BERLIN (Dow Jones)--Das Kabinett hat der geplanten besseren Entschädigung für Betreiber von Steinkohle-Kraftwerken zugestimmt. Der Beschluss sei im Umlaufverfahren erfolgt, teilte das Wirtschaftsministerium in Berlin mit. Damit können Bundestag und Bundesrat wie geplant am Freitag dem Kohleausstiegsgesetz, mit dem Deutschland bis 2038 aus der Kohle aussteigen will, sowie den Milliarden-Strukturhilfen für die betroffenen Regionen zustimmen. "Ich freue mich, dass wir auch für den Bereich Steinkohle einen tragfähigen Kompromiss gefunden haben", erklärte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).
Ursprünglich wollte die Regierung schon am Montag in einer Sondersitzung des Kabinetts den Änderungen zustimmen. Doch die Verhandlungen waren am Sonntag zu keinem Ergebnis gekommen, so dass die Sitzung abgesagt wurde. Erst am Montagabend einigten sich die Fraktionen von Union und SPD bei den noch offenen Details.
Im Entwurf wurde nun eine zusätzliche Ausschreibung für Steinkohlekraftwerke für das Zieljahr 2027 eingeführt. Ursprünglich waren keine weiteren Entschädigungen ab 2027 geplant, sondern nur noch Zwangsenteignungen, was bei der Energiewirtschaft besonders für Kritik gesorgt hatte. Gerade Stadtwerke mit noch sehr jungen Anlagen fühlten sich benachteiligt. Nun sollen auch die Höchstpreise für die Zieljahre 2024 bis 2026 angehoben werden.
Ein neues Programm fördert treibhausgasneutrale Erzeugung und Nutzung von Wärme. Auch wird die Förderung für die Kraft-Wärme-Kopplung verbessert. Ab 2023 soll sie um 0,5 Cent pro Kilowattstunde für große Anlagen steigen. Der Kohleersatzbonus soll nach dem Alter der Anlagen ausdifferenziert werden. Für Anlagen, die nach 1984 in Betrieb gegangen sind, wird der Kohleersatzbonus deutlich erhöht. Dagegen erhalten ältere Anlagen einen geringeren, und sehr alte Anlagen keinen Kohleersatzbonus. Zudem sinkt der Bonus im Zeitverlauf, so dass ein Anreiz besteht, die Anlage früher stillzulegen. Für Anlagen, die bereits über einen Vorbescheid verfügen, gilt die alte Rechtslage. Mit einer Übergangsregelung werden zudem die förderfähigen Stunden pro Jahr schrittweise abgesenkt.
Schließlich wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz auch das Ziel von 65 Prozent Ökostrom für 2030 verankert. Damit "zeigen wir auf, wie wir den wegfallenden Kohlestrom langfristig ersetzen wollen", erklärte Altmaier. "Das schafft Planungssicherheit für alle Marktakteure."
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June 30, 2020 07:32 ET (11:32 GMT)
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