Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 19.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Kurze Gold-Preis-Konsolidierung zum Einstieg in diese Aktie nutzen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
677 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: JENOPTIK Aktiengesellschaft: -4-

DJ DGAP-HV: JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.08.2020 in Jena (virtuelle HV) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: JENOPTIK Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 07.08.2020 in Jena (virtuelle HV) mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
JENOPTIK Aktiengesellschaft Jena - ISIN DE000A2NB601 - 
- WKN A2NB60 - Einladung zur virtuell abzuhaltenden 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
 
Freitag, dem 7. August 2020, 11.00 Uhr (MESZ), 
 
ausschließlich virtuell, d.h. ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und 
geben nachstehend die Tagesordnung mit 
Beschlussvorschlägen bekannt: 
 
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live im 
passwortgeschützten Aktionärsportal unter 
 
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich per 
Briefwahl oder per Vollmacht und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der 
virtuellen Hauptversammlung ist der Sitz der 
Gesellschaft, Carl-Zeiß-Straße 1, 07743 Jena. 
Bitte beachten Sie, dass Sie die virtuelle 
Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen können. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des 
   Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands 
   zur Verwendung des Bilanzgewinns und des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289 a HGB sowie § 315 a HGB 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf unserer 
   Internetseite unter 
 
   www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 
   einsehbar. Die Unterlagen werden dort auch 
   während der virtuellen Hauptversammlung am 7. 
   August 2020 zugänglich sein. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Konzern- 
   und Jahresabschluss bereits gebilligt hat und 
   der Jahresabschluss damit gemäß § 172 
   Satz 1 AktG festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe 
   von Euro 85.620.600,56 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,13 
   je dividendenberechtigter Stückaktie 
   bei 57.238.115   Euro          7.440.954,95 
   dividendenberech 
   tigten 
   Stückaktien 
   Einstellung in   Euro          48.179.645,61 
   andere 
   Gewinnrücklagen 
   Gewinnvortrag    Euro          30.000.000,00 
   auf neue 
   Rechnung 
 
   Für den Fall, dass sich bis zur virtuellen 
   Hauptversammlung die Zahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändert, 
   wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,13 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   angepasster Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
   Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für 
   die Auszahlung der Dividende Folgendes: Da 
   die Dividende wie in den Vorjahren in vollem 
   Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im 
   Sinne des § 27 KStG geleistet wird, erfolgt 
   die Auszahlung ohne Abzug von 
   Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. 
   Eine Steuererstattungs- oder 
   Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der 
   Dividende nicht verbunden. 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, d.h. am 12. August 2020, fällig 
   und wird dann ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für das am 31. Dezember 2019 
   beendete Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 
   2019 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Gestützt auf die inhaltsgleiche Empfehlung 
   des Prüfungsausschusses schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 zu 
   wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl 
   eines bestimmten Abschlussprüfers auferlegt 
   wurde. 
 
*II. Weitere Angaben und Hinweise* 
 
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen 
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
Gesellschaft Euro 148.819.099,00 und ist eingeteilt in 
57.238.115 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede 
Stückaktie vermittelt eine Stimme, so dass die 
Gesamtzahl der Stimmrechte ebenfalls 57.238.115 
beträgt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung* 
 
Gemäß Artikel 2, § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des 
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
COVID-19-Pandemie ('Covid19-Gesetz') hat der Vorstand 
der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als 
virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird, wobei den 
Aktionären die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre 
Stimmrechte insbesondere im Wege der elektronischen 
Kommunikation abzugeben. Eine physische Teilnahme der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist 
ausgeschlossen. 
 
Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung führt zu Modifikationen in den 
Abläufen der Hauptversammlung sowie der Rechte der 
Aktionäre. Die Hauptversammlung wird am 7. August 2020 
ab 11:00 Uhr MESZ vollständig in Bild und Ton für 
unsere Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im 
Aktionärsportal unter 
 
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 
übertragen. Die Eröffnung der virtuellen 
Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die 
Rede der Vorstandsmitglieder werden für jedermann ohne 
Zugangsbeschränkung live unter 
 
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 
übertragen; eine Videoaufzeichnung dieser Teile der 
Hauptversammlung ist nach der virtuellen 
Hauptversammlung unter derselben Internetadresse 
abrufbar. 
 
Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die 
Möglichkeit, ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen 
oder schriftlichen Kommunikation per Briefwahl oder 
durch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft auszuüben. Den Aktionären wird zudem 
eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen 
Kommunikation eingeräumt. Aktionäre, die ihr Stimmrecht 
ausgeübt haben, können im Wege der elektronischen 
Kommunikation Widerspruch gegen einen Beschluss der 
Hauptversammlung einlegen. 
 
Wir bitten Sie um besondere Beachtung der nachfolgenden 
Hinweise. 
 
Zur *Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung,* zur 
*Ausübung des Stimmrechts* und *der sonstigen 
ausübbaren Aktionärsrechte* - in Person oder durch 
Bevollmächtigte - sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der 
Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet 
sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der 
folgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des *31. 
Juli 2020, 24:00 Uhr* (MESZ), (die Nutzung eines der 
nachfolgend genannten Übermittlungswege ist 
ausreichend) 
 
 - JENOPTIK AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
 - Per Telefax: +49 89 30903-74675 
 - Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
oder elektronisch mittels Nutzung des 
passwortgeschützten Aktionärsportals unter der 
Internetadresse 
 
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 
zugegangen sein. Die Anmeldung muss in deutscher oder 
englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) erfolgen. 
 
Für die elektronische Anmeldung über das 
passwortgeschützte Aktionärsportal unter der 
Internetadresse 
 
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 
benötigen Sie persönliche Zugangsdaten, die aus Ihrer 
Aktionärsnummer und Ihrem zugehörigen individuellen 
Zugangspasswort bestehen. Die persönlichen Zugangsdaten 
können Sie den Ihnen zugesandten 
Hauptversammlungsunterlagen entnehmen. Aktionäre, die 
sich bereits im Aktionärsportal registriert haben, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 26, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: JENOPTIK Aktiengesellschaft: -2-

melden sich mit dem bei der Registrierung selbst 
gewählten Zugangspasswort an. Das Aktionärsportal steht 
voraussichtlich ab Mittwoch, dem 8. Juli 2020, zur 
Verfügung. Bitte beachten Sie, dass aus 
organisatorischen Gründen eine elektronische Anmeldung 
über das passwortgeschützte Aktionärsportal nur möglich 
ist, wenn Sie als Aktionär bis spätestens zum 23. Juli 
2020, 24:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der 
Gesellschaft eingetragen sind. Bei Eintragungen nach 
diesem Datum können Sie sich nur über die oben genannte 
Anmeldestelle zur Hauptversammlung anmelden. 
 
Aktionäre, die dem E-Mail-Versand der 
Hauptversammlungseinladung zugestimmt haben, erhalten 
die E-Mail mit der Einberufung als Dateianhang an die 
von ihnen angegebene E-Mail-Adresse. 
 
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf 
dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten 
Anmeldeformular. 
 
Bei Anmeldungen durch Intermediäre, 
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie diesen 
gemäß §§ 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 
Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder 
Unternehmen gelten Besonderheiten in Bezug auf die 
Nutzung des Aktionärsportals. Einzelheiten hierzu 
entnehmen Sie bitte der genannten Internetseite. 
 
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, 
Stimmrechtsberater oder andere, diesen gemäß §§ 
135 Absätze 8 und 10 AktG i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG 
gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen 
können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht 
gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister 
eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des 
Aktionärs ausüben. 
 
