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DGAP-HV: Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2020 in Wuppertal (virtuell) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Turbon AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2020 
in Wuppertal (virtuell) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-07-10 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Turbon AG Hattingen - Wertpapier-Kenn-Nummer 750450 - 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden 
hiermit unsere Aktionäre zu der ordentlichen 
Hauptversammlung 2020 am Freitag, den *21. August 2020, 
11:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ)*, ein. 
 
*Diese Hauptversammlung wird gemäß Artikel 2 § 1 
Absatz 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht (nachfolgend 'COVID-19-Gesetz') 
als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Eine 
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten ist *(mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) *in diesem Jahr 
nicht möglich.* 
 
*Die Übertragung im Internet erfolgt in einem 
passwortgeschützten Aktionärs-Portal, welches über 
folgende Internetseite erreicht werden kann:* 
 
http://www.turbon.de/hv 
 
*Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft 
werden die virtuelle Hauptversammlung in Wuppertal 
durchführen.* 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Turbon AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie 
   des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden 
   Bericht zu den Angaben nach §§ 289a und 315a 
   Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat hat den 
   vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. 
2. *Entlastung des Vorstandes* 
 
   Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Mitglieder des Vorstandes 
   soll im Wege der Einzelentlastung abgestimmt 
   werden. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
   a) dem amtierenden Mitglied des Vorstandes 
      Holger Brückmann-Turbon für seine 
      Amtszeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung 
      zu erteilen, 
   b) dem amtierenden Mitglied des Vorstandes 
      Simon McCouaig für seine Amtszeit im 
      Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
      erteilen, 
 
      und 
   c) dem ausgeschiedenen Mitglied des 
      Vorstandes Michael Pages für seine 
      Amtszeit im Geschäftsjahr 2019 die 
      Entlastung zu verweigern. 
3. *Entlastung des Aufsichtsrates* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über Änderung der 
   Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Satzungsänderung zu beschließen: 
 
   § 3 der Satzung wird geändert und insgesamt 
   wie folgt neu gefasst: 
 
   _'§ 3 Gegenstand des Unternehmens_ 
 
    _Gegenstand des Unternehmens ist die 
    Tätigkeit einer geschäftsleitenden 
    Holdinggesellschaft, insbesondere das 
    Halten und die Verwaltung von Beteiligungen 
    an oder die Leitung von in- und 
    ausländischen Unternehmen sowie die 
    Erbringung von Beratungs- und 
    Managementdienstleistungen._ 
    _Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- 
    und Ausland Zweigniederlassungen zu 
    errichten, sich bei anderen in- und 
    ausländischen Unternehmen zu beteiligen, 
    solche Unternehmen zu erwerben und zu 
    gründen sowie alle Geschäfte einzugehen, 
    die geeignet sind, den Gesellschaftszweck 
    zu fördern.'_ 
5. *Bestellung des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Märkische 
   Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Bochum, als 
   Abschlussprüferin und Konzernabschlussprüferin 
   für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 
 
   Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von 
   einer ungebührlichen Einflussnahme durch 
   Dritte. Auch bestanden gemäß der 
   EU-Abschlussprüferverordnung keine Regelungen, 
   die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf 
   die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für 
   die Durchführung der Abschlussprüfung 
   beschränkt hätten. 
 
*II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung beträgt 3.294.903 Aktien mit 
ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält davon 
im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*III. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung* 
 
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, dass die diesjährige 
Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß Artikel 2 
§ 1 Absatz 1, Absatz 2 des COVID-19-Gesetzes ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten wird. Die Hauptversammlung findet unter 
Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der 
Mitglieder des Vorstands, der Stimmrechtsvertreter 
sowie der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats in 
Wuppertal, statt. Ein mit der Niederschrift der 
Hauptversammlung beauftragter Notar wird dort ebenfalls 
anwesend sein. Aufgrund der Durchführung der 
Hauptversammlung in Form einer virtuellen 
Hauptversammlung ist eine physische Teilnahme der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der 
Versammlung nicht möglich. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung wird am *21. August 2020 
ab 11.00 Uhr (MESZ)* über das passwortgeschützte 
internetbasierte Aktionärs-Portal 
('*HV-Aktionärsportal*') unter 
 
http://www.turbon.de/hv 
 
übertragen. Aktionäre, die an der virtuellen 
Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich zur 
Hauptversammlung anmelden. Den für den Online-Zugang 
erforderlichen Internet-Zugangscode erhalten sie mit 
ihrer Zugangskarte. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 
als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des 
COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den 
Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der 
Aktionäre. Die Hauptversammlung wird vollständig in 
Bild und Ton im Internet übertragen, die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre wird über 
elektronische Kommunikation (Briefwahl), 
Vollmachtserteilung durch entsprechende 
Bevollmächtigung und Weisung der Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft in dem nachfolgend angegebenen Umfang 
ermöglicht. Den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit 
im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können 
über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen 
Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. 
 
*Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Jahr um 
besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur 
Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu 
weiteren Aktionärsrechten.* 
 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der virtuellen 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet 
   haben. Dabei hat sich der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes auf den Beginn des 21. Tages 
   vor der Versammlung zu beziehen und muss 
   mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung zugehen, soweit der Vorstand 
   keine kürzere Frist vorsieht. Die Anmeldung 
   und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
   daher spätestens am Freitag, *14. August 
   2020, 24.00 Uhr (MESZ)*, unter der 
   nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder 
   E-Mail-Adresse 
 
    Turbon AG 
    c/o Commerzbank AG 
    GS-BM General Meetings 
    60261 Frankfurt am Main 
    Telefax: +49 (0)69 136 263 51 
    E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   zugegangen sein, und die Aktionäre müssen der 
   Gesellschaft gegenüber den besonderen 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, 
   dass sie zu Beginn des Freitags, *31. Juli 
   2020, 0.00 Uhr (MESZ)*, (Nachweisstichtag) 
   Aktionär der Gesellschaft waren. Für den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein durch 
   das depotführende Institut erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus. 
   Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b 
   Bürgerliches Gesetzbuch) und müssen in 
   deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
   Nach Eingang von Anmeldung und 
   Berechtigungsnachweis bei der Gesellschaft 
   unter der oben genannten Adresse, 
   Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erhalten 
   die angemeldeten Aktionäre sogenannte 
   Zugangskarten, auf denen die Zahl ihrer 
   Stimmen verzeichnet und die erforderlichen 
   Log-In-Daten (Zugangskartennummer und PIN) 
   für das *HV-Aktionärsportal* abgedruckt sind. 
   Der Zugang zu dem HV-Aktionärsportal erfolgt 
   über die folgende Internetseite: 
 
   *http://www.turbon.de/hv* 
2. *Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 

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