
Hörsching (pta020/10.07.2020/12:20) - . POLYTEC Holding AG mit dem Sitz in Hörsching, FN 197646 g, LEI 529900OVSOBJNXZACW81, ISIN AT0000A00XX9
EINLADUNG zur 20. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zur 20. ordentlichen Hauptversammlung der POLYTEC Holding AG am Freitag, dem 7. August 2020, um 10:00 Uhr (MESZ), am Standort der Gesellschaft in A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, ein.
ABHALTUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG MIT PRÄSENZ DER AKTIONÄRE:
Der Vorstand hat sich aufgrund der aktuellen Rechtslage und in Anbetracht der überwiegend positiven Entwicklung der COVID-19-Fallzahlen in Österreich entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der POLYTEC Holding AG als Präsenz-Hauptversammlung abzuhalten.
Da die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre für die POLYTEC Holding AG an erster Stelle steht, wurden zu deren Sicherstellung umfangreiche Maßnahmen wie strenge Hygienevorschriften sowie weitere Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Aus diesem Grund wird auch um Verständnis ersucht, dass keine Gäste bei dieser Hauptversammlung zugelassen werden können und das traditionelle Buffet im Anschluss an die Hauptversammlung entfallen wird. Für jene Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, wird die POLYTEC Holding AG die Anwesenheit eines unabhängigen Stimmrechtsvertreters sicherstellen.
Aufgrund der sich laufend in Bewegung befindlichen COVID-19-Entwicklungen behält sich die POLYTEC Holding AG vor, situationsbedingt weitere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen bzw. diese Hauptversammlung aus triftigem Grund auch kurzfristig abzusagen bzw. zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten.
TAGESORDNUNG:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Corporate-Governance-Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 7. Wahlen in den Aufsichtsrat 8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG: Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 17. Juli 2020 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.polytec-group.com im Bereich Investor Relations, Hauptversammlung, zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
+ Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 + Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 + Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2019 + Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2019 + Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 + Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8 + Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats + Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf + Formular für die Erteilung einer Vollmacht + Formular für den Widerruf einer Vollmacht + Frageformular + Vollständiger Text dieser Einladung + Datenschutzinformation zur Hauptversammlung 2020
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AktG:
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit am 17. Juli 2020 der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse POLYTEC Holding AG, Abteilung Investor Relations, zHd Herrn Paul Rettenbacher, A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Österreich, oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse paul.rettenbacher@polytec-group.com zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung (§ 110 AktG) Aktionäre, deren Anteile einzeln oder gemeinsam 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform iSd § 13 Abs 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 29. Juli 2020 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 7221 701 38 oder an POLYTEC Holding AG, Abteilung Investor Relations, zHd Herrn Paul Rettenbacher, A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Österreich, oder per E-Mail an paul.rettenbacher@polytec-group.com zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, der E-Mail anzuschließen ist. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Wir bitten die teilnahmeberechtigten Aktionäre, ihre Fragen - insbesondere jene, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf - schon vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft zu übermitteln. Bitte verwenden Sie dazu das auf der Website der Gesellschaft rechtzeitig bereitgestellte Frageformular. Die Fragen können an die POLYTEC Holding AG per Post/Boten an die Anschrift POLYTEC Holding AG, Abteilung Investor Relations, zHd Herrn Paul Rettenbacher, A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Österreich, geschickt werden. Oder übermitteln Sie Ihre Fragen per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: paul.rettenbacher@polytec-group.com
Information über das Recht der Aktionäre, Anträge in der ordentlichen Hauptversammlung zu stellen (§ 119 AktG) Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt solche Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.
Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG werden auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.polytec-group.com im Bereich Investor Relations, Hauptversammlung, zugänglich gemacht.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit am 28. Juli 2020 24:00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJuly 10, 2020 06:20 ET (10:20 GMT)
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