*Freie Verfügbarkeit der Aktien, Umschreibestopp* 
 
Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur 
virtuellen Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über 
ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für die 
Teilnahme, die Ausübung des Stimmrechts und die 
sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte ist jedoch der im 
Aktienregister am Tag der virtuellen Hauptversammlung 
eingetragene Bestand. Bitte beachten Sie, dass aus 
abwicklungstechnischen Gründen mit Ablauf des *31. Juli 
2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, ein sog. Umschreibestopp (sog. 
*Technical Record Date*) gilt, währenddessen keine Ein- 
und Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden 
können. Das bedeutet, dass Aufträge zur Umschreibung 
des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende 
des letzten Anmeldetages zwischen dem 1. August 2020, 
0:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich dem 7. August 
2020 zugehen, erst mit Wirkung nach Beendigung der 
Hauptversammlung am 7. August 2020 verarbeitet und 
berücksichtigt werden können. 
 
*3. Möglichkeiten der Stimmrechtsausübung* 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die 
Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder durch 
bevollmächtigte Dritte wahrzunehmen. Die Wahrnehmung 
des Stimmrechts durch die Aktionäre bzw. die von ihnen 
bevollmächtigten Dritten erfolgt entweder mittels 
Briefwahl oder mittels Beauftragung der von der 
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter. 
 
 a) *Stimmrechtsausübung durch 
    bevollmächtigte Dritte* 
 Auch im Fall einer Bevollmächtigung, z.B. eines 
 Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines 
 Stimmrechtsberaters oder eines sonstigen 
 Dritten, ist für eine fristgemäße 
 Anmeldung nach den in vorstehender Ziff. 2 
 beschriebenen Bestimmungen Sorge zu tragen. 
 Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
 Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere 
 von diesen zurückweisen. 
 Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
 der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
 Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b 
 BGB). Die Übermittlung dieser kann an die 
 im Folgenden angegebene Adresse oder über das 
 unter Ziff. 2 genannte Aktionärsportal 
 erfolgen. Für Intermediäre, Vereinigungen von 
 Aktionären, Stimmrechtsberater oder andere, 
 diesen gemäß § 135 Absätze 8 und 10 AktG 
 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte 
 Personen, Institute oder Unternehmen können 
 Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden 
 gebeten, sich in diesem Fall rechtzeitig mit 
 dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm 
 möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
 abzustimmen. 
 Mit den Anmeldeunterlagen wird den Aktionären 
 ein Vollmachtsformular zugesandt. Ein 
 Vollmachtsformular kann außerdem bei der 
 Gesellschaft angefordert werden bzw. steht auf 
 der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 zum Download bereit. Aktionäre, die einen 
 Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
 gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das 
 Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft 
 hierfür bereitstellt. 
 Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann 
 gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber 
 der Gesellschaft erfolgen. 
 Sie können die Vollmachtserteilung gegenüber 
 der Gesellschaft, den Widerruf derselben bzw. 
 eine Änderung einer bereits erteilten 
 Vollmacht oder den Nachweis der 
 Bevollmächtigung eines Bevollmächtigten über 
 das unter Ziff. 2 genannte Aktionärsportal 
 sowohl vor als auch am Tag der virtuellen 
 Hauptversammlung (Freitag, 7. August 2020) bis 
 zum Schluss der Abstimmung erklären. Der 
 Schluss der Abstimmung wird vom 
 Versammlungsleiter auf einen Zeitpunkt nach 
 Beendigung der Fragenbeantwortung durch den 
 Vorstand festgelegt und in der Bild- und 
 Tonübertragung angekündigt. 
 Alternativ bietet die Gesellschaft für die 
 Übermittlung der Vollmachtserteilung oder 
 den Widerruf derselben bzw. eine Änderung 
 einer bereits erteilten Vollmacht oder des 
 Nachweises der Bevollmächtigung eines 
 Bevollmächtigten folgende Adresse an, wobei die 
 jeweilige Erklärung bis zum 6. August 2020, 
 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft 
 eingegangen sein muss (die Nutzung eines der 
 nachfolgend genannten Übermittlungswege 
 ist ausreichend): 
 - JENOPTIK AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
 - E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 - Telefax: +49 89 30903-74675 
 Später über die vorstehenden 
 Übermittlungswege zugegangene Vollmachten, 
 Widerrufe, Änderungen oder Nachweise 
 können aus organisatorischen Gründen nicht mehr 
 berücksichtigt werden. Schriftlich, per E-Mail 
 oder Telefax übermittelte Vollmachten müssen 
 einem angemeldeten Aktionär ausdrücklich 
 zuordenbar sein, weshalb aus der Vollmacht der 
 Name, das Geburtsdatum und die Adresse des 
 Aktionärs oder die Aktionärsnummer erkennbar 
 sein muss. Wenn die Erteilung der Vollmacht 
 durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
 erfolgt, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis 
 über die Erteilung der Bevollmächtigung. 
 Bitte beachten Sie, dass Bevollmächtigte 
 ebenfalls nicht physisch an der 
 Hauptversammlung teilnehmen können. Sie können 
 das Stimmrecht für die sie bevollmächtigenden 
 Aktionäre nur im Wege der Briefwahl oder 
 mittels Vollmacht und Weisungen an die von der 
 Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
 ausüben. 
 
