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(2)

DGAP-HV: Turbon AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2020 in Wuppertal (virtuell) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Turbon AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2020 
in Wuppertal (virtuell) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-07-10 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Turbon AG Hattingen - Wertpapier-Kenn-Nummer 750450 - 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden 
hiermit unsere Aktionäre zu der ordentlichen 
Hauptversammlung 2020 am Freitag, den *21. August 2020, 
11:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ)*, ein. 
 
*Diese Hauptversammlung wird gemäß Artikel 2 § 1 
Absatz 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht (nachfolgend 'COVID-19-Gesetz') 
als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Eine 
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten ist *(mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) *in diesem Jahr 
nicht möglich.* 
 
*Die Übertragung im Internet erfolgt in einem 
passwortgeschützten Aktionärs-Portal, welches über 
folgende Internetseite erreicht werden kann:* 
 
http://www.turbon.de/hv 
 
*Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft 
werden die virtuelle Hauptversammlung in Wuppertal 
durchführen.* 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Turbon AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie 
   des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden 
   Bericht zu den Angaben nach §§ 289a und 315a 
   Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat hat den 
   vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. 
2. *Entlastung des Vorstandes* 
 
   Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Mitglieder des Vorstandes 
   soll im Wege der Einzelentlastung abgestimmt 
   werden. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
   a) dem amtierenden Mitglied des Vorstandes 
      Holger Brückmann-Turbon für seine 
      Amtszeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung 
      zu erteilen, 
   b) dem amtierenden Mitglied des Vorstandes 
      Simon McCouaig für seine Amtszeit im 
      Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
      erteilen, 
 
      und 
   c) dem ausgeschiedenen Mitglied des 
      Vorstandes Michael Pages für seine 
      Amtszeit im Geschäftsjahr 2019 die 
      Entlastung zu verweigern. 
3. *Entlastung des Aufsichtsrates* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über Änderung der 
   Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Satzungsänderung zu beschließen: 
 
   § 3 der Satzung wird geändert und insgesamt 
   wie folgt neu gefasst: 
 
   _'§ 3 Gegenstand des Unternehmens_ 
 
    _Gegenstand des Unternehmens ist die 
    Tätigkeit einer geschäftsleitenden 
    Holdinggesellschaft, insbesondere das 
    Halten und die Verwaltung von Beteiligungen 
    an oder die Leitung von in- und 
    ausländischen Unternehmen sowie die 
    Erbringung von Beratungs- und 
    Managementdienstleistungen._ 
    _Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- 
    und Ausland Zweigniederlassungen zu 
    errichten, sich bei anderen in- und 
    ausländischen Unternehmen zu beteiligen, 
    solche Unternehmen zu erwerben und zu 
    gründen sowie alle Geschäfte einzugehen, 
    die geeignet sind, den Gesellschaftszweck 
    zu fördern.'_ 
5. *Bestellung des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Märkische 
   Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Bochum, als 
   Abschlussprüferin und Konzernabschlussprüferin 
   für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 
 
   Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von 
   einer ungebührlichen Einflussnahme durch 
   Dritte. Auch bestanden gemäß der 
   EU-Abschlussprüferverordnung keine Regelungen, 
   die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf 
   die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für 
   die Durchführung der Abschlussprüfung 
   beschränkt hätten. 
 
*II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung beträgt 3.294.903 Aktien mit 
ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält davon 
im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*III. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung* 
 
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, dass die diesjährige 
Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß Artikel 2 
§ 1 Absatz 1, Absatz 2 des COVID-19-Gesetzes ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten wird. Die Hauptversammlung findet unter 
Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der 
Mitglieder des Vorstands, der Stimmrechtsvertreter 
sowie der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats in 
Wuppertal, statt. Ein mit der Niederschrift der 
Hauptversammlung beauftragter Notar wird dort ebenfalls 
anwesend sein. Aufgrund der Durchführung der 
Hauptversammlung in Form einer virtuellen 
Hauptversammlung ist eine physische Teilnahme der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der 
Versammlung nicht möglich. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung wird am *21. August 2020 
ab 11.00 Uhr (MESZ)* über das passwortgeschützte 
internetbasierte Aktionärs-Portal 
('*HV-Aktionärsportal*') unter 
 
