DJ DGAP-HV: DO & CO Aktiengesellschaft:
DGAP-News: DO & CO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
DO & CO Aktiengesellschaft:
2020-07-02 / 09:28
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
*DO & CO Aktiengesellschaft*
Wien, FN 156765 m
ISIN AT0000818802
*Einberufung der 22. ordentlichen Hauptversammlung der
DO & CO Aktiengesellschaft
("Gesellschaft")*
für *Freitag, den 31. Juli 2020 um 12:00 Uhr*
in 1010 Wien, Mahlerstraße 9
*I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE *
*PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE *
*1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)*
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer
beschlossen, die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung
in Anspruch zu nehmen.
Die Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft am 31. Juli 2020 wird
auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I
Nr. 24/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) unter
Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der
Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.
Dies bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der
Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft am 31. Juli 2020 Aktionäre
nicht physisch anwesend sein können.
Der Vorstand bittet um Verständnis, dass Aktionäre am 31. Juli 2020 nicht
selbst zur Hauptversammlung kommen können.
Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie des weiteren
Mitglieds des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der
Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 1010 Wien,
Mahlerstraße 9, statt.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen
im sonst gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der
Rechte der Aktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht
Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch
Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft
vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4
COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden,
und zwar ausschließlich in Textform ausschließlich per E-Mail
direkt an die E-Mail-Adresse
fragen.doco@hauptversammlung.at [1] der Gesellschaft.
*2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet*
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4
AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen.
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche
Grundlage von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG.
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am *31. Juli
2020 *ab ca. 12:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer
Hilfsmittel im Internet unter *www.doco.com* als virtuelle Hauptversammlung
verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der
Hauptversammlung nicht erforderlich.
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle
Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und
optische Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu
folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen
der Aktionäre zu verfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die
Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese
ihrer Sphäre zuzurechnen sind.
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und
technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2
Abs 4 COVID-19-GesV
("*Teilnahmeinformation*") hingewiesen.
Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr um besondere
Beachtung dieser *Teilnahmeinformation*, in welcher auch der Ablauf der
Hauptversammlung dargelegt wird.
*II. TAGESORDNUNG*
*1. *Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2019/2020
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019/2020
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2019/2020
4. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2019/2020
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020/2021
6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
7. Beschlussfassung über
a) die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2020]
(i) grundsätzlich unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechtes, auch im
Sinne des mittelbaren Bezugsrechtes gemäß § 153 Abs 6 AktG,
(ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts,
(iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage
und
b) die Änderung der Satzung durch Aufnahme eines neuen § 5 Abs 5.
*III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE*
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab *10. Juli 2020* auf der
Internetseite der Gesellschaft unter *www.doco.com *zugänglich:
- Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für
die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV
("*Teilnahmeinformation*"),
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- gesonderter nichtfinanzieller Bericht,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2019/2020;
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 7,
- Vergütungspolitik,
- Bericht des Vorstandes gemäß § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 S 2
AktG zu TOP 7 - Bezugsrechtsausschluss, Genehmigtes Kapital,
- Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4
COVID-19-GesV,
- Frageformular,
- Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.
*IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG*
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen
dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und
der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des *21. Juli 2020* (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des
COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
spätestens am *28. Juli 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit)
ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen
zugehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die
Satzung gem § 18 Abs 3 genügen lässt
Per E-Mail anmeldung.doco@hauptversammlung.at [2]
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 59
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten DO & CO Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000818802 im Text angeben)
*Ohne* rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende *Depotbestätigung* kann
die *Bestellung* *eines besonderen Stimmrechtsvertreters* *nicht wirksam*
erfolgen.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
*Depotbestätigung gemäß § 10a AktG*
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD oder von MKK Merkezi Kayit Kurulusu A.S.,
Resitpasa Mahallesi Özborsa Caddesi No:4, 34467 Sariyer, Istanbul,
Türkei, auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen
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July 02, 2020 03:28 ET (07:28 GMT)
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000818802 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), - Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages *21. Juli 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. *V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN* Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen. Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft am *31. Juli 2020 *kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen. Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen: (i) Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH 1010 Wien, Karlsplatz 3/1 Tel +43 1 503 300 0 E-Mail-Adresse oberhammer.doco@hauptversammlung.at (ii) Rechtsanwalt Dr. Christian Temmel, MBA c/o DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH 1010 Wien, Schottenring 14 Tel +43 1 531 781 505 E-Mail-Adresse temmel.doco@hauptversammlung.at (iii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M. c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH 2340 Mödling, Enzersdorferstraße 4 Tel +43 2236 893 377 E-Mail-Adresse nauer.doco@hauptversammlung.at (iv) Dipl.-Volkswirt, Dipl.-Jurist Florian Beckermann, LL.M. c/o Interessenverband für Anleger, IVA 1130 Wien, Feldmühlgasse 22 Tel +43 1 876 33 43 - 30 E-Mail-Adresse beckermann.doco@hauptversammlung.at Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen. Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist *auf der Internetseite* der Gesellschaft unter *www.doco.com *ein eigenes *Vollmachtsformular* abrufbar. Es wird gebeten dieses Vollmachtsformular zu verwenden. Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der *Teilnahmeinformation* enthaltenen Festlegungen zu beachten. Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich ausgeschlossen. *VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG* *1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG* Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass *zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung* dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am *10. Juli 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse *1010 Wien, Stephansplatz 12, z.H. Frau Mag. Daniela Schrenk*, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen. *2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform *Vorschläge zur Beschlussfassung* samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am *22. Juli 2020 *(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an *+43 (1) 74 000-1089* oder an die Adresse *1010 Wien, Stephansplatz 12, z.H. Frau Mag. Daniela Schrenk*, oder per E-Mail investor.relations@doco.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen. *3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG* Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das *Auskunftsrecht* gemäß § 118 AktG auch bei der virtuellen Hauptversammlung *während der Hauptversammlung* von den Aktionären selbst ausschließlich durch Übermittlung von Fragen per E-Mail direkt an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail-Adresse *fragen.doco@hauptversammlung.at* ausgeübt werden kann. Die Aktionäre werden gebeten, alle *Fragen bereits im Vorfeld in Textform* per E-Mail an die Adresse *fragen.doco@hauptversammlung.at* zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am *28. Juli 2020* bei der Gesellschaft *einlangen*. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen. Bitte bedienen Sie sich des *Frageformulars*, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter *www.doco.com *abrufbar ist. Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gem § 118 AktG während der Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausschließlich durch Übermittlung von Fragen per E-Mail direkt an die Gesellschaft an die E-Mail-Adresse *fragen.doco@hauptversammlung.at* ausgeübt werden kann. Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung *von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen* festgelegt werden können. Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der *Teilnahmeinformation* festgelegt. *4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG* Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. *Voraussetzung* hierfür ist der *Nachweis der Teilnahmeberechtigung* gemäß Punkt IV. dieser Einberufung *und* die Erteilung einer entsprechenden *Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter *gemäß Punkt V. dieser Einberufung. Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der
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July 02, 2020 03:28 ET (07:28 GMT)
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