 b) *Stimmabgabe per Briefwahl* 
 Aktionäre oder von ihnen bevollmächtigte Dritte 
 können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege 
 elektronischer Kommunikation durch Briefwahl 
 abgeben. Hierzu ist für eine fristgemäße 
 Anmeldung nach den in Ziff. 2 beschriebenen 
 Bestimmungen Sorge zu tragen. Für die Briefwahl 
 kann das unter Ziff. 2 genannte Aktionärsportal 
 genutzt oder das zusammen mit den 
 Anmeldeunterlagen übersandte Formular verwendet 
 werden. Ein Formular für die Briefwahl kann 
 außerdem bei der Gesellschaft angefordert 
 werden bzw. steht auf der Internetseite der 
 Gesellschaft unter 
 
 www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 bereit. 
 Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen sowie ein 
 etwaiger Widerruf bzw. eine etwaige 
 Änderung bereits abgegebener 
 Briefwahlstimmen müssen - sofern nicht das 
 unter Ziff. 2 genannte Aktionärsportal 
 verwendet wird - der Gesellschaft bis 
 einschließlich *6. August 2020, 24:00 Uhr 
 (MESZ)* (Zeitpunkt des Zugangs), unter der 
 unter Ziff. 3 a) angegebenen Adresse, 
 Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugegangen 
 sein. 
 Über das unter Ziff. 2 genannte 
 Aktionärsportal kann das Stimmrecht per 
 elektronischer Briefwahl auch noch am Tag der 
 Hauptversammlung (Freitag, 7. August 2020) bis 
 zum Schluss der Abstimmung ausgeübt werden. Der 
 Schluss der Abstimmung wird vom 
 Versammlungsleiter auf einen Zeitpunkt nach 
 Beendigung der Fragenbeantwortung durch den 
 Vorstand festgelegt und in der Bild- und 
 Tonübertragung angekündigt. Das Gleiche gilt 
 für einen etwaigen Widerruf bzw. eine etwaige 
 Änderung bereits abgegebener 
 Briefwahlstimmen. 
 Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist nur 
 zu Beschlussvorschlägen (einschließlich 
 etwaiger angepasster Beschlussvorschläge) von 
 Vorstand und Aufsichtsrat oder zu 
 Beschlussvorschlägen von Aktionären möglich, 
 die mit einer Ergänzung der Tagesordnung 
 gemäß § 122 Absatz 2 AktG i.V.m. Artikel 
 2, § 1 Abs. 3 Satz 4 Covid19-Gesetz bekannt 
 gemacht worden sind. 
 
