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E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter und der Versicherungsschutz

E-Bikes und Pedelecs erfreuen sich seit einiger Zeit wachsender Beliebtheit. Kein Wunder, so ein Fahrrad mit Elektromotor macht das Fahren nicht nur im Bergland sehr entspannt. Seit Sommer 2019 halten auch die E-Scooter Einzug in unseren Innenstädten. In allen Fällen sorgt die Motorisierung für höhere Geschwindigkeiten auf unseren Straßen und Radwegen. Die Unfallgefahr steigt und Schäden betreffen rasch nicht nur den Fahrer selbst. Grund genug, sich mit dem Versicherungsschutz auseinanderzusetzen.

Viele Möglichkeiten
Die Begriffe rund um die neue Elektromobilität werden im Alltag oft durcheinandergeworfen. Daher sollte zunächst einmal Klarheit über die verschiedenen Fahrzeugtypen geschaffen werden.
Der Begriff Pedelec (Pedal Electric Cycle) bezeichnet ein Fahrrad, das mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Dieser Motor schaltet sich erst ein, wenn die Pedale mit Muskelkraft getreten werden. Es handelt sich also um eine konditionsschonende Unterstützung. Der Motor ist auf maximal 250 Watt begrenzt. Die unterstützte Geschwindigkeit liegt bei maximal 25 km/h.
Bei S-Pedelecs handelt es sich ebenfalls um Pedelecs. Allerdings liegt die Leistung des Motors bei bis zu 500 Watt, wodurch die unterstützte Geschwindigkeit bei maximal 45 km/h liegt.
Als E-Bike wird ein Elektrorad bezeichnet, dessen Motor auch ohne Muskelkraft läuft. Es kann also wie ein Mofa oder Roller genutzt werden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung variiert von 20 bis 45 km/h.
Ein E-Scooter ist ein Tretroller mit einem Elektromotor. Die Geschwindigkeit ist auf maximal 20 km/h begrenzt.

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