DGAP-News: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2020 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-07-01 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE 000 825 0002 WKN: 825 000 Das am 28.03.2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ('*COVID-19 Gesetz*') eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Niedersachsen insoweit beschlossenen Maßnahmen und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ('*ÜSTRA*') mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu unserer am Donnerstag, 27.08.2020, um 11:00 Uhr, stattfindenden 126. ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Hauptversammlung findet im Vortragssaal der ÜSTRA, Goethestraße 19, 30169 Hannover, in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) statt. Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 COVID-19 Gesetz für diejenigen Aktionäre, die ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung-2020/ im passwortgeschützen Internetservice der Gesellschaft in Bild und Ton übertragen. Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 2 AktG. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre bzw. ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die gesellschaftsbenannten Stimmrechtsvertreter. *Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.* Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19 Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation sowie Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage* * *des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019,* * *des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019,* * *des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 (01.01.2019 bis 31.12.2019) jeweils einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB sowie* * *des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019* 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 (01.01.2020 bis 31.12.2020)* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 5. *Beschlussfassung über die Entlastung ehemaliger Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Auf Vorschlag des Aufsichtsrats und des Vorstands hatte die Hauptversammlung der Gesellschaft am 16.08.2018 und 29.08.2019 die Beschlussfassung über die Entlastung der im Dezember 2017 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Herrn André Neiß und Herrn Wilhelm Lindenberg für das Geschäftsjahr 2017 jeweils vertagt. Die Vertagung erfolgte vor dem Hintergrund, dass der Aufsichtsrat eine Prüfung in Auftrag gegeben hatte, ob sich diese ehemaligen Mitglieder des Vorstands während ihrer Amtszeit möglicherweise pflichtwidrig verhalten haben und dieses Verhalten zu einem Schaden der Gesellschaft geführt hat. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Beschlussfassung über die Entlastung der vorgenannten ehemaligen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 soll daher nochmals vertagt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der aus dem Vorstand im Dezember 2017 ausgeschiedenen Mitglieder, namentlich Herrn André Neiß und Herrn Wilhelm Lindenberg, für das Geschäftsjahr 2017 bis zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020 zu vertagen. 6. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung* Um die Beschlussfassung des Aufsichtsrats, nicht zuletzt unter Berücksichtigung der unvorhersehbaren weiteren Entwicklung der COVID-19 Situation, künftig flexibler zu gestalten, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 10 Abs. (6) und Abs. (7) der Satzung wie folgt neu zu fassen: '(6) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats kann nach dem Ermessen des Vorsitzenden oder - im Fall seiner Verhinderung - seines Stellvertreters auf entsprechende Anordnung auch im Wege einer Videokonferenz, telefonisch (z.B. im Wege einer Telefonkonferenz), mündlich oder durch Einholung schriftlicher Stimmabgaben gemäß Abs. 4 Satz 2 - auch jeweils in Kombination mit einer Sitzung - erfolgen. Ein Widerspruch gegen eine solche Beschlussfassung ist innerhalb einer vom Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter im Rahmen der Einberufung bestimmten angemessenen Frist nur zulässig, wenn insgesamt mindestens 5 Mitglieder des Aufsichtsrats widersprechen. Ungeachtet dieses Widerspruchsrechts steht eine Video- oder Telefonkonferenz einer physischen Sitzung gleich. (7) Über die Sitzung des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden der Sitzung und, falls ein solcher vom Vorsitzenden hinzugezogen wurde, dem Schriftführer zu unterzeichnen und abschriftlich an die Mitglieder zu versenden ist; eine Übersendung per (Computer-)Fax, E-Mail oder im Wege der elektronischen Kommunikation ist dabei ausreichend. Dies gilt entsprechend für Beschlussfassungen gemäß Abs. 6 Satz 2.' 7. *Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds* Nach § 8 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft ist das Amt eines Anteilseignervertreters im Aufsichtsrat der Gesellschaft mit der Zugehörigkeit zur Regionsversammlung oder zur Regionsverwaltung oder zum Betrieb der Gesellschaft verknüpft, sofern dieses
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July 01, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)