DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.08.2020 in Bad Neustadt a. d. Saale mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-07-13 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft Bad Neustadt a.d.Saale ISIN DE0007042301 WKN 704230 Einladung zur (virtuellen) Ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 19. August 2020, 10:00 Uhr, stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft ein. Auf der Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 ('*COVMG*') wird die ordentliche Hauptversammlung gemäß Beschluss des Vorstandes vom 30. Juni 2020 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 9. Juli 2020 als Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden. Die gesamte Versammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.rhoen-klinikum-ag.com/hv im zugangsgeschützten InvestorPortal in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung i.S.v. § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Ort der Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung und damit der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Hauptverwaltung der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft am Schlossplatz 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale. *Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sowie Organmitgliedern) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.* I. *TAGESORDNUNG* 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 nebst den Lageberichten der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 (jeweils einschließlich der jeweiligen Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019) sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Die genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands werden in der Hauptversammlung und vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse http://www.rhoen-klinikum-ag.com/hv zugänglich sein. In der Hauptversammlung werden die Unterlagen vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 19. März 2020 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. 2 *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Der vom Vorstand aufgestellte, vom Aufsichtsrat gebilligte und damit festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Gesellschaft weist einen Bilanzgewinn von 203.529.952,42 EUR aus. Seit Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft am 14. Februar 2020 haben sich die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie deutlich verschärft. Aufgrund der fortdauernden Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Auswirkungen der COVID-19- Pandemie auf die Ertrags- und Liquiditätslage der Gesellschaft und die zusätzlichen Belastungen durch das öffentliche Übernahmeangebot schlagen Vorstand und Aufsichtsrat in Abweichung zur damals intendierten und im Anhang zum Jahresabschluss dargelegten Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,25 EUR je Aktie vor, * den Bilanzgewinn in Höhe von 203.529.952,42 EUR vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Dieser angepasste Gewinnverwendungsvorschlag trägt maßgeblich zur Stärkung der Kapital- und Liquiditätsbasis sowie zur Sicherstellung der Investitionsfähigkeit der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft bei. 3 *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 4 *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 5 *Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. mit §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 MitbestG aus 16 Mitgliedern, von denen acht von der Hauptversammlung und acht von den Arbeitnehmern gewählt werden. Die letzte turnusmäßige Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner erfolgte auf der Ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2015 für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Die Amtszeit sämtlicher amtierender Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner (einschließlich der beiden von der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020 im Rahmen einer Ersatzwahl gewählten Aufsichtsratsmitglieder) endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 19. August 2020. Folglich sind in der Hauptversammlung am 19. August 2020 Neuwahlen zum Aufsichtsrat durchzuführen. Die Wahl der Arbeitnehmervertreter wurde bereits eingeleitet und wird voraussichtlich am 22. Juli 2020 abgeschlossen sein. Von der Hauptversammlung am 19. August 2020 sind acht Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner zu wählen. Bei der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 AktG zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen zu setzen, was - bezogen auf den Gesamtaufsichtsrat - jeweils mindestens fünf Sitzen entspricht. Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Weder die Seite der Anteilseigner noch die der Arbeitnehmervertreter hat auf Grund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses der Gesamterfüllung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Die Wahl der Arbeitnehmerseite ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Einberufung, wie erwähnt, noch nicht abgeschlossen. Somit steht zwar noch nicht fest, wie viele Frauen bzw. Männer auf Anteilseignerseite erforderlich sind, um die jeweilige Quote zu erfüllen. Der Aufsichtsrat geht jedoch aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit, insbesondere bei der letzten Aufsichtsratswahl, davon aus, dass die Arbeitnehmerseite mindestens drei weibliche Aufsichtsratsmitglieder wählen wird. Demnach wären von Anteilseignerseite mindestens zwei Frauen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Dem tragen die folgenden Wahlvorschläge Rechnung. Vorsorglich, für den Fall, dass die Arbeitnehmerseite weniger als drei Frauen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats wählt, wird für einen der im Folgenden genannten männlichen Kandidaten eine weitere weibliche Kandidatin vorgeschlagen. Ausgehend hiervon schlägt der Aufsichtsrat vor, die nachfolgend genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen: 5.1 Herr *Dr. Jan Liersch*, Düsseldorf, Chief Executive Officer der Broermann Holding GmbH, Königstein im Taunus Es ist beabsichtigt, dass Herr Dr. Liersch im Aufsichtsrat für die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden kandidiert. 5.2 Frau *Dr. Julia Dannath-Schuh*, Merchweiler, Managing Partner Manres AG, Zollikon/Schweiz 5.3 Herr *Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger*, Dresden, Geschäftsführer Cellex Gesellschaft für Zellgewinnung mbH, Dresden 5.4 Frau *Irmtraut Gürkan*, Alsbach, ehem. kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums Heidelberg 5.5 Herr *Jan Hacker*, Bayreuth, Vorstandsvorsitzender der Oberender AG, Bayreuth 5.6 Herr *Kai Hankeln*, Bad Bramstedt, Chief Executive Officer (CEO) Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, und Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Management GmbH, Hamburg 5.7 Herr *Hafid Rifi*, Friedberg, Chief Financial Officer (CFO) Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, und Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Management GmbH, Hamburg 5.8.1 Herr *Tino Fritz,* Offenburg,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 13, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)