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(2)

DGAP-HV: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe -5-

DJ DGAP-HV: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2020 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.08.2020 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-01 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE 000 825 0002 
WKN: 825 000 
 
Das am 28.03.2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie ('*COVID-19 Gesetz*') eröffnet die Möglichkeit, ordentliche 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit 
andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Niedersachsen insoweit beschlossenen Maßnahmen 
und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen 
Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der ÜSTRA 
Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ('*ÜSTRA*') mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu 
machen. 
 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu unserer am 
Donnerstag, 27.08.2020, um 11:00 Uhr, stattfindenden 126. ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Die Hauptversammlung findet im Vortragssaal der ÜSTRA, Goethestraße 19, 30169 Hannover, 
in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) statt. 
 
Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 COVID-19 
Gesetz für diejenigen Aktionäre, die ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung-2020/ 
 
im passwortgeschützen Internetservice der Gesellschaft in Bild und Ton übertragen. Diese 
Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 
2 AktG. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre bzw. ihrer Bevollmächtigten erfolgt 
ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die 
gesellschaftsbenannten Stimmrechtsvertreter. 
 
*Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der 
Hauptversammlung.* 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach 
Maßgabe des COVID-19 Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung 
sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im 
Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation sowie 
Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der 
elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können 
über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. 
 
I.    *Tagesordnung* 
 
      1. *Vorlage* 
 
         * *des festgestellten Jahresabschlusses 
           zum 31. Dezember 2019,* 
         * *des gebilligten Konzernabschlusses 
           zum 31. Dezember 2019,* 
         * *des Lageberichts und des 
           Konzernlageberichts für das 
           Geschäftsjahr 2019 (01.01.2019 bis 
           31.12.2019) jeweils 
           einschließlich des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben 
           nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 
           HGB sowie* 
         * *des Berichts des Aufsichtsrats über 
           das Geschäftsjahr 2019* 
      2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
         Mitglieder des Vorstands für das 
         Geschäftsjahr 2019* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
         Mitgliedern des Vorstands für diesen 
         Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
      3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
         Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
         Geschäftsjahr 2019* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
         Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung 
         für diesen Zeitraum zu erteilen. 
      4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
         Konzernabschlussprüfers für das 
         Geschäftsjahr 2020 (01.01.2020 bis 
         31.12.2020)* 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
         seines Finanz- und Prüfungsausschusses 
         vor, die Ernst & Young GmbH 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
         Stuttgart, Niederlassung Hannover, zum 
         Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
         für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
      5. *Beschlussfassung über die Entlastung 
         ehemaliger Mitglieder des Vorstands für 
         das Geschäftsjahr 2017* 
 
         Auf Vorschlag des Aufsichtsrats und des 
         Vorstands hatte die Hauptversammlung der 
         Gesellschaft am 16.08.2018 und 29.08.2019 
         die Beschlussfassung über die Entlastung 
         der im Dezember 2017 ausgeschiedenen 
         Vorstandsmitglieder Herrn André Neiß 
         und Herrn Wilhelm Lindenberg für das 
         Geschäftsjahr 2017 jeweils vertagt. Die 
         Vertagung erfolgte vor dem Hintergrund, 
         dass der Aufsichtsrat eine Prüfung in 
         Auftrag gegeben hatte, ob sich diese 
         ehemaligen Mitglieder des Vorstands 
         während ihrer Amtszeit möglicherweise 
         pflichtwidrig verhalten haben und dieses 
         Verhalten zu einem Schaden der 
         Gesellschaft geführt hat. Diese Prüfung 
         ist noch nicht abgeschlossen. Die 
         Beschlussfassung über die Entlastung der 
         vorgenannten ehemaligen 
         Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 
         2017 soll daher nochmals vertagt werden. 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         die Entlastung der aus dem Vorstand im 
         Dezember 2017 ausgeschiedenen Mitglieder, 
         namentlich Herrn André Neiß und Herrn 
         Wilhelm Lindenberg, für das Geschäftsjahr 
         2017 bis zur ordentlichen Hauptversammlung 
         für das Geschäftsjahr 2020 zu vertagen. 
      6. *Beschlussfassung über eine 
         Satzungsänderung* 
 
