DGAP-News: Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.08.2020 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-07-06 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Splendid Medien Aktiengesellschaft Köln Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 ISIN: DE 0007279507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, dem 13. August 2020, um 11:00 Uhr (MESZ), ein. *Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.* Ort der Versammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Lichtstraße 25, 50825 Köln. I. Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten Im Hinblick auf die derzeitige COVID-19-Pandemie und damit einhergehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens, hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) beschlossen, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten und den Aktionären die Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation, Briefwahl sowie Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu ermöglichen. Die gesamte Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre vollständig auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.splendidmedien.com unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen. Informationen zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung finden Sie auch in Abschnitt III. II. Tagesordnung und Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungsgegenständen 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Splendid Medien AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts der Splendid Medien AG, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch, jeweils für das am 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr 2019 Die genannten Unterlagen sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.splendidmedien.com unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zugänglich. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2020 zu bestellen. 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 13 der Satzung aus drei Mitgliedern der Anteilseigner zusammen, die durch die Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind zurzeit Herr Dr. Ralph Drouven (Vorsitzender), Herr Bernd Kucera (stellvertretender Vorsitzender) und Frau Malisa Scott. Ihre Amtszeit endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beschließt, also mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 13. August 2020. Alle derzeit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats stehen für eine Wiederwahl zur Verfügung. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium die Wiederwahl der folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder vor: a) *Herr Dr. Ralph Drouven*, Rechtsanwalt und Partner der CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB mit Sitz in Berlin, wohnhaft in Köln. Herr Dr. Drouven gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an: - Joblinge gemeinnützige Aktiengesellschaft, Köln b) *Herr Bernd Kucera*, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Bonn, wohnhaft in Bonn. Herr Kucera gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an: - LUCOBIT Aktiengesellschaft, Wesseling (Vorsitzender) c) *Frau Malisa Scott*, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der LINKR GmbH mit Sitz in München; Gesellschafterin der OCG Holdings, UK; Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH mit Sitz in Hamburg, wohnhaft in München. Frau Scott gehört keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Wahlvorschläge einzeln abstimmen zu lassen (Einzelwahl). Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Qualifikation als Finanzexperte im Sinne des § 100 Absatz 5 Aktiengesetz wird weiterhin unverändert in der Person des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Kucera gegeben sein. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass seine Mitglieder in der bislang und auch zukünftig bestehenden Zusammensetzung insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Splendid Medien AG oder zu einem ihrer Konzernunternehmen, den Organen der Splendid Medien AG oder zu einem wesentlich an der Splendid Medien AG beteiligten Aktionär im Sinne der Empfehlung C.13 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorsorglich legt der Aufsichtsrat jedoch folgende Beziehungen offen: Herr Dr. Drouven ist zugleich Aufsichtsratsmitglied der Splendid Medien AG und Partner der Rechtsanwaltssozietät CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB (CMS Hasche Sigle); Herr Kucera ist zugleich Aufsichtsratsmitglied der Splendid Medien AG und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Kucera & Hüttner GmbH). Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge bestehen zwischen der Gesellschaft einerseits und CMS Hasche Sigle sowie der Kucera & Hüttner GmbH andererseits. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat ist beabsichtigt, Herrn Dr. Drouven erneut zur Wahl als Vorsitzender des Aufsichtsrats vorzuschlagen. Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten stehen unter www.splendidmedien.com
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 06, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)