachzuweisen. Während 
   der virtuellen Hauptversammlung können keine 
   Gegenanträge gestellt werden. 
c) *Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 
   126, 127 Aktiengesetz* 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, Vorschläge zur 
   Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 
   4) und zur Wahl von Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats zu unterbreiten. 
 
   Wahlvorschläge von Aktionären, die der 
   Gesellschaft unter der nachstehend 
   angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor 
   der Hauptversammlung, wobei der Tag des 
   Zugangs und der Tag der Hauptversammlung 
   nicht mitzurechnen sind, also spätestens 
   Dienstag, den 21. Juli 2020, 24:00 Uhr 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Westwing Group AG: Bekanntmachung der -5-

(MESZ), zugegangen sind, werden unverzüglich 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://ir.westwing.com/hv 
 
   zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von 
   Aktionären brauchen nicht zugänglich gemacht 
   zu werden, wenn sie nicht den Namen, den 
   ausgeübten Beruf und den Wohnort der 
   vorgeschlagenen Person enthalten. 
   Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu 
   werden. 
 
   In § 127 Satz 1 Aktiengesetz in Verbindung 
   mit § 126 Absatz 2 und in § 127 Satz 3 
   Aktiengesetz in Verbindung mit § 124 Absatz 3 
   Satz 4 und § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz 
   sind weitere Gründe genannt, bei deren 
   Vorliegen die Wahlvorschläge von Aktionären 
   nicht über die Internetseite zugänglich 
   gemacht werden müssen. Diese Gründe sind auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://ir.westwing.com/hv 
 
   beschrieben. 
 
   Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen 
   sind ausschließlich folgende Adressen 
   maßgeblich: 
 
    Westwing Group AG 
    Investor Relations 
    Moosacher Straße 88 
    80809 München 
    E-Mail: ir@westwing.de 
 
   Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden 
   nicht zugänglich gemacht. Aktionäre werden 
   gebeten, ihre im Zeitpunkt der 
   Übersendung des Wahlvorschlags 
   bestehende Aktionärseigenschaft nachzuweisen. 
   Während der virtuellen Hauptversammlung 
   können keine Wahlvorschläge unterbreitet 
   werden. 
d) *Fragemöglichkeit gemäß Artikel 2 § 1 
   Absatz 2 Nr. 3 COVID-19-Abmilderungsgesetz* 
 
   Gemäß den Vorgaben des 
   COVID-19-Abmilderungsgesetzes besteht für 
   Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erbracht haben, im 
   Zusammenhang mit der Hauptversammlung die 
   Möglichkeit, im Wege der elektronischen 
   Kommunikation Fragen zu stellen, ohne dass 
   dieses Fragerecht zugleich ein Auskunftsrecht 
   darstellt. 
 
   Der Vorstand hat mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats entschieden, dass alle Fragen 
   vor der Hauptversammlung und bis spätestens 
   Montag, den 3. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), 
   im Wege elektronischer Kommunikation in 
   deutscher Sprache unter Nutzung des 
   passwortgeschützten HV-Portals auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://ir.westwing.com/hv 
 
   gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren 
   einzureichen sind. 
 
   Das Stellen von Fragen nach Ablauf der 
   vorstehend genannten Frist und während der 
   virtuellen Hauptversammlung ist nicht 
   vorgesehen. Die Beantwortung der Fragen 
   erfolgt 'in' der Versammlung, sofern nicht 
   Fragen schon vorab auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://ir.westwing.com/hv 
 
   beantwortet worden sind. 
 
   Der Vorstand entscheidet abweichend von § 131 
   Aktiengesetz nach pflichtgemäßem, freiem 
   Ermessen, welche Fragen er beantwortet. Die 
   Verwaltung muss nicht alle Fragen 
   beantworten, sie kann zusammenfassen und im 
   Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle 
   Fragen auswählen. Sie kann dabei 
   Aktionärsvereinigungen und institutionelle 
   Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen 
   bevorzugen. Die Fragesteller werden im Rahmen 
   der Fragenbeantwortung ggf. namentlich 
   genannt, sofern diese der namentlichen 
   Nennung nicht ausdrücklich widersprochen 
   haben. 
e) *Weitergehende Erläuterungen* 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
   der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, §§ 126 
   Absatz 1, 127 Aktiengesetz und Artikel 2 § 1 
   Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 
   COVID-19-Abmilderungsgesetz stehen auf der 
   folgenden Internetseite der Gesellschaft 
   unter: 
 
   https://ir.westwing.com/hv 
 
   zur Verfügung. 
9.  *Bild- und Tonübertragung der gesamten 
    Hauptversammlung* 
 
