
Voraussetzung für die Veranstaltungen ist weiterhin, dass die Zuschauer mindestens eineinhalb Meter Abstand zu anderen Gästen einhalten, wenn sie nicht zu einer gemeinsamen Gruppe von maximal zehn Personen gehören. Außerdem müssen die Gäste drinnen einen Mund-Nase-Schutz tragen und Sitzplätze einnehmen. Neu ist, dass sie den Mundschutz am Sitzplatz ablegen dürfen. Das sei vor allem für Kinos wichtig, für die der Verkauf von Popcorn, Cola und Eis wirtschaftlich besonders relevant sei, sagte der Referatsleiter für Recht und Verfassung der Staatskanzlei, Jens-Martin Weißer./cwe/DP/mis
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