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DGAP-HV: ROY Asset Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.08.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ROY Asset Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ROY Asset Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
06.08.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-07-13 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ROY Asset Holding SE München ISIN DE000RYSE888 / WKN RYSE88 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 
(virtuelle Hauptversammlung) 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung der ROY Asset Holding SE, München, 
(nachfolgend auch die '*Gesellschaft*') ein, die am 
 
Donnerstag, den 6. August 2020, um 10:00 Uhr (MESZ), 
 
in den Räumen der Noerr LLP, Börsenstraße 1, 60313 
Frankfurt am Main, als virtuelle Hauptversammlung gemäß 
§ 118 Abs. 1 S. 2 AktG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie von Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der 
Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, Bundesgesetzblatt 
2020 I Nr. 14, S. 569 ff. ('*COVID-19-G*') ohne physische 
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit 
Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter) stattfindet. 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt mit Zustimmung 
des Verwaltungsrats der Gesellschaft abweichend von § 123 
Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 5 AktG mit verkürzter 
Einberufungsfrist gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 COVID-19-G. 
 
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz 
nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten über das 
HV-Portal der Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
www.royasset.de 
 
im Bereich '_Investors Relations_' unter der Rubrik 
'_Hauptversammlung_' und dort '_2020_' im dort hinterlegten 
HV-Portal live in Bild und Ton übertragen. Die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre und Aktionärsvertreter 
erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie 
nachstehend in dem Abschnitt '_Weitere Angaben und 
Hinweise'_. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, 
   des zusammengefassten Lageberichts für die ROY Asset 
   Holding SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019, 
   des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des 
   Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist 
   nicht vorgesehen, weil der Verwaltungsrat den Jahres- 
   und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
   Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die 
   übrigen Unterlagen, die unter diesem 
   Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz 
   generell lediglich die Information der Aktionäre durch 
   die Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für 
   das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Geschäftsführenden Direktoren für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
   für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für 
   das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die ECOVIS 
   Wirtschaftstreuhand GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 zu 
   wählen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl von 
   Verwaltungsratsmitgliedern* 
 
   Die Amtszeiten der derzeitigen Mitglieder des 
   Verwaltungsrats enden jeweils mit Beendigung dieser 
   Hauptversammlung. Daher ist eine Neuwahl erforderlich. 
   Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
   ('*Satzung*') hat der Verwaltungsrat aus sechs von der 
   Hauptversammlung der Aktionäre zu wählenden 
   Mitgliedern zu bestehen. Die Hauptversammlung ist bei 
   der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder nicht an die 
   folgenden Kandidatenvorschläge gebunden. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt als von der 
   Hauptversammlung zu wählende Mitglieder zunächst die 
   folgenden Personen vor, die bereits bislang Mitglieder 
   des Verwaltungsrats der Gesellschaft waren, nämlich 
 
   a) Herrn Surasak Lelalertsuphakun, von 
      Beruf: Marketing Manager bei Lee's 
      Pharmaceutical Holdings Limited, 
      wohnhaft: Hong Kong, Volksrepublik China, 
   b) Herrn Christian Alexander Peter, von 
      Beruf: Geschäftsführer DMConsulting 
      Müller, Peter und Kollegen GmbH, Berlin, 
      wohnhaft: Berlin, 
   c) Herrn Matthias Herrmann, von Beruf: CEO 
      und Geschäftsführender Direktor der ROY 
      Asset Holding SE, München, wohnhaft: 
      Rodgau, 
   d) Herrn Siwen Mao, von Beruf: Commodity 
      Trader bei Engelhart Commodities Trading 
      Partners, wohnhaft: Singapur, und 
   e) Frau Sujida Lelalertsuphakun Lee, von 
      Beruf: Geschäftsführerin Hi Scene 
      Industrial Limited, wohnhaft: Hong Kong, 
      Volksrepublik China, 
 
   und als Neumitglied schlägt der Verwaltungsrat vor, 
 
   f) Frau Shing Hei Lee, von Beruf: Studentin 
      Master of Science Biochemistry in 
      Cambridge, wohnhaft: Cambridge, 
      Großbritannien, 
 
   jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 
   beschließt, zu Mitgliedern des Verwaltungsrats 
   der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Mit Ausnahme von Herrn Herrmann, der 
   Aufsichtsratsvorsitzender der Mühl Product & Service 
   Aktiengesellschaft, Kranichfeld, sowie 
   Aufsichtsratsvorsitzender der TWIN Technology SE, 
   Leipzig, ist, ist keiner der Kandidaten Mitglied eines 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums 
   von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Nach Einschätzung des Verwaltungsrats existieren mit 
   Ausnahme der nachfolgenden Sachverhalte keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne 
   von Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex zwischen einem der Kandidaten und der ROY Asset 
   Holding SE, den Organen der ROY Asset Holding SE oder 
   einem wesentlich an der ROY Asset Holding SE 
   beteiligten Aktionär. Der Verwaltungsrat informiert 
   die Aktionäre im Sinne der Empfehlung C.13 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex über die 
   folgenden Sachverhalte: 
 
   a) Herr Lelalertsuphakun ist einer der 
      Geschäftsführer der Hi Scene Industrial 
      Limited, die Mehrheitsaktionärin der 
      Gesellschaft ist. 
   b) Frau Frau Lelalertsuphakun Lee hält 
      sämtliche Geschäftsanteile an der Hi 
      Scene Industrial Limited, die 
      Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist. 
   c) Herr Lelalertsuphakun und Frau 
      Lelalertsuphakun Lee sind Geschwister. 
      Frau Shing Hei Lee ist Halbschwester von 
      Herr Lelalertsuphakun und von Frau 
      Lelalertsuphakun Lee. 
   d) Herr Herrmann ist Geschäftsführender 
      Direktor der ROY Asset Holding SE. 
 
   Es ist vorgesehen, Herrn Lelalertsuphakun zum 
   Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu wählen. 
 
   Am Ende dieser Einladung sind diesen Wahlvorschlägen 
   unter dem Abschnitt '_Informationen zu den Wahlen zum 
   Verwaltungsrat'_ Lebensläufe beigefügt, die über 
   relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der 
   Kandidaten Auskunft geben. Gemäß Empfehlung C.15 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex erfolgt die 
   Wahl der neuen Mitglieder des Verwaltungsrats als 
   Einzelwahl. 
 
   Herr Herrmann ist das Mitglied des Verwaltungsrats, 
   das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung 
   und Abschlussprüfung verfügt (§ 27 Abs. 1 Satz 4 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG) i. V. m. § 100 Abs. 5 
   AktG). 
6. *Beschlussfassung über die Änderung des § 14 Abs. 
   1 der Satzung der Gesellschaft* 
 
   Nach § 14 Abs. 1 der Satzung findet die 
   Hauptversammlung der Gesellschaft an deren 
   satzungsmäßigem Sitz in München oder in jeder 
   deutschen Gemeinde mit mehr als 250.000 Einwohnern 
   statt. Zur Erhöhung der Flexibilität der Gesellschaft 
   soll die Anzahl zulässiger Hauptversammlungsorte 
   erweitert werden. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt deshalb vor, § 14 Abs. 1 
   der Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
    '_Die Hauptversammlung der Gesellschaft 
    findet an deren Sitz, in einer Stadt mit 
    mehr als 10.000 Einwohnern in Bayern oder 
    Hessen, am Sitz einer Niederlassung oder 
    Tochtergesellschaft der Gesellschaft oder 

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July 13, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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