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(2)

DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: -7-

DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.08.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-13 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft Hamburg Wertpapier-Kennnummer (WKN): 604 
270 
International Securities Identification Number (ISIN): DE0006042708 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(_C19-AuswBekG_) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des 
Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen 
abzuhalten (_virtuelle Hauptversammlung_). Angesichts der auf unabsehbare Zeit 
andauernden COVID-19-Pandemie, der von der Freien und Hansestadt Hamburg 
insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von 
Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter 
sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der HAWESKO 
Holding Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von 
der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. 
 
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2020 
(VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG) 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen 
Hauptversammlung der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft ein, die am 
Donnerstag, den 20. August 2020, um 14:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Notare 
am Ballindamm, Ballindamm 40, 20095 Hamburg, ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten stattfindet. 
 
Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C19-AuswBekG über 
das unter der Internetadresse 
 
www.hawesko-holding.com 
 
in der Rubrik »Investoren« und dort unter »Hauptversammlung« erreichbare 
Aktionärsportal für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre in Bild und Ton 
übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit 
den Beschlussvorschlägen). 
 
TAGESORDNUNG 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft und des 
   gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2019, des für die HAWESKO Holding 
   Aktiengesellschaft und den Konzern 
   zusammengefassten Lageberichts 
   (einschließlich der erläuternden Berichte 
   zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 
 
   Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten 
   Unterlagen sind von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« zugänglich. Der Aufsichtsrat 
   hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 3. 
   April 2020 gebilligt; der Jahresabschluss ist 
   damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
   festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist 
   entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   daher nicht vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe 
   von Euro 20.869.677,82 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 
   insgesamt Euro 11.678.423,90. Bei einer 
   Gesamtzahl von 8.983.403 dividendenberechtigten 
   Aktien entspricht dies einer Dividende von Euro 
   1,30 je dividendenberechtigter Stückaktie. 
 
   b) Ausschüttung einer Sonderdividende in Höhe 
   von insgesamt Euro 4.042.531,35. Bei einer 
   Gesamtzahl von 8.983.403 dividendenberechtigten 
   Aktien entspricht dies einer Dividende von Euro 
   0,45 je dividendenberechtigter Stückaktie. 
 
   c) Der verbleibende Betrag von Euro 
   5.148.722,57 wird in die anderen 
   Gewinnrücklagen eingestellt. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
   eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b 
   AktG nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall 
   wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung der regulären Dividende von Euro 
   1,30 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie 
   der Sonderdividende von Euro 0,45 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
 
   Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch 
   auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der 
   Dividende ist somit für den 25. August 2020 
   vorgesehen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im 
   Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu 
   lassen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungs- und 
   Investitionsausschusses - vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 
   sowie - sofern dies durchgeführt wird - zum 
   Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht 
   des verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts für den Konzern für das 
   erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 zu 
   wählen. 
 
   Der Prüfungs- und Investitionsausschuss des 
   Aufsichtsrats hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 
   Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) 
   erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder 
   einer bestimmten Prüfgesellschaft (Artikel 16 
   Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) 
   auferlegt wurde. 
 
   Der Prüfungs- und Investitionsausschuss hat vor 
   Abgabe seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat 
   die Erklärung der PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu 
   deren Unabhängigkeit sowie darüber, in welchem 
   Umfang im Geschäftsjahr 2019 andere Leistungen 
   für die Gesellschaft erbracht wurden, bzw. für 
   das Geschäftsjahr 2020 vertraglich vereinbart 
   sind, eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über Neuwahlen zweier 
   Aufsichtsratsmitglieder* 
 
   Mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen 
   Hauptversammlung am 20. August 2020 enden die 
   Aufsichtsratsmandate von Herrn Prof. Dr. iur. 
   Dr. rer. pol. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker 
   sowie von Herrn Thomas R. Fischer. 
 
   Der Aufsichtsrat der HAWESKO Holding 
   Aktiengesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1, 
   § 101 Abs. 1 AktG nur aus 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen 
   und besteht nach § 9 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus sechs Mitgliedern, die von der 
   Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 
   29. Juli 2019 wurde Herr Thomas R. Fischer mit 
   Wirkung zum 31. Juli 2019 bis zur Beendigung 
   der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, 
   d.h. bis zum Ende der Hauptversammlung am 20. 
   August 2020, zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   bestellt. Da seine Amtszeit mit Ende dieser 
   Hauptversammlung ausläuft, soll eine Wahl von 
   Herrn Thomas R. Fischer als 
   Aufsichtsratsmitglied erfolgen. 
 
   In der ordentlichen Hauptversammlung am 15. 
   Juni 2015 wurde Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. 
   Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker bis zur 
   Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung 
   zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Da 
   seine Amtszweit mit Ende dieser 
   Hauptversammlung ausläuft, soll eine Wahl von 
   Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c. Franz 
   Jürgen Säcker als Aufsichtsratsmitglied 
   erfolgen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher - gestützt auf 
   die Empfehlung des Personal- und 
   Nominierungsausschusses - vor, die nachfolgend 
   unter lit. a) und b) genannten Personen mit 
   Wirkung ab Beendigung der am 20. August 2020 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung zu 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: -2-

Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft zu 
   wählen: 
 
    a) Herrn Thomas R. Fischer, wohnhaft in 
    Jesteburg, Sprecher des Vorstandes der 
    Marcard, Stein & Co. AG, Hamburg sowie 
    Geschäftsführer der Marcard Family Office 
    Treuhand GmbH, Hamburg, für die Zeit bis 
    zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
    über die Entlastung der Mitglieder des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 
    beschließt sowie 
    b) Herrn Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. 
    h.c. Franz Jürgen Säcker, wohnhaft in 
    Hamburg, Direktor a.D. des Instituts für 
    Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V., 
    Berlin, für die Zeit bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2021 beschließt. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im 
   Wege der Einzelwahl abstimmen zu lassen. 
 
