DGAP-News: Carl Zeiss Meditec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 06.08.2020 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-06-25 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Carl Zeiss Meditec AG Jena - ISIN: DE 0005313704 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 6. August 2020, um 10:00 Uhr MESZ,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird auf Grundlage des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der CO-VID-19-Pandemie vom 27. März 2020 als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) abgehalten. Die virtuelle
Hauptversammlung wird aus den Räumen der Carl Zeiss
Meditec AG, Göschwitzer Straße 51-52, 07745 Jena
(Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes)
unter
https://www.zeiss.de/meditec-ag/hv
für die fristgerecht angemeldeten Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten in Ton und Bild live im
passwortgeschützten Internetservice übertragen.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.
September 2019 sowie der Lageberichte für die
Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das
Geschäftsjahr 1. Oktober 2018 bis 30. September
2019, jeweils mit dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1,
315 a Abs. 1 HGB, des Vorschlags des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns und des
Berichts des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet
unter
https://www.zeiss.de/meditec-ag/hv
und damit auch während der virtuellen
Hauptversammlung eingesehen werden. Sie werden
zudem in der virtuellen Hauptversammlung näher
erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und
den Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt
entfällt damit.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2018/2019 sollen EUR 0,65 je
dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/2019 in
Höhe von EUR 319.767.498,89 wie folgt zu
verwenden:
1. Zahlung einer Dividende von EUR 0,65 je
Stückaktie für 89.440.570 Stückaktien: EUR
58.136.370,50.
2. Vortrag des verbleibenden Gewinns auf
neue Rechnung: EUR 261.631.128,39.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, somit am 11. August 2020, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018/19*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018/19 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018/19*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018/19 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019/20*
Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage
der Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor,
die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019/20 zu wählen.
6. *Beschlussfassung über die Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds*
Mit Ablauf der virtuellen Hauptversammlung vom
6. August 2020 endet die Amtszeit des als
Vertreterin der Anteilseigner gewählten
Aufsichtsratsmitglieds Frau Tania von der
Goltz.
Der Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG
setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 11 Abs. 1
der Satzung aus sechs von den Anteilseignern
und drei von den Arbeitnehmern zu wählenden
Mitgliedern zusammensetzen.
Der Aufsichtsrat unterstützt die Zielsetzung
des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe
von Frauen und Männern an Führungspositionen
sowie die Empfehlungen des Corporate Governance
Kodex und hat daher eine Geschlechterquote im
Aufsichtsratsgremium von mindestens 30%
beschlossen. Diese entsprach bis zur Eintragung
der Satzungsänderung zur Erhöhung der Zahl der
Aufsichtsratsmitglieder von sechs auf neun
Mitgliedern für die bis dahin geltende Zahl von
sechs Mitgliedern zwei Mitgliedern, war bereits
zum Ablauf des Geschäftsjahres 2014/15 erfüllt
und ist in diesem Beschlussvorschlag
berücksichtigt.
Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage
des Vorschlags des Nominierungsausschusses und
unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat am
17. September 2015 für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele - vor,
Frau Tania von der Goltz, Senior Vice President
Global Financial Strategy bei Fresenius Medical
Care AG & Co. KGaA, Bad Homburg, wohnhaft in
Bad Homburg,
mit Wirkung ab Beendigung der virtuellen
Hauptversammlung vom 6. August 2020 bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober
2023 bis 30. September 2024 beschließt,
als Vertreterin der Anteilseigner in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Frau von der Goltz ist kein Mitglied in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
verfügt auch nicht über ein Mandat in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Nach Ansicht des Aufsichtsrats steht Frau von
der Goltz in keinen persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur Carl Zeiss
Meditec AG oder deren Konzernunternehmen, den
Organen der Carl Zeiss Meditec AG oder einem
wesentlich an der Carl Zeiss Meditec AG
beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des
Corporate Governance Kodex 2017 offenzulegen
wären. Zudem hat sich der Aufsichtsrat
vergewissert, dass Frau von der Goltz den für
die Wahrnehmung der Aufsichtsratsmitgliedschaft
zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
7. *Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum
Aufsichtsrat*
In der Hauptversammlung vom 19. März 2019 wurde
beschlossen, die Anzahl der
Aufsichtsratsmitglieder von sechs auf neun zu
erhöhen. Der Vorstand wurde angewiesen, die
entsprechende Satzungsänderung so zur
Eintragung zum Handelsregister anzumelden, dass
eine Eintragung im Handelsregister in den
ersten beiden Wochen des Monats März 2020
erreicht werden kann. Seit Eintragung dieser
Satzungsänderung am 6. März 2020 setzt sich der
Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG nach den
§§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1
DrittelbG sowie § 11 Abs. 1 der Satzung aus
sechs von den Anteilseignern und drei von den
Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern
zusammen.
Der Aufsichtsrat unterstützt die Zielsetzung
des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe
von Frauen und Männern an Führungspositionen,
sowie die Empfehlungen des Corporate Governance
Kodex und hat daher eine Geschlechterquote im
Aufsichtsratsgremium von mindestens 30%
beschlossen, die bereits zum Ablauf des
Geschäftsjahres 2014/15 bei zwei von sechs
Sitzen erfüllt war und nach Eintragung der
vorgenannten Satzungsänderung bei drei von neun
Sitzen in diesem Beschlussvorschlag
berücksichtigt ist.
Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage
des Vorschlags des Nominierungsausschusses und
unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat am
17. September 2015 für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele - vor,
Herrn Dr. Karl Lamprecht, Vorsitzender des
Vorstands der Carl Zeiss AG, Oberkochen,
wohnhaft in Aalen
und
Frau Isabel De Paoli, Executive Vice President
- Chief Strategy Officer der Merck KGaA,
Darmstadt, wohnhaft in Kelkheim (Taunus)
mit Wirkung ab Beendigung der virtuellen
Hauptversammlung vom 6. August 2020 bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober
2023 bis 30. September 2024 beschließt,
als Vertreter und Vertreterin der Anteilseigner
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Ergänzungswahlen zum
Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem
Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege
der Einzelwahl durchzuführen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 25, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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