DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-07-13 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. HAWESKO Holding Aktiengesellschaft Hamburg Wertpapier-Kennnummer (WKN): 604 270 International Securities Identification Number (ISIN): DE0006042708 Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (_C19-AuswBekG_) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen abzuhalten (_virtuelle Hauptversammlung_). Angesichts der auf unabsehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der von der Freien und Hansestadt Hamburg insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2020 (VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG) Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen Hauptversammlung der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft ein, die am Donnerstag, den 20. August 2020, um 14:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Notare am Ballindamm, Ballindamm 40, 20095 Hamburg, ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten stattfindet. Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C19-AuswBekG über das unter der Internetadresse www.hawesko-holding.com in der Rubrik »Investoren« und dort unter »Hauptversammlung« erreichbare Aktionärsportal für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre in Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen). TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, des für die HAWESKO Holding Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts (einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse www.hawesko-holding.com in der Rubrik »Investoren« und dort unter »Hauptversammlung« zugänglich. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 3. April 2020 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen daher nicht vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von Euro 20.869.677,82 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von insgesamt Euro 11.678.423,90. Bei einer Gesamtzahl von 8.983.403 dividendenberechtigten Aktien entspricht dies einer Dividende von Euro 1,30 je dividendenberechtigter Stückaktie. b) Ausschüttung einer Sonderdividende in Höhe von insgesamt Euro 4.042.531,35. Bei einer Gesamtzahl von 8.983.403 dividendenberechtigten Aktien entspricht dies einer Dividende von Euro 0,45 je dividendenberechtigter Stückaktie. c) Der verbleibende Betrag von Euro 5.148.722,57 wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung der regulären Dividende von Euro 1,30 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie der Sonderdividende von Euro 0,45 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der Dividende ist somit für den 25. August 2020 vorgesehen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungs- und Investitionsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 sowie - sofern dies durchgeführt wird - zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 zu wählen. Der Prüfungs- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfgesellschaft (Artikel 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde. Der Prüfungs- und Investitionsausschuss hat vor Abgabe seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat die Erklärung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit sowie darüber, in welchem Umfang im Geschäftsjahr 2019 andere Leistungen für die Gesellschaft erbracht wurden, bzw. für das Geschäftsjahr 2020 vertraglich vereinbart sind, eingeholt. 6. *Beschlussfassung über Neuwahlen zweier Aufsichtsratsmitglieder* Mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 20. August 2020 enden die Aufsichtsratsmandate von Herrn Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker sowie von Herrn Thomas R. Fischer. Der Aufsichtsrat der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht nach § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 29. Juli 2019 wurde Herr Thomas R. Fischer mit Wirkung zum 31. Juli 2019 bis zur Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, d.h. bis zum Ende der Hauptversammlung am 20. August 2020, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Da seine Amtszeit mit Ende dieser Hauptversammlung ausläuft, soll eine Wahl von Herrn Thomas R. Fischer als Aufsichtsratsmitglied erfolgen. In der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2015 wurde Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker bis zur Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Da seine Amtszweit mit Ende dieser Hauptversammlung ausläuft, soll eine Wahl von Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker als Aufsichtsratsmitglied erfolgen. Der Aufsichtsrat schlägt daher - gestützt auf die Empfehlung des Personal- und Nominierungsausschusses - vor, die nachfolgend unter lit. a) und b) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der am 20. August 2020 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung zu
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July 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: -2-
Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft zu
wählen:
a) Herrn Thomas R. Fischer, wohnhaft in
Jesteburg, Sprecher des Vorstandes der
Marcard, Stein & Co. AG, Hamburg sowie
Geschäftsführer der Marcard Family Office
Treuhand GmbH, Hamburg, für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
beschließt sowie
b) Herrn Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres.
h.c. Franz Jürgen Säcker, wohnhaft in
Hamburg, Direktor a.D. des Instituts für
Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V.,
Berlin, für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 beschließt.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über
die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im
Wege der Einzelwahl abstimmen zu lassen.
