DGAP-News: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 27.08.2020 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-07-01 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE 000 825 0002
WKN: 825 000
Das am 28.03.2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie ('*COVID-19 Gesetz*') eröffnet die Möglichkeit, ordentliche
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit
andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Niedersachsen insoweit beschlossenen Maßnahmen
und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen
Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der ÜSTRA
Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ('*ÜSTRA*') mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu
machen.
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu unserer am
Donnerstag, 27.08.2020, um 11:00 Uhr, stattfindenden 126. ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung findet im Vortragssaal der ÜSTRA, Goethestraße 19, 30169 Hannover,
in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) statt.
Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 COVID-19
Gesetz für diejenigen Aktionäre, die ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben,
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung-2020/
im passwortgeschützen Internetservice der Gesellschaft in Bild und Ton übertragen. Diese
Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 S.
2 AktG. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre bzw. ihrer Bevollmächtigten erfolgt
ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die
gesellschaftsbenannten Stimmrechtsvertreter.
*Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der
Hauptversammlung.*
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach
Maßgabe des COVID-19 Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung
sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im
Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation sowie
Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der
elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können
über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage*
* *des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2019,*
* *des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2019,*
* *des Lageberichts und des
Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2019 (01.01.2019 bis
31.12.2019) jeweils
einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1
HGB sowie*
* *des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2019*
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung
für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020 (01.01.2020 bis
31.12.2020)*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Finanz- und Prüfungsausschusses
vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, Niederlassung Hannover, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
5. *Beschlussfassung über die Entlastung
ehemaliger Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2017*
Auf Vorschlag des Aufsichtsrats und des
Vorstands hatte die Hauptversammlung der
Gesellschaft am 16.08.2018 und 29.08.2019
die Beschlussfassung über die Entlastung
der im Dezember 2017 ausgeschiedenen
Vorstandsmitglieder Herrn André Neiß
und Herrn Wilhelm Lindenberg für das
Geschäftsjahr 2017 jeweils vertagt. Die
Vertagung erfolgte vor dem Hintergrund,
dass der Aufsichtsrat eine Prüfung in
Auftrag gegeben hatte, ob sich diese
ehemaligen Mitglieder des Vorstands
während ihrer Amtszeit möglicherweise
pflichtwidrig verhalten haben und dieses
Verhalten zu einem Schaden der
Gesellschaft geführt hat. Diese Prüfung
ist noch nicht abgeschlossen. Die
Beschlussfassung über die Entlastung der
vorgenannten ehemaligen
Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr
2017 soll daher nochmals vertagt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
die Entlastung der aus dem Vorstand im
Dezember 2017 ausgeschiedenen Mitglieder,
namentlich Herrn André Neiß und Herrn
Wilhelm Lindenberg, für das Geschäftsjahr
2017 bis zur ordentlichen Hauptversammlung
für das Geschäftsjahr 2020 zu vertagen.
6. *Beschlussfassung über eine
Satzungsänderung*
Um die Beschlussfassung des Aufsichtsrats,
nicht zuletzt unter Berücksichtigung der
unvorhersehbaren weiteren Entwicklung der
COVID-19 Situation, künftig flexibler zu
gestalten, schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat vor, § 10 Abs. (6) und Abs.
(7) der Satzung wie folgt neu zu fassen:
'(6) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden
in der Regel in Sitzungen gefasst.
Eine Beschlussfassung des
Aufsichtsrats kann nach dem
Ermessen des Vorsitzenden oder - im
Fall seiner Verhinderung - seines
Stellvertreters auf entsprechende
Anordnung auch im Wege einer
Videokonferenz, telefonisch (z.B.
im Wege einer Telefonkonferenz),
mündlich oder durch Einholung
schriftlicher Stimmabgaben
gemäß Abs. 4 Satz 2 - auch
jeweils in Kombination mit einer
Sitzung - erfolgen. Ein Widerspruch
gegen eine solche Beschlussfassung
ist innerhalb einer vom
Vorsitzenden bzw. dessen
Stellvertreter im Rahmen der
Einberufung bestimmten angemessenen
Frist nur zulässig, wenn insgesamt
mindestens 5 Mitglieder des
Aufsichtsrats widersprechen.
Ungeachtet dieses
Widerspruchsrechts steht eine
Video- oder Telefonkonferenz einer
physischen Sitzung gleich.
(7) Über die Sitzung des
Aufsichtsrats ist eine Niederschrift
zu fertigen, die vom Vorsitzenden
der Sitzung und, falls ein solcher
vom Vorsitzenden hinzugezogen wurde,
dem Schriftführer zu unterzeichnen
und abschriftlich an die Mitglieder
zu versenden ist; eine
Übersendung per (Computer-)Fax,
E-Mail oder im Wege der
elektronischen Kommunikation ist
dabei ausreichend. Dies gilt
entsprechend für Beschlussfassungen
gemäß Abs. 6 Satz 2.'
7. *Beschlussfassung über die Abberufung
eines Aufsichtsratsmitglieds*
Nach § 8 Abs. 5 der Satzung der
Gesellschaft ist das Amt eines
Anteilseignervertreters im Aufsichtsrat
der Gesellschaft mit der Zugehörigkeit zur
Regionsversammlung oder zur
Regionsverwaltung oder zum Betrieb der
Gesellschaft verknüpft, sofern dieses
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July 01, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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