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(2)

DGAP-HV: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.08.2020 in Bad Neustadt a. d. Saale mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.08.2020 in Bad Neustadt a. d. Saale mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-13 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft Bad Neustadt 
a.d.Saale ISIN DE0007042301 
WKN 704230 Einladung zur (virtuellen) Ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu 
der am Mittwoch, 19. August 2020, 10:00 Uhr, 
stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der 
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft ein. 
 
Auf der Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- 
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 
('*COVMG*') wird die ordentliche Hauptversammlung 
gemäß Beschluss des Vorstandes vom 30. Juni 2020 
und mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 9. Juli 2020 
als 
 
Virtuelle Hauptversammlung 
 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten stattfinden. 
 
Die gesamte Versammlung wird für die ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.rhoen-klinikum-ag.com/hv 
 
im zugangsgeschützten InvestorPortal in Bild und Ton 
übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine 
Teilnahme an der Hauptversammlung i.S.v. § 118 Abs. 1 
Satz 2 AktG. 
 
Ort der Übertragung der ordentlichen 
Hauptversammlung und damit der Ort der Hauptversammlung 
im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der 
Hauptverwaltung der RHÖN-KLINIKUM 
Aktiengesellschaft am Schlossplatz 1, 97616 Bad 
Neustadt a. d. Saale. 
 
*Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit 
Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft 
sowie Organmitgliedern) besteht kein Recht und keine 
Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der 
Hauptversammlung.* 
 
I. *TAGESORDNUNG* 
1  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019 nebst den Lageberichten der 
   Gesellschaft und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2019 (jeweils einschließlich 
   der jeweiligen Erläuterungen zu den Angaben nach 
   §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB für das 
   Geschäftsjahr 2019) sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Die genannten Unterlagen sowie der 
   Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands werden 
   in der Hauptversammlung und vom Tage der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
 
   http://www.rhoen-klinikum-ag.com/hv 
 
   zugänglich sein. In der Hauptversammlung werden 
   die Unterlagen vom Vorstand und - soweit dies den 
   Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung 
   vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 19. März 2020 gebilligt. 
   Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. 
2  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der vom Vorstand aufgestellte, vom Aufsichtsrat 
   gebilligte und damit festgestellte 
   Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der 
   Gesellschaft weist einen Bilanzgewinn von 
   203.529.952,42 EUR  aus. 
 
   Seit Aufstellung des Jahresabschlusses der 
   Gesellschaft am 14. Februar 2020 haben sich die 
   Auswirkungen der COVID-19-Pandemie deutlich 
   verschärft. Aufgrund der fortdauernden 
   Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren 
   Auswirkungen der COVID-19- Pandemie auf die 
   Ertrags- und Liquiditätslage der Gesellschaft und 
   die zusätzlichen Belastungen durch das 
   öffentliche Übernahmeangebot schlagen 
   Vorstand und Aufsichtsrat in Abweichung zur 
   damals intendierten und im Anhang zum 
   Jahresabschluss dargelegten Ausschüttung einer 
   Dividende in Höhe von 0,25 EUR  je Aktie vor, 
 
   * den Bilanzgewinn in Höhe von 
     203.529.952,42 EUR  vollständig auf neue 
     Rechnung vorzutragen. 
 
   Dieser angepasste Gewinnverwendungsvorschlag 
   trägt maßgeblich zur Stärkung der Kapital- 
   und Liquiditätsbasis sowie zur Sicherstellung der 
   Investitionsfähigkeit der RHÖN-KLINIKUM 
   Aktiengesellschaft bei. 
3  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung 
   zu erteilen. 
4  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
   Entlastung zu erteilen. 
5  *Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach §§ 
   96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. mit §§ 1 Abs. 1, 
   7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 MitbestG 
   aus 16 Mitgliedern, von denen acht von der 
   Hauptversammlung und acht von den Arbeitnehmern 
   gewählt werden. Die letzte turnusmäßige 
   Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder der 
   Anteilseigner erfolgte auf der Ordentlichen 
   Hauptversammlung am 10. Juni 2015 für eine 
   Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2019 beschließt. Die Amtszeit sämtlicher 
   amtierender Aufsichtsratsmitglieder der 
   Anteilseigner (einschließlich der beiden von 
   der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. 
   Juni 2020 im Rahmen einer Ersatzwahl gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieder) endet mit Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 19. August 2020. 
 