Beide vorgeschlagenen Kandidaten gehören dem
Aufsichtsrat bereits an. Die vorstehenden
Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich
auf die Empfehlung des Personal- und
Nominierungsausschusses, berücksichtigen die
vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung
des vom Aufsichtsrat erarbeiteten
Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts für
das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich
zudem vergewissert, dass die vorgeschlagenen
Kandidaten den für das Amt zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
Die vorgeschlagene verkürzte Amtsperiode von
Herrn Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c.
Franz Jürgen Säcker bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 beschließt, basiert auf
seinem eigenen Wunsch, das Aufsichtsratsmandat
aus persönlichen Gründen nur bis zu der
vorgeschlagenen Dauer auszuführen.
Herr Thomas R. Fischer nimmt zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung Mandate in den
folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren
Kontrollgremien von in- und ausländischen
Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 1
Satz 5 AktG und Ziffer C.14 des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
16. Dezember 2019 wahr: Aufsichtsratsmitglied
der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA, HF Fonds X
Unternehmensbeteiligungs-GmbH, WARBURG INVEST
AG, WARBURG INVEST Kapitalanalagegesellschaft
mbH.
Herr Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c.
Franz Jürgen Säcker nimmt zurzeit keine Mandate
in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
vergleichbaren Kontrollgremien von in- und
ausländischen Wirtschaftsunternehmen gemäß
§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und Ziffer C.14 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 16. Dezember 2019 wahr.
*Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt
6*
Die Wahlvorschläge - wie auch die entsprechende
Empfehlung des Personal- und
Nominierungsausschusses - wurden unter
Berücksichtigung der nach den gesetzlichen
Vorgaben festgelegten Zielgröße für den
Anteil von Frauen im Aufsichtsrat sowie auf der
Grundlage der Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
16. Dezember 2019 und insbesondere unter
Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele abgegeben.
*Herr Thomas R. Fischer*
Her Thomas R. Fischer wurde 1962 geboren und
ist seit 1989 im Bankwesen tätig. Sein
beruflicher Werdegang begann im Controlling und
Rechnungswesen bei der Vereins- und Westbank in
Hamburg. 1992 wechselte er in die leitende
Position als Leiter Rechnungswesen,
Organisation und Bankbetrieb zur Privatbank
Marcard, Stein & Co, Hamburg. Hier verantwortet
er zunächst als Mitglied der Geschäftsleitung
und seit 2007 als Sprecher des Vorstandes der
Marcard, Stein & Co AG maßgeblich das
Geschäftsfeld Family Office der auf dieses
Geschäftsfeld spezialisierten traditionsreichen
Privatbank.
Herr Thomas R. Fischer unterhält als Sprecher
des Vorstands der Marcard, Stein & Co AG
geschäftliche Beziehungen mit der Tocos
Beteiligung GmbH (wesentlicher Aktionär der
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft im Sinne der
Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019) und
Herrn Detlev Meyer (Aufsichtsratsvorsitzender
der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft).
*Herr Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c.
Franz Jürgen Säcker*
Der 1941 geborene Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol.
Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker promovierte in
Köln als Dr. iur. und Dr. rer. pol. nach einem
Studium der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten
Münster, Köln, Bonn und Genf. Er habilitierte
sich an der Universität Bochum für die Fächer
Zivilrecht, Handels-, Wirtschafts- und
Arbeitsrecht. Er erhielt Rufe auf Lehrstühle
für Zivil-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht an
den Universitäten Augsburg, Berlin, Bielefeld,
Innsbruck, Hamburg, Kiel und Tübingen und
übernahm 1971 eine Professur an der Freien
Universität Berlin. Er übernahm sodann 1973
eine Professur für Zivil- und Arbeitsrecht an
der Universität Hamburg und war von 1973 bis
1984 Richter am Kartellsenat des Kammergerichts
Berlin. Er war von 1975 bis 1984 Direktor des
Instituts für deutsches und europäisches
Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Freien
Universität Berlin und von 1984 bis 1994
Direktor des Instituts für Wirtschafts- und
Steuerrecht der Christian-Albrechts-Universität
zu Kiel. Danach übernahm er als Direktor das
Institut für deutsches und europäisches
Wirtschafts-, Wettbewerbs- und
Regulierungsrecht der Freien Universität Berlin
bis zum Jahr 2014. Von 1998 bis 2001 war er
GIZ-Sachverständiger für Gesetzgebungsberatung
auf den Gebieten des Kartell- und Konzernrechts
in Hanoi und Jakarta. Er ist Träger des
Bundesverdienstkreuzes und leitete von 1994 bis
2018 das Institut für Energie- und
Regulierungsrecht Berlin. Er war von 2015 bis
2020 Gast-Professor am College of Comparative
Law an der China University of Political
Science and Law, Peking. Er ist Akademischer
Direktor der TU Berlin für den
Masterstudiengang 'International and European
Energy Law' und Herausgeber der folgenden
mehrbändigen Großkommentare: Münchener
Kommentar zum BGB, Münchener Kommentar zum
Wettbewerbsrecht und Berliner Kommentar zum
Energierecht.
Herr Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c.
Franz Jürgen Säcker unterhält keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zur Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligtem
Aktionär im Sinne der Ziffer C.13 des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
16. Dezember 2019.
Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten sind vorstehend
abgedruckt sowie unter der Internetadresse
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« zugänglich. Dort ist auch
die Einschätzung des Aufsichtsrats dargelegt,
ob die vorgeschlagenen Kandidaten in einer
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der HAWESKO
Holding Aktiengesellschaft oder einem
wesentlich an der HAWESKO Holding
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär stehen,
deren Offenlegung gemäß Ziffer C.13 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 16. Dezember 2019 empfohlen wird.
Darüber hinaus sind dort auch die Angaben
gemäß Ziffer C.14 des Deutschen Corporate
Governance Kodex in der Fassung vom 16.
Dezember 2019 zu den relevanten Kenntnissen,
Fähigkeiten und Erfahrungen sowie den
wesentlichen Tätigkeiten neben dem
Aufsichtsratsmandat der beiden vorgeschlagenen
Kandidaten enthalten.
7. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen*
a) *Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung
der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG II)*
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts wurden durch das Gesetz zur
Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
(_ARUG II_, BGBl. I (2019), S. 2637 ff.)
geändert. Für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts soll bei Inhaberaktien
börsennotierter Gesellschaften nach dem
überarbeiteten § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG
zukünftig der Nachweis des Letztintermediärs
gemäß dem neu eingefügten § 67c Abs. 3
AktG ausreichen. Gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2
der Satzung der Gesellschaft ist entsprechend
den Vorgaben des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG in
der derzeit geltenden Fassung ein in Textform
(§ 126 BGB) durch das depotführende Institut in
deutscher oder englischer Sprache erstellter
Nachweis über den Anteilsbesitz zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts erforderlich.
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DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: -3-
Das ARUG II ist in weiten Teilen zum 1. Januar
2020 in Kraft getreten. Die Änderungen des
§ 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu eingefügte
§ 67c AktG finden gemäß § 26j Abs. 4
EGAktG erst ab dem 3. September 2020 Anwendung
und entfalten danach erstmals Gültigkeit für
Hauptversammlungen, die nach dem 3. September
2020 einberufen werden. Die entsprechenden
Vorschriften werden damit bereits vor der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
im Jahr 2021 anwendbar sein.
Um eine Abweichung der Regelungen zum Nachweis
für die Teilnahme an der Hauptversammlung der
Gesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts
in Satzung und Gesetz zu vermeiden, soll
bereits jetzt die Anpassung der Satzung der
Gesellschaft beschlossen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, §
18 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft
wie folgt neu zu fassen und einen neuen Satz 3
vor dem bisherigen Satz 3 zu ergänzen:
aa) 'Als Nachweis der Berechtigung der
Aktionäre zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ist ein besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich; der Nachweis
muss in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein. Ein Nachweis über den
Anteilsbesitz durch den Letztintermediär
gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist hierfür in
jedem Fall ausreichend.'