 c) *Stimmrechtsausübung durch die 
    weisungsgebundenen, von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter* 
 Wir bieten unseren Aktionären an, ihr 
 Stimmrecht nach Maßgabe ihrer Weisungen 
 durch Mitarbeiter der Gesellschaft als von der 
 Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter im 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 26, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: JENOPTIK Aktiengesellschaft: -3-

Rahmen der virtuellen Hauptversammlung ausüben 
 zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine 
 fristgemäße Anmeldung nach den in 
 vorstehender Ziff. 2 beschriebenen Bestimmungen 
 Sorge zu tragen. Die Vollmacht an die von der 
 Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
 muss Weisungen für die Stimmrechtsausübung 
 enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind 
 verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 Soweit eine eindeutige Weisung fehlt, werden 
 sich die Stimmrechtsvertreter für den 
 betreffenden Abstimmungsgegenstand der Stimme 
 enthalten. Vollmachten und Weisungen an die von 
 der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
 müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform 
 (§ 126b BGB) übermittelt werden; hierzu kann 
 das unter Ziff. 2 genannte Aktionärsportal 
 genutzt oder das zusammen mit den 
 Anmeldeunterlagen übersandte Vollmachtsformular 
 verwendet werden. Das Vollmachtsformular kann 
 außerdem bei der Gesellschaft angefordert 
 werden bzw. steht auf der Internetseite der 
 Gesellschaft unter 
 
 www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 zum Download bereit. 
 Die vollständig ausgefüllte Vollmacht mit 
 Weisungen für die von der Gesellschaft 
 benannten Stimmrechtsvertreter, Änderungen 
 oder Widerrufe derselben müssen - sofern nicht 
 das unter Ziff. 2 genannte Aktionärsportal 
 genutzt wird - der Gesellschaft bis zum *6. 
 August 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, unter der unter 
 Ziff. 3 a) angegebenen Anschrift, Telefaxnummer 
 oder E-Mail-Adresse zugegangen sein. 
 Bei Nutzung des unter Ziff. 2 genannten 
 Aktionärsportals kann die Vollmacht mit 
 Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auch noch 
 am Tag der Hauptversammlung (Freitag, 7. August 
 2020) bis zum Schluss der Abstimmung 
 übermittelt werden. Der Schluss der Abstimmung 
 wird vom Versammlungsleiter auf einen Zeitpunkt 
 nach Beendigung der Fragenbeantwortung durch 
 den Vorstand festgelegt und in der Bild- und 
 Tonübertragung angekündigt. Das Gleiche gilt 
 für einen etwaigen Widerruf bzw. eine etwaige 
 Änderung einer bereits abgegebenen 
 Vollmacht mit Weisungen an die 
 Stimmrechtsvertreter. 
 Bitte beachten Sie, dass die 
 Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft weder im 
 Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung noch 
 während derselben Aufträge zu 
 Verfahrensanträgen, Wortmeldungen oder zum 
 Stellen von Fragen entgegennehmen können. Die 
 Erteilung von Weisungen an die 
 Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist nur 
 für Beschlussvorschläge (einschließlich 
 etwaiger angepasster Beschlussvorschläge) von 
 Vorstand und Aufsichtsrat oder zu 
 Beschlussvorschlägen von Aktionären möglich, 
 die mit einer Ergänzung der Tagesordnung 
 gemäß § 122 Absatz 2 AktG i.V.m. Artikel 
 2, § 1 Abs. 3 Satz 4 Covid19-Gesetz bekannt 
 gemacht worden sind. Die Stimmrechtsvertreter 
 nehmen auch keine Aufträge zum Einlegen von 
 Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
 entgegen. 
 
*4. Rechte der Aktionäre* 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit (§ 122 Absatz 2 AktG i.V.m. Artikel 2, § 1 
Abs. 3 Satz 4 Covid19-Gesetz)* 
 
Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den 
zwanzigsten Teil (fünf Prozent) des Grundkapitals oder 
einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 
500.000,00 (das entspricht 192.308 Aktien) erreichen, 
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller 
haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen 
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der 
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, 
wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit 
Anwendung findet (vgl. §§ 122 Absatz 2 Satz 1, Absatz 1 
Satz 3 AktG). § 121 Absatz 7 AktG ist auf die 
Fristberechnung entsprechend anzuwenden. 
 
