Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 24.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
820 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.08.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
13.08.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2020-07-06 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Splendid Medien Aktiengesellschaft Köln Wertpapier-Kenn-Nr.: 
727 950 
ISIN: DE 0007279507 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, dem 13. August 
2020, um 11:00 Uhr (MESZ), ein. 
 
*Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird als 
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.* 
 
Ort der Versammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die 
Geschäftsräume der Gesellschaft in der Lichtstraße 25, 
50825 Köln. 
 
I. Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
 
Im Hinblick auf die derzeitige COVID-19-Pandemie und damit 
einhergehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens, hat 
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 
Absatz 2 des Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) beschlossen, die 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und 
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle 
Hauptversammlung abzuhalten und den Aktionären die 
Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation, 
Briefwahl sowie Vollmachtserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu ermöglichen. 
Die gesamte Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß 
angemeldete Aktionäre vollständig auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' im 
passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton 
übertragen. Informationen zum Ablauf der virtuellen 
Hauptversammlung finden Sie auch in Abschnitt III. 
 
II. Tagesordnung und Beschlussvorschläge zu den 
Tagesordnungsgegenständen 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   Splendid Medien AG und des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, 
   des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts 
   der Splendid Medien AG, des Berichts des 
   Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 
   315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch, jeweils für das am 
   31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr 2019 
 
   Die genannten Unterlagen sind vom Tage der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.splendidmedien.com 
 
   unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' 
   zugänglich. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. 
   KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2020 zu 
   bestellen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Absatz 1, 
   101 Absatz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 13 der 
   Satzung aus drei Mitgliedern der Anteilseigner 
   zusammen, die durch die Hauptversammlung zu wählen 
   sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. 
 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind 
   zurzeit Herr Dr. Ralph Drouven (Vorsitzender), Herr 
   Bernd Kucera (stellvertretender Vorsitzender) und 
   Frau Malisa Scott. Ihre Amtszeit endet mit Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr 
   beschließt, also mit Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 13. August 2020. Alle derzeit 
   amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats stehen für 
   eine Wiederwahl zur Verfügung. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung auf der 
   Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen 
   Ziele und des vom Aufsichtsrat erarbeiteten 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium die Wiederwahl 
   der folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder 
   vor: 
 
   a) *Herr Dr. Ralph Drouven*, Rechtsanwalt 
      und Partner der CMS Hasche Sigle 
      Partnerschaft von Rechtsanwälten und 
      Steuerberatern mbB mit Sitz in Berlin, 
      wohnhaft in Köln. 
 
      Herr Dr. Drouven gehört folgenden 
      weiteren gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an: 
 
      - Joblinge gemeinnützige 
        Aktiengesellschaft, Köln 
   b) *Herr Bernd Kucera*, 
      Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und 
      Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
      Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in 
      Bonn, wohnhaft in Bonn. 
 
      Herr Kucera gehört folgenden weiteren 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an: 
 
      - LUCOBIT Aktiengesellschaft, Wesseling 
        (Vorsitzender) 
   c) *Frau Malisa Scott*, 
      Unternehmensberaterin, Gesellschafterin 
      der LINKR GmbH mit Sitz in München; 
      Gesellschafterin der OCG Holdings, UK; 
      Gesellschafterin der Logical Golf Global 
      Investments GmbH mit Sitz in Hamburg, 
      wohnhaft in München. 
 
      Frau Scott gehört keinen weiteren 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die 
   Wahlvorschläge einzeln abstimmen zu lassen 
   (Einzelwahl). 
 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
   Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird 
   nicht mitgerechnet. 
 
   Die Qualifikation als Finanzexperte im Sinne des § 
   100 Absatz 5 Aktiengesetz wird weiterhin unverändert 
   in der Person des stellvertretenden 
   Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Kucera gegeben sein. 
   Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass seine Mitglieder 
   in der bislang und auch zukünftig bestehenden 
   Zusammensetzung insgesamt über die zur 
   ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben 
   erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen 
   Erfahrungen verfügen. Die Mitglieder des 
   Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit dem 
   Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der 
   vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach Empfehlung 
   C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehung zur Splendid Medien AG oder zu einem ihrer 
   Konzernunternehmen, den Organen der Splendid Medien 
   AG oder zu einem wesentlich an der Splendid Medien AG 
   beteiligten Aktionär im Sinne der Empfehlung C.13 
   Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex. 
   Vorsorglich legt der Aufsichtsrat jedoch folgende 
   Beziehungen offen: Herr Dr. Drouven ist zugleich 
   Aufsichtsratsmitglied der Splendid Medien AG und 
   Partner der Rechtsanwaltssozietät CMS Hasche Sigle 
   Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern 
   mbB (CMS Hasche Sigle); Herr Kucera ist zugleich 
   Aufsichtsratsmitglied der Splendid Medien AG und 
   Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft (Kucera & Hüttner GmbH). 
   Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge 
   bestehen zwischen der Gesellschaft einerseits und CMS 
   Hasche Sigle sowie der Kucera & Hüttner GmbH 
   andererseits. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen 
   Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Mandat 
   zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat ist 
   beabsichtigt, Herrn Dr. Drouven erneut zur Wahl als 
   Vorsitzender des Aufsichtsrats vorzuschlagen. 
 
   Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten stehen 
   unter 
 
   www.splendidmedien.com 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 06, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.