DGAP-News: JENOPTIK Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 07.08.2020 in Jena (virtuelle HV) mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-06-26 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
JENOPTIK Aktiengesellschaft Jena - ISIN DE000A2NB601 -
- WKN A2NB60 - Einladung zur virtuell abzuhaltenden
ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Freitag, dem 7. August 2020, 11.00 Uhr (MESZ),
ausschließlich virtuell, d.h. ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und
geben nachstehend die Tagesordnung mit
Beschlussvorschlägen bekannt:
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live im
passwortgeschützten Aktionärsportal unter
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich per
Briefwahl oder per Vollmacht und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der
virtuellen Hauptversammlung ist der Sitz der
Gesellschaft, Carl-Zeiß-Straße 1, 07743 Jena.
Bitte beachten Sie, dass Sie die virtuelle
Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen können.
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für die
JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des
Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands
zur Verwendung des Bilanzgewinns und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 a HGB sowie § 315 a HGB
für das Geschäftsjahr 2019*
Die genannten Unterlagen sind auf unserer
Internetseite unter
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung
einsehbar. Die Unterlagen werden dort auch
während der virtuellen Hauptversammlung am 7.
August 2020 zugänglich sein. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Konzern-
und Jahresabschluss bereits gebilligt hat und
der Jahresabschluss damit gemäß § 172
Satz 1 AktG festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe
von Euro 85.620.600,56 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,13
je dividendenberechtigter Stückaktie
bei 57.238.115 Euro 7.440.954,95
dividendenberech
tigten
Stückaktien
Einstellung in Euro 48.179.645,61
andere
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag Euro 30.000.000,00
auf neue
Rechnung
Für den Fall, dass sich bis zur virtuellen
Hauptversammlung die Zahl der
dividendenberechtigten Stückaktien verändert,
wird der Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,13 je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet.
Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für
die Auszahlung der Dividende Folgendes: Da
die Dividende wie in den Vorjahren in vollem
Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im
Sinne des § 27 KStG geleistet wird, erfolgt
die Auszahlung ohne Abzug von
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.
Eine Steuererstattungs- oder
Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der
Dividende nicht verbunden.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, d.h. am 12. August 2020, fällig
und wird dann ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für das am 31. Dezember 2019
beendete Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember
2019 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Gestützt auf die inhaltsgleiche Empfehlung
des Prüfungsausschusses schlägt der
Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 zu
wählen.
Der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl
eines bestimmten Abschlussprüfers auferlegt
wurde.
*II. Weitere Angaben und Hinweise*
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft Euro 148.819.099,00 und ist eingeteilt in
57.238.115 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede
Stückaktie vermittelt eine Stimme, so dass die
Gesamtzahl der Stimmrechte ebenfalls 57.238.115
beträgt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung keine eigenen Aktien.
*2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung*
Gemäß Artikel 2, § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
COVID-19-Pandemie ('Covid19-Gesetz') hat der Vorstand
der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats
entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als
virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird, wobei den
Aktionären die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre
Stimmrechte insbesondere im Wege der elektronischen
Kommunikation abzugeben. Eine physische Teilnahme der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist
ausgeschlossen.
Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung führt zu Modifikationen in den
Abläufen der Hauptversammlung sowie der Rechte der
Aktionäre. Die Hauptversammlung wird am 7. August 2020
ab 11:00 Uhr MESZ vollständig in Bild und Ton für
unsere Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im
Aktionärsportal unter
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung
übertragen. Die Eröffnung der virtuellen
Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die
Rede der Vorstandsmitglieder werden für jedermann ohne
Zugangsbeschränkung live unter
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung
übertragen; eine Videoaufzeichnung dieser Teile der
Hauptversammlung ist nach der virtuellen
Hauptversammlung unter derselben Internetadresse
abrufbar.
Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die
Möglichkeit, ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen
oder schriftlichen Kommunikation per Briefwahl oder
durch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft auszuüben. Den Aktionären wird zudem
eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt. Aktionäre, die ihr Stimmrecht
ausgeübt haben, können im Wege der elektronischen
Kommunikation Widerspruch gegen einen Beschluss der
Hauptversammlung einlegen.
Wir bitten Sie um besondere Beachtung der nachfolgenden
Hinweise.
Zur *Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung,* zur
*Ausübung des Stimmrechts* und *der sonstigen
ausübbaren Aktionärsrechte* - in Person oder durch
Bevollmächtigte - sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der
Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet
sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der
folgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des *31.
Juli 2020, 24:00 Uhr* (MESZ), (die Nutzung eines der
nachfolgend genannten Übermittlungswege ist
ausreichend)
- JENOPTIK AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
- Per Telefax: +49 89 30903-74675
- Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
oder elektronisch mittels Nutzung des
passwortgeschützten Aktionärsportals unter der
Internetadresse
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung
zugegangen sein. Die Anmeldung muss in deutscher oder
englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) erfolgen.
Für die elektronische Anmeldung über das
passwortgeschützte Aktionärsportal unter der
Internetadresse
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung
benötigen Sie persönliche Zugangsdaten, die aus Ihrer
Aktionärsnummer und Ihrem zugehörigen individuellen
Zugangspasswort bestehen. Die persönlichen Zugangsdaten
können Sie den Ihnen zugesandten
Hauptversammlungsunterlagen entnehmen. Aktionäre, die
sich bereits im Aktionärsportal registriert haben,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 26, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2020 Dow Jones News