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DGAP-HV: INDUS Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.08.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: INDUS Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
INDUS Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 13.08.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
INDUS Holding Aktiengesellschaft Bergisch Gladbach WKN 
620 010/ISIN DE0006200108 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN 
HAUPTVERSAMMLUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre 
zur 29. ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 
den 13. August 2020, um 10.30 Uhr (MESZ) ein, die 
ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne 
Möglichkeit der physischen Teilnahme der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten 
wird. 
 
Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
 
Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie hat 
der Vorstand gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des 
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie ('COVID-19-G'), das als Art. 2 
des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht, im Bundesgesetzblatt 2020 I Nr. 
14, S 569 ff. verkündet worden ist, mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter) als virtuelle 
Hauptversammlung abzuhalten und den Aktionären die 
Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation 
(Briefwahl) oder Vollmachtserteilung zu ermöglichen. 
Die gesamte Hauptversammlung wird über den 
passwortgeschützten Online-Service zur Hauptversammlung 
im Internet unter 
 
www.indus.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
mit Bild und Ton übertragen. Nähere Erläuterungen zur 
Durchführung der diesjährigen Hauptversammlung als 
virtuelle Hauptversammlung erfolgen nachstehend unter 
'II. Weitere Angaben zur Einberufung". 
 
I. TAGESORDNUNG 
 
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
  des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 
  31. Dezember 2019, sowie des zusammengefassten 
  Lageberichts für die INDUS Holding 
  Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem 
  erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
  Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
  sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des 
  gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts, 
  jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 
  bis zum 31. Dezember 2019 
 
  Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet 
  unter 
 
  www.indus.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
  ab dem Zeitpunkt der Einberufung zur Verfügung. 
 
  Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
  zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
  vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
  den Konzernabschluss gebilligt hat und der 
  Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2 *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für 
  das Geschäftsjahr 2019* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe 
  von EUR 79.575.626,08 wie folgt zu verwenden: 
 
  Zahlung einer Dividende    EUR 19.560.407,20 
  von 0,80 EUR je 
  dividendenberechtigter 
  Stückaktie (24.450.509): 
  Einstellung in andere      EUR 59.000.000,00 
  Gewinnrücklagen: 
  Gewinnvortrag:             EUR 1.015.218,88 
  Bilanzgewinn:              EUR 79.575.626,08 
 
  Die Dividende wird am Dienstag, den 18. August 
  2020, ausgezahlt. 
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
  2019* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu 
  erteilen. 
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2019* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu 
  erteilen. 
5 *Wahl des Abschlussprüfers und des 
  Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
  2020* 
 
  Gestützt auf die Empfehlung des 
  Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
  vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
  Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum 
  Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den 
  Konzern für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
6 *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum 
  Erwerb eigener Aktien und zur Veräußerung 
  eigener Aktien unter Ausschluss des 
  Bezugsrechts* 
 
  Das Aktienrecht erlaubt, die Gesellschaft zum 
  Erwerb eigener Aktien zu ermächtigen. Aufgrund 
  des Auslaufens der in der ordentlichen 
  Hauptversammlung 2015 beschlossenen Ermächtigung 
  zum 2. Juni 2020 soll der Vorstand unter 
  Aufhebung dieser Ermächtigung erneut zum Erwerb 
  eigener Aktien ermächtigt werden. Der Vorstand 
  möchte dieses Instrument nutzen, um eigene 
  Aktien als Akquisitionswährung beim Erwerb von 
  Unternehmen und Beteiligungen daran anbieten zu 
  können, wenn sich die Gelegenheit dafür bietet 
  und dies im Interesse der Gesellschaft sinnvoll 
  erscheint. Außerdem möchte der Vorstand 
  solche Aktien Dritten im Rahmen von 
  strategischen Partnerschaften (z. B. als 
  Entgeltbestandteil bei Erreichung zu 
  vereinbarender Ziele) anbieten und für die 
  sonstigen, nachfolgend genannten Ziele nutzen 
  können. Nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG kann die 
  Ermächtigung für die Dauer von bis zu fünf 
  Jahren erteilt werden. Durch eine für volle 
  Jahre geltende Ermächtigung wird vermieden, dass 
  diese zwischen zwei Hauptversammlungen ausläuft. 
  Die durch die Hauptversammlung am 3. Juni 2015 
  erteilte und bis zum 2. Juni 2020 befristete 
  Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung 
  eigener Aktien ist inzwischen ausgelaufen. 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, 
  folgenden Beschluss zu fassen: 
 
  1. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
  des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft 
  bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der 
  Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - 
  falls dieser Wert geringer ist - des zum 
  Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung 
  bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu 
  erwerben. Die Ermächtigung wird mit Ablauf der 
  ordentlichen Hauptversammlung am 13. August 2020 
  wirksam und gilt bis zum 12. August 2025. Die 
  Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen 
  sowie einmal oder mehrmals ausgeübt werden. 
 
  Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit 
  anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der 
  Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a 
  ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 
  mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft 
  entfallen. Die Gesellschaft darf die 
  Ermächtigung nicht zum Zwecke des Handels in 
  eigenen Aktien ausnutzen. 
 
  Der Erwerb darf nach Maßgabe der folgenden 
  Bestimmungen über die Börse oder mittels eines 
  an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen 
  Kaufangebots erfolgen: 
 
  - Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien über die 
  Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte 
  Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den 
  arithmetischen Mittelwert der Aktienkurse 
  (Schlussauktionspreise im XETRA-Handel der 
  Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main bzw. in 
  einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während 
  der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem 
  Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts um nicht 
  mehr als 10 % über- oder unterschreiten; 
  - Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches 
  Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, 
  dürfen der gebotene Kaufpreis oder die 
  Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je 
  Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den 
  arithmetischen Mittelwert der Aktienkurse 
  (Schlussauktionspreise im XETRA-Handel der 
  Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main bzw. in 
  einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während 
  der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Tag 
  der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe 
  des öffentlichen Kaufangebots um nicht mehr als 
  10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich 
  nach Veröffentlichung eines öffentlichen 
  Kaufangebots erhebliche Kursabweichungen vom 
  gebotenen Kaufpreis oder den Grenzwerten der 
  gebotenen Kaufpreisspanne, so kann das Angebot 
  mit Zustimmung des Aufsichtsrats angepasst 
  werden. In diesem Fall bestimmt sich der 
  maßgebliche Betrag nach dem entsprechenden 
  Kurs am letzten Handelstag vor der 
  Veröffentlichung der Anpassung; die 10 %-Grenze 
  für das Über- oder Unterschreiten ist auf 
  diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen des 
  Angebots kann begrenzt werden. Sofern die 
  gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen 
  überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis 
  der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine 
  bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen 
  bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien 
  der Gesellschaft je Aktionär sowie eine Rundung 
  nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung 
  rechnerischer Bruchteile von Aktien kann 
  vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes 
  Andienungsrecht der Aktionäre ist 
  ausgeschlossen. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 26, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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