    Die Aktionäre der Gesellschaft können die 
    gesamte Hauptversammlung (einschließlich 
    ggf. der Beantwortung von vorab gestellten 
    Fragen von Aktionären und Abstimmungen) am 
    Mittwoch, den 5. August 2020, ab 10:00 Uhr 
    (MESZ) nach Eingabe der Zugangsdaten im 
    passwortgeschützten HV-Portal auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    https://ir.westwing.com/hv 
 
    verfolgen. 
 
    Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 
    118 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz an der 
    Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit am 
    Versammlungsort und ohne einen 
    Bevollmächtigten teilnehmen, besteht nicht. 
    Insbesondere ermöglicht die Liveübertragung 
    keine Teilnahme an der Hauptversammlung im 
    Sinne des § 118 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz. 
 
    Für die Verfolgung der virtuellen 
    Hauptversammlung sowie zur Nutzung des 
    HV-Portals und zur Ausübung von 
    Aktionärsrechten sind eine Internetverbindung 
    und ein internetfähiges Endgerät erforderlich. 
    Um die Bild- und Tonübertragung der 
    Hauptversammlung optimal wiedergeben zu 
    können, wird eine stabile Internetverbindung 
    mit einer ausreichenden 
    Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. 
 
    Für den Zugang zum HV-Portal benötigen 
    Aktionäre ihre Stimmrechtskarte, die ihnen 
    nach ordnungsgemäßer Anmeldung 
    übermittelt wird. Auf dieser Stimmrechtskarte 
    befinden sich individuelle Zugangsdaten, mit 
    denen sich Aktionäre im HV-Portal anmelden 
    können. 
 
    Weitere Einzelheiten zum HV-Portal werden den 
    Aktionären auf der Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    https://ir.westwing.com/hv 
 
    zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft kann 
    keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit und 
    ständige Verfügbarkeit der in Anspruch 
    genommenen Internetdienste, der in Anspruch 
    genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und 
    Tonübertragung sowie für die jederzeitige 
    Verfügbarkeit des HV-Portals übernehmen. Die 
    Gesellschaft empfiehlt den Aktionären daher, 
    frühzeitig von den oben genannten 
    Möglichkeiten, insbesondere zur Ausübung des 
    Stimmrechts, Gebrauch zu machen. 
10. *Widerspruch gegen Beschlüsse* 
 
    Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der 
    Briefwahl oder per Vollmachtserteilung 
    ausgeübt haben, wird unter Verzicht auf das 
    Erfordernis des Erscheinens in der 
    Hauptversammlung eine Möglichkeit zum 
    Widerspruch gegen Beschlüsse der 
    Hauptversammlung eingeräumt. Der Widerspruch 
    ist bis zum Ende der Hauptversammlung über das 
    HV-Portal zugänglich unter 
 
    https://ir.westwing.com/hv 
 
    im Wege der elektronischen Kommunikation zur 
    Protokoll des Notars zu erklären. Hierfür ist 
    im HV-Portal die Schaltfläche 'Widerspruch 
    einlegen' vorgesehen. 
11. *Aktionärshotline* 
 
    Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf der 
    virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft 
    können sich die Aktionäre und Intermediäre per 
    E-Mail an 
 
    inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
    wenden. Zusätzlich steht Ihnen von Montag bis 
    einschließlich Freitag (außer an 
    Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr 
    (MESZ) die Aktionärshotline unter der 
    Telefonnummer +49 89 21027-220 zur Verfügung. 
12. *Veröffentlichungen auf der 
    Internetseite/Auslage in 
    Geschäftsräumen/Ergänzende Informationen 
    gemäß § 124a Aktiengesetz* 
 