   Beide vorgeschlagenen Kandidaten gehören dem 
   Aufsichtsrat bereits an. Die vorstehenden 
   Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich 
   auf die Empfehlung des Personal- und 
   Nominierungsausschusses, berücksichtigen die 
   vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung 
   des vom Aufsichtsrat erarbeiteten 
   Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts für 
   das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich 
   zudem vergewissert, dass die vorgeschlagenen 
   Kandidaten den für das Amt zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Die vorgeschlagene verkürzte Amtsperiode von 
   Herrn Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c. 
   Franz Jürgen Säcker bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2021 beschließt, basiert auf 
   seinem eigenen Wunsch, das Aufsichtsratsmandat 
   aus persönlichen Gründen nur bis zu der 
   vorgeschlagenen Dauer auszuführen. 
 
   Herr Thomas R. Fischer nimmt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung Mandate in den 
   folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren 
   Kontrollgremien von in- und ausländischen 
   Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 1 
   Satz 5 AktG und Ziffer C.14 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 
   16. Dezember 2019 wahr: Aufsichtsratsmitglied 
   der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA, HF Fonds X 
   Unternehmensbeteiligungs-GmbH, WARBURG INVEST 
   AG, WARBURG INVEST Kapitalanalagegesellschaft 
   mbH. 
 
   Herr Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c. 
   Franz Jürgen Säcker nimmt zurzeit keine Mandate 
   in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   vergleichbaren Kontrollgremien von in- und 
   ausländischen Wirtschaftsunternehmen gemäß 
   § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und Ziffer C.14 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 16. Dezember 2019 wahr. 
 
   *Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 
   6* 
 
   Die Wahlvorschläge - wie auch die entsprechende 
   Empfehlung des Personal- und 
   Nominierungsausschusses - wurden unter 
   Berücksichtigung der nach den gesetzlichen 
   Vorgaben festgelegten Zielgröße für den 
   Anteil von Frauen im Aufsichtsrat sowie auf der 
   Grundlage der Empfehlungen des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 
   16. Dezember 2019 und insbesondere unter 
   Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele abgegeben. 
 
   *Herr Thomas R. Fischer* 
 
   Her Thomas R. Fischer wurde 1962 geboren und 
   ist seit 1989 im Bankwesen tätig. Sein 
   beruflicher Werdegang begann im Controlling und 
   Rechnungswesen bei der Vereins- und Westbank in 
   Hamburg. 1992 wechselte er in die leitende 
   Position als Leiter Rechnungswesen, 
   Organisation und Bankbetrieb zur Privatbank 
   Marcard, Stein & Co, Hamburg. Hier verantwortet 
   er zunächst als Mitglied der Geschäftsleitung 
   und seit 2007 als Sprecher des Vorstandes der 
   Marcard, Stein & Co AG maßgeblich das 
   Geschäftsfeld Family Office der auf dieses 
   Geschäftsfeld spezialisierten traditionsreichen 
   Privatbank. 
 
   Herr Thomas R. Fischer unterhält als Sprecher 
   des Vorstands der Marcard, Stein & Co AG 
   geschäftliche Beziehungen mit der Tocos 
   Beteiligung GmbH (wesentlicher Aktionär der 
   HAWESKO Holding Aktiengesellschaft im Sinne der 
   Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019) und 
   Herrn Detlev Meyer (Aufsichtsratsvorsitzender 
   der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft). 
 
   *Herr Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c. 
   Franz Jürgen Säcker* 
 
   Der 1941 geborene Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. 
   Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker promovierte in 
   Köln als Dr. iur. und Dr. rer. pol. nach einem 
   Studium der Rechts- und 
   Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten 
   Münster, Köln, Bonn und Genf. Er habilitierte 
   sich an der Universität Bochum für die Fächer 
   Zivilrecht, Handels-, Wirtschafts- und 
   Arbeitsrecht. Er erhielt Rufe auf Lehrstühle 
   für Zivil-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht an 
   den Universitäten Augsburg, Berlin, Bielefeld, 
   Innsbruck, Hamburg, Kiel und Tübingen und 
   übernahm 1971 eine Professur an der Freien 
   Universität Berlin. Er übernahm sodann 1973 
   eine Professur für Zivil- und Arbeitsrecht an 
   der Universität Hamburg und war von 1973 bis 
   1984 Richter am Kartellsenat des Kammergerichts 
   Berlin. Er war von 1975 bis 1984 Direktor des 
   Instituts für deutsches und europäisches 
   Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Freien 
   Universität Berlin und von 1984 bis 1994 
   Direktor des Instituts für Wirtschafts- und 
   Steuerrecht der Christian-Albrechts-Universität 
   zu Kiel. Danach übernahm er als Direktor das 
   Institut für deutsches und europäisches 
   Wirtschafts-, Wettbewerbs- und 
   Regulierungsrecht der Freien Universität Berlin 
   bis zum Jahr 2014. Von 1998 bis 2001 war er 
   GIZ-Sachverständiger für Gesetzgebungsberatung 
   auf den Gebieten des Kartell- und Konzernrechts 
   in Hanoi und Jakarta. Er ist Träger des 
   Bundesverdienstkreuzes und leitete von 1994 bis 
   2018 das Institut für Energie- und 
   Regulierungsrecht Berlin. Er war von 2015 bis 
   2020 Gast-Professor am College of Comparative 
   Law an der China University of Political 
   Science and Law, Peking. Er ist Akademischer 
   Direktor der TU Berlin für den 
   Masterstudiengang 'International and European 
   Energy Law' und Herausgeber der folgenden 
   mehrbändigen Großkommentare: Münchener 
   Kommentar zum BGB, Münchener Kommentar zum 
   Wettbewerbsrecht und Berliner Kommentar zum 
   Energierecht. 
 
