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dpa-AFX
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DGAP-Stimmrechte: artnet AG (deutsch)

artnet AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


  
  DGAP Stimmrechtsmitteilung: artnet AG
  artnet AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


  13.07.2020 / 10:56
  Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
  Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 20. Dezember 2019 sowie die Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG vom 14. Januar 2020 hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele hat Herr Rüdiger K. Weng am 8. Juli 2020, handelnd für sich selbst sowie sowohl als Vorstand für die Weng Fine Art AG als auch als Geschäftsführer für die Rüdiger K. Weng A+A GmbH, der artnet AG gemäß § 43 WpHG Abs. 1 Satz 2 WpHG folgende Änderungen der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele mitgeteilt: 1. Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele. 2. Die Unterzeichner beabsichtigen, innerhalb des Zeitraums von zwölf Monaten gemäß § 43 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WpHG weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, höchstens jedoch bis zu einer Beteiligung von weniger als 30% der Stimmrechte. Der Erwerb der Stimmrechte soll im Wesentlichen außerbörslich erfolgen. 3. Die Unterzeichner streben eine ihrer Beteiligungshöhe entsprechende Einflussnahme auf die Besetzung der Aufsichts- und Leitungsorgane der artnet AG an. 4. Die Unterzeichner streben weiterhin keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der artnet AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an. Berlin, 13. Juli 2020 Der Vorstand artnet AG Oranienstr. 164 10969 Berlin Deutschland
13.07.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: artnet AG Oranienstraße 164 10969 Berlin Deutschland Internet: www.artnet.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
1092071 13.07.2020 °
© 2020 dpa-AFX
KI braucht Strom
Halbleiter, Speicherchips und Rechenzentren haben Anlegern im KI-Boom bereits enorme Gewinne beschert. Doch jetzt zeichnet sich mit der benötigten Energie der nächste große Flaschenhals ab. Neue KI-Rechenzentren benötigen nicht mehr einige Megawatt, sondern zum Teil mehrere Gigawatt Leistung – so viel wie mehrere moderne Kernkraftwerksblöcke.

Damit beginnt ein weltweites Wettrennen um verfügbare Stromkapazitäten. Hyperscaler sichern sich bereits über langfristige Verträge gewaltige Energiemengen, während Stromnetze und Erzeugungskapazitäten mit dem Ausbau kaum Schritt halten können. Zusätzlich verschärfen geopolitische Risiken rund um den Iran-Krieg und die Straße von Hormus die Situation.

Für Energieversorger und ihre Zulieferer könnte damit ein goldenes Zeitalter beginnen. Steigende Nachfrage, langfristige Abnahmeverträge und wachsende Strompreise schaffen ein Umfeld, in dem ausgewählte Unternehmen zum nächsten großen KI-Trade werden könnten.

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