http://www.turbon.de/hv 
 
übertragen. Aktionäre, die an der virtuellen 
Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich zur 
Hauptversammlung anmelden. Den für den Online-Zugang 
erforderlichen Internet-Zugangscode erhalten sie mit 
ihrer Zugangskarte. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 
als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des 
COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den 
Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der 
Aktionäre. Die Hauptversammlung wird vollständig in 
Bild und Ton im Internet übertragen, die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre wird über 
elektronische Kommunikation (Briefwahl), 
Vollmachtserteilung durch entsprechende 
Bevollmächtigung und Weisung der Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft in dem nachfolgend angegebenen Umfang 
ermöglicht. Den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit 
im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können 
über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen 
Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. 
 
*Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Jahr um 
besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur 
Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu 
weiteren Aktionärsrechten.* 
 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der virtuellen 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet 
   haben. Dabei hat sich der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes auf den Beginn des 21. Tages 
   vor der Versammlung zu beziehen und muss 
   mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung zugehen, soweit der Vorstand 
   keine kürzere Frist vorsieht. Die Anmeldung 
   und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
   daher spätestens am Freitag, *14. August 
   2020, 24.00 Uhr (MESZ)*, unter der 
   nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder 
   E-Mail-Adresse 
 
    Turbon AG 
    c/o Commerzbank AG 
    GS-BM General Meetings 
    60261 Frankfurt am Main 
    Telefax: +49 (0)69 136 263 51 
    E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   zugegangen sein, und die Aktionäre müssen der 
   Gesellschaft gegenüber den besonderen 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, 
   dass sie zu Beginn des Freitags, *31. Juli 
   2020, 0.00 Uhr (MESZ)*, (Nachweisstichtag) 
   Aktionär der Gesellschaft waren. Für den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein durch 
   das depotführende Institut erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus. 
   Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b 
   Bürgerliches Gesetzbuch) und müssen in 
   deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
   Nach Eingang von Anmeldung und 
   Berechtigungsnachweis bei der Gesellschaft 
   unter der oben genannten Adresse, 
   Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erhalten 
   die angemeldeten Aktionäre sogenannte 
   Zugangskarten, auf denen die Zahl ihrer 
   Stimmen verzeichnet und die erforderlichen 
   Log-In-Daten (Zugangskartennummer und PIN) 
   für das *HV-Aktionärsportal* abgedruckt sind. 
   Der Zugang zu dem HV-Aktionärsportal erfolgt 
   über die folgende Internetseite: 
 
   *http://www.turbon.de/hv* 
2. *Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 10, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Turbon AG: Bekanntmachung der -2-

Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere 
   des Stimmrechts im Rahmen der diesjährigen 
   virtuellen Hauptversammlung, als Aktionär 
   nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung 
   von Aktionärsrechten und der Umfang des 
   Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem nachgewiesenen 
   Anteilsbesitz des Aktionärs am 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
   geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
   einher. Insbesondere haben Veräußerungen 
   oder sonstige Übertragungen der Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur 
   Gesellschaft keine Bedeutung für die 
   Berechtigung zur Ausübung von 
   Aktionärsrechten und den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den 
   Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
   Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag 
   Aktien erwerben, können aus diesen Aktien für 
   diese diesjährige virtuelle Hauptversammlung 
   keine Rechte als Aktionär, insbesondere kein 
   Stimmrecht herleiten. Der Nachweisstichtag 
   hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. Diese richtet sich 
   danach, wer zum Ablauf des Tages der 
   Hauptversammlung Eigentümer der Aktien ist. 
3. *Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege der 
   Briefwahl ausüben. Auch in diesem Fall sind 
   eine fristgemäße Anmeldung und der 
   fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich. 
 
   Per Briefwahl abzugebende Stimmen können über 
   das *HV-Aktionärsportal* über das Internet 
   oder unter Verwendung des hierfür auf den 
   Zugangskarten vorgesehenen und auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   *http://www.turbon.de/hv* 
 
   zur Verfügung gestellten Briefwahlformulars 
   abgegeben werden. 
 