bb) Der Vorstand wird angewiesen, die
Änderung des § 18 Abs. 2 der Satzung
der Gesellschaft erst unverzüglich nach dem
3. September 2020 zur Eintragung in das
Handelsregister anzumelden.
b) *Beschlussfassung über die Änderung
der Firma der Gesellschaft und
entsprechende Neufassung von § 1 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft*
Die Firma der Gesellschaft soll in Hawesko
Holding Aktiengesellschaft geändert und die
Satzung der Gesellschaft entsprechend neu
gefasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgende Satzungsänderung zu beschließen:
aa) Die Firma der Gesellschaft wird in
Hawesko Holding Aktiengesellschaft
geändert.
bb) § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
wird wie folgt neu gefasst:
'Die Aktiengesellschaft führt die
Firma
*Hawesko Holding Aktiengesellschaft.*'
*WEITERE INFORMATIONEN ZUR EINBERUFUNG*
1. *Internetseite der Gesellschaft und dort
zugängliche Unterlagen und Informationen*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab
Einberufung der Hauptversammlung über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« zugänglich.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von
Aktionären werden ebenfalls über die oben
genannte Internetseite zugänglich gemacht
werden. Die gesamte Hauptversammlung wird für
ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und
ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton über
das Online-Portal der Gesellschaft
(_Aktionärsportal_) übertragen, das unter der
Internetadresse
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« zu erreichen ist.
Über das Aktionärsportal wird
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären
und ihren Bevollmächtigten unter anderem eine
Ausübung des Stimmrechts vor und während der
Hauptversammlung ermöglicht. Über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« werden nach der
Hauptversammlung auch die
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
2. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung Euro 13.708.934,14 und ist
eingeteilt in 8.983.403 auf den Inhaber
lautende Aktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien), von denen jede Stückaktie eine
Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt somit 8.983.403. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien.
3. *Durchführung der Hauptversammlung als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten, Übertragung der
Hauptversammlung*
Mit Blick auf die fortdauernde
COVID-19-Pandemie wird die ordentliche
Hauptversammlung der HAWESKO Holding
Aktiengesellschaft am 20. August 2020 auf
Grundlage des C19-AuswBekG als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten mit der
Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen
Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im
Wege der elektronischen Zuschaltung
(_Zuschaltung_) durchgeführt.
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
können daher nicht physisch an der
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können sich
zu der gesamten Hauptversammlung per Bild-
und Tonübertragung über das Aktionärsportal
unter der Internetadresse
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« zuschalten. Die
Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118
Absatz 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung
auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne
einen Bevollmächtigten teilnehmen und
sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz
oder teilweise im Wege elektronischer
Kommunikation ausüben, besteht nicht;
insbesondere ermöglicht die Bild- und
Tonübertragung keine Teilnahme an der
Hauptversammlung im Sinne des § 118 Absatz 1
Satz 2 AktG.
4. *Aktionärsportal*
Den ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionären wird anstelle der herkömmlichen
Eintrittskarte eine Zugangskarte mit weiteren
Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt.
Die Zugangskarte enthält unter anderem die
Zugangsdaten, mit denen die
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und
ihre Bevollmächtigten das unter der
Internetadresse
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« zugängliche
Aktionärsportal der Gesellschaft nutzen
können.
