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DGAP-HV: ROY Asset Holding SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: ROY Asset Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.08.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ROY Asset Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ROY Asset Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
06.08.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-07-13 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ROY Asset Holding SE München ISIN DE000RYSE888 / WKN RYSE88 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 
(virtuelle Hauptversammlung) 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung der ROY Asset Holding SE, München, 
(nachfolgend auch die '*Gesellschaft*') ein, die am 
 
Donnerstag, den 6. August 2020, um 10:00 Uhr (MESZ), 
 
in den Räumen der Noerr LLP, Börsenstraße 1, 60313 
Frankfurt am Main, als virtuelle Hauptversammlung gemäß 
§ 118 Abs. 1 S. 2 AktG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie von Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der 
Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, Bundesgesetzblatt 
2020 I Nr. 14, S. 569 ff. ('*COVID-19-G*') ohne physische 
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit 
Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter) stattfindet. 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt mit Zustimmung 
des Verwaltungsrats der Gesellschaft abweichend von § 123 
Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 5 AktG mit verkürzter 
Einberufungsfrist gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 COVID-19-G. 
 
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz 
nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten über das 
HV-Portal der Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
www.royasset.de 
 
im Bereich '_Investors Relations_' unter der Rubrik 
'_Hauptversammlung_' und dort '_2020_' im dort hinterlegten 
HV-Portal live in Bild und Ton übertragen. Die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre und Aktionärsvertreter 
erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie 
nachstehend in dem Abschnitt '_Weitere Angaben und 
Hinweise'_. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, 
   des zusammengefassten Lageberichts für die ROY Asset 
   Holding SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019, 
   des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des 
   Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist 
   nicht vorgesehen, weil der Verwaltungsrat den Jahres- 
   und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
   Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die 
   übrigen Unterlagen, die unter diesem 
   Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz 
   generell lediglich die Information der Aktionäre durch 
   die Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für 
   das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Geschäftsführenden Direktoren für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
   für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für 
   das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die ECOVIS 
   Wirtschaftstreuhand GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 zu 
   wählen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl von 
   Verwaltungsratsmitgliedern* 
 
   Die Amtszeiten der derzeitigen Mitglieder des 
   Verwaltungsrats enden jeweils mit Beendigung dieser 
   Hauptversammlung. Daher ist eine Neuwahl erforderlich. 
   Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
   ('*Satzung*') hat der Verwaltungsrat aus sechs von der 
   Hauptversammlung der Aktionäre zu wählenden 
   Mitgliedern zu bestehen. Die Hauptversammlung ist bei 
   der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder nicht an die 
   folgenden Kandidatenvorschläge gebunden. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt als von der 
   Hauptversammlung zu wählende Mitglieder zunächst die 
   folgenden Personen vor, die bereits bislang Mitglieder 
   des Verwaltungsrats der Gesellschaft waren, nämlich 
 
   a) Herrn Surasak Lelalertsuphakun, von 
      Beruf: Marketing Manager bei Lee's 
      Pharmaceutical Holdings Limited, 
      wohnhaft: Hong Kong, Volksrepublik China, 
   b) Herrn Christian Alexander Peter, von 
      Beruf: Geschäftsführer DMConsulting 
      Müller, Peter und Kollegen GmbH, Berlin, 
      wohnhaft: Berlin, 
   c) Herrn Matthias Herrmann, von Beruf: CEO 
      und Geschäftsführender Direktor der ROY 
      Asset Holding SE, München, wohnhaft: 
      Rodgau, 
   d) Herrn Siwen Mao, von Beruf: Commodity 
      Trader bei Engelhart Commodities Trading 
      Partners, wohnhaft: Singapur, und 
   e) Frau Sujida Lelalertsuphakun Lee, von 
      Beruf: Geschäftsführerin Hi Scene 
      Industrial Limited, wohnhaft: Hong Kong, 
      Volksrepublik China, 
 
   und als Neumitglied schlägt der Verwaltungsrat vor, 
 
   f) Frau Shing Hei Lee, von Beruf: Studentin 
      Master of Science Biochemistry in 
      Cambridge, wohnhaft: Cambridge, 
      Großbritannien, 
 
   jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 
   beschließt, zu Mitgliedern des Verwaltungsrats 
   der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Mit Ausnahme von Herrn Herrmann, der 
   Aufsichtsratsvorsitzender der Mühl Product & Service 
   Aktiengesellschaft, Kranichfeld, sowie 
   Aufsichtsratsvorsitzender der TWIN Technology SE, 
   Leipzig, ist, ist keiner der Kandidaten Mitglied eines 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums 
   von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Nach Einschätzung des Verwaltungsrats existieren mit 
   Ausnahme der nachfolgenden Sachverhalte keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne 
   von Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex zwischen einem der Kandidaten und der ROY Asset 
   Holding SE, den Organen der ROY Asset Holding SE oder 
   einem wesentlich an der ROY Asset Holding SE 
   beteiligten Aktionär. Der Verwaltungsrat informiert 
   die Aktionäre im Sinne der Empfehlung C.13 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex über die 
   folgenden Sachverhalte: 
 
   a) Herr Lelalertsuphakun ist einer der 
      Geschäftsführer der Hi Scene Industrial 
      Limited, die Mehrheitsaktionärin der 
      Gesellschaft ist. 
   b) Frau Frau Lelalertsuphakun Lee hält 
      sämtliche Geschäftsanteile an der Hi 
      Scene Industrial Limited, die 
      Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist. 
   c) Herr Lelalertsuphakun und Frau 
      Lelalertsuphakun Lee sind Geschwister. 
      Frau Shing Hei Lee ist Halbschwester von 
      Herr Lelalertsuphakun und von Frau 
      Lelalertsuphakun Lee. 
   d) Herr Herrmann ist Geschäftsführender 
      Direktor der ROY Asset Holding SE. 
 
   Es ist vorgesehen, Herrn Lelalertsuphakun zum 
   Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu wählen. 
 
   Am Ende dieser Einladung sind diesen Wahlvorschlägen 
   unter dem Abschnitt '_Informationen zu den Wahlen zum 
   Verwaltungsrat'_ Lebensläufe beigefügt, die über 
   relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der 
   Kandidaten Auskunft geben. Gemäß Empfehlung C.15 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex erfolgt die 
   Wahl der neuen Mitglieder des Verwaltungsrats als 
   Einzelwahl. 
 
   Herr Herrmann ist das Mitglied des Verwaltungsrats, 
   das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung 
   und Abschlussprüfung verfügt (§ 27 Abs. 1 Satz 4 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG) i. V. m. § 100 Abs. 5 
   AktG). 
6. *Beschlussfassung über die Änderung des § 14 Abs. 
   1 der Satzung der Gesellschaft* 
 
   Nach § 14 Abs. 1 der Satzung findet die 
   Hauptversammlung der Gesellschaft an deren 
   satzungsmäßigem Sitz in München oder in jeder 
   deutschen Gemeinde mit mehr als 250.000 Einwohnern 
   statt. Zur Erhöhung der Flexibilität der Gesellschaft 
   soll die Anzahl zulässiger Hauptversammlungsorte 
   erweitert werden. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt deshalb vor, § 14 Abs. 1 
   der Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
    '_Die Hauptversammlung der Gesellschaft 
    findet an deren Sitz, in einer Stadt mit 
    mehr als 10.000 Einwohnern in Bayern oder 
    Hessen, am Sitz einer Niederlassung oder 
    Tochtergesellschaft der Gesellschaft oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 13, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse 
    statt._' 
7. *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
   Aktienoptionsprogramms 2017 und des Bedingten Kapitals 
   2017, über die Schaffung eines Aktienoptionsprogramms 
   2020 und eines bedingten Kapitals zur Bedienung des 
   Aktienoptionsprogramms 2020 sowie über eine 
   entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 2. 
   Oktober 2017 unter Tagesordnungspunkt 9 ein 
   Aktienoptionsprogramm beschlossen, das den 
   Verwaltungsrat der Gesellschaft ermächtigt, bis zu 
   1.810.900 Bezugsrechte auf bis zu 1.810.900 auf den 
   Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft 
   auszugeben (das '*Aktienoptionsprogramm 2017*'). Zur 
   Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2017 wurde in § 
   6a der Satzung ein bedingtes Kapital geschaffen (das 
   '*Bedingte Kapital 2017*'). Das Bedingte Kapital 2017 
   beläuft sich auf EUR 1.810.900,00. Von der 
   Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten aus dem 
   Aktienoptionsprogramm 2017 wurde bis zum Zeitpunkt 
   dieser Hauptversammlung kein Gebrauch gemacht. Daher 
   ist beabsichtigt, die Ermächtigung aus dem 
   Aktienoptionsprogramm 2017 und das Bedingte Kapital 
   2017 in § 6a der Satzung aufzuheben. Des Weiteren ist 
   beabsichtigt, ein neues Aktienoptionsprogramm der 
   Gesellschaft und ein neues bedingtes Kapital zur 
   Bedienung dieses neuen Aktienoptionsprogramms zu 
   beschließen. Der Verwaltungsrat schlägt deshalb 
   vor zu beschließen: 
 