   Die Stimmabgabe mittels Briefwahl über das 
   *HV-Aktionärsportal* muss spätestens bis zum 
   Ende der Abstimmung auf der Hauptversammlung 
   vollständig erfolgt sein. Bis zu diesem 
   Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine 
   Änderung der Stimmabgabe möglich. Um die 
   Briefwahl per Internet vornehmen zu können, 
   bedarf es der Zugangskarte, auf der die 
   erforderlichen Log-In-Daten 
   (Zugangskartennummer und PIN) abgedruckt 
   sind. Der Zugang zu dem HV-Aktionärsportal 
   erfolgt über die folgende Internetseite: 
 
   *http://www.turbon.de/hv* 
 
   Die mittels des Briefwahlformulars 
   abgegebenen Stimmen müssen aus 
   organisatorischen Gründen bis spätestens 
   Donnerstag, den *20. August 2020, 18.00 Uhr 
   (MESZ)*, bei der Gesellschaft unter folgender 
   Postadresse, per Telefax unter der 
   untenstehenden Telefaxnummer oder 
   elektronisch unter der nachfolgenden 
   E-Mail-Adresse eingegangen sein: 
 
    Turbon AG 
    c/o BADER & HUBL GmbH 
    Friedrich-List-Straße 4a 
    70565 Stuttgart 
    Telefax: +49 (0)711 234 318 33 
    E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
   Für einen Widerruf der Stimmabgabe durch 
   Briefwahl gelten die vorstehenden Angaben zu 
   den Möglichkeiten der Übermittlung der 
   Stimmabgabe und zu den Fristen entsprechend. 
 
   Gehen auf unterschiedlichen 
   Übermittlungswegen voneinander 
   abweichende Briefwahlstimmen ein und ist 
   nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben 
   wurde, werden zunächst die über das 
   HV-Aktionärsportal abgegebenen Erklärungen, 
   danach die per E-Mail abgegebenen 
   Erklärungen, danach die per Telefax 
   übersandten Erklärungen und zuletzt auf dem 
   Postweg übersandte Erklärungen 
   berücksichtigt. Gehen sowohl Briefwahlstimmen 
   als auch Vollmachten und Weisungen an die von 
   der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter ein, werden stets 
   Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. 
 
   Auch Bevollmächtigte, einschließlich 
   Intermediären, Aktionärsvereinigungen und 
   Stimmrechtsberatern gemäß § 13a AktG 
   sowie diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG 
   gleichgestellte Personen, können sich der 
   Briefwahl bedienen. 
4. *Vertretung durch Dritte, 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
   *Vollmachtserteilung und 
   Stimmrechtsvertretung* 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
   virtuellen Hauptversammlung nach 
   entsprechender Vollmachtserteilung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. 
   Auch im Falle der Vertretung des Aktionärs 
   sind die fristgerechte Anmeldung des 
   Aktionärs und darüber hinaus der rechtzeitige 
   Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend 
   beschrieben erforderlich. Der Bevollmächtigte 
   darf die Rechte des Aktionärs jedoch 
   ebenfalls nur im Wege der Briefwahl oder 
   durch Erteilung einer Vollmacht (auch an die 
   Stimmrechtsvertreter) wie in diesen 
   Teilnahmebedingungen angegeben ausüben. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
   Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 
   Absatz 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der 
   Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht 
   nach § 135 AktG erteilt wird. Ein 
   Vollmachtsformular, das hierfür verwendet 
   werden kann, findet sich auf den den 
   Aktionären zugesandten Zugangskarten und 
   steht unter 
 
   *http://www.turbon.de/hv* 
 
   zum Download zur Verfügung. Bei der 
   Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach 
   § 135 AktG (Vollmachtserteilung an 
   Intermediäre, Stimmrechtsberater, 
   Aktionärsvereinigungen oder 
   geschäftsmäßig Handelnde) ist die 
   Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten 
   nachprüfbar festzuhalten. Die 
   Vollmachtserteilung muss vollständig sein und 
   darf ausschließlich mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
   enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen 
   Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
   Form der Vollmacht abstimmen. 
 
   Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung 
   gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf 
   und die Übermittlung des Nachweises 
   einer gegenüber einem Bevollmächtigten 
   erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht 
   die nachstehend genannte Adresse zur 
   Verfügung: 
 
    Turbon AG 
    c/o BADER & HUBL GmbH 
    Friedrich-List-Straße 4a 
    70565 Stuttgart 
    Telefax: +49 (0)711 234 318 33 
    E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
   Als elektronischen Übermittlungsweg 
   bietet die Gesellschaft unter 
 
   *http://www.turbon.de/hv* 
 
   zusätzlich das *HV-Aktionärsportal* an. Durch 
   Verwendung des HV-Aktionärsportals und 
   Eingabe von Vor- und Nachnamen und Wohnort 
   des Bevollmächtigten erklärt der 
   Bevollmächtigte, dass er ordnungsgemäß 
   bevollmächtigt wurde. 
 
   *Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
   Daneben bieten wir unseren Aktionären an, 
   sich durch von der Gesellschaft benannte 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der 
   Hauptversammlung vertreten zu lassen. 
 
   Die Vollmachten können schriftlich, per 
   Telefax, per E-Mail oder sonst in Textform 
   erteilt werden (siehe Adressdaten unten). Im 
   Falle der Übermittlung per E-Mail muss 
   das der Zugangskarte beigefügte und 
   entsprechend ausgefüllte Vollmachts- und 
   Weisungsformular in elektronischer Form als 
   Anlage (ausschließlich als 'PDF'- oder 
   'TIF'-Datei) übermittelt werden. Auch im Fall 
   einer Bevollmächtigung der 
   Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte 
   Anmeldung und Übersendung des Nachweises 
   des Aktienbesitzes in der oben beschriebenen 
   Form erforderlich. Die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für 
   die Stimmrechtsvertretung zur Verfügung. Es 
   ist zu beachten, dass die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine 
   Anträge oder Fragen für die Aktionäre stellen 
   oder Widersprüche erklären. Die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
   durch Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht 
   zu den Tagesordnungspunkten 
   ausschließlich gemäß den Weisungen 
   des Aktionärs auszuüben. Den 
   Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung 
   des Stimmrechts kein eigener 
   Ermessensspielraum zu. Bei Abstimmungen, für 
   die keine ausdrückliche Weisung erteilt 
   wurde, enthalten sich die 
   Stimmrechtsvertreter der Stimme. 
 
   Ein Formular, das zur Vollmacht- und 
   Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft verwendet werden kann, 
   findet sich auf den den Aktionären 
   übersandten Zugangskarten und steht auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   *http://www.turbon.de/hv* 
 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Die Vollmacht und die Weisungen für die von 
   der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter müssen aus 
   organisatorischen Gründen bis Donnerstag, den 
   *20. August 2020, 18.00 Uhr (MESZ)*, bei der 
   Gesellschaft unter folgender Adresse 
   eingegangen sein: 
 
    Turbon AG 
    c/o BADER & HUBL GmbH 
    Friedrich-List-Straße 4a 
    70565 Stuttgart 
    Telefax: +49 (0)711 234 318 33 
    E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
   Alternativ können die Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft auch über das 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 10, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Turbon AG: Bekanntmachung der -3-

*HV-Aktionärsportal* bevollmächtigt werden. 
   Über das Aktionärsportal erteilte 
   Vollmachten und Weisungen an die von der 
   Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter 
   müssen bis zum Ende der Abstimmung in der 
   Hauptversammlung vollständig erteilt sein. 
   Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf 
   der Vollmachten oder eine Änderung von 
   Weisungen möglich. Um das HV-Aktionärsportal 
   zu nutzen, bedarf es der auf der Zugangskarte 
   abgedruckten erforderlichen Log-In-Daten 
   (Zugangskartennummer und PIN). Den Zugang 
   erhalten die Aktionäre über die folgende 
   Internetseite: 
 
   *http://www.turbon.de/hv* 
 
   Gehen auf unterschiedlichen 
   Übermittlungswegen voneinander 
   abweichende Vollmachten und Weisungen an die 
   von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter ein und ist nicht 
   erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, 
   werden zunächst die über das 
   HV-Aktionärsportal abgegebenen Erklärungen, 
   danach die per E-Mail abgegebenen 
   Erklärungen, danach die per Telefax 
   übersandten Erklärungen und zuletzt auf dem 
   Postweg übersandte Erklärungen 
   berücksichtigt. Gehen sowohl Briefwahlstimmen 
   als auch Vollmachten und Weisungen an die von 
   der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter ein, werden stets 
   Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. 
 