   Herr Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c. 
   Franz Jürgen Säcker unterhält keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zur Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen, 
   den Organen der Gesellschaft oder einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligtem 
   Aktionär im Sinne der Ziffer C.13 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 
   16. Dezember 2019. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten sind vorstehend 
   abgedruckt sowie unter der Internetadresse 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« zugänglich. Dort ist auch 
   die Einschätzung des Aufsichtsrats dargelegt, 
   ob die vorgeschlagenen Kandidaten in einer 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur 
   HAWESKO Holding Aktiengesellschaft oder deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der HAWESKO 
   Holding Aktiengesellschaft oder einem 
   wesentlich an der HAWESKO Holding 
   Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär stehen, 
   deren Offenlegung gemäß Ziffer C.13 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 16. Dezember 2019 empfohlen wird. 
   Darüber hinaus sind dort auch die Angaben 
   gemäß Ziffer C.14 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 16. 
   Dezember 2019 zu den relevanten Kenntnissen, 
   Fähigkeiten und Erfahrungen sowie den 
   wesentlichen Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat der beiden vorgeschlagenen 
   Kandidaten enthalten. 
7. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen* 
 
   a) *Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung 
      der zweiten Aktionärsrechterichtlinie 
      (ARUG II)* 
 
   Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts wurden durch das Gesetz zur 
   Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie 
   (_ARUG II_, BGBl. I (2019), S. 2637 ff.) 
   geändert. Für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts soll bei Inhaberaktien 
   börsennotierter Gesellschaften nach dem 
   überarbeiteten § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG 
   zukünftig der Nachweis des Letztintermediärs 
   gemäß dem neu eingefügten § 67c Abs. 3 
   AktG ausreichen. Gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 
   der Satzung der Gesellschaft ist entsprechend 
   den Vorgaben des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG in 
   der derzeit geltenden Fassung ein in Textform 
   (§ 126 BGB) durch das depotführende Institut in 
   deutscher oder englischer Sprache erstellter 
   Nachweis über den Anteilsbesitz zur Teilnahme 
   an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts erforderlich. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: -3-

Das ARUG II ist in weiten Teilen zum 1. Januar 
   2020 in Kraft getreten. Die Änderungen des 
   § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu eingefügte 
   § 67c AktG finden gemäß § 26j Abs. 4 
   EGAktG erst ab dem 3. September 2020 Anwendung 
   und entfalten danach erstmals Gültigkeit für 
   Hauptversammlungen, die nach dem 3. September 
   2020 einberufen werden. Die entsprechenden 
   Vorschriften werden damit bereits vor der 
   ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft 
   im Jahr 2021 anwendbar sein. 
 
   Um eine Abweichung der Regelungen zum Nachweis 
   für die Teilnahme an der Hauptversammlung der 
   Gesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts 
   in Satzung und Gesetz zu vermeiden, soll 
   bereits jetzt die Anpassung der Satzung der 
   Gesellschaft beschlossen werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 
   18 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft 
   wie folgt neu zu fassen und einen neuen Satz 3 
   vor dem bisherigen Satz 3 zu ergänzen: 
 
    aa) 'Als Nachweis der Berechtigung der 
    Aktionäre zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und zur Ausübung des 
    Stimmrechts ist ein besonderer Nachweis des 
    Anteilsbesitzes erforderlich; der Nachweis 
    muss in deutscher oder englischer Sprache 
    verfasst sein. Ein Nachweis über den 
    Anteilsbesitz durch den Letztintermediär 
    gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist hierfür in 
    jedem Fall ausreichend.' 
    bb) Der Vorstand wird angewiesen, die 
    Änderung des § 18 Abs. 2 der Satzung 
    der Gesellschaft erst unverzüglich nach dem 
    3. September 2020 zur Eintragung in das 
    Handelsregister anzumelden. 
 
   b) *Beschlussfassung über die Änderung 
      der Firma der Gesellschaft und 
      entsprechende Neufassung von § 1 Abs. 1 
      der Satzung der Gesellschaft* 
 
   Die Firma der Gesellschaft soll in Hawesko 
   Holding Aktiengesellschaft geändert und die 
   Satzung der Gesellschaft entsprechend neu 
   gefasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgende Satzungsänderung zu beschließen: 
 
    aa) Die Firma der Gesellschaft wird in 
    Hawesko Holding Aktiengesellschaft 
    geändert. 
    bb) § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
    wird wie folgt neu gefasst: 
 
     'Die Aktiengesellschaft führt die 
     Firma 
     *Hawesko Holding Aktiengesellschaft.*' 
 
*WEITERE INFORMATIONEN ZUR EINBERUFUNG* 
 
1. *Internetseite der Gesellschaft und dort 
   zugängliche Unterlagen und Informationen* 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und weitere Informationen im 
   Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab 
   Einberufung der Hauptversammlung über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« zugänglich. 
 
   Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und 
   veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, 
   Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von 
   Aktionären werden ebenfalls über die oben 
   genannte Internetseite zugänglich gemacht 
   werden. Die gesamte Hauptversammlung wird für 
   ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und 
   ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton über 
   das Online-Portal der Gesellschaft 
   (_Aktionärsportal_) übertragen, das unter der 
   Internetadresse 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« zu erreichen ist. 
   Über das Aktionärsportal wird 
   ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären 
   und ihren Bevollmächtigten unter anderem eine 
   Ausübung des Stimmrechts vor und während der 
   Hauptversammlung ermöglicht. Über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« werden nach der 
   Hauptversammlung auch die 
   Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
2. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung Euro 13.708.934,14 und ist 
   eingeteilt in 8.983.403 auf den Inhaber 
   lautende Aktien ohne Nennbetrag 
   (Stückaktien), von denen jede Stückaktie eine 
   Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt somit 8.983.403. Die 
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine 
   eigenen Aktien. 
3. *Durchführung der Hauptversammlung als 
   virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
   Präsenz der Aktionäre und ihrer 
   Bevollmächtigten, Übertragung der 
   Hauptversammlung* 
 
   Mit Blick auf die fortdauernde 
   COVID-19-Pandemie wird die ordentliche 
   Hauptversammlung der HAWESKO Holding 
   Aktiengesellschaft am 20. August 2020 auf 
   Grundlage des C19-AuswBekG als virtuelle 
   Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
   Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten mit der 
   Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen 
   Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im 
   Wege der elektronischen Zuschaltung 
   (_Zuschaltung_) durchgeführt. 
 
   Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten 
   können daher nicht physisch an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Sie können sich 
   zu der gesamten Hauptversammlung per Bild- 
   und Tonübertragung über das Aktionärsportal 
   unter der Internetadresse 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« zuschalten. Die 
   Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 
   Absatz 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung 
   auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne 
   einen Bevollmächtigten teilnehmen und 
   sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz 
   oder teilweise im Wege elektronischer 
   Kommunikation ausüben, besteht nicht; 
   insbesondere ermöglicht die Bild- und 
   Tonübertragung keine Teilnahme an der 
   Hauptversammlung im Sinne des § 118 Absatz 1 
   Satz 2 AktG. 
4. *Aktionärsportal* 
 
   Den ordnungsgemäß angemeldeten 
   Aktionären wird anstelle der herkömmlichen 
   Eintrittskarte eine Zugangskarte mit weiteren 
   Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. 
   Die Zugangskarte enthält unter anderem die 
   Zugangsdaten, mit denen die 
   ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und 
   ihre Bevollmächtigten das unter der 
   Internetadresse 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« zugängliche 
   Aktionärsportal der Gesellschaft nutzen 
   können. 
 
   Das Aktionärsportal ist ab dem 30. Juli 2020 
   für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre 
   und ihre Bevollmächtigten geöffnet. Über 
   das Aktionärsportal können die 
   ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und 
   ihre Bevollmächtigten unter anderem ihr 
   Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, 
   Fragen einreichen oder Widerspruch zu 
   Protokoll erklären. Um das Aktionärsportal 
   nutzen zu können, müssen Sie sich mit den 
   Zugangsdaten, die Sie mit Ihrer Zugangskarte 
   erhalten, einloggen. Detaillierte Hinweise 
   zur Nutzung des Aktionärsportals und zu den 
   verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung 
   Ihrer Aktionärsrechte erhalten die Aktionäre 
   zusammen mit ihrer Zugangskarte und über die 
   Internetadresse der Gesellschaft unter 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung«. Dort können auch weitere 
   Einzelheiten zu den Anmelde- und 
   Nutzungsbedingungen abgerufen werden. *Bitte 
   beachten Sie auch die technischen Hinweise am 
   Ende dieser Einladungsbekanntmachung.* 
5. *Voraussetzungen für die Zuschaltung und die 
   Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere 
   des Stimmrechts; Nachweisstichtag und dessen 
   Bedeutung* 
 
   Zur Zuschaltung zu der Hauptversammlung und 
   zur Ausübung der Aktionärsrechte, 
   insbesondere des Stimmrechts, sind gemäß 
   § 18 der Satzung der Gesellschaft nur 
   diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in 
   deutscher oder in englischer Sprache bei der 
   Gesellschaft unter der nachfolgend genannten 
   Adresse angemeldet (_Anmeldeadresse_) und 
   ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben 
   übermitteln (_ordnungsgemäß angemeldete 
   Aktionäre_). 
 
