Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 10.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Innocan Pharma News: Unfassbare Studie - LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
641 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.08.2020 in Bad Neustadt a. d. Saale mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.08.2020 in Bad Neustadt a. d. Saale mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-13 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft Bad Neustadt 
a.d.Saale ISIN DE0007042301 
WKN 704230 Einladung zur (virtuellen) Ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu 
der am Mittwoch, 19. August 2020, 10:00 Uhr, 
stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der 
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft ein. 
 
Auf der Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- 
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 
('*COVMG*') wird die ordentliche Hauptversammlung 
gemäß Beschluss des Vorstandes vom 30. Juni 2020 
und mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 9. Juli 2020 
als 
 
Virtuelle Hauptversammlung 
 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten stattfinden. 
 
Die gesamte Versammlung wird für die ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.rhoen-klinikum-ag.com/hv 
 
im zugangsgeschützten InvestorPortal in Bild und Ton 
übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine 
Teilnahme an der Hauptversammlung i.S.v. § 118 Abs. 1 
Satz 2 AktG. 
 
Ort der Übertragung der ordentlichen 
Hauptversammlung und damit der Ort der Hauptversammlung 
im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der 
Hauptverwaltung der RHÖN-KLINIKUM 
Aktiengesellschaft am Schlossplatz 1, 97616 Bad 
Neustadt a. d. Saale. 
 
*Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit 
Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft 
sowie Organmitgliedern) besteht kein Recht und keine 
Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der 
Hauptversammlung.* 
 
I. *TAGESORDNUNG* 
1  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019 nebst den Lageberichten der 
   Gesellschaft und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2019 (jeweils einschließlich 
   der jeweiligen Erläuterungen zu den Angaben nach 
   §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB für das 
   Geschäftsjahr 2019) sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Die genannten Unterlagen sowie der 
   Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands werden 
   in der Hauptversammlung und vom Tage der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
 
   http://www.rhoen-klinikum-ag.com/hv 
 
   zugänglich sein. In der Hauptversammlung werden 
   die Unterlagen vom Vorstand und - soweit dies den 
   Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung 
   vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 19. März 2020 gebilligt. 
   Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. 
2  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der vom Vorstand aufgestellte, vom Aufsichtsrat 
   gebilligte und damit festgestellte 
   Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der 
   Gesellschaft weist einen Bilanzgewinn von 
   203.529.952,42 EUR  aus. 
 
   Seit Aufstellung des Jahresabschlusses der 
   Gesellschaft am 14. Februar 2020 haben sich die 
   Auswirkungen der COVID-19-Pandemie deutlich 
   verschärft. Aufgrund der fortdauernden 
   Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren 
   Auswirkungen der COVID-19- Pandemie auf die 
   Ertrags- und Liquiditätslage der Gesellschaft und 
   die zusätzlichen Belastungen durch das 
   öffentliche Übernahmeangebot schlagen 
   Vorstand und Aufsichtsrat in Abweichung zur 
   damals intendierten und im Anhang zum 
   Jahresabschluss dargelegten Ausschüttung einer 
   Dividende in Höhe von 0,25 EUR  je Aktie vor, 
 
   * den Bilanzgewinn in Höhe von 
     203.529.952,42 EUR  vollständig auf neue 
     Rechnung vorzutragen. 
 
   Dieser angepasste Gewinnverwendungsvorschlag 
   trägt maßgeblich zur Stärkung der Kapital- 
   und Liquiditätsbasis sowie zur Sicherstellung der 
   Investitionsfähigkeit der RHÖN-KLINIKUM 
   Aktiengesellschaft bei. 
3  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung 
   zu erteilen. 
4  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
   Entlastung zu erteilen. 
5  *Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach §§ 
   96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. mit §§ 1 Abs. 1, 
   7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 MitbestG 
   aus 16 Mitgliedern, von denen acht von der 
   Hauptversammlung und acht von den Arbeitnehmern 
   gewählt werden. Die letzte turnusmäßige 
   Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder der 
   Anteilseigner erfolgte auf der Ordentlichen 
   Hauptversammlung am 10. Juni 2015 für eine 
   Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2019 beschließt. Die Amtszeit sämtlicher 
   amtierender Aufsichtsratsmitglieder der 
   Anteilseigner (einschließlich der beiden von 
   der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. 
   Juni 2020 im Rahmen einer Ersatzwahl gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieder) endet mit Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 19. August 2020. 
 
