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GlobeNewswire
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Nasdaq Nordic: Nasdaq Stockholm delistet Italeaf S.p.A.

Stockholm, 3. Juli 2020 - Das Disziplinarkomitee der Nasdaq Stockholm hat
festgestellt, dass Italeaf S.p.A. ("Italeaf" oder das "Unternehmen") wiederholt
das Nasdaq First North Growth Market Rulebook (das "Rulebook") gebrochen hat und hat daher
entschieden, dass die Aktien des Unternehmens (Depoteinnahmen) spätestens am
30. September
2020 vom Nasdaq First North Growth Market dekotiert werden sollen. 

Der Disziplinarausschuss kommt zu dem Schluss, dass Italeaf bei zahlreichen Gelegenheiten
Finanzberichte für die Jahre 2018 und 2019 zu spät offengelegt hat und dass das
Unternehmen trotz eines Antrags immer noch nicht alle seine
Finanzberichte gemäß dem Regelwerk offengelegt hat. Die Gesellschaft hat damit
wiederholt Verstöße gegen Punkt 4.4 des Regelwerks begangen und verstößt nach wie vor gegen Diesen. 

Nach Ansicht des Disziplinarausschusses sind die wiederholten Verstöße von Italeaf gegen das
Regelwerk so schwerwiegend, dass sie das Vertrauen des Marktes und
der Öffentlichkeit in die Börse, den Nasdaq First North Growth Market und die
schwedischen Wertpapiermärkte im Allgemeinen beschädigen. Angesichts der Schwere der Verstöße von Italeaf
gegen das Regelwerk stellt der Disziplinarausschuss fest, dass die Aktien des Unternehmens
(Depoteinnahmen) spätestens am
30. September 2020 vom Nasdaq First North Growth Market von der Nasdaq First North Growth Market gestrichen werden. 

Die Entscheidung des Disziplinarausschusses ist abrufbar unter:

https://www.nasdaq.com/solutions/decisions-sanctions-stockholm-2020



Über den Disziplinarausschuss Die Aufgabe des Disziplinarausschusses der Nasdaq Stockholm besteht darin, den Verdacht zu

prüfen, ob
Exchange-Mitglieder oder börsennotierte Unternehmen gegen die an der Börse geltenden Regeln und Vorschriften verstoßen
haben. Wenn die Börse den Verdacht hat, dass ein
Mitglied oder Unternehmen gegen die Regeln verstoßen hat, wird die Angelegenheit an den
Disziplinarausschuss verwiesen. Die Nasdaq Stockholm untersucht den Verdacht und
verfolgt die Angelegenheit, und der Disziplinarausschuss erlässt ein Urteil über
mögliche Sanktionen. Die sanktionen, die für börsennotierte Unternehmen möglich sind, sind eine Verwarnung,
eine Geldstrafe oder ein Delisting. Die Geldbußen, die verhängt werden können, reichen von einer bis zu 15
Jahresgebühren. Die Sanktionen, die für Exchange-Mitglieder möglich sind, sind eine Verwarnung, eine Geldstrafe oder
eine Sperre. Die gezahlten Geldbußen sind nicht im Geschäft der Börse enthalten, sondern werden
einer Stiftung zugeschrieben, die die Forschung auf dem Wertpapiermarkt unterstützt. Der
Vorsitzende des Disziplinarausschusses und der stellvertretende Vorsitzende müssen Anwälte mit
Erfahrung als Richter sein. Mindestens zwei der anderen Mitglieder des
Ausschusses müssen einen eingehenden Einblick in die Funktionsweise des
Wertpapiermarktes haben. 

Mitglieder: Ehemalige Richterin am Obersten Gerichtshof Marianne Lundius (Vorsitzende), Richterin am Obersten
Gerichtshof Ann-Christine Lindeblad (stellvertretende Vorsitzende), Firmenchef
Joakim Strid, Firmendirektor Stefan Erneholm, Firmendirektor Anders
Oscarsson, Rechtsanwalt Wilhelm Lüning, Firmenchef Jack Junel, MBA Ragnar
Boman, MBA Carl Johan Högbom, Rechtsanwalt Patrik Marcelius, Authorized Public
Accountant Magnus Svensson Henryson und ehemaliger Wirtschaftsprüfer 

Über Nasdaq

Nasdaq (Nasdaq: NDAQ) ist ein globales Technologieunternehmen, das die
Kapitalmärkte und andere Branchen bedient. Unser vielfältiges Angebot an Daten, Analysen, Software
und Services ermöglicht es Kunden, ihre Geschäftsvision mit Zuversicht zu optimieren und
umzusetzen. Um mehr über das Unternehmen, Technologielösungen und Karrieremöglichkeiten zu
erfahren, besuchen Sie uns auf LinkedIn, auf Twitter @Nasdaq oder auf www.nasdaq.com. 

Nasdaq Media Contact

David Augustsson

+46 (8) 4056135

david.augustsson@nasdaq.com
© 2020 GlobeNewswire
Dieser Artikel wurde möglicherweise maschinell übersetzt. Zur Originalversion.
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.