Niederlage für das Start-Up-Unternehmen Civey: Richter untersagen unwahre Behauptungen / Civey bei Wahldaten nicht 'überdurchschnittlich gut' - Versuchte Diskreditierung eines Mitbewerbers rechtswidrig
DGAP-News: NAIMA Strategic Legal Services GmbH / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges Niederlage für das Start-Up-Unternehmen Civey: Richter untersagen unwahre Behauptungen / Civey bei Wahldaten nicht 'überdurchschnittlich gut' - Versuchte Diskreditierung eines Mitbewerbers rechtswidrig
29.06.2020 / 14:42 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Niederlage für das Start-Up-Unternehmen Civey: Richter untersagen unwahre Behauptungen
Civey bei Wahldaten nicht "überdurchschnittlich gut" - Versuchte Diskreditierung eines Mitbewerbers rechtswidrig
Berlin / Köln, 29.06.2020 - Das Landgericht Köln hat dem Berliner Start-Up-Unternehmen Civey die Behauptung untersagt, Civey "schneide bei Wahlumfragen überdurchschnittlich gut ab" (Az: 31O 88/20). Nach Auswertung der von Civey selbst vorgelegten Daten stellten die Kölner Richter das Gegenteil fest, nämlich dass Civey "bei vier von zwölf Wahlen als schlechtestes und bei vier Wahlen jeweils als vorletztes" Unternehmen abgeschnitten habe. Die von Civey betriebene Eigenwerbung sei daher "irreführend".
Ebenfalls untersagte das Gericht Civey die Behauptung, Vertreter des renommierten Meinungsforschungs-Institutes forsa hätten Kunden von Civey angerufen und bedroht. Diese Behauptung ziele nach Ansicht des Gerichts darauf ab, forsa in der öffentlichen Wahrnehmung zu diskreditieren. Jedoch habe Civey auch nach schriftlicher Anhörung durch das Gericht nicht belegen können, dass diese Behauptung wahr sei und forsa tatsächlich Kunden von Civey "bedroht" habe.
Die rechtswidrigen Äußerungen wurden von Civey-Geschäftsführerin Janina Mütze in einem Podcast-Interview mit dem Handelsblatt gemacht.
Die Beschlüsse des LG Köln sind noch nicht rechtskräftig.
Kontakt:
forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH Judith Leicht Telefon: 030 6288 2442 Email: judith.leicht@forsa.de
29.06.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Niederlage für das Start-Up-Unternehmen Civey: Richter untersagen unwahre Behauptungen
Civey bei Wahldaten nicht "überdurchschnittlich gut" - Versuchte Diskreditierung eines Mitbewerbers rechtswidrig
Berlin / Köln, 29.06.2020 - Das Landgericht Köln hat dem Berliner Start-Up-Unternehmen Civey die Behauptung untersagt, Civey "schneide bei Wahlumfragen überdurchschnittlich gut ab" (Az: 31O 88/20). Nach Auswertung der von Civey selbst vorgelegten Daten stellten die Kölner Richter das Gegenteil fest, nämlich dass Civey "bei vier von zwölf Wahlen als schlechtestes und bei vier Wahlen jeweils als vorletztes" Unternehmen abgeschnitten habe. Die von Civey betriebene Eigenwerbung sei daher "irreführend".
Ebenfalls untersagte das Gericht Civey die Behauptung, Vertreter des renommierten Meinungsforschungs-Institutes forsa hätten Kunden von Civey angerufen und bedroht. Diese Behauptung ziele nach Ansicht des Gerichts darauf ab, forsa in der öffentlichen Wahrnehmung zu diskreditieren. Jedoch habe Civey auch nach schriftlicher Anhörung durch das Gericht nicht belegen können, dass diese Behauptung wahr sei und forsa tatsächlich Kunden von Civey "bedroht" habe.
Die rechtswidrigen Äußerungen wurden von Civey-Geschäftsführerin Janina Mütze in einem Podcast-Interview mit dem Handelsblatt gemacht.
Die Beschlüsse des LG Köln sind noch nicht rechtskräftig.
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