   Folglich sind in der Hauptversammlung am 19. 
   August 2020 Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
   durchzuführen. Die Wahl der Arbeitnehmervertreter 
   wurde bereits eingeleitet und wird 
   voraussichtlich am 22. Juli 2020 abgeschlossen 
   sein. Von der Hauptversammlung am 19. August 2020 
   sind acht Aufsichtsratsmitglieder der 
   Anteilseigner zu wählen. 
 
   Bei der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat 
   gemäß § 96 Abs. 2 AktG zu mindestens 30 
   Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent 
   aus Männern zusammen zu setzen, was - bezogen auf 
   den Gesamtaufsichtsrat - jeweils mindestens fünf 
   Sitzen entspricht. Der Mindestanteil ist vom 
   Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Weder die 
   Seite der Anteilseigner noch die der 
   Arbeitnehmervertreter hat auf Grund eines mit 
   Mehrheit gefassten Beschlusses der 
   Gesamterfüllung gegenüber dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Die Wahl 
   der Arbeitnehmerseite ist zum Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung dieser Einberufung, wie erwähnt, 
   noch nicht abgeschlossen. Somit steht zwar noch 
   nicht fest, wie viele Frauen bzw. Männer auf 
   Anteilseignerseite erforderlich sind, um die 
   jeweilige Quote zu erfüllen. Der Aufsichtsrat 
   geht jedoch aufgrund der Erfahrungen in der 
   Vergangenheit, insbesondere bei der letzten 
   Aufsichtsratswahl, davon aus, dass die 
   Arbeitnehmerseite mindestens drei weibliche 
   Aufsichtsratsmitglieder wählen wird. Demnach 
   wären von Anteilseignerseite mindestens zwei 
   Frauen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu 
   wählen. Dem tragen die folgenden Wahlvorschläge 
   Rechnung. Vorsorglich, für den Fall, dass die 
   Arbeitnehmerseite weniger als drei Frauen zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats wählt, wird für 
   einen der im Folgenden genannten männlichen 
   Kandidaten eine weitere weibliche Kandidatin 
   vorgeschlagen. 
 
   Ausgehend hiervon schlägt der Aufsichtsrat vor, 
   die nachfolgend genannten Personen mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen: 
 
   5.1   Herr *Dr. Jan Liersch*, Düsseldorf, 
         Chief Executive Officer der Broermann 
         Holding GmbH, Königstein im Taunus 
         Es ist beabsichtigt, dass Herr Dr. 
         Liersch im Aufsichtsrat für die 
         Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden 
         kandidiert. 
   5.2   Frau *Dr. Julia Dannath-Schuh*, 
         Merchweiler, 
         Managing Partner Manres AG, 
         Zollikon/Schweiz 
   5.3   Herr *Prof. Dr. med. Gerhard 
         Ehninger*, Dresden, 
         Geschäftsführer Cellex Gesellschaft 
         für Zellgewinnung mbH, Dresden 
   5.4   Frau *Irmtraut Gürkan*, Alsbach, 
         ehem. kaufmännische Direktorin des 
         Universitätsklinikums Heidelberg 
   5.5   Herr *Jan Hacker*, Bayreuth, 
         Vorstandsvorsitzender der Oberender 
         AG, Bayreuth 
   5.6   Herr *Kai Hankeln*, Bad Bramstedt, 
         Chief Executive Officer (CEO) 
         Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, 
         Hamburg, und 
         Geschäftsführer der Asklepios Kliniken 
         Management GmbH, Hamburg 
   5.7   Herr *Hafid Rifi*, Friedberg, 
         Chief Financial Officer (CFO) 
         Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, 
         Hamburg, und 
         Geschäftsführer der Asklepios Kliniken 
         Management GmbH, Hamburg 
   5.8.1 Herr *Tino Fritz,* Offenburg, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 13, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: -2-