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis 
zum *7. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, zugehen. Es kann 
wie folgt adressiert werden: JENOPTIK AG, Vorstand, 
Carl-Zeiß-Straße 1, 07743 Jena. Jedem neuen 
Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder 
Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Gemäß §§ 122 Absatz 2, 124 Absatz 1 AktG i.V.m. 
Artikel 2, § 1 Abs. 3 Satz 4 Covid19-Gesetz 
bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens 
in gleicher Weise wie diese Einberufung bekannt 
gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht und den Aktionären gemäß § 125 
Absatz 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. 
 
Über den im Rahmen einer zulässigen 
Tagesordnungsergänzung bekannt gemachten 
Beschlussvorschlag wird während der Hauptversammlung 
abgestimmt. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 
Absatz 1, 127 AktG* 
 
Mit der Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl gehen 
- soweit in den vorstehenden Hinweisen nicht anders 
ausgeführt - keine teilnahmebezogenen Rechte einher. 
Dementsprechend können Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten während der virtuellen 
Hauptversammlung keine Gegenanträge gegen die 
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen und keine 
Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers 
unterbreiten. 
 
Sollten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten gleichwohl 
im Vorfeld der Hauptversammlung Gegenanträge mit 
Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
ankündigen, werden diese, auch wenn über sie während 
der Hauptversammlung mangels Antragstellung in der 
virtuellen Hauptversammlung nicht abgestimmt werden 
kann, entsprechend § 126 Absatz 1 AktG von der 
Gesellschaft veröffentlicht, wenn sie mindestens 14 
Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 
*23. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, bei der Gesellschaft 
unter folgender Anschrift eingehen: 
 
 - JENOPTIK AG 
   Investor Relations 
   Frau Sabine Barnekow 
   Carl-Zeiß-Straße 1 
   07743 Jena 
 - Per Fax: +49 (0)3641-652804 
 - Per E-Mail: ir@jenoptik.com 
 
Rechtzeitig zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge 
von Aktionären sowie eventuelle Stellungnahmen der 
Verwaltung werden auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 
unverzüglich zugänglich gemacht, soweit die übrigen 
Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß §§ 
126 und 127 AktG erfüllt sind. 
 
Für Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von 
Abschlussprüfern gelten die vorstehend genannten 
Ausführungen zu § 126 AktG entsprechend, jedoch mit der 
Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet zu 
werden braucht. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge 
außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 AktG auch 
dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die 
Angaben von §§ 124 Absatz 3 Satz 4, 125 Absatz 1 Satz 5 
AktG (Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der 
vorgeschlagenen Person bzw. bei juristischen Personen 
die Firma und den Sitz des vorgeschlagenen 
Abschlussprüfers) enthalten. 
 
*Fragemöglichkeit der Aktionäre nach § 131 Absatz 1 
AktG i.V.m. Artikel 2. § 1 Absatz 2 Nr. 3 
Covid19-Gesetz* 
 
