Die Wohnformen in Deutschland sind so vielfältig wie die Menschen. Gemeinsam haben sie den Drang nach Versicherungsschutz. Doch speziell beim Wohnen herrscht Unsicherheit, wer überhaupt für was zuständig ist.
Etwa wenn der Blitz einschlägt oder ein Starkregen die eigenen vier Wände verwüstet. Am Ende ist es eben keine Lappalie. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben Stürme, Hagel und Starkregen 2018 Schäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben in Höhe von 2,7 Mrd. Euro verursacht. Der 15-Jahresdurchschnitt liegt bei 2,6 Mrd. Euro. Aber wer ist dafür zuständig? Der Hauseigentümer mit der Wohngebäudeversicherung oder doch jeder Mieter selbst mit der Hausratversicherung? Und wie sieht es beim Eigenheim aus? Braucht man für die eigenen vier Wände am Ende beide Versicherungen? Wir geben marktEINBLICKE.
Versicherungsprofis gebrauchen für die Erklärung der Unterschiede zwischen Hausrat-und Wohngebäudeversicherung meist ein einfaches Bild: Man stelle das Haus auf den Kopf und alles was herausfällt, ist ein Fall für die Hausratversicherung - der Rest bleibt für die Wohngebäudeversicherung. Grundsätzlich ist es tatsächlich so einfach. Doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail.
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