Chief Financial Officer MEDICLIN 
         Aktiengesellschaft, Offenburg 
   5.8.2 nur für den Fall, dass bei der Wahl 
         der Arbeitnehmerseite keine, eine oder 
         nur zwei Frauen zum Mitglied des 
         Aufsichtsrats gewählt werden, anstelle 
         von Herrn *Tino Fritz*: 
         Frau *Christine Reißner*, 
         Sülzfeld, 
         ehem. Geschäftsführerin HELIOS 
         Klinikum Meiningen GmbH 
 
   Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
   Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
   mitgerechnet wird. Die Amtszeit des einzelnen 
   Aufsichtsratsmitglieds endet ferner - 
   vorbehaltlich der nachfolgend unter 
   Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen 
   Satzungsänderung - jedenfalls mit Beendigung 
   derjenigen Hauptversammlung, vor deren Beginn das 
   Aufsichtsratsmitglied das 75. Lebensjahr 
   vollendet hat. 
 
   Die vorstehenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats 
   zu Ziffer 5.1 bis 5.8.2 beruhen auf einer 
   Empfehlung des Nominierungsausschusses des 
   Aufsichtsrats. 
 
   Folgt die Hauptversammlung diesen 
   Wahlvorschlägen, verfügt der Aufsichtsrat 
   gemäß § 100 Abs. 5 AktG weiterhin über 
   mindestens ein Mitglied mit Sachverstand auf den 
   Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung 
   und die Mitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit 
   dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, 
   vertraut. 
 
   Auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.rhoen-klinikum-ag.com/hv 
 
   ist jeweils ein Lebenslauf der nominierten 
   Kandidaten abrufbar, der über relevante 
   Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft 
   gibt. 
 
   Weitere Angaben zu den nominierten Kandidaten: 
 
   *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* 
 
   Die nominierten Kandidaten sind Mitglied in den 
   wie folgt aufgelisteten anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Herr *Dr. Jan Liersch*, 
 
     Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsräten: 
 
     - MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg 
       (Vorsitz) 
 
     Mitgliedschaft in möglicherweise 
     vergleichbaren in- und ausländischen 
     Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen: 
 
     - Hotel Montreux Palace S.A., Montreux, 
       Schweiz 
       (Vorsitzender des Verwaltungsrats) 
     - Hôtel Suisse Majestic S.A., Montreux, 
       Schweiz 
       (Vorsitzender des Verwaltungsrats) 
 
     Herr Dr. Liersch ist darüber hinaus bei 
     keiner anderen Gesellschaft Mitglied in 
     gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
     oder vergleichbaren in- und ausländischen 
     Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen. 
 
     Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehört 
     Herr Dr. Liersch seit dem 3. Juni 2020 an. 
   * Frau *Dr. Julia Dannath-Schuh*, 
 
     Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsräten: 
 
     - Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, 
       Hamburg 
     - MEDICLIN Aktiengesellschaft, 
       Offenburg 
 
     Frau Dannath-Schuh ist darüber hinaus bei 
     keiner anderen Gesellschaft Mitglied in 
     gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
     oder vergleichbaren in- und ausländischen 
     Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen. 
 
     Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehört 
     Frau Dannath-Schuh seit dem 3. Juni 2020 
     an. 
   * Herr *Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger*, 
 
     Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsräten: 
 
     - Universitätsklinikum Gießen und 
       Marburg GmbH, Gießen 
 
     Herr Prof. Dr. Ehninger ist darüber hinaus 
     bei keiner anderen Gesellschaft Mitglied 
     in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
     oder vergleichbaren in- und ausländischen 
     Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen. 
 
     Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehört 
     Herr Prof. Dr. Ehninger seit 2001 an. 
   * Frau *Irmtraut Gürkan*, 
 
     Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsräten: 
 
     - Charité - Universitätsmedizin Berlin, 
       Körperschaft des Öffentlichen 
       Rechts 
 
     Mitgliedschaft in möglicherweise 
     vergleichbaren in- und ausländischen 
     Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen: 
 
     - Eurotransplant International 
       Foundation, Leiden, Niederlande 
       (Mitglied des Supervisory Boards) 
     - Stiftung Alice-Hospital vom Roten 
       Kreuz zu Darmstadt 
       (Mitglied des Kuratoriums) 
     - Universitätsspital Basel, Schweiz 
       (Mitglied des Verwaltungsrats) 
 
     Frau Gürkan ist darüber hinaus bei keiner 
     anderen Gesellschaft Mitglied in 
     gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
     oder vergleichbaren in- und ausländischen 
     Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen. 
 
     Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehört 
     Frau Gürkan bisher nicht an. 
   * Herr *Jan Hacker*, 
 
     Herr Hacker ist bei keiner anderen 
     Gesellschaft Mitglied in gesetzlich zu 
     bildenden Aufsichtsräten oder 
     vergleichbaren in- und ausländischen 
     Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen. 
 
     Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehört 
     Herr Hacker seit dem 5. Juni 2019 an. 
   * Herr *Kai Hankeln*, 
 
     Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsräten: 
 
     - Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, 
       Hamburg (bis April 2020) 
     - Asklepios Fachklinikum Stadtroda GmbH, 
       Stadtroda 
       (zugleich Vorsitzender des 
       Aufsichtsrats) 
     - MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg 
 
     Herr Hankeln ist bei keiner anderen 
     Gesellschaft Mitglied in gesetzlich zu 
     bildenden Aufsichtsräten oder 
     vergleichbaren in- und ausländischen 
     Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen. 
 
     Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehört 
     Herr Hankeln bisher nicht an. 
   * Herr *Hafid Rifi*, 
 
     Herr Rifi ist bei keiner anderen 
     Gesellschaft Mitglied in gesetzlich zu 
     bildenden Aufsichtsräten oder 
     vergleichbaren in- und ausländischen 
     Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen. 
 
     Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehört 
     Herr Rifi bisher nicht an. 
   * Herr *Tino Fritz*, 
 
     Herr Fritz ist bei keiner anderen 
     Gesellschaft Mitglied in gesetzlich zu 
     bildenden Aufsichtsräten oder 
     vergleichbaren in- und ausländischen 
     Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen. 
 
     Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehört 
     Herr Fritz bisher nicht an. 
   * Frau *Christine Reißner*, 
 
     Frau Reißner ist bei keiner anderen 
     Gesellschaft Mitglied in gesetzlich zu 
     bildenden Aufsichtsräten oder 
     vergleichbaren in- und ausländischen 
     Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen. 
 
     Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehört 
     Frau Reißner seit dem 10. Juni 2015 
     an. 
 
   *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 
   DCGK 2017 ('DCGK 2017' bezeichnet den Deutschen 
   Corporate Governance Kodex i.d.F. vom 7. Februar 
   2017):* 
 
   * Herr *Dr. Jan Liersch* 
 
     Es liegen keine persönlichen oder 
     geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen 
     oder Organen der RHÖN-KLINIKUM AG 
     vor. 
 
     Es liegen folgende Beziehungen zu einem 
     wesentlich beteiligten Aktionär der 
     RHÖN-KLINIKUM AG vor: Herr Dr. 
     Liersch ist Chief Executive Officer der 
     Broermann Holding GmbH. Die Broermann 
     Holding GmbH ist alleiniger 
     Kommanditaktionär der Asklepios Kliniken 
     GmbH & Co. KGaA, einem Wettbewerber der 
     RHÖN-KLINIKUM AG. Die Asklepios 
     Kliniken GmbH & Co. KGaA wiederum hält 
     eine wesentliche Beteiligung an der 
     RHÖN-KLINIKUM AG im Sinne von Ziffer 
     5.4.1 Abs. 8 DCGK 2017. Des Weiteren ist 
     Herr Dr. Liersch Vorsitzender des 
     Aufsichtsrats der MEDICLIN 
     Aktiengesellschaft, ebenfalls ein 
     Wettbewerber der RHÖN-KLINIKUM AG, an 
     der die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA 
     52,73 % der stimmberechtigen Aktien hält. 
   * Frau *Dr. Julia Dannath-Schuh* 
 
     Es liegen keine persönlichen oder 
     geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen 
     oder Organen der RHÖN-KLINIKUM AG 
     vor. 
 
