DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Nordrhein-Westfalen hat das Verbot für bestimmte Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. Oktober verlängert. In der neuen Coronaschutzverordnung, die am Dienstagabend veröffentlicht wurde, werden als "große Festveranstaltungen" konkret Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste und Weinfeste genannt. Andere Veranstaltungen mit mehr als 100 Menschen können bei bestimmten Hygiene- und Abstandsvorgaben erlaubt werden.
Bund und Länder hatten sich bereits Mitte Juni auf die Verlängerung des Verbots geeinigt. Mit der neuen Verordnung ist es in Nordrhein-Westfalen jetzt rechtskräftig./aus/DP/jha
Bund und Länder hatten sich bereits Mitte Juni auf die Verlängerung des Verbots geeinigt. Mit der neuen Verordnung ist es in Nordrhein-Westfalen jetzt rechtskräftig./aus/DP/jha
© 2020 dpa-AFX