         Um die Beschlussfassung des Aufsichtsrats, 
         nicht zuletzt unter Berücksichtigung der 
         unvorhersehbaren weiteren Entwicklung der 
         COVID-19 Situation, künftig flexibler zu 
         gestalten, schlagen Vorstand und 
         Aufsichtsrat vor, § 10 Abs. (6) und Abs. 
         (7) der Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
         '(6) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden 
              in der Regel in Sitzungen gefasst. 
              Eine Beschlussfassung des 
              Aufsichtsrats kann nach dem 
              Ermessen des Vorsitzenden oder - im 
              Fall seiner Verhinderung - seines 
              Stellvertreters auf entsprechende 
              Anordnung auch im Wege einer 
              Videokonferenz, telefonisch (z.B. 
              im Wege einer Telefonkonferenz), 
              mündlich oder durch Einholung 
              schriftlicher Stimmabgaben 
              gemäß Abs. 4 Satz 2 - auch 
              jeweils in Kombination mit einer 
              Sitzung - erfolgen. Ein Widerspruch 
              gegen eine solche Beschlussfassung 
              ist innerhalb einer vom 
              Vorsitzenden bzw. dessen 
              Stellvertreter im Rahmen der 
              Einberufung bestimmten angemessenen 
              Frist nur zulässig, wenn insgesamt 
              mindestens 5 Mitglieder des 
              Aufsichtsrats widersprechen. 
              Ungeachtet dieses 
              Widerspruchsrechts steht eine 
              Video- oder Telefonkonferenz einer 
              physischen Sitzung gleich. 
         (7) Über die Sitzung des 
             Aufsichtsrats ist eine Niederschrift 
             zu fertigen, die vom Vorsitzenden 
             der Sitzung und, falls ein solcher 
             vom Vorsitzenden hinzugezogen wurde, 
             dem Schriftführer zu unterzeichnen 
             und abschriftlich an die Mitglieder 
             zu versenden ist; eine 
             Übersendung per (Computer-)Fax, 
             E-Mail oder im Wege der 
             elektronischen Kommunikation ist 
             dabei ausreichend. Dies gilt 
             entsprechend für Beschlussfassungen 
             gemäß Abs. 6 Satz 2.' 
      7. *Beschlussfassung über die Abberufung 
         eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
         Nach § 8 Abs. 5 der Satzung der 
         Gesellschaft ist das Amt eines 
         Anteilseignervertreters im Aufsichtsrat 
         der Gesellschaft mit der Zugehörigkeit zur 
         Regionsversammlung oder zur 
         Regionsverwaltung oder zum Betrieb der 
         Gesellschaft verknüpft, sofern dieses 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 01, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe -2-

Aufsichtsratsmitglied aufgrund einer 
         solchen Funktion in den Aufsichtsrat der 
         Gesellschaft gewählt wurde. Das 
         Aufsichtsratsmitglied Herr Mike Weidemann 
         ist am 16.06.2020 aus der 
         Regionsversammlung ausgeschieden, was 
         seine Abberufung als Mitglied des 
         Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung 
         erfordert. 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb 
         vor, das von der Hauptversammlung gewählte 
         Aufsichtsratsmitglied Herr Mike Weidemann 
         gemäß § 103 Abs. 1 AktG mit Wirkung 
         ab Beendigung der ordentlichen 
         Hauptversammlung am 27.08.2020 als 
         Mitglied des Aufsichtsrats abzuberufen. 
      8. *Beschlussfassung über die Neuwahl eines 
         Aufsichtsratsmitglieds* 
 
         Frau Michaela Michalowitz soll als 
         Nachfolgerin von Herrn Mike Weidemann in 
         den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt 
         werden. 
 
         Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt 
         sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 
         AktG und nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des 
         Gesetzes über die Mitbestimmung der 
         Arbeitnehmer zusammen. Der Aufsichtsrat 
         besteht aus zwanzig Mitgliedern, von denen 
         zehn Mitglieder von der Hauptversammlung 
         als Vertreter der Aktionäre zu wählen sind 
         (§ 8 Abs. 1 der Satzung). Wird ein 
         Aufsichtsratsmitglied anstelle eines 
         ausscheidenden Mitglieds gewählt, so tritt 
         dieses für die Dauer der restlichen 
         Amtszeit an die Stelle des Ausgeschiedenen 
         (§ 8 Abs. 6 Unterabs. 3 S. 1 der Satzung). 
 
         Nach § 96 Abs. 2 AktG muss sich der 
         Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen 
         und zu mindestens 30 % aus Männern 
         zusammensetzen (Mindestanteilsgebot). Das 
         Mindestanteilsgebot ist vom Aufsichtsrat 
         insgesamt zu erfüllen, wenn nicht 
         gemäß § 96 Abs. 2 S. 3 AktG die Seite 
         der Anteilseigner- oder 
         Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung 
         widerspricht. In Zusammenhang mit dem 
         gegenständlichen Wahlvorschlag an die am 
         27.08.2020 stattfindende Hauptversammlung 
         hat die Seite der Arbeitnehmervertreter 
         gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden 
         der Gesamterfüllung des 
         Mindestanteilsgebots widersprochen. Der 
         Aufsichtsrat ist damit auf der Seite der 
         Anteilseignervertreter als auch auf der 
         Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils 
         mit mindestens drei Frauen und mindestens 
         drei Männern zu besetzen. Der Seite der 
         Anteilseignervertreter und der Seite der 
         Arbeitnehmervertreter gehören aktuell 
         jeweils drei Frauen und sieben Männer an. 
         Die Wahl von Frau Michaela Michalowitz als 
         Nachfolgerin von Herrn Mike Weidemann 
         genügt damit den Anforderungen des 
         Mindestanteilsgebots. 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau 
         Michaela Michalowitz, freiberufliche 
         Sozialwissenschaftlerin, wohnhaft in 
         Hannover, mit Wirkung ab Beendigung der 
         ordentlichen Hauptversammlung am 
         27.08.2020 für den Rest der ursprünglichen 
         Amtszeit von Herrn Mike Weidemann, d.h. 
         bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
         die über die Entlastung für das 
         Geschäftsjahr 2021 beschließt, zum 
         neuen Aufsichtsratsmitglied zu wählen. 
 
         Frau Michaela Michalowitz nimmt keine 
         Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien wahr. 
II.   *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
      Das Grundkapital unserer Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung beträgt EUR 67.490.528,32 Euro (gerundet) und ist eingeteilt in 
      26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. 
 
      Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
      beträgt 26.400.000. Von diesen 26.400.000 Stimmrechten ruhen derzeit keine 
      Stimmrechte. 
III.  *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
      1. *Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne 
         physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung 
         in Bild und Ton* 
 
         Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche 
         Hauptversammlung am 27.08.2020 auf Grundlage des COVID-19 Gesetzes als 
         virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
         Bevollmächtigten mit der Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen 
         Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen 
         Zuschaltung (Zuschaltung) durchgeführt. Eine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 
         1 S. 2 AktG ist nicht vorgesehen. 
 
         Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter 
         der Gesellschaft) können daher nicht physisch an der Hauptversammlung 
         teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und 
         Tonübertragung unter der Internetadresse 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         über den passwortgeschützten Internetservice verfolgen. Den Aktionären, die 
         ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, wird anstelle der 
         herkömmlichen Eintrittskarte ein HV-Ticket mit weiteren Informationen zur 
         Rechtsausübung zugeschickt. Das HV-Ticket enthält unter anderem die 
         individuellen Zugangsdaten (HV-Ticket-Nummer und Passwort), mit denen die 
         Aktionäre den unter der vorstehend genannten Internetadresse zugänglichen 
         passwortgeschützten Internetservice nutzen können. 
      2. *Passwortgeschützter Internetservice* 
 
         Unter der Internetadresse 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         unterhält die Gesellschaft einen passwortgeschützten Internetservice. 
         Über diesen können die Aktionäre, die ihren Anteilsbesitz 
         ordnungsgemäß nachgewiesen haben (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter 
         anderem die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr Stimmrecht 
         ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen und Widerspruch zu Protokoll 
         erklären. Um den Internetservice nutzen zu können, müssen Sie sich dort mit 
         den individuellen Zugangsdaten (HV-Ticket-Nummer und Passwort), die Sie mit 
         Ihrem HV-Ticket erhalten, anmelden. 
 
         Weitere Einzelheiten zum Internetservice und den Anmelde- und 
         Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrem HV-Ticket bzw. 
         im Internet unter 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser 
         Einladungsbekanntmachung. 
      3. *Voraussetzungen für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und die Ausübung der 
         Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts* 
 
         Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Zuschaltung über 
         den Internetservice und zur Ausübung des Stimmrechts ist nur berechtigt, wer 
         gegenüber der Gesellschaft seine Berechtigung nachweist (Aktionärsnachweis). 
 
         Zum Nachweis dieser Berechtigung ist ein in Textform erstellter besonderer 
         Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache durch das 
         depotführende Institut ausreichend. 
 
         Ein solcher Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 
 
          *Donnerstag, 06.08.2020, 00:00 Uhr,* 
          (Nachweisstichtag) 
 
         beziehen und muss der Gesellschaft 
 
          *bis spätestens Donnerstag, 20.08.2020, 
          24:00 Uhr,* 
 
         unter der nachfolgenden Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
          ÜSTRA Hannoversche 
          Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 
          c/o Better Orange IR & HV AG 
          Haidelweg 48, 81241 München, 
          Deutschland 
          Fax: +49 (0) 89/889 690 633 
          eMail: anmeldung@better-orange.de 
 
         Anderweitig adressierte Nachweise werden nicht berücksichtigt. 
 
         Alternativ kann die Berechtigung zur Teilnahme und zur Stimmrechtsausübung 
         auch dadurch nachgewiesen werden, dass die Aktienurkunden 
 
          *spätestens am Mittwoch, 05.08.2020,* 
 
         für die Zeit bis mindestens Donnerstag, 06.08.2020, 24:00 Uhr, 
         (Hinterlegungszeitraum) bei der Gesellschaft hinterlegt werden. 
 
         Die Hinterlegung muss während der üblichen Geschäftszeiten bei unserem 
 
          Stabsbereich Rechts- und 
          Grundsatzangelegenheiten, 
          Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover, 
          Deutschland 
 
         erfolgen. 
 
         Hinterlegte Aktien können ab Freitag, 07.08.2020, während der üblichen 
         Geschäftszeiten, dort wieder abgeholt werden. 
 
         Die üblichen Geschäftszeiten sind: 
 
         * Montag - Donnerstag: 08:30 - 15:00 Uhr 
         * Freitag:             08:30 - 13:00 Uhr 
 
         Für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des 
         Stimmrechts gilt als Aktionär nur derjenige, der den Anteilsbesitz 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 01, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe -3-

ordnungsgemäß nach einer der beiden vorstehenden Varianten nachweist. 
 