     Es liegen folgende Beziehungen zu einem 
     wesentlich beteiligten Aktionär der 
     RHÖN-KLINIKUM AG vor: Frau 
     Dannath-Schuh ist Mitglied des 
     Aufsichtsrats der Asklepios Kliniken GmbH 
     & Co. KGaA, einem Wettbewerber der 
     RHÖN-KLINIKUM AG. Die Asklepios 
     Kliniken GmbH & Co. KGaA hält eine 
     wesentliche Beteiligung an der 
     RHÖN-KLINIKUM AG im Sinne von Ziffer 
     5.4.1 Abs. 8 DCGK 2017. Des Weiteren ist 
     Frau Dr. Dannath-Schuh Mitglied des 
     Aufsichtsrats der MEDICLIN 
     Aktiengesellschaft, ebenfalls ein 
     Wettbewerber der RHÖN-KLINIKUM AG, an 
     der die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA 
     52,73 % der stimmberechtigen Aktien hält. 
   * Herr *Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger* 
 
     Es liegen keine persönlichen oder 
     geschäftlichen Beziehungen zu den Organen 
     der RHÖN-KLINIKUM AG oder einem 
     wesentlich beteiligten Aktionär der 
     RHÖN-KLINIKUM AG vor. 
 
     Es liegen folgende Beziehungen zum 
     Unternehmen vor: Herr Prof. Ehninger hält 
     50 % der Geschäftsanteile an der AgenDix - 
     Applied Genetic Diagnostics - Gesellschaft 
     für angewandte molekulare Diagnostik mbH, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 13, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

die Laborleistungen für die Klinikum 
     Frankfurt (Oder) GmbH sowie die 
     Universitätsklinikum Gießen und 
     Marburg GmbH erbringt. Beide vorgenannten 
     Gesellschaften sind Tochtergesellschaften 
     der RHÖN-KLINIKUM AG. Die 
     Universitätsklinikum Gießen und 
     Marburg GmbH nimmt ferner an klinischen 
     Studien der GEMoaB Monoclonals GmbH teil, 
     deren Geschäftsführer und Gesellschafter 
     Herr Prof. Ehninger ist. 
   * Frau *Irmtraut Gürkan* 
 
     Es liegen keine persönlichen oder 
     geschäftlichen Beziehungen zum 
     Unternehmen, den Organen der 
     RHÖN-KLINIKUM AG oder einem 
     wesentlich beteiligten Aktionär der 
     RHÖN-KLINIKUM AG vor. 
   * Herr *Jan Hacker* 
 
     Es liegen keine persönlichen oder 
     geschäftlichen Beziehungen zum 
     Unternehmen, den Organen der 
     RHÖN-KLINIKUM AG oder einem 
     wesentlich beteiligten Aktionär der 
     RHÖN-KLINIKUM AG vor. 
   * Herr *Kai Hankeln* 
 
     Es liegen keine persönlichen und 
     geschäftlichen Beziehungen von Herrn 
     Hankeln zum Unternehmen oder Organen der 
     RHÖN-KLINIKUM AG vor. 
 
     Es liegen folgende Beziehungen von Herrn 
     Hankeln zu einem wesentlich an der 
     RHÖN-KLINIKUM AG beteiligten Aktionär 
     vor: Herr Hankeln ist Vorsitzender der 
     Geschäftsführung (Chief Executive Officer 
     - CEO) der Asklepios Kliniken Management 
     GmbH, der persönlich haftenden 
     Gesellschafterin der Asklepios Kliniken 
     GmbH & Co. KGaA, einem Wettbewerber der 
     RHÖN-KLINIKUM AG. Die Asklepios 
     Kliniken GmbH & Co. KGaA hält eine 
     wesentliche Beteiligung an der 
     RHÖN-KLINIKUM AG im Sinne von Ziffer 
     5.4.1 Abs. 8 DCGK 2017. Des Weiteren ist 
     Herr Hankeln Mitglied des Aufsichtsrats 
     der MEDICLIN Aktiengesellschaft, ebenfalls 
     ein Wettbewerber der RHÖN-KLINIKUM 
     AG, an der die Asklepios Kliniken GmbH & 
     Co. KGaA 52,73 % der stimmberechtigen 
     Aktien hält. 
   * Herr *Hafid Rifi* 
 
     Es liegen keine persönlichen und 
     geschäftlichen Beziehungen von Herrn Rifi 
     zum Unternehmen oder Organen der 
     RHÖN-KLINIKUM AG vor. 
 
