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DGAP-HV: Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.08.2020 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Carl Zeiss Meditec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 06.08.2020 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-06-25 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Carl Zeiss Meditec AG Jena - ISIN: DE 0005313704 - 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
Donnerstag, den 6. August 2020, um 10:00 Uhr MESZ, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Die Hauptversammlung wird auf Grundlage des Gesetzes 
über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der CO-VID-19-Pandemie vom 27. März 2020 als 
 
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
 
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter) abgehalten. Die virtuelle 
Hauptversammlung wird aus den Räumen der Carl Zeiss 
Meditec AG, Göschwitzer Straße 51-52, 07745 Jena 
(Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes) 
unter 
 
https://www.zeiss.de/meditec-ag/hv 
 
für die fristgerecht angemeldeten Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten in Ton und Bild live im 
passwortgeschützten Internetservice übertragen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
    und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. 
    September 2019 sowie der Lageberichte für die 
    Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das 
    Geschäftsjahr 1. Oktober 2018 bis 30. September 
    2019, jeweils mit dem erläuternden Bericht des 
    Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
    315 a Abs. 1 HGB, des Vorschlags des Vorstands 
    für die Verwendung des Bilanzgewinns und des 
    Berichts des Aufsichtsrats 
 
    Die vorgenannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 
    https://www.zeiss.de/meditec-ag/hv 
 
    und damit auch während der virtuellen 
    Hauptversammlung eingesehen werden. Sie werden 
    zudem in der virtuellen Hauptversammlung näher 
    erläutert. 
 
    Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und 
    den Konzernabschluss gebilligt. Der 
    Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
    Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 
    entfällt damit. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
    Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
    2018/2019 sollen EUR 0,65 je 
    dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet 
    werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/2019 in 
    Höhe von EUR 319.767.498,89 wie folgt zu 
    verwenden: 
 
     1. Zahlung einer Dividende von EUR 0,65 je 
     Stückaktie für 89.440.570 Stückaktien: EUR 
     58.136.370,50. 
     2. Vortrag des verbleibenden Gewinns auf 
     neue Rechnung: EUR 261.631.128,39. 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
    Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag, somit am 11. August 2020, fällig. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
    2018/19* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2018/19 amtierenden Mitgliedern 
    des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
    erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2018/19* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2018/19 amtierenden Mitgliedern 
    des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
    Entlastung zu erteilen. 
5.  *Wahl des Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2019/20* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage 
    der Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, 
    die Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
    Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
    für das Geschäftsjahr 2019/20 zu wählen. 
6.  *Beschlussfassung über die Wahl eines 
    Aufsichtsratsmitglieds* 
 
    Mit Ablauf der virtuellen Hauptversammlung vom 
    6. August 2020 endet die Amtszeit des als 
    Vertreterin der Anteilseigner gewählten 
    Aufsichtsratsmitglieds Frau Tania von der 
    Goltz. 
 
    Der Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG 
    setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
    AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 11 Abs. 1 
    der Satzung aus sechs von den Anteilseignern 
    und drei von den Arbeitnehmern zu wählenden 
    Mitgliedern zusammensetzen. 
 
    Der Aufsichtsrat unterstützt die Zielsetzung 
    des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe 
    von Frauen und Männern an Führungspositionen 
    sowie die Empfehlungen des Corporate Governance 
    Kodex und hat daher eine Geschlechterquote im 
    Aufsichtsratsgremium von mindestens 30% 
    beschlossen. Diese entsprach bis zur Eintragung 
    der Satzungsänderung zur Erhöhung der Zahl der 
    Aufsichtsratsmitglieder von sechs auf neun 
    Mitgliedern für die bis dahin geltende Zahl von 
    sechs Mitgliedern zwei Mitgliedern, war bereits 
    zum Ablauf des Geschäftsjahres 2014/15 erfüllt 
    und ist in diesem Beschlussvorschlag 
    berücksichtigt. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage 
    des Vorschlags des Nominierungsausschusses und 
    unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat am 
    17. September 2015 für seine Zusammensetzung 
    beschlossenen Ziele - vor, 
 
    Frau Tania von der Goltz, Senior Vice President 
    Global Financial Strategy bei Fresenius Medical 
    Care AG & Co. KGaA, Bad Homburg, wohnhaft in 
    Bad Homburg, 
 
    mit Wirkung ab Beendigung der virtuellen 
    Hauptversammlung vom 6. August 2020 bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
    Entlastung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 
    2023 bis 30. September 2024 beschließt, 
    als Vertreterin der Anteilseigner in den 
    Aufsichtsrat zu wählen. 
 
    Frau von der Goltz ist kein Mitglied in 
    gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
    verfügt auch nicht über ein Mandat in 
    vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
    Nach Ansicht des Aufsichtsrats steht Frau von 
    der Goltz in keinen persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen zur Carl Zeiss 
    Meditec AG oder deren Konzernunternehmen, den 
    Organen der Carl Zeiss Meditec AG oder einem 
    wesentlich an der Carl Zeiss Meditec AG 
    beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des 
    Corporate Governance Kodex 2017 offenzulegen 
    wären. Zudem hat sich der Aufsichtsrat 
    vergewissert, dass Frau von der Goltz den für 
    die Wahrnehmung der Aufsichtsratsmitgliedschaft 
    zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
7.  *Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum 
    Aufsichtsrat* 
 
    In der Hauptversammlung vom 19. März 2019 wurde 
    beschlossen, die Anzahl der 
    Aufsichtsratsmitglieder von sechs auf neun zu 
    erhöhen. Der Vorstand wurde angewiesen, die 
    entsprechende Satzungsänderung so zur 
    Eintragung zum Handelsregister anzumelden, dass 
    eine Eintragung im Handelsregister in den 
    ersten beiden Wochen des Monats März 2020 
    erreicht werden kann. Seit Eintragung dieser 
    Satzungsänderung am 6. März 2020 setzt sich der 
    Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG nach den 
    §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 
    DrittelbG sowie § 11 Abs. 1 der Satzung aus 
    sechs von den Anteilseignern und drei von den 
    Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
    zusammen. 
 
    Der Aufsichtsrat unterstützt die Zielsetzung 
    des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe 
    von Frauen und Männern an Führungspositionen, 
    sowie die Empfehlungen des Corporate Governance 
    Kodex und hat daher eine Geschlechterquote im 
    Aufsichtsratsgremium von mindestens 30% 
    beschlossen, die bereits zum Ablauf des 
    Geschäftsjahres 2014/15 bei zwei von sechs 
    Sitzen erfüllt war und nach Eintragung der 
    vorgenannten Satzungsänderung bei drei von neun 
    Sitzen in diesem Beschlussvorschlag 
    berücksichtigt ist. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage 
    des Vorschlags des Nominierungsausschusses und 
    unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat am 
    17. September 2015 für seine Zusammensetzung 
    beschlossenen Ziele - vor, 
 
    Herrn Dr. Karl Lamprecht, Vorsitzender des 
    Vorstands der Carl Zeiss AG, Oberkochen, 
    wohnhaft in Aalen 
 
    und 
 
    Frau Isabel De Paoli, Executive Vice President 
    - Chief Strategy Officer der Merck KGaA, 
    Darmstadt, wohnhaft in Kelkheim (Taunus) 
 
    mit Wirkung ab Beendigung der virtuellen 
    Hauptversammlung vom 6. August 2020 bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
    Entlastung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 
    2023 bis 30. September 2024 beschließt, 
    als Vertreter und Vertreterin der Anteilseigner 
    in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Ergänzungswahlen zum 
    Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem 
    Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege 
    der Einzelwahl durchzuführen. 
 

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