   a) *Aufhebung des Aktienoptionsprogramms 2017* 
 
      Die in der Hauptversammlung der Gesellschaft 
      vom 2. Oktober 2017 dem Verwaltungsrat unter 
      Tagesordnungspunkt 9 erteilte Ermächtigung, 
      bis zum 1. Oktober 2022 bis zu 1.810.900 
      Bezugsrechte auf bis zu 1.810.900 auf den 
      Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft 
      auszugeben (Aktienoptionsprogramm 2017), wird 
      aufgehoben. 
   b) *Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten 
      auf neue Aktien (Aktienoptionsprogramm 2020)* 
 
      Die Hauptversammlung ermächtigt die 
      Geschäftsführenden Direktoren, bis zum 5. 
      August 2025 bis zu 5.432.700 Bezugsrechte auf 
      bis zu 5.432.700 auf den Inhaber lautende 
      Stückaktien der Gesellschaft im anteiligen 
      Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 je 
      Aktie nach Maßgabe der folgenden 
      Bestimmungen auszugeben. Soweit 
      Geschäftsführende Direktoren betroffen sind, 
      wird der Verwaltungsrat der Gesellschaft 
      entsprechend allein ermächtigt. 
 
      (1) _Kreis der 
          Bezugsberechtigten/Aufteilung der 
          Bezugsrechte_ 
 
          Bezugsrechte dürfen ausschließlich 
          an Geschäftsführende Direktoren der 
          Gesellschaft, an Mitglieder der 
          Geschäftsführungen von mit der 
          Gesellschaft verbundener Unternehmen 
          und an Arbeitnehmer der Gesellschaft 
          und mit ihr verbundener Unternehmen 
          ausgegeben werden. Den genauen Kreis 
          der Berechtigten sowie den Umfang der 
          ihnen jeweils zu gewährenden 
          Bezugsrechte werden durch die 
          Geschäftsführenden Direktoren mit 
          Zustimmung des Verwaltungsrats 
          festgelegt. Soweit Geschäftsführende 
          Direktoren der Gesellschaft 
          Bezugsrechte erhalten sollen, obliegen 
          diese Festlegungen und die Ausgabe der 
          Bezugsrechte ausschließlich dem 
          Verwaltungsrat. Das Gesamtvolumen der 
          Bezugsrechte verteilt sich auf die 
          berechtigten Personengruppen wie folgt: 
 
          aa) Geschäftsführende Direktoren der 
              Gesellschaft erhalten höchstens 
              insgesamt bis zu 3.000.000 
              Bezugsrechte; 
          bb) Mitglieder von Geschäftsführungen 
              verbundener Unternehmen erhalten 
              höchstens insgesamt bis zu 
              1.000.000 Bezugsrechte und 
          cc) Arbeitnehmer der Gesellschaft und 
              mit ihr verbundener Unternehmen 
              erhalten höchstens insgesamt bis 
              zu 1.432.700 Bezugsrechte. 
 
          Die Berechtigten erhalten stets nur 
          Bezugsrechte als Angehöriger einer 
          Personengruppe; Doppelbezüge sind nicht 
          zulässig. Die Berechtigten müssen zum 
          Zeitpunkt der Gewährung der 
          Bezugsrechte in einem Anstellungs- oder 
          Dienstverhältnis zur Gesellschaft oder 
          zu einem mit ihr verbundenen 
          Unternehmen stehen. 
      (2) _Einräumung der Bezugsrechte 
          (Erwerbszeitraum), Ausgabetag und 
          Inhalt des Bezugsrechts_ 
 
          Die Einräumung der Bezugsrechte erfolgt 
          jeweils zum ersten Montag im September 
          des Jahres 2020 und am ersten Montag im 
          September der Jahre 2021, 2022, 2023 
          und 2024. Wird die unter 
          Tagesordnungspunkt 7 lit. c) zu 
          beschließende Satzungsänderung 
          nicht vor dem 7. September 2020 in das 
          Handelsregister eingetragen, erfolgt 
          die erstmalige Zuteilung zum ersten 
          Werktag des der Eintragung folgenden 
          Kalendermonats. 
 
          Jedes Bezugsrecht berechtigt zum Bezug 
          einer auf den Inhaber lautenden 
          Stückaktie der Gesellschaft zum 
          anteiligen Betrag am Grundkapital von 
          je EUR 1,00 je Aktie gegen Zahlung des 
          unter Absatz (3) bestimmten 
          Ausübungspreises und hat eine Laufzeit 
          von sieben Jahren. 
 
