DGAP-News: ROY Asset Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ROY Asset Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.08.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-07-13 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ROY Asset Holding SE München ISIN DE000RYSE888 / WKN RYSE88 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 (virtuelle Hauptversammlung) Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der ROY Asset Holding SE, München, (nachfolgend auch die '*Gesellschaft*') ein, die am Donnerstag, den 6. August 2020, um 10:00 Uhr (MESZ), in den Räumen der Noerr LLP, Börsenstraße 1, 60313 Frankfurt am Main, als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118 Abs. 1 S. 2 AktG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie von Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, Bundesgesetzblatt 2020 I Nr. 14, S. 569 ff. ('*COVID-19-G*') ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) stattfindet. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt mit Zustimmung des Verwaltungsrats der Gesellschaft abweichend von § 123 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 5 AktG mit verkürzter Einberufungsfrist gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 COVID-19-G. Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten über das HV-Portal der Gesellschaft unter der Internetadresse www.royasset.de im Bereich '_Investors Relations_' unter der Rubrik '_Hauptversammlung_' und dort '_2020_' im dort hinterlegten HV-Portal live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend in dem Abschnitt '_Weitere Angaben und Hinweise'_. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die ROY Asset Holding SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019, des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019* Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen, weil der Verwaltungsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2019* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern* Die Amtszeiten der derzeitigen Mitglieder des Verwaltungsrats enden jeweils mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Daher ist eine Neuwahl erforderlich. Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft ('*Satzung*') hat der Verwaltungsrat aus sechs von der Hauptversammlung der Aktionäre zu wählenden Mitgliedern zu bestehen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder nicht an die folgenden Kandidatenvorschläge gebunden. Der Verwaltungsrat schlägt als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder zunächst die folgenden Personen vor, die bereits bislang Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft waren, nämlich a) Herrn Surasak Lelalertsuphakun, von Beruf: Marketing Manager bei Lee's Pharmaceutical Holdings Limited, wohnhaft: Hong Kong, Volksrepublik China, b) Herrn Christian Alexander Peter, von Beruf: Geschäftsführer DMConsulting Müller, Peter und Kollegen GmbH, Berlin, wohnhaft: Berlin, c) Herrn Matthias Herrmann, von Beruf: CEO und Geschäftsführender Direktor der ROY Asset Holding SE, München, wohnhaft: Rodgau, d) Herrn Siwen Mao, von Beruf: Commodity Trader bei Engelhart Commodities Trading Partners, wohnhaft: Singapur, und e) Frau Sujida Lelalertsuphakun Lee, von Beruf: Geschäftsführerin Hi Scene Industrial Limited, wohnhaft: Hong Kong, Volksrepublik China, und als Neumitglied schlägt der Verwaltungsrat vor, f) Frau Shing Hei Lee, von Beruf: Studentin Master of Science Biochemistry in Cambridge, wohnhaft: Cambridge, Großbritannien, jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Gesellschaft zu wählen. Mit Ausnahme von Herrn Herrmann, der Aufsichtsratsvorsitzender der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft, Kranichfeld, sowie Aufsichtsratsvorsitzender der TWIN Technology SE, Leipzig, ist, ist keiner der Kandidaten Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen. Nach Einschätzung des Verwaltungsrats existieren mit Ausnahme der nachfolgenden Sachverhalte keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex zwischen einem der Kandidaten und der ROY Asset Holding SE, den Organen der ROY Asset Holding SE oder einem wesentlich an der ROY Asset Holding SE beteiligten Aktionär. Der Verwaltungsrat informiert die Aktionäre im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die folgenden Sachverhalte: a) Herr Lelalertsuphakun ist einer der Geschäftsführer der Hi Scene Industrial Limited, die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist. b) Frau Frau Lelalertsuphakun Lee hält sämtliche Geschäftsanteile an der Hi Scene Industrial Limited, die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist. c) Herr Lelalertsuphakun und Frau Lelalertsuphakun Lee sind Geschwister. Frau Shing Hei Lee ist Halbschwester von Herr Lelalertsuphakun und von Frau Lelalertsuphakun Lee. d) Herr Herrmann ist Geschäftsführender Direktor der ROY Asset Holding SE. Es ist vorgesehen, Herrn Lelalertsuphakun zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu wählen. Am Ende dieser Einladung sind diesen Wahlvorschlägen unter dem Abschnitt '_Informationen zu den Wahlen zum Verwaltungsrat'_ Lebensläufe beigefügt, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Kandidaten Auskunft geben. Gemäß Empfehlung C.15 des Deutschen Corporate Governance Kodex erfolgt die Wahl der neuen Mitglieder des Verwaltungsrats als Einzelwahl. Herr Herrmann ist das Mitglied des Verwaltungsrats, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügt (§ 27 Abs. 1 Satz 4 SE-Ausführungsgesetz (SEAG) i. V. m. § 100 Abs. 5 AktG). 6. *Beschlussfassung über die Änderung des § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft* Nach § 14 Abs. 1 der Satzung findet die Hauptversammlung der Gesellschaft an deren satzungsmäßigem Sitz in München oder in jeder deutschen Gemeinde mit mehr als 250.000 Einwohnern statt. Zur Erhöhung der Flexibilität der Gesellschaft soll die Anzahl zulässiger Hauptversammlungsorte erweitert werden. Der Verwaltungsrat schlägt deshalb vor, § 14 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: '_Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet an deren Sitz, in einer Stadt mit mehr als 10.000 Einwohnern in Bayern oder Hessen, am Sitz einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft der Gesellschaft oder
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July 13, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)