   Als Nachweis der Berechtigung zur Zuschaltung 
   zur Hauptversammlung und zur Ausübung der 
   Aktionärsrechte ist gemäß § 18 der 
   Satzung der Gesellschaft ein in Textform (§ 
   126b BGB) erstellter Nachweis des 
   Anteilsbesitzes des depotführenden Instituts 
   erforderlich und ausreichend; der Nachweis 
   muss in deutscher oder englischer Sprache 
   verfasst sein und sich auf den Beginn des 
   einundzwanzigsten Tages vor der 
   Hauptversammlung, also auf den 30. Juli 2020, 
   0:00 Uhr (_Nachweisstichtag_), beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis 
   zum Ablauf des 13. August 2020 (24:00 Uhr) 
   zugegangen sein. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes sind der Gesellschaft 
   fristgemäß an die folgende Adresse per 
   Post, Telefax oder via E-Mail zu übermitteln: 
 
   HAWESKO Holding Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   - General Meetings - 
   Postfach 20 01 07 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: -4-

D-60605 Frankfurt am Main 
   Fax: +49 (0) 69/12012-86045 
   E-Mail: WP.HV@db-is.com 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Zuschaltung zu der Hauptversammlung oder die 
   Ausübung der Aktionärsrechte als Aktionär 
   nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Zuschaltung zur Hauptversammlung und die Zahl 
   der Stimmrechte bestimmen sich 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Dies gilt 
   auch im Fall der vollständigen oder 
   teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag, 
   d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
   die Berechtigung zur Zuschaltung und den 
   Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt 
   für Erwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Für Aktien, die erst nach 
   dem Nachweisstichtag erworben werden, sind 
   die betreffenden Personen zur Zuschaltung zur 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts nur berechtigt, soweit sie sich 
   von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen 
   oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
   Die Anmeldung kann in der Weise erfolgen, 
   dass der Aktionär das ihm über das 
   depotführende Institut zugesandte Formular 
   zum Erhalt der Zugangskarte ausfüllt, an das 
   depotführende Institut zurückschickt und das 
   depotführende Institut die Anmeldung unter 
   gleichzeitiger Übersendung des 
   Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben 
   aufgeführte Adresse vornimmt. Nach Eingang 
   der Anmeldung und des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter 
   der vorstehend genannten Adresse werden den 
   Aktionären Zugangskarten für die Zuschaltung 
   zur Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
   frühzeitig für die Anmeldung und 
   Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
   tragen. 
6. *Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
   Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre 
   können ihr Stimmrecht auch ohne sich zu der 
   Hauptversammlung zuzuschalten in Textform 
   oder im Wege elektronischer Kommunikation 
   (_Briefwahl_) abgeben. 
 
   Vor der Hauptversammlung steht 
   ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären 
   das mit der Zugangskarte übersandte 
   Briefwahlformular zur Verfügung. Das 
   Briefwahlformular kann zudem unter der 
   Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder 
   per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus 
   kann das Briefwahlformular über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« heruntergeladen werden. 
   Wenn Sie das Briefwahlformular verwenden, 
   können Briefwahlstimmen ausschließlich 
   bis zum 19. August 2020, 24:00 Uhr, unter der 
   nachfolgend angegebenen Adresse abgegeben, 
   geändert oder widerrufen werden: 
 
   HAWESKO Holding Aktiengesellschaft - 
   Hauptversammlung 2020 
   c/o UBJ. GmbH 
   Kapstadtring 10 
   D-22297 Hamburg 
   Fax: +49 (0) 40/63 78 54 23 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Maßgeblich für die Abgabe, Änderung 
   oder den Widerruf der Briefwahlstimme auf 
   diesem Wege ist der Zugang der 
   Briefwahlstimme bei der Gesellschaft. 
   Briefwahlstimmen, die einer 
   ordnungsgemäßen Anmeldung nicht 
   zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden 
   nicht berücksichtigt. 
 
   Vor und während der Hauptversammlung steht 
   ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären 
   für die Ausübung des Stimmrechts auch das 
   unter der Internetadresse 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« erreichbare 
   Aktionärsportal der Gesellschaft zur 
   Verfügung. Die Ausübung des Stimmrechts über 
   das Aktionärsportal ist ab dem 30. Juli 2020 
   bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der 
   Hauptversammlung möglich. Über das 
   Aktionärsportal können Sie auch während der 
   Hauptversammlung bis zum Beginn der 
   Abstimmungen etwaig zuvor im Wege der 
   Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder 
   widerrufen. 
 
   Eine Stimmabgabe ist nur in Bezug auf solche 
   Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit 
   dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 
   122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG 
   veröffentlicht wurden. 
 
   Weitere Hinweise zur Briefwahl sind in der 
   Zugangskarte, welche den ordnungsgemäß 
   angemeldeten Aktionären zugesandt wird, 
   enthalten. Entsprechende Informationen und 
   eine nähere Beschreibung der Durchführung der 
   elektronischen Briefwahl über das 
   Aktionärsportal sind über die Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   (in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung«) abrufbar. 
7. *Stimmrechtsvertretung durch Dritte* 
 
   Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre 
   können ihr Stimmrecht sowie ihre sonstigen 
   Aktionärsrechte auch durch einen 
   bevollmächtigten Dritten, z.B. durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung 
   oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Bevollmächtigte Dritte können das 
   Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl oder 
   Vollmacht und Weisung an den 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben 
   (siehe unten). Auch in diesen Fällen ist eine 
   rechtzeitige Anmeldung unter Vorlage des 
   besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes 
   erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
   mehr als eine Person, kann die Gesellschaft 
   gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung haben 
   gegenüber der Gesellschaft grundsätzlich per 
   Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Für den 
   Fall der Bevollmächtigung von Intermediären 
   im Sinne von § 135 AktG wird weder vom Gesetz 
   Textform verlangt noch enthält die Satzung 
   der Gesellschaft für diesen besonderen Fall 
   Regelungen. Die für die Bevollmächtigung 
   erforderliche Form ist daher bei dem jeweils 
   zu bevollmächtigenden Intermediär zu 
   erfragen. Nach § 135 Abs. 1 AktG muss die 
   Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten 
   Intermediär erteilt und von diesem 
   nachprüfbar festgehalten werden. Die 
   Vollmachtserteilung muss zudem vollständig 
   sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung 
   verbundene Erklärungen enthalten. Ein 
   Verstoß gegen diese und bestimmte 
   weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse 
   für die Bevollmächtigung eines Intermediärs 
   beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 
   Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe 
   nicht. Vorstehendes gilt sinngemäß für 
   die Bevollmächtigung von 
   Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern 
   oder Personen, die sich geschäftsmäßig 
   gegenüber Aktionären zur Ausübung des 
   Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten 
   (§ 135 Abs. 8 AktG). 
 
   Zur Vollmachtserteilung kann das von der 
   Gesellschaft bereitgestellte Formular genutzt 
   werden, welches mit der Zugangskarte 
   übersandt wird. Das Vollmachtsformular kann 
   zudem unter der Anmeldeadresse postalisch, 
   per Telefax oder per E-Mail angefordert 
   werden. Darüber hinaus kann das 
   Vollmachtsformular auch auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« heruntergeladen werden. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber 
   dem bevollmächtigten Dritten oder gegenüber 
   der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer 
   dem Bevollmächtigen erteilten Vollmacht 
   bedarf gegenüber der Gesellschaft der 
   Textform. Die Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft, der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   oder der Widerruf der Vollmacht ist der 
   Gesellschaft an folgende Adresse zu 
   übermitteln: 
 
   HAWESKO Holding Aktiengesellschaft - 
   Hauptversammlung 2020 
   c/o UBJ. GmbH 
   Kapstadtring 10 
   D-22297 Hamburg 
   Fax: +49 (0) 40/63 78 54 23 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Eine an die genannte Postadresse übersandte 
   Vollmacht, ihr Nachweis oder Widerruf sollten 
   aus organisatorischen Gründen so rechtzeitig 
   übersandt werden, dass diese spätestens bis 
   zum 19. August 2020, 24:00 Uhr, eingegangen 
   sind, damit sie noch in der Hauptversammlung 
   Berücksichtigung finden können. 
 
   Vollmachten können bis zum Tag der 
   Hauptversammlung (einschließlich) auch 
   elektronisch über das Aktionärsportal erteilt 
   werden. Die Zuschaltung sowie die Ausübung 
   von Aktionärsrechten über das Aktionärsportal 
   durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass 
   der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die 
   mit der Zugangskarte versendeten Zugangsdaten 
   erhält. Auch in diesem Fall ist der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft erforderlich. 
 
   Eine Übermittlung der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft oder des 
   Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft ist an die oben genannte 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: -5-

Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse auch am 
   Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der 
   Abstimmungen noch möglich. Der Nachweis einer 
   auf diesem Weg erteilten Bevollmächtigung 
   kann gegenüber der Gesellschaft dadurch 
   geführt werden, dass der Nachweis (z.B. Kopie 
   oder Scan der Vollmacht) an die oben genannte 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   übermittelt wird. 
 
   Eine Stimmabgabe ist nur in Bezug auf solche 
   Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit 
   dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 
   122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG 
   veröffentlicht wurden. 
 
   Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an 
   Dritte sind in der Zugangskarte, welche die 
   ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre 
   zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende 
   Informationen sowie eine detaillierte 
   Beschreibung der Durchführung der 
   Vollmachtserteilung über das Aktionärsportal 
   sind über die Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« abrufbar. 
8. *Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
   Als besonderen Service bietet die 
   Gesellschaft ihren ordnungsgemäß 
   angemeldeten Aktionären an, dass diese ihr 
   Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft 
   benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter ausüben lassen können. 
   Diesen können die Aktionäre bereits vor oder 
   auch noch in der Hauptversammlung 
   bevollmächtigen. Auch in diesen Fällen ist 
   eine rechtzeitige Anmeldung zur 
   Hauptversammlung unter Vorlage des besonderen 
   Nachweises des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
   Soweit der von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden 
   soll, muss der Aktionär zu den einzelnen 
   Tagesordnungspunkten Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese 
   Weisungen ist der Stimmrechtsvertreter nicht 
   zur Stimmrechtsausübung befugt und wird sich 
   der Stimme enthalten. Dies gilt ebenfalls, 
   soweit Weisungen nicht eindeutig sind. Der 
   Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Er kann die 
   Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
   ausüben. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine 
   Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
   Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen 
   von Fragen oder Anträgen entgegen. 
 