          Die Bezugsbedingungen können vorsehen, 
          dass die Gesellschaft den Berechtigten 
          zur Bedienung der Bezugsrechte 
          wahlweise statt neuer Aktien aus 
          bedingtem Kapital eigene Aktien 
          gewähren kann. Der Erwerb eigener 
          Aktien zur alternativen Erfüllung der 
          Bezugsrechte muss den gesetzlichen 
          Vorgaben entsprechen; eine Ermächtigung 
          zum Erwerb eigener Aktien ist durch 
          diesen Beschluss nicht erteilt. 
      (3) _Ausübungspreis (Ausgabebetrag) und 
          Erfolgsziel sowie weitere 
          Ausübungsbedingungen_ 
 
          Der Ausübungspreis (Ausgabebetrag) 
          eines Bezugsrechts beträgt EUR 1,00. § 
          9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt. 
 
          Voraussetzung für die Ausübung von 
          Bezugsrechten ist jeweils das Erreichen 
          des jährlichen Erfolgsziels innerhalb 
          der nach Absatz (4) bestimmten 
          vierjährigen Wartezeit. 
 
          Das Erfolgsziel bestimmt sich für die 
          Bezugsberechtigten jeweils wie folgt: 
 
          Das Erfolgsziel für die Ausübung von 
          Bezugsrechten ist jeweils erreicht, 
          wenn der Schlusskurs für die Aktie der 
          Gesellschaft im Xetra-Handel der 
          Frankfurter Wertpapierbörse (oder in 
          einem an die Stelle des Xetra-Systems 
          getretenen funktional vergleichbaren 
          Nachfolgesystems) in dem Zeitraum von 
          jeweils zwölf Monaten, der auf die 
          Gewährung der jeweiligen Bezugsrechte 
          folgt, an insgesamt 60 
          Börsenhandelstagen einen bestimmten 
          Betrag übersteigt, und zwar 
 
          - in dem Zeitraum vom 1. Dezember 
            2020 bis 30. November 2021 einen 
            Betrag von EUR 1,00; 
          - in dem Zeitraum vom 1. Dezember 
            2021 bis 30. November 2022 einen 
            Betrag von EUR 1,20; 
          - in dem Zeitraum vom 1. Dezember 
            2022 bis 30. November 2023 einen 
            Betrag von EUR 1,44; 
          - in dem Zeitraum vom 1. Dezember 
            2023 bis 30. November 2024 einen 
            Betrag von EUR 1,73; 
          - in dem Zeitraum vom 1. Dezember 
            2024 bis 30. November 2025 einen 
            Betrag von EUR 2,07; 
          - in dem Zeitraum vom 1. Dezember 
            2025 bis 30. November 2026 einen 
            Betrag von EUR 2,49; 
          - in dem Zeitraum vom 1. Dezember 
            2026 bis 30. November 2027 einen 
            Betrag von EUR 2,99; 
          - in dem Zeitraum vom 1. Dezember 
            2027 bis 30. November 2028 einen 
            Betrag von EUR 3,59; 
          - in dem Zeitraum vom 1. Dezember 
            2028 bis 30. November 2029 einen 
            Betrag von EUR 4,30; 
          - in dem Zeitraum vom 1. Dezember 
            2029 bis 30. November 2030 einen 
            Betrag von EUR 5,16. 
 
          Wird das Erfolgsziel in einem Jahr 
          nicht erreicht, kann dies in dem 
          darauffolgenden Jahr durch das 
          Erreichen des für diesen Zeitraum 
          geltenden Erfolgsziels kompensiert 
          werden. Bezugsrechte, für die das 
          Erfolgsziel nicht erreicht und dies 
          auch in dem darauffolgenden Jahr nicht 
          kompensiert worden ist, verfallen. 
 
          Für den Fall einer Zusammenlegung von 
          Aktien oder eines Aktiensplits sind die 
          Erfolgsziele entsprechend dem 
          Verhältnis der Zusammenlegung bzw. des 
          Aktiensplits anzupassen. 
      (4) _Wartezeit für die erstmalige Ausübung, 
          Ausübungszeiträume und 
          Ausübungssperrfristen_ 
 
          Die Wartezeit für die erstmalige 
          Ausübung beträgt vier Jahre ab dem 
          Zeitpunkt der Gewährung der 
          Bezugsrechte. 
 
          Nach Ablauf der Wartezeit können 
          sämtliche Bezugsrechte, für welche das 
          Erfolgsziel gemäß Absatz (3) 
          erreicht worden ist, innerhalb der 
          darauffolgenden drei Jahre, jeweils 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 13, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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