    Ab Einberufung der Hauptversammlung sind 
    zusammen mit dieser Einberufung insbesondere 
    folgende Unterlagen auf der Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    https://ir.westwing.com/hv 
 
    abrufbar und liegen in den Geschäftsräumen der 
    Westwing Group AG in München (Moosacher 
    Straße 88, 80809 München) zur 
    Einsichtnahme durch die Aktionäre aus: 
 
    Zum Tagesordnungspunkt 1: 
 
    * Der festgestellte Jahresabschluss und der 
      vom Aufsichtsrat gebilligte 
      Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, 
      der zusammengefasste Lagebericht für die 
      Gesellschaft und den Konzern für das 
      Geschäftsjahr 2019, der Bericht des 
      Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
      und der erläuternde Bericht des Vorstands 
      zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a 
      Absatz 1 Handelsgesetzbuch in der auf das 
      Geschäftsjahr 2019 anwendbaren Fassung zum 
      31. Dezember 2019. 
 
    Zudem: 
 
    * Bericht des Vorstands über die Ausnutzung 
      der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
      und zu deren Verwendung unter Ausschluss 
      des Bezugsrechts. 
 
    Die vorgenannten Unterlagen werden auch 
    während der virtuellen Hauptversammlung am 
    Mittwoch, den 5. August 2020, zugänglich sein. 
    Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit der 
    Zugänglichmachung auf der Internetseite der 
    Gesellschaft Genüge getan. 
 
    Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen 
    rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende 
    und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, 
    Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von 
    Aktionären werden ebenfalls über die oben 
    genannte Internetseite zugänglich gemacht 
    werden. 
13. *Informationen zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
    Verantwortlicher im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 
    der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen 
    Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 
    zum Schutz natürlicher Personen bei der 
    Verarbeitung personenbezogener Daten, zum 
    freien Datenverkehr und zur Aufhebung der 
    Richtlinie 95/46/EG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

(Datenschutz-Grundverordnung) ('*DSGVO*'), der 
    über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung 
    personenbezogener Daten entscheidet, ist: 
 
     Westwing Group AG 
     Moosacher Straße 88 
     80809 München 
     Tel.: +49 89 550 544 377 
     E-Mail: ir@westwing.de 
 
    Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft 
    erreichen Aktionäre (auch für Fragen zum 
    Datenschutz) wie folgt: 
 
     Christian Volkmer 
     Ostengasse 14 
     93047 Regensburg 
     Tel.: +49 941 2986930 
     E-Mail: anfragen@projekt29.de 
 
    Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und 
    Nachbereitung der Hauptversammlung werden 
    regelmäßig folgende Kategorien 
    personenbezogener Daten verarbeitet: 
 
    * Vor- und Nachname, Titel, Anschrift, 
      E-Mail-Adresse; 
    * Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der 
      Aktien und Nummer der Stimmrechtskarten, 
      einschließlich der Zugangsdaten zur 
      virtuellen Hauptversammlung; 
    * Bei einem von einem Aktionär etwaig 
      benannten Stimmrechtsvertreter auch dessen 
      personenbezogene Daten (insbesondere 
      dessen Name und Wohnort sowie im Rahmen 
      der Stimmabgabe angegebenen Kontaktdaten); 
    * Bei Kontaktaufnahme mit der Gesellschaft 
      zudem diejenigen personenbezogenen Daten, 
      die erforderlich sind, um etwaige Anliegen 
      zu beantworten (etwa die von Aktionären 
      oder ihren Vertretern angegebenen 
      Kontaktdaten, wie zum Beispiel 
      Telefonnummern und E-Mailadressen) sowie 
    * Informationen zu Präsenz, Anträgen, 
      Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von 
      Aktionären. 
 
    Im Falle von zugänglich zu machenden 
    Gegenanträgen, Wahlvorschlägen und 
    Ergänzungsverlangen werden diese 
    einschließlich des Namens des Aktionärs 
    zudem im Internet veröffentlicht unter 
 
    https://ir.westwing.com/hv. 
 
    Sofern Aktionäre von der Möglichkeit Gebrauch 
    machen, im Vorfeld der Hauptversammlung Fragen 
    zu stellen und ihre Fragen dort behandelt 
    werden, kann dies unter Nennung ihres Namens 
    erfolgen. Der Nennung des Namens können 
    Aktionäre jedoch widersprechen. 
 