*IV. Weitere Rechte der Aktionäre* 
 
Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen den 
Aktionären unter anderem die folgenden Rechte zu: 
 
1. *Anfragen, Gegenanträge sowie Wahlvorschläge 
   von Aktionären* 
 
   Eine Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 
   genannten Unterlagen wird den Aktionären auf 
   Anfrage unverzüglich zugesandt. Darüber 
   hinaus stehen diese Unterlagen auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   *http://www.turbon.de/hv* 
 
   zur Einsichtnahme und zum Herunterladen 
   bereit. 
 
   Wenn ein Aktionär Anfragen zur 
   Hauptversammlung hat oder Gegenanträge gegen 
   einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat 
   stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten 
   möchte, sind diese ausschließlich an 
   folgende Adresse zu richten: 
 
    Turbon AG 
    Vorstand 
    Am Walzwerk 25 
    45527 Hattingen 
    Telefax: +49 (0)2324 567 9650 
    E-Mail: hv@turbon.de 
 
   Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des *6. 
   August 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, unter dieser 
   Adresse eingegangene Gegenanträge oder 
   Wahlvorschläge werden den Aktionären nach 
   näherer Maßgabe der §§ 126, 127 AktG 
   unverzüglich nach ihrem Eingang unter der 
   Internetadresse 
 
   *http://www.turbon.de/hv* 
 
   zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte 
   oder nicht rechtzeitig eingegangene 
   Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. 
   Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
   werden ebenfalls unter der vorstehend 
   genannten Internetadresse einsehbar sein. 
 
   Ein nach den §§ 126,?127 Aktiengesetz 
   zugänglich zu machender Gegenantrag oder 
   Wahlvorschlag wird im Rahmen der virtuellen 
   Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt, 
   wenn der antragstellende Aktionär 
   ordnungsgemäß zur Hauptversammlung 
   angemeldet ist. Das Recht des 
   Versammlungsleiters, zuerst über die 
   Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu 
   lassen, bleibt hiervon unberührt. 
2. *Recht auf Ergänzung der Tagesordnung* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
   anteiligen Betrag von 500.000 Euro (Letzteres 
   entspricht 159.433 Aktien) erreichen, können 
   gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
   muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft 
   zu richten und muss der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, 
   also spätestens am *21. Juli 2020, 24:00 Uhr 
   (MESZ)*, unter der nachstehend genannten 
   Adresse zugegangen sein: 
 
    Turbon AG 
    Vorstand 
    Am Walzwerk 25 
    45527 Hattingen 
    Telefax: +49 (0)2324 567 9650 
    E-Mail: hv@turbon.de 
 
   Die verlangenden Aktionäre haben 
   nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
   Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens 
   Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien 
   sind (§ 122 Abs. 2 i. V. m. § 122 Abs. 1 Satz 
   3 AktG sowie § 70 AktG) und dass sie diese 
   bis zur Entscheidung des Vorstands über das 
   Verlangen halten. Auf die Fristberechnung ist 
   § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden - soweit sie nicht 
   bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
   werden - unverzüglich nach Zugang des 
   Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht 
   und solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
   werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie 
   werden zudem auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   *http://www.turbon.de/hv* 
 
   veröffentlicht. 
3. *Auskunftsrecht* 
 
   Jedem Aktionär ist grundsätzlich auf 
   Verlangen in der Hauptversammlung vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu 
   verbundenen Unternehmen sowie über die Lage 
   des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie 
   zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich 
   sind und kein Auskunftsverweigerungsrecht 
   besteht. 
 
   Gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 des 
   COVID-19-Gesetzes ist aufgrund der 
   Durchführung einer virtuellen 
   Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
   Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten die 
   Ausübung des Auskunftsrechts nicht im 
   gewohnten Rahmen möglich. 
 
