Der Kläger in dem Verfahren vor dem Landgericht Itzehoe begehrte die Verpixelung eines Grundstücks im Kartendienst Google Earth. Er sah in dem öffentlichen Zugriff auf das Bild seines Grundstückes eine Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Das Landgerichts kommt zwar zu dem Schluss, dass es sich vorliegend sogar um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers aus Art. 2 Abs. 1 GG (Persönlichkeitsrecht) i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG handeln müsste. Hiervon wird auch das Recht erfasst, sich in seinen privaten Bereich zurück ziehen zu können. Ob dies aber ausreicht, muss die Abwägung auch der Rechte von Google und den Nutzern ergeben.Den vollständigen Artikel lesen ...
Das Landgerichts kommt zwar zu dem Schluss, dass es sich vorliegend sogar um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers aus Art. 2 Abs. 1 GG (Persönlichkeitsrecht) i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG handeln müsste. Hiervon wird auch das Recht erfasst, sich in seinen privaten Bereich zurück ziehen zu können. Ob dies aber ausreicht, muss die Abwägung auch der Rechte von Google und den Nutzern ergeben.Den vollständigen Artikel lesen ...