    Im Übrigen werden personenbezogene Daten 
    im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den 
    Aktionären und Aktionärsvertretern zur 
    Verfügung gestellt, namentlich über das 
    Teilnehmerverzeichnis. Das 
    Teilnehmerverzeichnis kann von Aktionären und 
    Aktionärsvertretern während der 
    Hauptversammlung (§ 129 Absatz 4 Satz 1 
    Aktiengesetz) und bis zu zwei Jahre nach der 
    Hauptversammlung (§ 129 Absatz 4 Satz 2 
    Aktiengesetz) eingesehen werden. 
 
    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung 
    personenbezogener Daten sind gemäß 
    Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO die 
    Vorschriften des Aktiengesetzes, insbesondere 
    §§ 118 ff. Aktiengesetz sowie die relevanten 
    Vorschriften des COVID-19-Abmilderungsgesetzes 
    (Artikel 2 § 1), um die Hauptversammlung 
    vorzubereiten, durchzuführen und 
    nachzubereiten sowie um den Aktionären die 
    Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der 
    Hauptversammlung zu ermöglichen. Zudem erfolgt 
    die Verarbeitung personenbezogener Daten 
    gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO 
    aufgrund des berechtigten Interesses der 
    Gesellschaft an der ordnungsgemäßen 
    Durchführung der Hauptversammlung 
    einschließlich der Ermöglichung der 
    Ausübung von Aktionärsrechten sowie der 
    Kommunikation mit den Aktionären. 
 
    Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum 
    Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung im 
    Wege der Auftragsverarbeitung eingesetzt 
    werden, erhalten von der Gesellschaft nur 
    solche personenbezogenen Daten, die für die 
    Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
    erforderlich sind, und verarbeiten die Daten 
    ausschließlich nach Weisung der 
    Gesellschaft. 
 
    Die Gesellschaft beziehungsweise die damit 
    beauftragten Dienstleister erhalten die 
    personenbezogenen Daten eines Aktionärs in der 
    Regel über die Anmeldestelle von dem 
    Intermediär, den der Aktionär mit der 
    Verwahrung seiner Aktien der Gesellschaft 
    beauftragt hat (sog. Depotbank). 
 
    Für die im Zusammenhang mit der 
    Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die 
    Speicherdauer regelmäßig bis zu drei 
    Jahre, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und 
    Aufbewahrungsvorschriften die Gesellschaft zu 
    einer weiteren Speicherung verpflichten oder 
    die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an 
    der Speicherung hat, etwa im Falle 
    gerichtlicher oder außergerichtlicher 
    Streitigkeiten aus Anlass der 
    Hauptversammlung. Nach Ablauf des 
    entsprechenden Zeitraums werden die 
    personenbezogenen Daten gelöscht. 
 
    Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen 
    haben Aktionäre mit Blick auf ihre 
    personenbezogenen Daten beziehungsweise deren 
    Verarbeitung Rechte auf Auskunft (Artikel 15 
    DSGVO), Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), 
    Löschung (Artikel 17 DSGVO), Einschränkung der 
    Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) und auf 
    Widerspruch (Artikel 21 DSGVO). Ferner haben 
    die Aktionäre ein Recht auf 
    Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO. 
 
    Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der 
    Gesellschaft unentgeltlich geltend machen, 
    indem sie den oben genannten 
    Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft 
    kontaktieren. 
 
    Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht 
    bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach 
    Artikel 77 DSGVO zu. 
 
    Die für die Gesellschaft zuständige 
    Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist: 
 
     Bayerisches Landesamt für 
     Datenschutzaufsicht 
     Promenade 18 
     91522 Ansbach 
     Tel.: +49 981 180093-0 
     Fax: +49 981 180093-800 
     E-Mail: poststelle@lda.bayern.de 
 
Diese Einberufung wurde solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
 
Berlin, im Juni 2020 
 
*Westwing Group AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-06-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Westwing Group AG 
             Moosacher Str. 88 
             80809 München 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@westwing.de 
Internet:    https://ir.westwing.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1077791 2020-06-24 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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