Das Aktionärsportal ist ab dem 30. Juli 2020
für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten geöffnet. Über
das Aktionärsportal können die
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und
ihre Bevollmächtigten unter anderem ihr
Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen,
Fragen einreichen oder Widerspruch zu
Protokoll erklären. Um das Aktionärsportal
nutzen zu können, müssen Sie sich mit den
Zugangsdaten, die Sie mit Ihrer Zugangskarte
erhalten, einloggen. Detaillierte Hinweise
zur Nutzung des Aktionärsportals und zu den
verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung
Ihrer Aktionärsrechte erhalten die Aktionäre
zusammen mit ihrer Zugangskarte und über die
Internetadresse der Gesellschaft unter
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung«. Dort können auch weitere
Einzelheiten zu den Anmelde- und
Nutzungsbedingungen abgerufen werden. *Bitte
beachten Sie auch die technischen Hinweise am
Ende dieser Einladungsbekanntmachung.*
5. *Voraussetzungen für die Zuschaltung und die
Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere
des Stimmrechts; Nachweisstichtag und dessen
Bedeutung*
Zur Zuschaltung zu der Hauptversammlung und
zur Ausübung der Aktionärsrechte,
insbesondere des Stimmrechts, sind gemäß
§ 18 der Satzung der Gesellschaft nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in
deutscher oder in englischer Sprache bei der
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten
Adresse angemeldet (_Anmeldeadresse_) und
ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben
übermitteln (_ordnungsgemäß angemeldete
Aktionäre_).
Als Nachweis der Berechtigung zur Zuschaltung
zur Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte ist gemäß § 18 der
Satzung der Gesellschaft ein in Textform (§
126b BGB) erstellter Nachweis des
Anteilsbesitzes des depotführenden Instituts
erforderlich und ausreichend; der Nachweis
muss in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein und sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der
Hauptversammlung, also auf den 30. Juli 2020,
0:00 Uhr (_Nachweisstichtag_), beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis
zum Ablauf des 13. August 2020 (24:00 Uhr)
zugegangen sein.
Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes sind der Gesellschaft
fristgemäß an die folgende Adresse per
Post, Telefax oder via E-Mail zu übermitteln:
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
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July 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: -4-
D-60605 Frankfurt am Main Fax: +49 (0) 69/12012-86045 E-Mail: WP.HV@db-is.com Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Zuschaltung zu der Hauptversammlung oder die Ausübung der Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Zuschaltung zur Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte bestimmen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Dies gilt auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Zuschaltung und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Für Aktien, die erst nach dem Nachweisstichtag erworben werden, sind die betreffenden Personen zur Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur berechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Die Anmeldung kann in der Weise erfolgen, dass der Aktionär das ihm über das depotführende Institut zugesandte Formular zum Erhalt der Zugangskarte ausfüllt, an das depotführende Institut zurückschickt und das depotführende Institut die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornimmt. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Zugangskarten für die Zuschaltung zur Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 6. *Stimmabgabe durch Briefwahl* Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht auch ohne sich zu der Hauptversammlung zuzuschalten in Textform oder im Wege elektronischer Kommunikation (_Briefwahl_) abgeben. Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären das mit der Zugangskarte übersandte Briefwahlformular zur Verfügung. Das Briefwahlformular kann zudem unter der Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus kann das Briefwahlformular über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hawesko-holding.com in der Rubrik »Investoren« und dort unter »Hauptversammlung« heruntergeladen werden. Wenn Sie das Briefwahlformular verwenden, können Briefwahlstimmen ausschließlich bis zum 19. August 2020, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend angegebenen Adresse abgegeben, geändert oder widerrufen werden: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft - Hauptversammlung 2020 c/o UBJ. GmbH Kapstadtring 10 D-22297 Hamburg Fax: +49 (0) 40/63 78 54 23 E-Mail: hv@ubj.de Maßgeblich für die Abgabe, Änderung oder den Widerruf der Briefwahlstimme auf diesem Wege ist der Zugang der Briefwahlstimme bei der Gesellschaft. Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt. Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts auch das unter der Internetadresse www.hawesko-holding.com in der Rubrik »Investoren« und dort unter »Hauptversammlung« erreichbare Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Ausübung des Stimmrechts über das Aktionärsportal ist ab dem 30. Juli 2020 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das Aktionärsportal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen etwaig zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen. Eine Stimmabgabe ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden. Weitere Hinweise zur Briefwahl sind in der Zugangskarte, welche den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zugesandt wird, enthalten. Entsprechende Informationen und eine nähere Beschreibung der Durchführung der elektronischen Briefwahl über das Aktionärsportal sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hawesko-holding.com (in der Rubrik »Investoren« und dort unter »Hauptversammlung«) abrufbar. 