KIEL (dpa-AFX) - Im Zusammenhang mit der Insolvenz des Windenergie-Unternehmens Prokon sind am Donnerstag 96 Klagen von Genussscheininhabern auf Schadenersatz gescheitert. Die Kläger, die insgesamt rund 2,3 Millionen Euro von einem Kieler Steuerberatungsbüro forderten, gingen vor dem Kieler Landgericht leer aus. Sie müssen zudem noch alle Kosten der Verfahren tragen.
Die Betroffenen hatten dem Steuerbüro vorgeworfen, die Verwendung ihrer Einlagen im Hinblick auf eine voraussichtliche Rendite von sechs Prozent jährlich nicht ausreichend geprüft zu haben. Dagegen konnte die 6. Zivilkammer unter dem Vorsitzenden Felix Lehmann nach Angaben eines Gerichtssprechers keine Pflichtverletzung des Steuerbüros feststellen. Demnach beauftragte Prokon das Steuerbüro mit der Überprüfung der Verwendung der Gelder. Dieser Auftrag sei aber so eng gesteckt gewesen, dass dem Steuerbüro kein Fehlverhalten zur Last gelegt werden könne.
Prokon war 2014 in Insolvenz gegangen. Bis dahin hatten rund 75 000 Anleger rund 1,4 Milliarden Euro über sogenannte Genussscheine in Prokon investiert. Sie verloren damals rund 40 Prozent ihres Einsatzes. Das Unternehmen wurde dann in eine Genossenschaft überführt, die nach Angaben des "Handesblatts" 2019 knapp 93 Millionen Euro erwirtschaftete. Genusscheine sind eine Mischform aus Aktie und Anleihe./ska/DP/zb
Die Betroffenen hatten dem Steuerbüro vorgeworfen, die Verwendung ihrer Einlagen im Hinblick auf eine voraussichtliche Rendite von sechs Prozent jährlich nicht ausreichend geprüft zu haben. Dagegen konnte die 6. Zivilkammer unter dem Vorsitzenden Felix Lehmann nach Angaben eines Gerichtssprechers keine Pflichtverletzung des Steuerbüros feststellen. Demnach beauftragte Prokon das Steuerbüro mit der Überprüfung der Verwendung der Gelder. Dieser Auftrag sei aber so eng gesteckt gewesen, dass dem Steuerbüro kein Fehlverhalten zur Last gelegt werden könne.
Prokon war 2014 in Insolvenz gegangen. Bis dahin hatten rund 75 000 Anleger rund 1,4 Milliarden Euro über sogenannte Genussscheine in Prokon investiert. Sie verloren damals rund 40 Prozent ihres Einsatzes. Das Unternehmen wurde dann in eine Genossenschaft überführt, die nach Angaben des "Handesblatts" 2019 knapp 93 Millionen Euro erwirtschaftete. Genusscheine sind eine Mischform aus Aktie und Anleihe./ska/DP/zb