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Dow Jones News
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DGAP-HV: DO & CO Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: DO & CO Aktiengesellschaft:

DGAP-News: DO & CO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
DO & CO Aktiengesellschaft: 
 
2020-07-02 / 09:28 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
*DO & CO Aktiengesellschaft* 
Wien, FN 156765 m 
ISIN AT0000818802 
 
*Einberufung der 22. ordentlichen Hauptversammlung der 
DO & CO Aktiengesellschaft 
("Gesellschaft")* 
für *Freitag, den 31. Juli 2020 um 12:00 Uhr* 
in 1010 Wien, Mahlerstraße 9 
 
*I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE * 
*PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE * 
 
*1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)* 
 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer 
beschlossen, die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung 
in Anspruch zu nehmen. 
 
Die Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft am 31. Juli 2020 wird 
auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I 
Nr. 24/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) unter 
Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der 
Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. 
 
Dies bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der 
Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft am 31. Juli 2020 Aktionäre 
nicht physisch anwesend sein können. 
 
Der Vorstand bittet um Verständnis, dass Aktionäre am 31. Juli 2020 nicht 
selbst zur Hauptversammlung kommen können. 
 
Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden 
des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie des weiteren 
Mitglieds des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der 
Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 1010 Wien, 
Mahlerstraße 9, statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen 
im sonst gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der 
Rechte der Aktionäre. 
 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht 
Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch 
Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft 
vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV. 
 
Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den 
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, 
und zwar ausschließlich in Textform ausschließlich per E-Mail 
direkt an die E-Mail-Adresse 
fragen.doco@hauptversammlung.at [1] der Gesellschaft. 
 
*2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet* 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. 
 
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche 
Grundlage von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am *31. Juli 
2020 *ab ca. 12:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer 
Hilfsmittel im Internet unter *www.doco.com* als virtuelle Hauptversammlung 
verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der 
Hauptversammlung nicht erforderlich. 
 
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle 
Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und 
optische Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu 
folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen 
der Aktionäre zu verfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. 
 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind. 
 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und 
technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 
Abs 4 COVID-19-GesV 
("*Teilnahmeinformation*") hingewiesen. 
 
Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr um besondere 
Beachtung dieser *Teilnahmeinformation*, in welcher auch der Ablauf der 
Hauptversammlung dargelegt wird. 
 
*II. TAGESORDNUNG* 
 
*1. *Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate 
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des 
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten 
Berichts für das Geschäftsjahr 2019/2020 
 
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2019/2020 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2019/2020 
 
4. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das 
Geschäftsjahr 2019/2020 
 
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2020/2021 
 
6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 
 
7. Beschlussfassung über 
 
a) die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2020] 
 
(i) grundsätzlich unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechtes, auch im 
Sinne des mittelbaren Bezugsrechtes gemäß § 153 Abs 6 AktG, 
 
(ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, 
 
(iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage 
 
und 
 
b) die Änderung der Satzung durch Aufnahme eines neuen § 5 Abs 5. 
 
*III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF 
DER INTERNETSEITE* 
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab *10. Juli 2020* auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter *www.doco.com *zugänglich: 
 
- Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für 
die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("*Teilnahmeinformation*"), 
 
- Jahresabschluss mit Lagebericht, 
 
- Corporate-Governance-Bericht, 
 
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
 
- gesonderter nichtfinanzieller Bericht, 
 
- Bericht des Aufsichtsrats, 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2019/2020; 
 
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den 
Tagesordnungspunkten 2 bis 7, 
 
- Vergütungspolitik, 
 
- Bericht des Vorstandes gemäß § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 S 2 
AktG zu TOP 7 - Bezugsrechtsausschluss, Genehmigtes Kapital, 
 
- Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV, 
 
- Frageformular, 
 
- Formulare für den Widerruf einer Vollmacht, 
 
- vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
*IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG* 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen 
dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und 
der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem 
Anteilsbesitz am Ende des *21. Juli 2020* (Nachweisstichtag). 
Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des 
COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem 
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft 
spätestens am *28. Juli 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) 
ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen 
zugehen muss: 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die 
Satzung gem § 18 Abs 3 genügen lässt 
Per E-Mail anmeldung.doco@hauptversammlung.at [2] 
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF) 
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 59 
 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform 
Per Post oder Boten DO & CO Aktiengesellschaft 
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 
Per SWIFT GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599, 
unbedingt ISIN AT0000818802 im Text angeben) 
 
*Ohne* rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende *Depotbestätigung* kann 
die *Bestellung* *eines besonderen Stimmrechtsvertreters* *nicht wirksam* 
erfolgen. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu 
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu 
veranlassen. 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*Depotbestätigung gemäß § 10a AktG* 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD oder von MKK Merkezi Kayit Kurulusu A.S., 
Resitpasa Mahallesi Özborsa Caddesi No:4, 34467 Sariyer, Istanbul, 
Türkei, auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: 
 
- Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, 
 
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 02, 2020 03:28 ET (07:28 GMT)

Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen 
gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem 
Herkunftsstaat geführt wird, 
 
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN 
AT0000818802 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), 
 
- Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, 
 
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages *21. Juli 
2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. 
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache 
entgegengenommen. 
 
