Einleitung:
Wer kennt es nicht. Man möchte gerade z.B. den Handwerker bezahlen und schon passiert es. Die Frage aller Fragen ertönt: "mit oder ohne Rechnung"? Eine Frage mit viel Wirkung. Ohne Rechnung ist natürlich günstiger, aber auch illegal.
Eine Rechnung dient nämlich als Beweismittel, als Kontrolle, dass über einen Umsatz ordnungsgemäß abgerechnet wurde. Die Frage stellt sich jedoch, wann spricht man denn von einer ordnungsgemäßen Rechnung und was für Bestandteile müssen dafür enthalten sein? Genau diese Fragen möchte ich Ihnen mit meinem Artikel beantworten.
Tatbestand:
Unter Rechnung versteht man ein Dokument, mit welchem ein Unternehmer seinen Kunden aufgrund eines Kauf- oder eines Leistungsvertrages (Dienstleistung, Honorarleistung o.ä.) über das fällige Entgelt informiert. Das Layout kann nach persönlichen Vorlieben gestaltet werden, jedoch muss es inhaltlich bestimmte Merkmale enthalten. Diese Mindestbestandteile sind abschließend im §14 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) aufgeführt. Alle Tatbestandsmerkmale können Sie dem folgenden Schaubild inkl. Musterrechnung entnehmen: Den vollständigen Artikel lesen ...
Wer kennt es nicht. Man möchte gerade z.B. den Handwerker bezahlen und schon passiert es. Die Frage aller Fragen ertönt: "mit oder ohne Rechnung"? Eine Frage mit viel Wirkung. Ohne Rechnung ist natürlich günstiger, aber auch illegal.
Eine Rechnung dient nämlich als Beweismittel, als Kontrolle, dass über einen Umsatz ordnungsgemäß abgerechnet wurde. Die Frage stellt sich jedoch, wann spricht man denn von einer ordnungsgemäßen Rechnung und was für Bestandteile müssen dafür enthalten sein? Genau diese Fragen möchte ich Ihnen mit meinem Artikel beantworten.
Tatbestand:
Unter Rechnung versteht man ein Dokument, mit welchem ein Unternehmer seinen Kunden aufgrund eines Kauf- oder eines Leistungsvertrages (Dienstleistung, Honorarleistung o.ä.) über das fällige Entgelt informiert. Das Layout kann nach persönlichen Vorlieben gestaltet werden, jedoch muss es inhaltlich bestimmte Merkmale enthalten. Diese Mindestbestandteile sind abschließend im §14 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) aufgeführt. Alle Tatbestandsmerkmale können Sie dem folgenden Schaubild inkl. Musterrechnung entnehmen: Den vollständigen Artikel lesen ...