   Folglich sind in der Hauptversammlung am 19. 
   August 2020 Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
   durchzuführen. Die Wahl der Arbeitnehmervertreter 
   wurde bereits eingeleitet und wird 
   voraussichtlich am 22. Juli 2020 abgeschlossen 
   sein. Von der Hauptversammlung am 19. August 2020 
   sind acht Aufsichtsratsmitglieder der 
   Anteilseigner zu wählen. 
 
   Bei der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat 
   gemäß § 96 Abs. 2 AktG zu mindestens 30 
   Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent 
   aus Männern zusammen zu setzen, was - bezogen auf 
   den Gesamtaufsichtsrat - jeweils mindestens fünf 
   Sitzen entspricht. Der Mindestanteil ist vom 
   Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Weder die 
   Seite der Anteilseigner noch die der 
   Arbeitnehmervertreter hat auf Grund eines mit 
   Mehrheit gefassten Beschlusses der 
   Gesamterfüllung gegenüber dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Die Wahl 
   der Arbeitnehmerseite ist zum Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung dieser Einberufung, wie erwähnt, 
   noch nicht abgeschlossen. Somit steht zwar noch 
   nicht fest, wie viele Frauen bzw. Männer auf 
   Anteilseignerseite erforderlich sind, um die 
   jeweilige Quote zu erfüllen. Der Aufsichtsrat 
   geht jedoch aufgrund der Erfahrungen in der 
   Vergangenheit, insbesondere bei der letzten 
   Aufsichtsratswahl, davon aus, dass die 
   Arbeitnehmerseite mindestens drei weibliche 
   Aufsichtsratsmitglieder wählen wird. Demnach 
   wären von Anteilseignerseite mindestens zwei 
   Frauen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu 
   wählen. Dem tragen die folgenden Wahlvorschläge 
   Rechnung. Vorsorglich, für den Fall, dass die 
   Arbeitnehmerseite weniger als drei Frauen zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats wählt, wird für 
   einen der im Folgenden genannten männlichen 
   Kandidaten eine weitere weibliche Kandidatin 
   vorgeschlagen. 
 
   Ausgehend hiervon schlägt der Aufsichtsrat vor, 
   die nachfolgend genannten Personen mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen: 
 
   5.1   Herr *Dr. Jan Liersch*, Düsseldorf, 
         Chief Executive Officer der Broermann 
         Holding GmbH, Königstein im Taunus 
         Es ist beabsichtigt, dass Herr Dr. 
         Liersch im Aufsichtsrat für die 
         Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden 
         kandidiert. 
   5.2   Frau *Dr. Julia Dannath-Schuh*, 
         Merchweiler, 
         Managing Partner Manres AG, 
         Zollikon/Schweiz 
   5.3   Herr *Prof. Dr. med. Gerhard 
         Ehninger*, Dresden, 
         Geschäftsführer Cellex Gesellschaft 
         für Zellgewinnung mbH, Dresden 
   5.4   Frau *Irmtraut Gürkan*, Alsbach, 
         ehem. kaufmännische Direktorin des 
         Universitätsklinikums Heidelberg 
   5.5   Herr *Jan Hacker*, Bayreuth, 
         Vorstandsvorsitzender der Oberender 
         AG, Bayreuth 
   5.6   Herr *Kai Hankeln*, Bad Bramstedt, 
         Chief Executive Officer (CEO) 
         Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, 
         Hamburg, und 
         Geschäftsführer der Asklepios Kliniken 
         Management GmbH, Hamburg 
   5.7   Herr *Hafid Rifi*, Friedberg, 
         Chief Financial Officer (CFO) 
         Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, 
         Hamburg, und 
         Geschäftsführer der Asklepios Kliniken 
         Management GmbH, Hamburg 
   5.8.1 Herr *Tino Fritz,* Offenburg, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 13, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Lithium vs. Palladium - Ist das die Chance des Jahrzehnts?
Sichern Sie sich den kostenlosen PDF-Report! So können Sie vom Boom der Rohstoffe profitieren.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.