DGAP-News: DO & CO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung DO & CO Aktiengesellschaft: 2020-07-02 / 09:28 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. *DO & CO Aktiengesellschaft* Wien, FN 156765 m ISIN AT0000818802 *Einberufung der 22. ordentlichen Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft ("Gesellschaft")* für *Freitag, den 31. Juli 2020 um 12:00 Uhr* in 1010 Wien, Mahlerstraße 9 *I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE * *PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE * *1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)* Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen. Die Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft am 31. Juli 2020 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 24/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. Dies bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft am 31. Juli 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können. Der Vorstand bittet um Verständnis, dass Aktionäre am 31. Juli 2020 nicht selbst zur Hauptversammlung kommen können. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie des weiteren Mitglieds des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 1010 Wien, Mahlerstraße 9, statt. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV. Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar ausschließlich in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse fragen.doco@hauptversammlung.at [1] der Gesellschaft. *2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet* Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am *31. Juli 2020 *ab ca. 12:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unter *www.doco.com* als virtuelle Hauptversammlung verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind. Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("*Teilnahmeinformation*") hingewiesen. Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung dieser *Teilnahmeinformation*, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung dargelegt wird. *II. TAGESORDNUNG* *1. *Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019/2020 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/2020 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020 4. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019/2020 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021 6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 7. Beschlussfassung über a) die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2020] (i) grundsätzlich unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechtes, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechtes gemäß § 153 Abs 6 AktG, (ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, (iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage und b) die Änderung der Satzung durch Aufnahme eines neuen § 5 Abs 5. *III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE* Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab *10. Juli 2020* auf der Internetseite der Gesellschaft unter *www.doco.com *zugänglich: - Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("*Teilnahmeinformation*"), - Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - gesonderter nichtfinanzieller Bericht, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019/2020; - Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7, - Vergütungspolitik, - Bericht des Vorstandes gemäß § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 7 - Bezugsrechtsausschluss, Genehmigtes Kapital, - Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, - Frageformular, - Formulare für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung. *IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG* Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des *21. Juli 2020* (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am *28. Juli 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 18 Abs 3 genügen lässt Per E-Mail anmeldung.doco@hauptversammlung.at [2] (Depotbestätigungen bitte im Format PDF) Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 59 (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten DO & CO Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000818802 im Text angeben) *Ohne* rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende *Depotbestätigung* kann die *Bestellung* *eines besonderen Stimmrechtsvertreters* *nicht wirksam* erfolgen. Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. *Depotbestätigung gemäß § 10a AktG* Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD oder von MKK Merkezi Kayit Kurulusu A.S., Resitpasa Mahallesi Özborsa Caddesi No:4, 34467 Sariyer, Istanbul, Türkei, auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, - Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen
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July 02, 2020 03:28 ET (07:28 GMT)