DGAP-News: Wacker Chemie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Wacker Chemie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
04.08.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-06-25 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Wacker Chemie AG München WKN: WCH888
ISIN: DE000WCH8881 Einladung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
ein *zur ordentlichen Hauptversammlung* der Wacker
Chemie AG, München, am *Dienstag, den 04. August 2020,
um 10:00 Uhr.*
Die Hauptversammlung wird als *virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten* (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreterinnen der Gesellschaft) abgehalten.
Die virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete
Aktionäre aus der Hauptverwaltung der Wacker Chemie AG,
Hanns-Seidel-Platz 4, 81737 München, live im Internet
unter
www.wacker.com/hauptversammlung
übertragen.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31.12.2019, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2019 und des
zusammengefassten Lageberichts für das
Geschäftsjahr 2019 einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist
daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe
von *1.325.062.296,13 EUR * wie folgt zu
verwenden:
1. Ausschüttung an die *24.838.991,50
Aktionäre EUR *
Dies entspricht
angesichts der
Einteilung des
Grundkapitals von
260.763.000,00
EUR in 52.152.600
Stückaktien unter
Berücksichtigung
der von der
Gesellschaft
gehaltenen
2.474.617 eigenen
Aktien, aus denen
der Gesellschaft
keine Rechte
zustehen, der
Zahlung einer
Dividende von *0,50
EUR * je
dividendenberechtig
ter Aktie.
2. Gewinnvortrag auf *1.300.223.304,63
neue Rechnung EUR *
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands der Wacker Chemie AG
für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Wacker
Chemie AG für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das am 31.12.2020
endende Geschäftsjahr sowie zum Prüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2020 zu wählen.
6. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum
Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung
sowie zum Ausschluss des Bezugs- und
Andienungsrechts*
Die von der Hauptversammlung am 08. Mai 2015
erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien und deren Verwendung lief am 07. Mai
2020 aus. Daher soll eine neue, nunmehr bis
zum 03. August 2025 befristete, Ermächtigung
zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs.
1 Nr. 8 AktG beschlossen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 03.
August 2025 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats zu jedem zulässigen Zweck
eigene Aktien in einem Volumen von bis zu
10 Prozent des derzeitigen oder - falls
dieser Wert geringer ist - des zum
Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung
bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Ein
Erwerb zum Zwecke des Handels in eigenen
Aktien ist ausgeschlossen. Auf die aufgrund
dieser Ermächtigung erworbenen Aktien
dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien,
die die Gesellschaft zum Zeitpunkt des
Erwerbs erworben hat und noch besitzt oder
die ihr nach §§ 71d, 71e AktG zuzurechnen
sind_,_ nicht mehr als 10 Prozent des
Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann
über die Börse oder mittels eines an
sämtliche Aktionäre gerichteten
öffentlichen Kaufangebots erfolgen.
Öffentliche Kaufangebote können auch
mittels einer Aufforderung zur Abgabe von
Angeboten erfolgen. Im Falle des Erwerbs
über die Börse darf der Erwerbspreis je
Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten), bei einem
öffentlichen Kaufangebot der Angebotspreis
beziehungsweise die Grenzwerte der
gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten), den Börsenkurs um
nicht mehr als 10 Prozent über- oder
unterschreiten. Als maßgeblicher
Börsenkurs im Sinne der vorstehenden
Regelung gilt dabei im Falle eines Erwerbs
über die Börse der Mittelwert der Kurse der
Aktie der Gesellschaft in der
Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem
entsprechenden Nachfolgesystem) während der
letzten drei Börsenhandelstage vor dem
Erwerb der Aktien. Im Falle eines Erwerbs
mittels eines an sämtliche Aktionäre
gerichteten Kaufangebots gilt der
Mittelwert der Kurse der Aktie der
Gesellschaft in der Schlussauktion im
Xetra-Handel (oder einem entsprechenden
Nachfolgesystem) während der letzten drei
Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung
der Entscheidung zur Abgabe dieses Angebots
beziehungsweise zur Annahme von Angeboten
der Aktionäre als maßgeblicher
Börsenkurs. Ergeben sich nach der
Veröffentlichung eines Kaufangebots
Kursbewegungen, die für den Erfolg des
Angebots erheblich sein könnten, kann der
Preis beziehungsweise die Preisspanne
während der Angebotsfrist angepasst werden.
In diesem Fall bezieht sich die 10
Prozent-Grenze für das Über- oder
Unterschreiten auf den entsprechenden
Schlussauktionskurs am letzten
Börsenhandelstag vor der endgültigen
Entscheidung des Vorstands über die
Anpassung.
Sofern die Anzahl der zum Kauf angedienten
beziehungsweise angebotenen Aktien das von
der Gesellschaft insgesamt zum Erwerb
vorgesehene Volumen übersteigt, kann das
Andienungsrecht der Aktionäre insoweit
ausgeschlossen werden, als der Erwerb nach
dem Verhältnis der jeweils angedienten
beziehungsweise angebotenen Aktien je
Aktionär erfolgt. Es kann auch eine
bevorrechtigte Berücksichtigung
beziehungsweise Annahme geringer
Stückzahlen bis 100 Stück angedienter
beziehungsweise angebotener Aktien je
Aktionär sowie eine Rundung nach
kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen
werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eine
Veräußerung der aufgrund dieser
Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch
in anderer Weise als über die Börse oder
mittels Angebot an sämtliche Aktionäre
unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre vorzunehmen, soweit die
Veräußerung gegen bar zu einem Preis
erfolgt, der den Börsenpreis der Aktie der
Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Veräußerung nicht wesentlich
unterschreitet. Der rechnerische Anteil am
Grundkapital, der auf die so verwendeten
eigenen Aktien entfällt, darf 10 Prozent
des Grundkapitals im Zeitpunkt der
Beschlussfassung oder - falls dieser Wert
geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung
dieser Ermächtigung nicht überschreiten.
Auf diese Begrenzung sind Aktien
anzurechnen, die während der Laufzeit
dieser Erwerbsermächtigung bis zum
Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder
entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert
werden. Ferner sind Aktien anzurechnen, die
aufgrund einer während der Laufzeit dieser
Erwerbsermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung
unter Ausschluss des Bezugsrechts
entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
begebenen Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibung ausgegeben oder
gewährt wurden oder noch auszugeben oder zu
gewähren sind.
Zudem können die erworbenen Aktien mit
Zustimmung des Aufsichtsrats auch
außerhalb der Börse gegen Sachleistung
angeboten oder übertragen werden, ohne sie
allen Aktionären im Verhältnis ihrer
Beteiligung an der Gesellschaft zum Erwerb
anzubieten, soweit dies zu dem Zweck
erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile
oder Beteiligungen an Unternehmen oder
sonstige Vermögensgegenstände oder
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June 25, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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