DGAP-News: Turbon AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2020
in Wuppertal (virtuell) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-07-10 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Turbon AG Hattingen - Wertpapier-Kenn-Nummer 750450 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden
hiermit unsere Aktionäre zu der ordentlichen
Hauptversammlung 2020 am Freitag, den *21. August 2020,
11:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ)*, ein.
*Diese Hauptversammlung wird gemäß Artikel 2 § 1
Absatz 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht (nachfolgend 'COVID-19-Gesetz')
als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Eine
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten ist *(mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) *in diesem Jahr
nicht möglich.*
*Die Übertragung im Internet erfolgt in einem
passwortgeschützten Aktionärs-Portal, welches über
folgende Internetseite erreicht werden kann:*
http://www.turbon.de/hv
*Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft
werden die virtuelle Hauptversammlung in Wuppertal
durchführen.*
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Turbon AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie
des zusammengefassten Lageberichts für die
Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden
Bericht zu den Angaben nach §§ 289a und 315a
Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat hat den
vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt.
2. *Entlastung des Vorstandes*
Über die Entlastung der im Geschäftsjahr
2019 amtierenden Mitglieder des Vorstandes
soll im Wege der Einzelentlastung abgestimmt
werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
a) dem amtierenden Mitglied des Vorstandes
Holger Brückmann-Turbon für seine
Amtszeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung
zu erteilen,
b) dem amtierenden Mitglied des Vorstandes
Simon McCouaig für seine Amtszeit im
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen,
und
c) dem ausgeschiedenen Mitglied des
Vorstandes Michael Pages für seine
Amtszeit im Geschäftsjahr 2019 die
Entlastung zu verweigern.
3. *Entlastung des Aufsichtsrates*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für
das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über Änderung der
Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Satzungsänderung zu beschließen:
§ 3 der Satzung wird geändert und insgesamt
wie folgt neu gefasst:
_'§ 3 Gegenstand des Unternehmens_
_Gegenstand des Unternehmens ist die
Tätigkeit einer geschäftsleitenden
Holdinggesellschaft, insbesondere das
Halten und die Verwaltung von Beteiligungen
an oder die Leitung von in- und
ausländischen Unternehmen sowie die
Erbringung von Beratungs- und
Managementdienstleistungen._
_Die Gesellschaft ist berechtigt, im In-
und Ausland Zweigniederlassungen zu
errichten, sich bei anderen in- und
ausländischen Unternehmen zu beteiligen,
solche Unternehmen zu erwerben und zu
gründen sowie alle Geschäfte einzugehen,
die geeignet sind, den Gesellschaftszweck
zu fördern.'_
5. *Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Märkische
Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Bochum, als
Abschlussprüferin und Konzernabschlussprüferin
für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von
einer ungebührlichen Einflussnahme durch
Dritte. Auch bestanden gemäß der
EU-Abschlussprüferverordnung keine Regelungen,
die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf
die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers
oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für
die Durchführung der Abschlussprüfung
beschränkt hätten.
*II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt 3.294.903 Aktien mit
ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält davon
im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
*III. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung*
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, dass die diesjährige
Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß Artikel 2
§ 1 Absatz 1, Absatz 2 des COVID-19-Gesetzes ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten wird. Die Hauptversammlung findet unter
Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der
Mitglieder des Vorstands, der Stimmrechtsvertreter
sowie der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats in
Wuppertal, statt. Ein mit der Niederschrift der
Hauptversammlung beauftragter Notar wird dort ebenfalls
anwesend sein. Aufgrund der Durchführung der
Hauptversammlung in Form einer virtuellen
Hauptversammlung ist eine physische Teilnahme der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der
Versammlung nicht möglich.
Die virtuelle Hauptversammlung wird am *21. August 2020
ab 11.00 Uhr (MESZ)* über das passwortgeschützte
internetbasierte Aktionärs-Portal
('*HV-Aktionärsportal*') unter
http://www.turbon.de/hv
übertragen. Aktionäre, die an der virtuellen
Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich zur
Hauptversammlung anmelden. Den für den Online-Zugang
erforderlichen Internet-Zugangscode erhalten sie mit
ihrer Zugangskarte.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020
als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des
COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den
Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der
Aktionäre. Die Hauptversammlung wird vollständig in
Bild und Ton im Internet übertragen, die
Stimmrechtsausübung der Aktionäre wird über
elektronische Kommunikation (Briefwahl),
Vollmachtserteilung durch entsprechende
Bevollmächtigung und Weisung der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft in dem nachfolgend angegebenen Umfang
ermöglicht. Den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit
im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und
Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können
über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.
*Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Jahr um
besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur
Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu
weiteren Aktionärsrechten.*
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet
haben. Dabei hat sich der Nachweis des
Anteilsbesitzes auf den Beginn des 21. Tages
vor der Versammlung zu beziehen und muss
mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung zugehen, soweit der Vorstand
keine kürzere Frist vorsieht. Die Anmeldung
und der Nachweis müssen der Gesellschaft
daher spätestens am Freitag, *14. August
2020, 24.00 Uhr (MESZ)*, unter der
nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder
E-Mail-Adresse
Turbon AG
c/o Commerzbank AG
GS-BM General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 136 263 51
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
zugegangen sein, und die Aktionäre müssen der
Gesellschaft gegenüber den besonderen
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben,
dass sie zu Beginn des Freitags, *31. Juli
2020, 0.00 Uhr (MESZ)*, (Nachweisstichtag)
Aktionär der Gesellschaft waren. Für den
Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein durch
das depotführende Institut erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus.
Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b
Bürgerliches Gesetzbuch) und müssen in
deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Nach Eingang von Anmeldung und
Berechtigungsnachweis bei der Gesellschaft
unter der oben genannten Adresse,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erhalten
die angemeldeten Aktionäre sogenannte
Zugangskarten, auf denen die Zahl ihrer
Stimmen verzeichnet und die erforderlichen
Log-In-Daten (Zugangskartennummer und PIN)
für das *HV-Aktionärsportal* abgedruckt sind.
Der Zugang zu dem HV-Aktionärsportal erfolgt
über die folgende Internetseite:
*http://www.turbon.de/hv*
2. *Bedeutung des Nachweisstichtags*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
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July 10, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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