7. *Stimmrechtsvertretung durch Dritte* Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht sowie ihre sonstigen Aktionärsrechte auch durch einen bevollmächtigten Dritten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (siehe unten). Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung unter Vorlage des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung haben gegenüber der Gesellschaft grundsätzlich per Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Für den Fall der Bevollmächtigung von Intermediären im Sinne von § 135 AktG wird weder vom Gesetz Textform verlangt noch enthält die Satzung der Gesellschaft für diesen besonderen Fall Regelungen. Die für die Bevollmächtigung erforderliche Form ist daher bei dem jeweils zu bevollmächtigenden Intermediär zu erfragen. Nach § 135 Abs. 1 AktG muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Intermediär erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserteilung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Vorstehendes gilt sinngemäß für die Bevollmächtigung von Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten (§ 135 Abs. 8 AktG). Zur Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte Formular genutzt werden, welches mit der Zugangskarte übersandt wird. Das Vollmachtsformular kann zudem unter der Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus kann das Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hawesko-holding.com in der Rubrik »Investoren« und dort unter »Hauptversammlung« heruntergeladen werden. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem bevollmächtigten Dritten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer dem Bevollmächtigen erteilten Vollmacht bedarf gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder der Widerruf der Vollmacht ist der Gesellschaft an folgende Adresse zu übermitteln: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft - Hauptversammlung 2020 c/o UBJ. GmbH Kapstadtring 10 D-22297 Hamburg Fax: +49 (0) 40/63 78 54 23 E-Mail: hv@ubj.de Eine an die genannte Postadresse übersandte Vollmacht, ihr Nachweis oder Widerruf sollten aus organisatorischen Gründen so rechtzeitig übersandt werden, dass diese spätestens bis zum 19. August 2020, 24:00 Uhr, eingegangen sind, damit sie noch in der Hauptversammlung Berücksichtigung finden können. Vollmachten können bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) auch elektronisch über das Aktionärsportal erteilt werden. Die Zuschaltung sowie die Ausübung von Aktionärsrechten über das Aktionärsportal durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Zugangskarte versendeten Zugangsdaten erhält. Auch in diesem Fall ist der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Eine Übermittlung der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an die oben genannte
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July 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse auch am
Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der
Abstimmungen noch möglich. Der Nachweis einer
auf diesem Weg erteilten Bevollmächtigung
kann gegenüber der Gesellschaft dadurch
geführt werden, dass der Nachweis (z.B. Kopie
oder Scan der Vollmacht) an die oben genannte
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
übermittelt wird.
Eine Stimmabgabe ist nur in Bezug auf solche
Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit
dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit §
122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG
veröffentlicht wurden.
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an
Dritte sind in der Zugangskarte, welche die
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre
zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende
Informationen sowie eine detaillierte
Beschreibung der Durchführung der
Vollmachtserteilung über das Aktionärsportal
sind über die Internetseite der Gesellschaft
unter
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« abrufbar.
8. *Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Als besonderen Service bietet die
Gesellschaft ihren ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären an, dass diese ihr
Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter ausüben lassen können.
Diesen können die Aktionäre bereits vor oder
auch noch in der Hauptversammlung
bevollmächtigen. Auch in diesen Fällen ist
eine rechtzeitige Anmeldung zur
Hauptversammlung unter Vorlage des besonderen
Nachweises des Anteilsbesitzes erforderlich.
Soweit der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden
soll, muss der Aktionär zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese
Weisungen ist der Stimmrechtsvertreter nicht
zur Stimmrechtsausübung befugt und wird sich
der Stimme enthalten. Dies gilt ebenfalls,
soweit Weisungen nicht eindeutig sind. Der
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Er kann die
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von
Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder Anträgen entgegen.
Vor der Hauptversammlung steht
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären
für die Bevollmächtigung des
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft das mit der Zugangskarte
übersandte Formular zur Vollmachts- und
Weisungserteilung der Gesellschaft zur
Verfügung. Das Vollmachts- und
Weisungsformular kann zudem unter der
Anmeldeadresse per Post, per Telefax oder per
E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus
können Vollmachts- und Weisungsformulare auch
über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« heruntergeladen werden.
Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular
verwenden, können die Vollmacht und Weisung
an den weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
ausschließlich spätestens bis zum 19.
August 2020, 24:00 Uhr, an die Anmeldeadresse
erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Maßgeblich für die Erteilung,
Änderung und den Widerruf der Vollmacht
bzw. Weisung ist der Zugang der Vollmacht
bzw. Weisung bei der Gesellschaft.
Daneben steht vor und während der
Hauptversammlung ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären für die Ausübung des
Stimmrechts im Wege der Vollmacht an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch
das unter der Internetadresse
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« erreichbare
Aktionärsportal der Gesellschaft zur
Verfügung. Die Bevollmächtigung über das
Aktionärsportal ist ab dem 30. Juli 2020 bis
zum Beginn der Abstimmungen am Tag der
Hauptversammlung möglich. Über das
Aktionärsportal können Sie auch während der
Hauptversammlung bis zum Beginn der
Abstimmungen eine etwaige zuvor erteilte
Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen.
Eine Stimmabgabe ist nur in Bezug auf solche
Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit
dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit §
122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG
veröffentlicht wurden.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind in der
Zugangskarte, welche ordnungsgemäß
angemeldete Aktionäre zugesandt bekommen,
enthalten. Entsprechende Informationen und
eine nähere Beschreibung der Durchführung der
Vollmachts- und Weisungserteilung an den von
der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter über das Aktionärsportal
sind über die Internetseite der Gesellschaft
unter
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« abrufbar.
9. *Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, §
126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG
i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG*
9.1 *Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122
Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG).
Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft
nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage von
Bankbescheinigungen genügt. Der oder die
Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2
i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens hinsichtlich der
Mindestbeteiligung Inhaber der Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
des Vorstands über das Verlangen halten,
wobei § 70 AktG bei der Berechnung der
Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Wird dem
Verlangen nicht entsprochen, steht den
Antragsstellern gemäß § 122 Abs. 3 AktG
der Weg zu den Gerichten offen.
Das Verlangen ist in schriftlicher Form (§
126 BGB) oder in elektronischer Form, d.h.
unter Verwendung einer qualifizierten
elektronischen Signatur (§ 126a BGB) an den
Vorstand der Gesellschaft zu richten und
muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor
der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf
des 20. Juli 2020 (24:00 Uhr) zugehen.
Die Aktionäre werden gebeten, für ein
entsprechendes Verlangen die folgende
Adresse zu nutzen:
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft
- Vorstand -
Elbkaihaus
Große Elbstraße 145d
D-22767 Hamburg
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Bekannt zu machende Ergänzungen der
Tagesordnung werden - soweit sie nicht
bereits mit der Einberufung bekannt gemacht
wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht
und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Informationen in
der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« zugänglich gemacht und
den Aktionären gemäß § 125 AktG
mitgeteilt.
9.2 *Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127
AktG*
Aktionäre können gemäß § 126 Abs. 1
AktG Gegenanträge zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge
gemäß § 127 AktG übersenden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären sind ausschließlich zu
richten an:
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft
Investor Relations - HV 2020
Elbkaihaus
Große Elbstraße 145d
D-22767 Hamburg
Fax: +49 (0) 40/30 39 21 05
E-Mail: ir@hawesko-holding.com
Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von
Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung, also spätestens bis zum
Ablauf des 5. August 2020 (24:00 Uhr) unter
dieser Adresse bei der Gesellschaft
eingegangen sind, werden unter den weiteren
Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG
einschließlich des Namens des
Aktionärs, einer etwaigen Begründung und
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hawesko-holding.com
in der Rubrik »Investoren« und dort unter
»Hauptversammlung« zugänglich gemacht. Unter
den vorgenannten Voraussetzungen zugänglich
zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden im Rahmen der virtuellen
Hauptversammlung als gestellt
berücksichtigt, wenn der antragstellende
Aktionär ordnungsgemäß zur
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