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DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.08.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-13 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft Hamburg Wertpapier-Kennnummer (WKN): 604 
270 
International Securities Identification Number (ISIN): DE0006042708 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(_C19-AuswBekG_) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des 
Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen 
abzuhalten (_virtuelle Hauptversammlung_). Angesichts der auf unabsehbare Zeit 
andauernden COVID-19-Pandemie, der von der Freien und Hansestadt Hamburg 
insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von 
Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter 
sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der HAWESKO 
Holding Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von 
der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. 
 
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2020 
(VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG) 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen 
Hauptversammlung der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft ein, die am 
Donnerstag, den 20. August 2020, um 14:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Notare 
am Ballindamm, Ballindamm 40, 20095 Hamburg, ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten stattfindet. 
 
Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C19-AuswBekG über 
das unter der Internetadresse 
 
www.hawesko-holding.com 
 
in der Rubrik »Investoren« und dort unter »Hauptversammlung« erreichbare 
Aktionärsportal für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre in Bild und Ton 
übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit 
den Beschlussvorschlägen). 
 
TAGESORDNUNG 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft und des 
   gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2019, des für die HAWESKO Holding 
   Aktiengesellschaft und den Konzern 
   zusammengefassten Lageberichts 
   (einschließlich der erläuternden Berichte 
   zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 
 
   Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten 
   Unterlagen sind von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« zugänglich. Der Aufsichtsrat 
   hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 3. 
   April 2020 gebilligt; der Jahresabschluss ist 
   damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
   festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist 
   entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   daher nicht vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe 
   von Euro 20.869.677,82 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 
   insgesamt Euro 11.678.423,90. Bei einer 
   Gesamtzahl von 8.983.403 dividendenberechtigten 
   Aktien entspricht dies einer Dividende von Euro 
   1,30 je dividendenberechtigter Stückaktie. 
 
   b) Ausschüttung einer Sonderdividende in Höhe 
   von insgesamt Euro 4.042.531,35. Bei einer 
   Gesamtzahl von 8.983.403 dividendenberechtigten 
   Aktien entspricht dies einer Dividende von Euro 
   0,45 je dividendenberechtigter Stückaktie. 
 
   c) Der verbleibende Betrag von Euro 
   5.148.722,57 wird in die anderen 
   Gewinnrücklagen eingestellt. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
   eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b 
   AktG nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall 
   wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung der regulären Dividende von Euro 
   1,30 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie 
   der Sonderdividende von Euro 0,45 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
 
   Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch 
   auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der 
   Dividende ist somit für den 25. August 2020 
   vorgesehen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im 
   Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu 
   lassen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungs- und 
   Investitionsausschusses - vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 
   sowie - sofern dies durchgeführt wird - zum 
   Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht 
   des verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts für den Konzern für das 
   erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 zu 
   wählen. 
 
   Der Prüfungs- und Investitionsausschuss des 
   Aufsichtsrats hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 
   Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) 
   erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder 
   einer bestimmten Prüfgesellschaft (Artikel 16 
   Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) 
   auferlegt wurde. 
 
   Der Prüfungs- und Investitionsausschuss hat vor 
   Abgabe seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat 
   die Erklärung der PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu 
   deren Unabhängigkeit sowie darüber, in welchem 
   Umfang im Geschäftsjahr 2019 andere Leistungen 
   für die Gesellschaft erbracht wurden, bzw. für 
   das Geschäftsjahr 2020 vertraglich vereinbart 
   sind, eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über Neuwahlen zweier 
   Aufsichtsratsmitglieder* 
 
   Mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen 
   Hauptversammlung am 20. August 2020 enden die 
   Aufsichtsratsmandate von Herrn Prof. Dr. iur. 
   Dr. rer. pol. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker 
   sowie von Herrn Thomas R. Fischer. 
 
   Der Aufsichtsrat der HAWESKO Holding 
   Aktiengesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1, 
   § 101 Abs. 1 AktG nur aus 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen 
   und besteht nach § 9 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus sechs Mitgliedern, die von der 
   Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 
   29. Juli 2019 wurde Herr Thomas R. Fischer mit 
   Wirkung zum 31. Juli 2019 bis zur Beendigung 
   der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, 
   d.h. bis zum Ende der Hauptversammlung am 20. 
   August 2020, zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   bestellt. Da seine Amtszeit mit Ende dieser 
   Hauptversammlung ausläuft, soll eine Wahl von 
   Herrn Thomas R. Fischer als 
   Aufsichtsratsmitglied erfolgen. 
 
   In der ordentlichen Hauptversammlung am 15. 
   Juni 2015 wurde Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. 
   Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker bis zur 
   Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung 
   zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Da 
   seine Amtszweit mit Ende dieser 
   Hauptversammlung ausläuft, soll eine Wahl von 
   Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c. Franz 
   Jürgen Säcker als Aufsichtsratsmitglied 
   erfolgen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher - gestützt auf 
   die Empfehlung des Personal- und 
   Nominierungsausschusses - vor, die nachfolgend 
   unter lit. a) und b) genannten Personen mit 
   Wirkung ab Beendigung der am 20. August 2020 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung zu 

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July 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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