DGAP Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen: Gerry Weber
International AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
Gerry Weber International AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung
2020-06-30 / 14:40
Veröffentlichung einer Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
*GERRY WEBER International AG*
*Halle (Westfalen)*
*Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen
nach § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung*
Der Aufsichtsrat der GERRY WEBER International AG (die "*Gesellschaft*") hat
am 5. Juni 2020 einem Konzept zur finanziellen Restrukturierung der
Gesellschaft zugestimmt, das unter anderem Rechtsgeschäfte im Sinne des §
111b Abs. 1 AktG umfasst, an denen, neben anderen Parteien, zum einen die
Gesellschaft und/oder Tochterunternehmen im Sinne des § 111c Abs. 4 AktG,
namentlich die Gerry Weber Retail GmbH & Co. KG mit Sitz in Halle
(Westfalen) und die Life-Style Fashion GmbH mit Sitz in Halle (Westfalen),
und zum anderen die Robus SCSp SICAV-FIAR - Robus Recovery Fund II mit Sitz
in Luxemburg, Luxemburg, und/oder die WBOX 2018-3 Ltd. mit Sitz in Grand
Cayman, Cayman Islands, beteiligt sind. Sowohl die Robus SCSp SICAV-FIAR -
Robus Recovery Fund II als auch die WBOX 2018-3 Ltd. hielten im Zeitpunkt
der Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils 50 % der Aktien der Gesellschaft
(die "*Aktionäre*").
Im Einzelnen umfasst das Konzept zur finanziellen Restrukturierung die
folgenden Rechtsgeschäfte mit den Aktionären als nahestehenden Personen:
1. Abschluss einer Änderungsvereinbarung vom 1. Juni 2020 in Bezug auf
(i) die Revolving Credit Facility vom 18. September 2019, wodurch
insbesondere die Kreditlinie von EUR 15 Mio. auf EUR 17,5 Mio. erhöht wurde,
(ii) den Senior Secured Loan vom 18. September 2019, insbesondere in Bezug
auf die Festlegung der geplanten Gesamtziehung dieses Darlehens auf EUR
22,35 Mio., die Zustimmung zur Verwendung dieser Mittel auch für die
Finanzierung der Gesellschaft und nicht allein zur Befriedigung von
Insolvenzgläubigern, eine Änderung der Verzinsung des Darlehens sowie
eine Anpassung der im Zusammenhang mit diesem Kreditvertrag von der
Gesellschaft zu zahlenden sog. Upfront Fee, die nunmehr erst zum 30. Juni
2024 fällig wird und ausschließlich befriedigt wird, soweit der
Gesellschaft dann Mittel aus dem sog. Refinanzierungsbetrag zur Verfügung
stehen.
2. Vereinbarung zur Anpassung der gestellten Sicherheiten für die Ziehung
und die Zinsen unter den vorstehend unter 1(i) und 1(ii) genannten
Kreditverträgen an deren geänderte Fassung.
3. Änderung der in dem Insolvenzplan der Gerry Weber Retail GmbH & Co.
KG vorgesehenen Treuhandvereinbarung vom 16. September 2019, die Regelungen
zur Verwaltung einer für die Gläubiger unter dem Insolvenzplan
treuhänderisch hinterlegten Geldsumme zum Gegenstand hat; die
Änderungen der Treuhandvereinbarung sind technischer Natur und bilden
Änderungen des vorstehend unter 1(ii) genannten Kreditvertrags ab, so
dass ein wirtschaftlicher Wert nicht beziffert werden kann.
4. Änderung der in dem Insolvenzplan der Gesellschaft vorgesehenen
Treuhandvereinbarung vom 16. September 2019, die Regelungen zur Verwaltung
einer für die Gläubiger unter dem Insolvenzplan treuhänderisch hinterlegten
Geldsumme zum Gegenstand hat; die Änderungen der Treuhandvereinbarung
sind technischer Natur und bilden Änderungen des vorstehend unter 1(ii)
genannten Kreditvertrags ab, so dass ein wirtschaftlicher Wert nicht
beziffert werden kann.
5. Vollzug von Maßnahmen, die in dem Insolvenzplan der Gesellschaft
vorgesehen sind und durch die neben einer Vielzahl von anderen
Insolvenzgläubigern auch die Aktionäre einen wirtschaftlichen Vorteil
erhalten:
(i) Begebung der Inhaberschuldverschreibungen (sogenannte Straight Bonds) an
Insolvenzgläubiger der Gesellschaft in Höhe von EUR 30.127.500; nach Abzug
der anteilig auf die Aktionäre entfallenden sog. Excess Liquidity Quote
entfallen auf die Aktionäre Inhaberschuldverschreibungen mit einem
Rückzahlungsbetrag in Höhe von insgesamt EUR 4.104.554,24; der Nennwert und
der Rückzahlungsbetrag der an die Aktionäre begebenen
Inhaberschuldverschreibungen bilden ab, dass auch die Aktionäre (neben einer
Vielzahl von anderen Insolvenzgläubigern der Gesellschaft) zugestimmt haben,
14 % der nach dem Insolvenzplan der Gesellschaft an sie zu begebenden
Inhaberschuldverschreibungen nicht zu begeben, sondern diesen Betrag bis zum
30. Juni 2024 zu stunden, wobei die Gesellschaft den ihr gestundeten Betrag
ausschließlich befriedigen wird, soweit der Gesellschaft dann Mittel
aus dem sog. Refinanzierungsbetrag zur Verfügung stehen, sowie
(ii) Zahlung der sog. Excess Liquidity Quote in Höhe von 2,025 % der
Insolvenzforderungen in zwei Teilbeträgen im Juni und September 2020 in Höhe
von insgesamt EUR 6.040.163,97; auf die Aktionäre entfällt davon ein Betrag
in Höhe von insgesamt EUR 284.583,00; der an die Aktionäre zu zahlende
Betrag der Excess Liquidity Quote bildet ab, dass auch die Aktionäre (neben
einer Vielzahl von anderen Insolvenzgläubigern der Gesellschaft) zugestimmt
haben, 55 % der Excess Liquidity Quote bis zum 30. Juni 2024 zu stunden,
wobei die Gesellschaft den ihr gestundeten Betrag ausschließlich
befriedigen wird, soweit der Gesellschaft dann Mittel aus dem sog.
Refinanzierungsbetrag zur Verfügung stehen.
Halle (Westfalen) im Juni 2020
Der Vorstand
2020-06-30 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Gerry Weber International AG
Neulehenstraße 8
33790 Halle/Westfalen
Deutschland
Internet: http://group.gerryweber.com
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June 30, 2020 08:40 ET (12:40 GMT)
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