*V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI 
EINZUHALTENDE VERFAHREN* 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach 
Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies 
der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung 
nachgewiesen hat, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu 
bestellen. 
 
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines 
Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der DO & CO 
Aktiengesellschaft am *31. Juli 2020 *kann gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen. 
 
Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die 
geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen: 
 
(i) Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer 
 
c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH 
1010 Wien, Karlsplatz 3/1 
Tel +43 1 503 300 0 
E-Mail-Adresse oberhammer.doco@hauptversammlung.at 
 
(ii) Rechtsanwalt Dr. Christian Temmel, MBA 
 
c/o DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH 
1010 Wien, Schottenring 14 
Tel +43 1 531 781 505 
E-Mail-Adresse temmel.doco@hauptversammlung.at 
 
(iii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M. 
 
c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH 
2340 Mödling, Enzersdorferstraße 4 
Tel +43 2236 893 377 
E-Mail-Adresse nauer.doco@hauptversammlung.at 
 
(iv) Dipl.-Volkswirt, Dipl.-Jurist Florian Beckermann, LL.M. 
 
c/o Interessenverband für Anleger, IVA 
1130 Wien, Feldmühlgasse 22 
Tel +43 1 876 33 43 - 30 
E-Mail-Adresse beckermann.doco@hauptversammlung.at 
 
Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen 
besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen. 
 
Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist *auf 
der Internetseite* der Gesellschaft unter *www.doco.com *ein eigenes 
*Vollmachtsformular* abrufbar. Es wird gebeten dieses Vollmachtsformular zu 
verwenden. 
 
Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen 
Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der 
*Teilnahmeinformation* enthaltenen Festlegungen zu beachten. 
 
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist 
ausdrücklich ausgeschlossen. 
 
*VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 
UND 119 AKTG* 
 
*1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG* 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals 
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber 
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass *zusätzliche Punkte 
auf die Tagesordnung* dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht 
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens 
am *10. Juli 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft 
ausschließlich an der Adresse *1010 Wien, Stephansplatz 12, z.H. Frau 
Mag. Daniela Schrenk*, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss 
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und 
der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch 
in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die 
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, 
dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. 
Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das 
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben 
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
 
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) 
verwiesen. 
 
*2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG* 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu 
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform *Vorschläge zur Beschlussfassung* 
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen 
mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden 
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des 
Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform 
spätestens am *22. Juli 2020 *(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der 
Gesellschaft entweder per Telefax an *+43 (1) 74 000-1089* oder an die 
Adresse *1010 Wien, Stephansplatz 12, z.H. Frau Mag. Daniela Schrenk*, oder 
per E-Mail investor.relations@doco.com, wobei das Verlangen in Textform, 
beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. 
Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG 
vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine 
andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise 
abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der 
Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar 
gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss 
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. 
 
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft 
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere 
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß 
von 1 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) 
beziehen. 
 
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) 
verwiesen. 
 
*3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG* 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem 
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre 
Erteilung strafbar wäre. 
 
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das *Auskunftsrecht* gemäß § 
118 AktG auch bei der virtuellen Hauptversammlung *während der 
Hauptversammlung* von den Aktionären selbst ausschließlich durch 
Übermittlung von Fragen per E-Mail direkt an die Gesellschaft 
ausschließlich an die E-Mail-Adresse *fragen.doco@hauptversammlung.at* 
ausgeübt werden kann. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, alle *Fragen bereits im Vorfeld in Textform* 
per E-Mail an die Adresse *fragen.doco@hauptversammlung.at* zu übermitteln 
und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am *28. Juli 2020* bei der 
Gesellschaft *einlangen*. 
 
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und 
rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen. 
 
Bitte bedienen Sie sich des *Frageformulars*, welches auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter *www.doco.com *abrufbar ist. 
 
Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gem § 
118 AktG während der Hauptversammlung von den Aktionären selbst 
ausschließlich durch Übermittlung von Fragen per E-Mail direkt an 
die Gesellschaft an die E-Mail-Adresse 
*fragen.doco@hauptversammlung.at* ausgeübt werden kann. 
 
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung *von dem Vorsitzenden 
angemessene zeitliche Beschränkungen* festgelegt werden können. 
 
Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der 
Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der *Teilnahmeinformation* 
festgelegt. 
 
*4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG* 
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - 
berechtigt in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des 
COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV durch seinen besonderen 
Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. 
 
*Voraussetzung* hierfür ist der *Nachweis der Teilnahmeberechtigung* 
gemäß Punkt IV. dieser Einberufung *und* die Erteilung einer 
entsprechenden *Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter *gemäß 
Punkt V. dieser Einberufung. 
 
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 02, 2020 03:28 ET (07:28 GMT)

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