         Die Berechtigung zur Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung und zur 
         Ausübung von Aktionärsrechten sowie der Umfang des Stimmrechts richten sich 
         ausschließlich nach dem ordnungsgemäß nachgewiesenen Anteilsbesitz. 
         Mit dem Nachweisstichtag bzw. dem Hinterlegungszeitraum ist keine Sperre für 
         die Veräußerung von Aktien verbunden. Auch bei vollständiger oder 
         teilweiser Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag oder nach dem 
         Hinterlegungszeitraum ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
         ausschließlich der ordnungsgemäß nachgewiesene Anteilsbesitz 
         maßgebend. Personen, die zum Nachweisstichtag bzw. während des 
         Hinterlegungszeitraums keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, 
         sind an der virtuellen Versammlung weder teilnahmeberechtigt (durch 
         Zuschaltung) noch stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit 
         bevollmächtigen lassen oder sind hierzu ermächtigt. 
 
         Nach Zugang eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes nach 
         einer der beiden vorstehenden Varianten werden den Aktionären anstelle der 
         üblichen Eintrittskarte HV-Tickets einschließlich Zugangsdaten für die 
         Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der 
         Gesellschaft unter 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der HV-Tickets sicherzustellen, bitten 
         wir die Aktionäre, frühzeitig für die Erbringung des Nachweises ihres 
         Anteilsbesitzes gegenüber der Gesellschaft Sorge zu tragen. 
      4. *Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl* 
 
         Aktionäre, die ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, 
         können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). 
 
         Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des 
         Stimmrechts im Wege der (elektronischen) Briefwahl der unter der 
         Internetadresse 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         erreichbare passwortgeschützte Internetservice der Gesellschaft zur Verfügung. 
         Die elektronische Briefwahl über den Internetservice ist bis unmittelbar vor 
         Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Es wird darauf 
         hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur 
         Verfügung stehen. 
 
         Über den Internetservice können Sie auch während der Hauptversammlung bis 
         zum Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte 
         Stimmabgaben ändern oder widerrufen. 
 
         Wird bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche Stimme 
         abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. 
 
         Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der 
         Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten 
         Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer 
         etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
         bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt. 
 
         Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, 
         ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die 
         Stimmabgabe im Wege der Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch 
         als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
      5. *Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
         Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
         Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte 
         weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts auf der 
         Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist ein 
         ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
         Bestimmungen erforderlich. Soweit von der Gesellschaft benannte 
         Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall 
         Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten für die Ausübung des 
         Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
         weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden 
         die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. 
 
         Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und deren 
         Änderung sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter 
         bedürfen der Textform (§ 126b BGB); sie sind nur auf den nachfolgend 
         beschriebenen Wegen möglich: 
 
         Im Vorfeld der Hauptversammlung ist die Erteilung einer Vollmacht mit 
         Weisungen an die Stimmrechtsvertreter mittels des Vollmachts- und 
         Weisungsformulars möglich, das die Aktionäre zusammen mit dem HV-Ticket zur 
         Hauptversammlung erhalten. Das entsprechende Formular steht auch auf der 
         Internetseite der Gesellschaft unter 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         zum Download bereit. 
 
         Die mittels Vollmachts- und Weisungsformular vorgenommene Bevollmächtigung der 
         Stimmrechtsvertreter und Erteilung von Weisungen an sie bereits im Vorfeld der 
         Hauptversammlung sollen aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 
         26.08.2020, 24.00 Uhr (Zeitpunkt des Eingangs), zugehen. Die Bevollmächtigung 
         und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
         Stimmrechtsvertreter mittels Vollmachts- und Weisungsformular sind 
         ausschließlich an folgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu 
         richten: 
 
         ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 
         c/o Better Orange IR & HV AG 
         Haidelweg 48, 81241 München, Deutschland 
         Fax: +49 (0)89/889 690 655 
         eMail: uestra@better-orange.de 
 
         Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
         Stimmrechtsvertreter können auch elektronisch über den Internetservice der 
         Gesellschaft bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen am Tag der 
         Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden. Nähere Einzelheiten 
         zum passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft erhalten die 
         Aktionäre im Internet unter 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         Soweit neben Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
         Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand auch Briefwahlstimmen 
         vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; die 
         Stimmrechtsvertreter werden insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht 
         keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten. 
 
         Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
         Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind auf dem HV-Ticket enthalten, 
         welches die Aktionäre, die ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen 
         haben, zugesandt bekommen. Entsprechende Informationen sind auch im Internet 
         unter 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         einsehbar. 
      6. *Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte* 
 
         Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte nach entsprechender 
         Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch Intermediäre, 
         eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen 
         bevollmächtigten Dritten, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist ein 
         ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
         Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht 
         ihrerseits durch Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an die 
         Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt der 
         Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 
         S. 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
         Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
         Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 
         S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG 
         erteilt wird. Wir weisen darauf hin, dass bei einer Bevollmächtigung zur 
         Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, 
         Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen, oder sonstige geschäftsmäßig 
         Handelnde) in der Regel Besonderheiten zu beachten sind. Aktionäre, die eine 
         Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG erteilen wollen, werden 
         gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu 

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July 01, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe -4-

Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen. 
 
         Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber 
         der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann 
         dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte den Nachweis (z. B. die 
         Vollmacht im Original oder in Kopie) an die folgende Anschrift, Fax-Nummer 
         oder E-Mail-Adresse übermittelt: 
 
         ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 
         c/o Better Orange IR & HV AG 
         Haidelweg 48, 81241 München, Deutschland 
         Fax: +49 (0)89/889 690 655 
         eMail: uestra@better-orange.de 
 
         Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
         Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen 
         soll, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich 
         in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf 
         den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft 
         gegenüber erklärt werden. 
 
         Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf 
         durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg, per E-Mail 
         oder per Fax, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 
         zum 26.08.2020, 24.00 Uhr (Zeitpunkt des Eingangs), zugehen. 
 
         Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur 
         Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft 
         hierfür bereitstellt. Es wird den Aktionären, die ihren Anteilsbesitz 
         ordnungsgemäß nachgewiesen haben, zusammen mit dem HV-Ticket zugesandt 
         und kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         heruntergeladen werden. 
 
         Vollmachten können bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen am Tag der 
         Hauptversammlung auch elektronisch über den passwortgeschützten 
         Internetservice der Gesellschaft erteilt bzw. widerrufen werden. Nähere 
         Einzelheiten zum Internetservice der Gesellschaft erhalten die Aktionäre im 
         Internet unter 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         Die Rechtsausübung durch einen Bevollmächtigten sowie die Zuschaltung über den 
         Internetservice setzen voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die 
         mit dem HV-Ticket versandten individuellen Zugangsdaten (HV-Ticket-Nummer und 
         Passwort) erhält. Auch in diesem Fall ist der Nachweis der Bevollmächtigung 
         gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Der Nachweis der Bevollmächtigung ist 
         auf den oben beschriebenen Wegen an die Gesellschaft zu übermitteln. 
 
         Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und sonstigen 
         Intermediären oder gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen, die eine 
         Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen sich im Vorfeld der 
         Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter nachfolgender 
         Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu melden: 
 
         ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 
         c/o Better Orange IR & HV AG 
         Haidelweg 48, 81241 München, Deutschland 
         Fax: +49 (0)89/889 690 655 
         eMail: uestra@better-orange.de 
 
         Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind auf dem HV-Ticket, 
         welches die Aktionäre, die ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen 
         haben, zugesandt bekommen, enthalten. 
      7. *Fragemöglichkeit der Aktionäre* 
 
         Aktionäre, die ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, 
         haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu 
         stellen (vgl. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 COVID-19 Gesetz). Etwaige Fragen sind bis 
         spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d.h. 
 
          *bis zum Ablauf des 25.08.2020, 24.00 
          Uhr (eingehend),* 
 
         über den unter der Internetadresse 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         zugänglichen Internetservice der Gesellschaft einzureichen. Eine Einreichung 
         von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich. 
 
         Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können Fragen nicht mehr 
         eingereicht werden. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Beantwortung von 
         Fragen gegebenenfalls auch der Name des die Frage übermittelnden Aktionärs 
         genannt wird. Bitte beachten Sie dazu noch die weitergehenden Erläuterungen zu 
         den Aktionärsrechten und zum Datenschutz weiter unten in dieser 
         Einladungsbekanntmachung. 
      8. *Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll* 
 
         Aktionäre, die ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben und 
         die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über 
         Vollmachtserteilung ausgeübt haben, können vom Beginn der Hauptversammlung bis 
         zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter über den unter der 
         Internetadresse 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         zugänglichen Internetservice der Gesellschaft auf elektronischem Wege 
         Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars 
         erklären. 
IV.   *Rechte der Aktionäre* 
 
      Den Aktionären stehen im Vorfeld und während der Hauptversammlung unter anderem die 
      folgenden Rechte zu. Weitere Erläuterungen hierzu finden sich unter der 
      Internetadresse 
 
      https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
      g-2020/ 
 
      1. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung* 
 
         Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den 
         anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass weitere 
         Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 122 
         Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
         Beschlussvorlage beiliegen. 
 
         Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und 
         muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis 
         spätestens Montag, 27.07.2020, 24:00 Uhr, zugehen. Die Antragsteller haben 
         nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
         Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
         Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. 
 
         Etwaige Ergänzungsverlangen sind ausschließlich an die nachfolgende 
         Anschrift zu übermitteln: 
 
          ÜSTRA Hannoversche 
          Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 
          z.Hd. des Vorstands 
          Am Hohen Ufer 6 
          30159 Hannover, Deutschland 
 
         Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie nicht 
         bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang 
         des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht sowie solchen Medien zur 
         Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
         die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Außerdem 
         werden sie unter 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         bekannt gemacht und dadurch allen Aktionären mitgeteilt. 
      2. *Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
         Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der 
         Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung einer virtuellen Hauptversammlung zu 
         stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des COVID-19 Gesetzes 
         ausgeschlossen. Gleichwohl wird den Aktionären die Möglichkeit eingeräumt, in 
         entsprechender Anwendung der §§ 126, 127 AktG Gegenanträge gegen die 
         Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
         Tagesordnung sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung zu 
         übermitteln. 
 
         Die Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die 
         nachfolgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten: 
 
          ÜSTRA Hannoversche 
          Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 
          c/o Better Orange IR & HV AG 
          Haidelweg 48, 81241 München, 
          Deutschland 
          Fax: +49 (0) 89/889 690 655 
          eMail: gegenantraege@better-orange.de 
 
         Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht 
         berücksichtigt. 
 
         Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter der genannten 
         Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 
         Mittwoch, 12.08.2020, 24:00 Uhr, zugegangen sind, werden einschließlich 
         einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die 
         Internetseite der Gesellschaft unter 
 

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July 01, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         zugänglich gemacht, es sei denn, der Gegenantrag oder Wahlvorschlag muss auf 
         Grund von § 126 Abs. 2 AktG nicht zugänglich gemacht werden oder enthält nicht 
         den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen 
         Kandidaten, bei juristischen Personen die Firma und den Sitz. Die Begründung 
         eines Gegenantrags muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt 
         mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
         Entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung 
         allerdings in Übereinstimmung mit der Konzeption des COVID-19 Gesetzes 
         nicht zur Abstimmung gestellt und auch nicht anderweitig behandelt. 
      3. *Fragemöglichkeit der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation* 
 
         Abweichend von § 131 AktG haben Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung 
         kein Auskunftsrecht. Den Aktionären wird jedoch nach Maßgabe von § 1 Abs. 
         2 S. 1 Nr. 3 und S. 2 COVID-19 Gesetz eine Fragemöglichkeit im Wege der 
         elektronischen Kommunikation eingeräumt. 
 
         Der Vorstand hat vorgegeben, dass Fragen bis spätestens zum Ablauf des zweiten 
         Tages vor der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation 
         einzureichen sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen 
         entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. 
 