   Vor der Hauptversammlung steht 
   ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären 
   für die Bevollmächtigung des 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der 
   Gesellschaft das mit der Zugangskarte 
   übersandte Formular zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung der Gesellschaft zur 
   Verfügung. Das Vollmachts- und 
   Weisungsformular kann zudem unter der 
   Anmeldeadresse per Post, per Telefax oder per 
   E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus 
   können Vollmachts- und Weisungsformulare auch 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« heruntergeladen werden. 
   Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular 
   verwenden, können die Vollmacht und Weisung 
   an den weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   ausschließlich spätestens bis zum 19. 
   August 2020, 24:00 Uhr, an die Anmeldeadresse 
   erteilt, geändert oder widerrufen werden. 
   Maßgeblich für die Erteilung, 
   Änderung und den Widerruf der Vollmacht 
   bzw. Weisung ist der Zugang der Vollmacht 
   bzw. Weisung bei der Gesellschaft. 
 
   Daneben steht vor und während der 
   Hauptversammlung ordnungsgemäß 
   angemeldeten Aktionären für die Ausübung des 
   Stimmrechts im Wege der Vollmacht an den 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch 
   das unter der Internetadresse 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« erreichbare 
   Aktionärsportal der Gesellschaft zur 
   Verfügung. Die Bevollmächtigung über das 
   Aktionärsportal ist ab dem 30. Juli 2020 bis 
   zum Beginn der Abstimmungen am Tag der 
   Hauptversammlung möglich. Über das 
   Aktionärsportal können Sie auch während der 
   Hauptversammlung bis zum Beginn der 
   Abstimmungen eine etwaige zuvor erteilte 
   Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen. 
 
   Eine Stimmabgabe ist nur in Bezug auf solche 
   Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit 
   dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 
   122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG 
   veröffentlicht wurden. 
 
   Weitere Hinweise zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an den von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter sind in der 
   Zugangskarte, welche ordnungsgemäß 
   angemeldete Aktionäre zugesandt bekommen, 
   enthalten. Entsprechende Informationen und 
   eine nähere Beschreibung der Durchführung der 
   Vollmachts- und Weisungserteilung an den von 
   der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter über das Aktionärsportal 
   sind über die Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.hawesko-holding.com 
 
   in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
   »Hauptversammlung« abrufbar. 
9. *Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 
   126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG 
   i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG* 
9.1 *Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 
    Abs. 2 AktG* 
 
    Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
    zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
    anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 
    500.000,00 erreichen, können verlangen, dass 
    Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
    bekannt gemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). 
    Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft 
    nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage von 
    Bankbescheinigungen genügt. Der oder die 
    Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 
    i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass 
    sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
    Zugangs des Verlangens hinsichtlich der 
    Mindestbeteiligung Inhaber der Aktien sind 
    und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung 
    des Vorstands über das Verlangen halten, 
    wobei § 70 AktG bei der Berechnung der 
    Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Wird dem 
    Verlangen nicht entsprochen, steht den 
    Antragsstellern gemäß § 122 Abs. 3 AktG 
    der Weg zu den Gerichten offen. 
 
    Das Verlangen ist in schriftlicher Form (§ 
    126 BGB) oder in elektronischer Form, d.h. 
    unter Verwendung einer qualifizierten 
    elektronischen Signatur (§ 126a BGB) an den 
    Vorstand der Gesellschaft zu richten und 
    muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor 
    der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf 
    des 20. Juli 2020 (24:00 Uhr) zugehen. 
 
    Die Aktionäre werden gebeten, für ein 
    entsprechendes Verlangen die folgende 
    Adresse zu nutzen: 
 
    HAWESKO Holding Aktiengesellschaft 
    - Vorstand - 
    Elbkaihaus 
    Große Elbstraße 145d 
    D-22767 Hamburg 
 
    Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
    oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
    Bekannt zu machende Ergänzungen der 
    Tagesordnung werden - soweit sie nicht 
    bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
    wurden - unverzüglich nach Zugang des 
    Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht 
    und solchen Medien zur Veröffentlichung 
    zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
    werden kann, dass sie die Informationen in 
    der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
    Sie werden außerdem auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.hawesko-holding.com 
 
    in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
    »Hauptversammlung« zugänglich gemacht und 
    den Aktionären gemäß § 125 AktG 
    mitgeteilt. 
9.2 *Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
    Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 
    AktG* 
 
    Aktionäre können gemäß § 126 Abs. 1 
    AktG Gegenanträge zu einem bestimmten 
    Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge 
    gemäß § 127 AktG übersenden. 
    Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
    Aktionären sind ausschließlich zu 
    richten an: 
 
    HAWESKO Holding Aktiengesellschaft 
    Investor Relations - HV 2020 
    Elbkaihaus 
    Große Elbstraße 145d 
    D-22767 Hamburg 
 
    Fax: +49 (0) 40/30 39 21 05 
    E-Mail: ir@hawesko-holding.com 
 
    Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von 
    Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der 
    Hauptversammlung, also spätestens bis zum 
    Ablauf des 5. August 2020 (24:00 Uhr) unter 
    dieser Adresse bei der Gesellschaft 
    eingegangen sind, werden unter den weiteren 
    Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG 
    einschließlich des Namens des 
    Aktionärs, einer etwaigen Begründung und 
    einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung 
    auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.hawesko-holding.com 
 
    in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
    »Hauptversammlung« zugänglich gemacht. Unter 
    den vorgenannten Voraussetzungen zugänglich 
    zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge 
    werden im Rahmen der virtuellen 
    Hauptversammlung als gestellt 
    berücksichtigt, wenn der antragstellende 
    Aktionär ordnungsgemäß zur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: -6-

Hauptversammlung angemeldet ist. 
 