Gemäß Artikel 2, § 1 Absatz 2 Nr. 3 Covid19-Gesetz 
haben Vorstand und Aufsichtsrat den zur virtuellen 
Hauptversammlung angemeldeten Aktionären eine 
Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen 
Kommunikation einzuräumen. Ein Recht auf Antwort oder 
ein allgemeines Auskunftsrecht ist mit dieser 
Fragemöglichkeit jedoch nicht verbunden. Über die 
Beantwortung der Fragen entscheidet die Verwaltung 
abweichend von § 131 AktG nach Artikel 2, § 1 Absatz 2 
Satz 2 Covid19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freien 
Ermessen. Der Vorstand kann insbesondere Fragen 
zusammenfassen und im Interesse aller Aktionäre und 
ihrer Bevollmächtigten sinnvolle Fragen auswählen. 
Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren 
mit bedeutenden Stimmrechtsanteilen können zum Beispiel 
bevorzugt werden. Fragen können nur von angemeldeten 
Aktionären (siehe dazu Ziff. 2.) gestellt werden. 
Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. 
Die Beantwortung der Fragen erfolgt während der 
virtuellen Hauptversammlung. Der Vorstand behält es 
sich jedoch vor, Fragen auch vorab durch ein FAQ auf 
der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten. Wir 
weisen darauf hin, dass im Rahmen der 
Fragenbeantwortung der Vorstand den Namen des 
übermittelnden Aktionärs bzw. seines Bevollmächtigten 
nur dann verliest, wenn der Fragensteller seine 
Namensnennung bei seiner Fragenübermittlung 
ausdrücklich gewünscht hat. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat haben entschieden, dass 
Fragen bis spätestens zwei Tage vor Beginn der 
Versammlung, d.h. bis spätestens *5. August 2020, 11:00 
Uhr (MESZ)* (Zeitpunkt des Zugangs), 
ausschließlich im Wege der elektronischen 
Kommunikation über das in Ziff. 2 genannten 
Aktionärsportal einzureichen sind. Während der 
virtuellen Hauptversammlung selbst können keine Fragen 
gestellt werden. 
 
*Widerspruch gegen einen Hauptversammlungsbeschluss* 
 
Ein Widerspruch zur Niederschrift gegen einen 
Hauptversammlungsbeschluss kann von Aktionären oder 
ihren Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 26, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG gemäß 
Artikel 2, § 1 Abs. 2 Nr. 4 Covid19-Gesetz von Beginn 
bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am 7. 
August 2020 im Wege der elektronischen Kommunikation 
über das Aktionärsportal gemäß Ziff. 2 erklärt 
werden. 
 
*5. Weitergehende Erläuterungen und Veröffentlichung 
von Unterlagen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zur Teilnahme an der 
virtuellen Hauptversammlung, zur Stimmrechtsausübung 
sowie den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 
Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 AktG und 
Artikel 2, § 1 des Covid19-Gesetzes sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 
abrufbar. Dort werden auch die Informationen gemäß 
§ 124a AktG zugänglich gemacht. 
 
Die Abstimmungsergebnisse stehen nach der virtuellen 
Hauptversammlung ebenfalls auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 
zur Verfügung. 
 
*Jena, im Juni 2020* 
 
*JENOPTIK Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Datenschutzrechtliche Hinweise:* 
 
Ihre personenbezogenen Daten werden für die im 
Aktiengesetz vorgeschriebene Führung des 
Aktienregisters und zur Kommunikation mit Ihnen (z.B. 
bei der Einberufung der Hauptversammlung) verarbeitet. 
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden, eine 
Vollmacht erteilen, einen Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft bevollmächtigen oder von der Möglichkeit 
der Briefwahl Gebrauch machen, erhebt die Gesellschaft 
ebenfalls personenbezogene Daten über Sie und/oder 
Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Ihnen die 
Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die JENOPTIK AG 
verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter 
Beachtung der Bestimmungen der 
EU-Datenschutzgrundverordnung sowie des 
Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten zum Umgang mit 
Ihren personenbezogenen Daten finden Sie im Internet 
auf der Homepage der Gesellschaft unter 
 
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
 
2020-06-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: JENOPTIK Aktiengesellschaft 
             Carl-Zeiß-Straße 1 
             07743 Jena 
             Deutschland 
Telefon:     +49 3641 652156 
Fax:         +49 3641 652804 
E-Mail:      ir@jenoptik.com 
Internet:    http://www.jenoptik.de 
ISIN:        DE000A2NB601 
WKN:         A2NB60 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1080133 2020-06-26 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 26, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.