DGAP-News: DO & CO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
DO & CO Aktiengesellschaft:
2020-07-02 / 09:28
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
*DO & CO Aktiengesellschaft*
Wien, FN 156765 m
ISIN AT0000818802
*Einberufung der 22. ordentlichen Hauptversammlung der
DO & CO Aktiengesellschaft
("Gesellschaft")*
für *Freitag, den 31. Juli 2020 um 12:00 Uhr*
in 1010 Wien, Mahlerstraße 9
*I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE *
*PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE *
*1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)*
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer
beschlossen, die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung
in Anspruch zu nehmen.
Die Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft am 31. Juli 2020 wird
auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I
Nr. 24/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) unter
Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der
Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.
Dies bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der
Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft am 31. Juli 2020 Aktionäre
nicht physisch anwesend sein können.
Der Vorstand bittet um Verständnis, dass Aktionäre am 31. Juli 2020 nicht
selbst zur Hauptversammlung kommen können.
Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie des weiteren
Mitglieds des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der
Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 1010 Wien,
Mahlerstraße 9, statt.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen
im sonst gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der
Rechte der Aktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht
Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch
Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft
vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4
COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden,
und zwar ausschließlich in Textform ausschließlich per E-Mail
direkt an die E-Mail-Adresse
fragen.doco@hauptversammlung.at [1] der Gesellschaft.
*2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet*
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4
AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen.
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche
Grundlage von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG.
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am *31. Juli
2020 *ab ca. 12:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer
Hilfsmittel im Internet unter *www.doco.com* als virtuelle Hauptversammlung
verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der
Hauptversammlung nicht erforderlich.
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle
Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und
optische Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu
folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen
der Aktionäre zu verfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die
Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese
ihrer Sphäre zuzurechnen sind.
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und
technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2
Abs 4 COVID-19-GesV
("*Teilnahmeinformation*") hingewiesen.
Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr um besondere
Beachtung dieser *Teilnahmeinformation*, in welcher auch der Ablauf der
Hauptversammlung dargelegt wird.
*II. TAGESORDNUNG*
*1. *Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2019/2020
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019/2020
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2019/2020
4. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2019/2020
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020/2021
6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
7. Beschlussfassung über
a) die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2020]
(i) grundsätzlich unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechtes, auch im
Sinne des mittelbaren Bezugsrechtes gemäß § 153 Abs 6 AktG,
(ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts,
(iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage
und
b) die Änderung der Satzung durch Aufnahme eines neuen § 5 Abs 5.
*III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE*
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab *10. Juli 2020* auf der
Internetseite der Gesellschaft unter *www.doco.com *zugänglich:
- Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für
die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV
("*Teilnahmeinformation*"),
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- gesonderter nichtfinanzieller Bericht,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2019/2020;
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 7,
- Vergütungspolitik,
- Bericht des Vorstandes gemäß § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 S 2
AktG zu TOP 7 - Bezugsrechtsausschluss, Genehmigtes Kapital,
- Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4
COVID-19-GesV,
- Frageformular,
- Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.
*IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG*
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen
dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und
der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des *21. Juli 2020* (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des
COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
spätestens am *28. Juli 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit)
ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen
zugehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die
Satzung gem § 18 Abs 3 genügen lässt
Per E-Mail anmeldung.doco@hauptversammlung.at [2]
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 59
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten DO & CO Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000818802 im Text angeben)
*Ohne* rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende *Depotbestätigung* kann
die *Bestellung* *eines besonderen Stimmrechtsvertreters* *nicht wirksam*
erfolgen.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
*Depotbestätigung gemäß § 10a AktG*
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD oder von MKK Merkezi Kayit Kurulusu A.S.,
Resitpasa Mahallesi Özborsa Caddesi No:4, 34467 Sariyer, Istanbul,
Türkei, auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen
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July 02, 2020 03:28 ET (07:28 GMT)
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