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DGAP-HV: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2020 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.08.2020 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-01 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE 000 825 0002 
WKN: 825 000 
 
Das am 28.03.2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie ('*COVID-19 Gesetz*') eröffnet die Möglichkeit, ordentliche 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit 
andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Niedersachsen insoweit beschlossenen Maßnahmen 
und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen 
Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der ÜSTRA 
Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ('*ÜSTRA*') mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu 
machen. 
 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu unserer am 
Donnerstag, 27.08.2020, um 11:00 Uhr, stattfindenden 126. ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Die Hauptversammlung findet im Vortragssaal der ÜSTRA, Goethestraße 19, 30169 Hannover, 
in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) statt. 
 
Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 COVID-19 
Gesetz für diejenigen Aktionäre, die ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung-2020/ 
 
im passwortgeschützen Internetservice der Gesellschaft in Bild und Ton übertragen. Diese 
Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 
2 AktG. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre bzw. ihrer Bevollmächtigten erfolgt 
ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die 
gesellschaftsbenannten Stimmrechtsvertreter. 
 
*Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der 
Hauptversammlung.* 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach 
Maßgabe des COVID-19 Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung 
sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im 
Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation sowie 
Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der 
elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können 
über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. 
 
I.    *Tagesordnung* 
 
      1. *Vorlage* 
 
         * *des festgestellten Jahresabschlusses 
           zum 31. Dezember 2019,* 
         * *des gebilligten Konzernabschlusses 
           zum 31. Dezember 2019,* 
         * *des Lageberichts und des 
           Konzernlageberichts für das 
           Geschäftsjahr 2019 (01.01.2019 bis 
           31.12.2019) jeweils 
           einschließlich des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben 
           nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 
           HGB sowie* 
         * *des Berichts des Aufsichtsrats über 
           das Geschäftsjahr 2019* 
      2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
         Mitglieder des Vorstands für das 
         Geschäftsjahr 2019* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
         Mitgliedern des Vorstands für diesen 
         Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
      3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
         Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
         Geschäftsjahr 2019* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
         Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung 
         für diesen Zeitraum zu erteilen. 
      4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
         Konzernabschlussprüfers für das 
         Geschäftsjahr 2020 (01.01.2020 bis 
         31.12.2020)* 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
         seines Finanz- und Prüfungsausschusses 
         vor, die Ernst & Young GmbH 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
         Stuttgart, Niederlassung Hannover, zum 
         Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
         für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
      5. *Beschlussfassung über die Entlastung 
         ehemaliger Mitglieder des Vorstands für 
         das Geschäftsjahr 2017* 
 
         Auf Vorschlag des Aufsichtsrats und des 
         Vorstands hatte die Hauptversammlung der 
         Gesellschaft am 16.08.2018 und 29.08.2019 
         die Beschlussfassung über die Entlastung 
         der im Dezember 2017 ausgeschiedenen 
         Vorstandsmitglieder Herrn André Neiß 
         und Herrn Wilhelm Lindenberg für das 
         Geschäftsjahr 2017 jeweils vertagt. Die 
         Vertagung erfolgte vor dem Hintergrund, 
         dass der Aufsichtsrat eine Prüfung in 
         Auftrag gegeben hatte, ob sich diese 
         ehemaligen Mitglieder des Vorstands 
         während ihrer Amtszeit möglicherweise 
         pflichtwidrig verhalten haben und dieses 
         Verhalten zu einem Schaden der 
         Gesellschaft geführt hat. Diese Prüfung 
         ist noch nicht abgeschlossen. Die 
         Beschlussfassung über die Entlastung der 
         vorgenannten ehemaligen 
         Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 
         2017 soll daher nochmals vertagt werden. 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         die Entlastung der aus dem Vorstand im 
         Dezember 2017 ausgeschiedenen Mitglieder, 
         namentlich Herrn André Neiß und Herrn 
         Wilhelm Lindenberg, für das Geschäftsjahr 
         2017 bis zur ordentlichen Hauptversammlung 
         für das Geschäftsjahr 2020 zu vertagen. 
      6. *Beschlussfassung über eine 
         Satzungsänderung* 
 
         Um die Beschlussfassung des Aufsichtsrats, 
         nicht zuletzt unter Berücksichtigung der 
         unvorhersehbaren weiteren Entwicklung der 
         COVID-19 Situation, künftig flexibler zu 
         gestalten, schlagen Vorstand und 
         Aufsichtsrat vor, § 10 Abs. (6) und Abs. 
         (7) der Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
         '(6) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden 
              in der Regel in Sitzungen gefasst. 
              Eine Beschlussfassung des 
              Aufsichtsrats kann nach dem 
              Ermessen des Vorsitzenden oder - im 
              Fall seiner Verhinderung - seines 
              Stellvertreters auf entsprechende 
              Anordnung auch im Wege einer 
              Videokonferenz, telefonisch (z.B. 
              im Wege einer Telefonkonferenz), 
              mündlich oder durch Einholung 
              schriftlicher Stimmabgaben 
              gemäß Abs. 4 Satz 2 - auch 
              jeweils in Kombination mit einer 
              Sitzung - erfolgen. Ein Widerspruch 
              gegen eine solche Beschlussfassung 
              ist innerhalb einer vom 
              Vorsitzenden bzw. dessen 
              Stellvertreter im Rahmen der 
              Einberufung bestimmten angemessenen 
              Frist nur zulässig, wenn insgesamt 
              mindestens 5 Mitglieder des 
              Aufsichtsrats widersprechen. 
              Ungeachtet dieses 
              Widerspruchsrechts steht eine 
              Video- oder Telefonkonferenz einer 
              physischen Sitzung gleich. 
         (7) Über die Sitzung des 
             Aufsichtsrats ist eine Niederschrift 
             zu fertigen, die vom Vorsitzenden 
             der Sitzung und, falls ein solcher 
             vom Vorsitzenden hinzugezogen wurde, 
             dem Schriftführer zu unterzeichnen 
             und abschriftlich an die Mitglieder 
             zu versenden ist; eine 
             Übersendung per (Computer-)Fax, 
             E-Mail oder im Wege der 
             elektronischen Kommunikation ist 
             dabei ausreichend. Dies gilt 
             entsprechend für Beschlussfassungen 
             gemäß Abs. 6 Satz 2.' 
      7. *Beschlussfassung über die Abberufung 
         eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
         Nach § 8 Abs. 5 der Satzung der 
         Gesellschaft ist das Amt eines 
         Anteilseignervertreters im Aufsichtsrat 
         der Gesellschaft mit der Zugehörigkeit zur 
         Regionsversammlung oder zur 
         Regionsverwaltung oder zum Betrieb der 
         Gesellschaft verknüpft, sofern dieses 

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July 01, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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