         Aktionäre, die den Nachweis ihres Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht 
         haben, können Ihre Fragen bis 25.08.2020, 24:00 Uhr (Zugang), der Gesellschaft 
         ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über den 
         passwortgeschützten Internetservice unter 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         übermitteln. 
 
         Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Beantwortung von Fragen 
         gegebenenfalls auch der Name des die Frage übermittelnden Aktionärs genannt 
         wird. Bitte beachten Sie auch, dass Fragen nicht über die von der Gesellschaft 
         benannten Stimmrechtsvertreter gestellt werden können. 
      4. *Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung* 
 
         Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der Briefwahl 
         oder durch Vollmacht und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
         Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, unter Verzicht auf das 
         Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 
         4 COVID-19 Gesetz gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zur 
         Niederschrift zu erklären. Der Widerspruch kann ausschließlich auf 
         elektronischem Wege über den auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         zugänglichen passwortgeschützten Internetservice ab der Eröffnung der 
         virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den 
         Versammlungsleiter erklärt werden. 
V.    *Informationen und Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
      Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden 
      Unterlagen einschließlich der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, 
      die nach § 124 a AktG erforderlichen Informationen und weitere Erläuterungen zu den 
      Aktionärsrechten vor und während der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der 
      Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
      g-2020/ 
 
      abrufbar. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der virtuellen 
      Hauptversammlung unter der vorstehend genannten Internetadresse zugänglich sein. 
 
      Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben 
      Internetadresse bekannt gegeben. 
VI.   *Hinweise zum Datenschutz* 
 
      Wenn Sie Ihre Berechtigung zur Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur 
      Stimmrechtsausübung nachweisen oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen oder sich über 
      den Internetservice zur Hauptversammlung zuschalten oder über den Internetservice ihre 
      Rechte ausüben, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren 
      Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen 
      der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
      Die Gesellschaft verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der 
      Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren 
      maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten 
      und zu Ihren Rechten gemäß DSGVO finden Sie auf der Internetseite der 
      Gesellschaft unter 
 
      http://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung 
      -2020/ 
VII.  *Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung* 
 
      Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des 
      Internetservice und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine 
      Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung 
      der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile 
      Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. 
 
      Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung 
      einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer. 
 
      Für den Zugang zum passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft benötigen Sie 
      Ihre individuellen Zugangsdaten (HV-Ticket-Nummer und Passwort), die Sie mit dem 
      HV-Ticket erhalten. Mit diesen Zugangsdaten können Sie sich zum Internetservice auf 
      der Anmeldeseite anmelden. 
 
      Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch 
      technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird 
      empfohlen - soweit möglich - die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits 
      vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. 
 
      Weitere Einzelheiten zum Internetservice und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen 
      erhalten die Aktionäre zusammen mit dem HV-Ticket bzw. im Internet unter 
 
      http://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung 
      -2020/ 
VIII. *Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung* 
 
      Die Aktionäre, die ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, können 
      über den Internetservice die Hauptversammlung am 27.08.2020 ab 11.00 Uhr in voller 
      Länge live in Bild und Ton verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen 
      Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des Internetservice kann nach dem heutigen 
      Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des 
      Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von 
      Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss 
      hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die 
      Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen 
      Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und 
      Tonübertragung sowie den Zugang zum Internetservice und dessen generelle Verfügbarkeit 
      übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel 
      der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher 
      der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die 
      Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten 
      Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch 
      zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss 
      sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die virtuelle 
      Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen. 
 
Hannover, im Juli 2020 
 
* 
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-07-01 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 
             Am Hohen Ufer 6 
             30159 Hannover 
             Deutschland 
Telefon:     +49 511 1668 0 
E-Mail:      Tobias.Springborn@uestra.de 
Internet:    https://www.uestra.de/ 
ISIN:        DE0008250002 
WKN:         825000 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt der Börsen Hannover, 
             Hamburg, Berlin, Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1083667 2020-07-01 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 01, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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