   Die Gesellschaft schafft allerdings 
   gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 des 
   COVID-19-Gesetzes eine Fragemöglichkeit, bei 
   der jeder angemeldete Aktionär im Wege der 
   elektronischen Kommunikation Fragen an die 
   Verwaltung richten kann. Um die 
   Fragemöglichkeit auszuüben, sind die Fragen 
   hierfür unter Angabe des vollständigen Namens 
   im *HV-Aktionärsportal* unter folgender 
   Internetadresse einzugeben: 
 
   *http://www.turbon.de/hv* 
 
   Die Fragen müssen entsprechend der von 
   Vorstand und Aufsichtsrat getroffenen 
   Festlegung in Anwendung von Art. 2 § 1 Abs. 2 
   Nr. 3 in Verbindung mit Artikel 2 § 1 Abs. 2 
   Satz 2 des COVID-19-Gesetzes spätestens bis 
   zum *18. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, bei 
   der Gesellschaft über das 
   *HV-Aktionärsportal* eingehen. 
 
   Im Rahmen der Übertragung der 
   Hauptversammlung wird die Verwaltung 
   gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 des 
   COVID-19-Gesetzes nach pflichtgemäßem, 
   freiem Ermessen die bei der Gesellschaft 
   fristgemäß eingegangenen Fragen 
   beantworten. 
4. *Widerspruch gegen Beschlüsse der 
   Hauptversammlung* 
 
   Aktionäre, die ihr Stimmrecht selbst oder 
   über die Erteilung von Vollmachten 
   ordnungsgemäß ausüben, haben die 
   Möglichkeit, im Wege elektronischer 
   Kommunikation Widerspruch gegen die 
   Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. 
   Entsprechende Erklärungen sind der 
   Gesellschaft ausschließlich über das 
   *HV-Aktionärsportal* unter 
 
   *http://www.turbon.de/hv* 
 
   zu übermitteln und sind ab dem Beginn der 
   Hauptversammlung bis zu deren Schließung 
   durch den Versammlungsleiter möglich. Der die 
   Hauptversammlung beurkundende Notar hat die 
   Gesellschaft zur Entgegennahme von 
   Widersprüchen über das Aktionärsportal 
   ermächtigt und wird selbst Zugang zu den 
   eingegangenen Widersprüchen haben. 
5. *Weitergehende Erläuterungen* 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
   der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 
   Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG sowie 
   nach Artikel 2 § 1 des COVID-19-Gesetzes 
   finden sich im Internet unter der 
   Internetadresse: 
 
   *http://www.turbon.de/hv* 
 
*V. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung mit den 
gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen sowie 
die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen und 
Unterlagen können von der Einberufung der 
Hauptversammlung an bis zum Abschluss der 
Hauptversammlung über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.turbon.de/hv 
 
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Die 
Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung 
ebenfalls unter dieser Internetadresse bekannt gegeben. 
 
*VI. Informationen zum Datenschutz* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der 
geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um 
den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung 
sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung 
ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 
Satz 1 lit. c DSGVO. 
 
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung 
beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. 
Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der 
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die 
Dienstleister verarbeiten diese Daten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 10, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im 
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen 
der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. 
 
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der 
gesetzlichen Pflichten gespeichert und 
anschließend gelöscht. Jede Person, deren Daten 
betroffen sind, hat unter den gesetzlichen 
Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, 
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und 
Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer 
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf 
Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte 
können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über 
die E-Mail-Adresse 
 
datenschutz@turbon.de 
 
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht 
werden: 
 
 Turbon AG 
 Am Walzwerk 25 
 45527 Hattingen 
 Telefax: +49 (0)2324 567 9650 
 
Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 
DSGVO ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden. 
 
Hattingen, im Juli 2020 
 
*Turbon AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-07-10 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Turbon AG 
             Am Walzwerk 25 
             45527 Hattingen 
             Deutschland 
Telefon:     +49 2324 9773008 
Fax:         +49 2324 5679650 
E-Mail:      hv@turbon.de 
Internet:    http://www.turbon.de/hv 
ISIN:        DE0007504508 
WKN:         750450 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Düsseldorf, Berlin, Frankfurt, Hamburg, 
             München, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1091523 2020-07-10 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 10, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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