     Es liegen folgende Beziehungen von Herrn 
     Rifi zu einem wesentlich an der 
     RHÖN-KLINIKUM AG beteiligten Aktionär 
     vor: Herr Rifi ist stellvertretender 
     Vorsitzender der Geschäftsführung sowie 
     Chief Financial Officer (CFO) der 
     Asklepios Kliniken Management GmbH, der 
     persönlich haftenden Gesellschafterin der 
     Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, einem 
     Wettbewerber der RHÖN-KLINIKUM AG. 
     Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA 
     hält eine wesentliche Beteiligung an der 
     RHÖN-KLINIKUM AG im Sinne von Ziffer 
     5.4.1 Abs. 8 DCGK 2017. 
   * Herr *Tino Fritz* 
 
     Es liegen keine persönlichen und 
     geschäftlichen Beziehungen von Herrn Fritz 
     zum Unternehmen oder Organen der 
     RHÖN-KLINIKUM AG vor. 
 
     Es liegen folgende Beziehungen von Herrn 
     Fritz zu einem wesentlich an der 
     RHÖN-KLINIKUM AG beteiligten Aktionär 
     vor: Herr Fritz ist Chief Financial 
     Officer (CFO) der MEDICLIN 
     Aktiengesellschaft, einem Wettbewerber der 
     RHÖN-KLINIKUM AG. Die Asklepios 
     Kliniken GmbH & Co. KGaA, die eine 
     wesentliche Beteiligung an der 
     RHÖN-KLINIKUM AG im Sinne von Ziffer 
     5.4.1 Abs. 8 DCGK 2017 hält, hält 52,73 % 
     der stimmberechtigen Aktien an der 
     MEDICLIN Aktiengesellschaft. 
   * Frau *Christine Reißner* 
 
     Es liegen keine persönlichen und 
     geschäftlichen Beziehungen zum 
     Unternehmen, den Organen der 
     RHÖN-KLINIKUM AG oder einem 
     wesentlich beteiligten Aktionär der 
     RHÖN-KLINIKUM AG vor. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen i.S.v. Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 DCGK 
   2017 zwischen nominierten Kandidaten einerseits 
   und der RHÖN-KLINIKUM AG, den Organen der 
   RHÖN-KLINIKUM AG oder einem direkt oder 
   indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten 
   Aktien an der RHÖN-KLINIKUM AG beteiligten 
   Aktionär andererseits, die ein objektiv 
   urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung 
   als maßgebend ansehen würde. 
 
   Gemäß der Entsprechenserklärung der 
   Gesellschaft vom 6. November 2019 hat der 
   Aufsichtsrat von der Benennung konkreter Ziele 
   für seine Zusammensetzung und von einem 
   abstrakten Kompetenzprofil für das Gesamtgremium 
   i.S.v. Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 DCGK 2017 sowie 
   der Festlegung einer Alters- und 
   Regelzugehörigkeitsdauergrenze i.S.v. Ziff. 5.4.1 
   Abs. 2 Satz 2 DCGK 2017 abgesehen. Folglich 
   konnte auch die Empfehlungen gemäß Ziff. 
   5.4.1 Abs. 4 DCGK, die an den Empfehlungen 
   gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 und 2 DCGK 
   2017 anknüpfen, nicht gefolgt werden. Der 
   Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen 
   für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich 
   von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten 
   sowie dem Gesetz leiten lassen. Dabei orientiert 
   sich der Aufsichtsrat seit Langem an einem 
   grundlegenden Anforderungsprofil, welches bei 
   jeweiligem Bedarf ad-hoc adaptiert und 
   konkretisiert wird. Dies hat sich nach 
   Überzeugung der Anteilseignervertreter im 
   Aufsichtsrat bewährt und bedarf nach seinem 
   Dafürhalten keiner weiteren bürokratisierenden 
   Selbstregulierung. 
6  *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Abschluss von Gewinnabführungsverträgen mit der 
   RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt GmbH, der MVZ 
   Bad Neustadt/Saale GmbH, der 
   RHÖN-Cateringgesellschaft mbH und der 
   RHÖN-KLINIKUM Energie für Gesundheit GmbH* 
 
   Zur Schaffung klarer Strukturen innerhalb des 
   RHÖN-KLINIKUM-Konzerns sowie zur Nutzung 
   aller steuerlichen Potentiale beabsichtigt die 
   RHÖN-KLINIKUM AG auch mit ihren 
   Tochtergesellschaften 
 
   * RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt GmbH, 
     Bad Neustadt a.d. Saale, 
   * MVZ Bad Neustadt/Saale GmbH, Bad Neustadt 
     a.d. Saale, 
   * RHÖN-Cateringgesellschaft mbH, Bad 
     Neustadt a.d. Saale, und 
   * RHÖN-KLINIKUM Energie für Gesundheit 
     GmbH, Bad Neustadt a.d. Saale, 
 
   (nachfolgend jeweils auch: 
   _'Tochtergesellschaft'_ bzw. zusammen auch: 
   _'Tochtergesellschaften'_) jeweils einen 
   Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Die 
   Gewinnabführungsverträge bedürfen zu ihrer 
   Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung 
   der RHÖN-KLINIKUM AG und der 
   Gesellschafterversammlung der jeweiligen 
   Tochtergesellschaft in notariell beurkundeter 
   Form. Wenn die Hauptversammlung zugestimmt hat, 
   ist vorgesehen, dass die 
   Gesellschafterversammlung der jeweiligen 
   Tochtergesellschaft dem Vertrag in notarieller 
   Form zustimmt und der Vertrag zwischen der 
   RHÖN-KLINIKUM AG und der jeweiligen 
   Tochtergesellschaft abgeschlossen wird. 
 
   Der Wortlaut der geplanten 
   Gewinnabführungsverträge ist mit Ausnahme der 
   Bezeichnung der Parteien und Angaben in den 
   Präambeln zum Tätigkeitsgegenstand weitgehend 
   identisch. Die Gewinnabführungsverträge 
   (nachfolgend einzeln: _'Vertrag'_) haben jeweils 
   folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
   * Bezüglich der Gewinnabführung gelten die 
     Bestimmungen des § 301 AktG in seiner 
     jeweils gültigen Fassung entsprechend. 
   * Die Tochtergesellschaft verpflichtet sich, 
     ihren ganzen nach Maßgabe der 
     handelsrechtlichen Vorschriften 
     ermittelten Gewinn an die 
     RHÖN-KLINIKUM AG abzuführen. 
     Abzuführen ist, vorbehaltlich einer 
     Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach 
     den im Folgenden dargestellten Regelungen, 
     der gesamte nach Maßgabe der 
     handelsrechtlichen Vorschriften zu 
     ermittelnde Jahresüberschuss, der sich 
     ohne Gewinnabführung ergeben würde, 
     vermindert 
 
     - um einen etwaigen Verlustvortrag aus 
       dem Vorjahr, 
     - um den Betrag, der ggf. in eine 
       gesetzliche Rücklage einzustellen ist, 
       und 
     - um den nach § 268 Abs. 8 HGB ggf. 
       ausschüttungsgesperrten Betrag. 
 
     Die Gewinnabführung darf den in § 301 AktG 
     in seiner jeweils geltenden Fassung 
     genannten Betrag nicht überschreiten. 
   * Die Tochtergesellschaft kann mit 
     Zustimmung der RHÖN-KLINIKUM AG 
     Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit 
     in andere Gewinnrücklagen gemäß § 272 
     Abs. 3 Satz 2 HGB einstellen, als dies 
     handelsrechtlich und steuerrechtlich 
     zulässig und bei vernünftiger 
     kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich 
     begründet ist. 
   * Soweit jeweils gesetzlich zulässig, sind 
     während der Dauer des Vertrages gebildete 
     andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 
     Satz 2 HGB auf Verlangen der 
     RHÖN-KLINIKUM AG aufzulösen und zum 
     Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu 
     verwenden oder als Gewinn abzuführen. 
     Entsprechendes gilt für einen 
     vorgetragenen Gewinn. 
   * Die Abführung von Beträgen aus der 
     Auflösung von anderen Gewinnrücklagen und 
     Gewinnvorträgen, die vor Inkrafttreten des 
     Vertrages gebildet wurden bzw. entstanden 
     sind, sowie von Kapitalrücklagen nach § 
     272 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 HGB (gleichgültig, 
     ob deren Bildung vor oder während der 
     Laufzeit des Vertrages erfolgte) ist 

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July 13, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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