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DGAP-HV: JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.08.2020 in Jena (virtuelle HV) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: JENOPTIK Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 07.08.2020 in Jena (virtuelle HV) mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
JENOPTIK Aktiengesellschaft Jena - ISIN DE000A2NB601 - 
- WKN A2NB60 - Einladung zur virtuell abzuhaltenden 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
 
Freitag, dem 7. August 2020, 11.00 Uhr (MESZ), 
 
ausschließlich virtuell, d.h. ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und 
geben nachstehend die Tagesordnung mit 
Beschlussvorschlägen bekannt: 
 
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live im 
passwortgeschützten Aktionärsportal unter 
 
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich per 
Briefwahl oder per Vollmacht und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der 
virtuellen Hauptversammlung ist der Sitz der 
Gesellschaft, Carl-Zeiß-Straße 1, 07743 Jena. 
Bitte beachten Sie, dass Sie die virtuelle 
Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen können. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des 
   Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands 
   zur Verwendung des Bilanzgewinns und des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289 a HGB sowie § 315 a HGB 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf unserer 
   Internetseite unter 
 
   www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 
   einsehbar. Die Unterlagen werden dort auch 
   während der virtuellen Hauptversammlung am 7. 
   August 2020 zugänglich sein. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Konzern- 
   und Jahresabschluss bereits gebilligt hat und 
   der Jahresabschluss damit gemäß § 172 
   Satz 1 AktG festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe 
   von Euro 85.620.600,56 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,13 
   je dividendenberechtigter Stückaktie 
   bei 57.238.115   Euro          7.440.954,95 
   dividendenberech 
   tigten 
   Stückaktien 
   Einstellung in   Euro          48.179.645,61 
   andere 
   Gewinnrücklagen 
   Gewinnvortrag    Euro          30.000.000,00 
   auf neue 
   Rechnung 
 
   Für den Fall, dass sich bis zur virtuellen 
   Hauptversammlung die Zahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändert, 
   wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,13 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   angepasster Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
   Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für 
   die Auszahlung der Dividende Folgendes: Da 
   die Dividende wie in den Vorjahren in vollem 
   Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im 
   Sinne des § 27 KStG geleistet wird, erfolgt 
   die Auszahlung ohne Abzug von 
   Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. 
   Eine Steuererstattungs- oder 
   Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der 
   Dividende nicht verbunden. 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, d.h. am 12. August 2020, fällig 
   und wird dann ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für das am 31. Dezember 2019 
   beendete Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 
   2019 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Gestützt auf die inhaltsgleiche Empfehlung 
   des Prüfungsausschusses schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 zu 
   wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl 
   eines bestimmten Abschlussprüfers auferlegt 
   wurde. 
 
*II. Weitere Angaben und Hinweise* 
 
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen 
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
Gesellschaft Euro 148.819.099,00 und ist eingeteilt in 
57.238.115 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede 
Stückaktie vermittelt eine Stimme, so dass die 
Gesamtzahl der Stimmrechte ebenfalls 57.238.115 
beträgt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung* 
 
Gemäß Artikel 2, § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des 
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
COVID-19-Pandemie ('Covid19-Gesetz') hat der Vorstand 
der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als 
virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird, wobei den 
Aktionären die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre 
Stimmrechte insbesondere im Wege der elektronischen 
Kommunikation abzugeben. Eine physische Teilnahme der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist 
ausgeschlossen. 
 
Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung führt zu Modifikationen in den 
Abläufen der Hauptversammlung sowie der Rechte der 
Aktionäre. Die Hauptversammlung wird am 7. August 2020 
ab 11:00 Uhr MESZ vollständig in Bild und Ton für 
unsere Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im 
Aktionärsportal unter 
 
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 
übertragen. Die Eröffnung der virtuellen 
Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die 
Rede der Vorstandsmitglieder werden für jedermann ohne 
Zugangsbeschränkung live unter 
 
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 
übertragen; eine Videoaufzeichnung dieser Teile der 
Hauptversammlung ist nach der virtuellen 
Hauptversammlung unter derselben Internetadresse 
abrufbar. 
 
Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die 
Möglichkeit, ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen 
oder schriftlichen Kommunikation per Briefwahl oder 
durch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft auszuüben. Den Aktionären wird zudem 
eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen 
Kommunikation eingeräumt. Aktionäre, die ihr Stimmrecht 
ausgeübt haben, können im Wege der elektronischen 
Kommunikation Widerspruch gegen einen Beschluss der 
Hauptversammlung einlegen. 
 
Wir bitten Sie um besondere Beachtung der nachfolgenden 
Hinweise. 
 
Zur *Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung,* zur 
*Ausübung des Stimmrechts* und *der sonstigen 
ausübbaren Aktionärsrechte* - in Person oder durch 
Bevollmächtigte - sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der 
Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet 
sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der 
folgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des *31. 
Juli 2020, 24:00 Uhr* (MESZ), (die Nutzung eines der 
nachfolgend genannten Übermittlungswege ist 
ausreichend) 
 
 - JENOPTIK AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
 - Per Telefax: +49 89 30903-74675 
 - Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
oder elektronisch mittels Nutzung des 
passwortgeschützten Aktionärsportals unter der 
Internetadresse 
 
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 
zugegangen sein. Die Anmeldung muss in deutscher oder 
englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) erfolgen. 
 
Für die elektronische Anmeldung über das 
passwortgeschützte Aktionärsportal unter der 
Internetadresse 
 
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 
benötigen Sie persönliche Zugangsdaten, die aus Ihrer 
Aktionärsnummer und Ihrem zugehörigen individuellen 
Zugangspasswort bestehen. Die persönlichen Zugangsdaten 
können Sie den Ihnen zugesandten 
Hauptversammlungsunterlagen entnehmen. Aktionäre, die 
sich bereits im Aktionärsportal registriert haben, 

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June 26, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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