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DGAP-HV: DVS TECHNOLOGY AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.08.2020 in Dietzenbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: DVS TECHNOLOGY AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
DVS TECHNOLOGY AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.08.2020 in Dietzenbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-07-09 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
DVS TECHNOLOGY AG Dietzenbach 
 
- ISIN DE 0005538607 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am 
Mittwoch, den *19. August 2020, um 13.00 Uhr* im Hotel 
Sonnenhof, Otto-Hahn-Straße 7, 63128 Dietzenbach, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses der DVS 
   TECHNOLOGY AG zum 31. Dezember 2019, des 
   Konzernlageberichts der DVS TECHNOLOGY AG sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können in den 
   Geschäftsräumen der DVS TECHNOLOGY AG, 
   Johannes-Gutenberg-Str. 1, 63128 Dietzenbach, 
   eingesehen werden. Auf Verlangen werden sie 
   jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
   übersandt. Sie werden der Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht und erläutert. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits 
   gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Dornbach 
   Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und 
   Steuerberatungsgesellschaft, Bad Homburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
5. *Wahl von fünf neuen Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Herr 
   Peter Heinz, Herr Meinert Hahnemann, Herr 
   Günter Rothenberger, Herr Dr. Steen 
   Rothenberger und Herr Dr. Sven Rothenberger 
   enden mit Ablauf der ordentlichen 
   Hauptversammlung die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Die 
   Herren sind zu einer erneuten Kandidatur 
   bereit. Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 
   96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) 
   und § 8 der Satzung der Gesellschaft aus sechs 
   von den Aktionären zu wählenden 
   Aufsichtsratsmitgliedern. Die Hauptversammlung 
   ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu 
   beschließen: 
 
   a. Herr Peter Heinz, Unternehmensberater, 
      wohnhaft in Frankfurt am Main, wird bis 
      zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
      über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
      2020 beschließt, zum Mitglied des 
      Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. 
   b. Herr Meinert Hahnemann, Berater, wohnhaft 
      in Stuttgart, wird bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das Geschäftsjahr 2021 
      beschließt, zum Mitglied des 
      Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. 
   c. Herr Günter Rothenberger, Geschäftsführer 
      der Günter Rothenberger Beteiligungen 
      GmbH, wohnhaft in Bad Homburg v.d.H., 
      wird bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das Geschäftsjahr 2021 
      beschließt, zum Mitglied des 
      Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. 
   d. Herr Dr. Steen Rothenberger, 
      Geschäftsführer der ROTHENBERGER 4 x S 
      Vermögensverwaltung GmbH, wohnhaft in Bad 
      Homburg v.d.H., wird bis zur Beendigung 
      der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
      beschließt, zum Mitglied des 
      Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. 
   e. Herr Dr. Sven Rothenberger, 
      Vorstandsvorsitzender der a.a.a. 
      aktiengesellschaft allgemeine 
      anlageverwaltung, wohnhaft in Bad Homburg 
      v.d.H., wird bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das Geschäftsjahr 2023 
      beschließt, zum Mitglied des 
      Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Die Gesellschaft hat insgesamt 9.677.413 Stückaktien 
ausgegebenen, jede Aktie gewährt ein Stimmrecht, zum 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind 
9.677.413 Stückaktien teilnahmeberechtigt. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und 
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur 
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung 
nachweisen. 
 
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in 
Textform erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (29. Juli 
2020, 0:00 Uhr) beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft spätestens bis Ablauf des 
12.08.2020 unter folgender Postanschrift, Faxnummer 
oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 DVS TECHNOLOGY AG 
 c/o Commerzbank AG 
 GS-MO 3.1.1 General Meetings 
 D-60261 Frankfurt am Main 
 Fax: +49 69 136 26351 
 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, durch 
ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. 
§ 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre, die ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen 
oder Personen bevollmächtigen wollen, bitten wir, sich 
mit diesen Institutionen oder Personen über mögliche 
Besonderheiten der Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
*Anträge und Vorschläge von Aktionären* 
 
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung sind 
ausschließlich zu richten an die 
 
 DVS TECHNOLOGY AG 
 Vorstandssekretariat 
 Johannes-Gutenberg-Str. 1 
 63128 Dietzenbach 
 Telefax: +49 6074 30 40 6 55 
 E-Mail: ir@dvs-technology.com 
 
*Sicherheitshinweise COVID-19* 
 
Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Informationen 
und besondere Regeln zum Gesundheitsschutz während der 
Hauptversammlung. Die Informationen werden in dem 
Bereich Investor Relations unserer Homepage 
(www.dvs-technology.com) unter der Rubrik 
Hauptversammlungen zur Verfügung gestellt. Auf 
Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und 
kostenlos übersandt. 
 
*Informationen zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Die DVS TECHNOLOGY AG verarbeitet auf Grundlage der 
geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um 
den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung 
sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung 
ist die DVS TECHNOLOGY AG die verantwortliche Stelle. 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist - ab dem 25. 
Mai 2018 - Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Zum 
Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt 
die DVS TECHNOLOGY AG verschiedene Dienstleister. Diese 
erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der 
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die 
Dienstleister verarbeiten diese Daten 
ausschließlich nach Weisung der DVS TECHNOLOGY AG. 
Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen 
der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich 
über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen 
Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten 
gespeichert und anschließend gelöscht. Sie haben 
unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein 
jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, 
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht 
bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen 
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. 
III DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber der DVS 
TECHNOLOGY AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse 
 
datenschutz@dvs-technology.com 
 
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
DVS TECHNOLOGY AG 
Datenschutz 
Johannes-Gutenberg-Str. 1 
63128 Dietzenbach 
 
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu. 
 
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen 
Sie unter: 
 
DVS TECHNOLOGY AG 
Ahmed Ghaleb 
Johannes-Gutenberg-Str. 1 
63128 Dietzenbach 

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