    Von einer Zugänglichmachung eines 
    Gegenantrags und eines Wahlvorschlags kann 
    die Gesellschaft absehen, wenn einer der 
    Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 
    2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag 
    zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen 
    Beschluss der Hauptversammlung führen würde. 
    Eine Begründung eines Gegenantrags braucht 
    nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie 
    insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
    Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag 
    auch dann nicht zugänglich gemacht werden, 
    wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, 
    ausgeübten Beruf und Wohnort bzw. - im Falle 
    einer juristischen Person - die Firma und 
    den Sitz des zur Wahl Vorgeschlagenen sowie 
    - im Falle eines Vorschlags zur Wahl von 
    Aufsichtsratsmitgliedern - die Angaben zu 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten enthält. 
9.3 *Fragemöglichkeit der Aktionäre* 
 
    Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre 
    haben die Möglichkeit, im Wege der 
    elektronischen Kommunikation Fragen zu 
    stellen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 
    C19-AuswBekG). Etwaige Fragen sind bis 
    spätestens zwei Tage vor der 
    Hauptversammlung, d.h. bis zum 18. August 
    2020 (14:00 Uhr), über das unter der 
    Internetadresse 
 
    www.hawesko-holding.com 
 
    in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
    »Hauptversammlung« zugängliche 
    Aktionärsportal der Gesellschaft 
    einzureichen. 
 
    Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist 
    eingereichte Fragen können nicht mehr 
    eingereicht werden. Es ist vorgesehen, die 
    Fragensteller im Rahmen der 
    Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich 
    zu nennen. Bitte beachten Sie dazu noch die 
    weitergehenden Erläuterungen zu den 
    Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende 
    dieser Einladungsbekanntmachung. 
9.4 *Auskunftsrecht* 
 
    Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im 
    Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach 
    § 1 Abs. 2 C19-AuswBekG erheblich 
    eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre 
    lediglich die Möglichkeit, Fragen im Wege 
    der elektronischen Kommunikation zu stellen 
    (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 C19-AuswBekG). Der 
    Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen 
    bis spätestens zwei Tage vor der 
    Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon 
    hat der Vorstand der HAWESKO Holding 
    Aktiengesellschaft mit Zustimmung des 
    Aufsichtsrats Gebrauch gemacht. Über 
    die Beantwortung von Fragen entscheidet der 
    Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 
    C19-AuswBekG - abweichend von § 131 AktG - 
    nur nach pflichtgemäßem, freiem 
    Ermessen. Ausweislich der Gesetzesbegründung 
    zu § 1 Abs. 2 Satz 2 C19-AuswBekG hat die 
    Verwaltung keinesfalls alle Fragen zu 
    beantworten, sie kann Fragen zusammenfassen 
    und im Interesse der anderen Aktionäre 
    sinnvolle Fragen auswählen. Sie kann dabei 
    Aktionärsvereinigungen und institutionelle 
    Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen 
    bevorzugen. 
 
    Auf die oben bereits erfolgten Ausführungen 
    zu 'Fragemöglichkeit der Aktionäre' nach § 1 
    Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG wird 
    verwiesen. 
9.5 *Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll* 
 
    Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, 
    die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können 
    bis zum Schluss der Hauptversammlung über 
    das Aktionärsportal Widerspruch gegen 
    Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll 
    des Notars erklären. 
9.6 *Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
    der Aktionäre* 
 
    Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
    der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 
    1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 
    2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG finden sich auf 
    der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.hawesko-holding.com 
 
    in der Rubrik »Investoren« und dort unter 
    »Hauptversammlung«. 
10. *Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
    Die Internetseite der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft, über die 
    die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG zugänglich sind, 
    findet sich unter 
 
    www.hawesko-holding.com 
 
    in der Rubrik »Investoren« und dort unter »Hauptversammlung«. 
 
    Auf dieser Internetseite sind ab der Einberufung zugänglich gemacht: 
 
    * der Inhalt der Einberufung 
      (einschließlich der Gesamtzahl der 
      Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
      Einberufung), 
    * eine Erläuterung zu den Gegenständen der 
      Tagesordnung, zu denen kein Beschluss 
      gefasst werden soll, 
    * die der Versammlung zugänglich zu 
      machenden Unterlagen sowie 
    * Formulare und Erläuterungen für die 
      Stimmabgabe durch Vertretung sowie mittels 
      Briefwahl 
 
    Auf dieser Internetseite werden auch die Erläuterungen zu den 
    Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 
    131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG, eine 
    gegebenenfalls bekanntzumachende Ergänzung der Tagesordnung 
    gemäß § 122 Abs. 2 AktG sowie zugänglich zu machende 
    Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 
    127 AktG veröffentlicht. 
11. *Hinweise zum Datenschutz* 
 
    Wenn Aktionäre sich zur virtuellen Hauptversammlung anmelden, einen 
    Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte 
    bevollmächtigen, ihre Aktionärsrechte ausüben, das Aktionärsportal 
    nutzen oder sich zur virtuellen Hauptversammlung zuschalten, 
    verarbeitet die HAWESKO Holding Aktiengesellschaft, Große 
    Elbstraße 145 d, 22767 Hamburg, als Verantwortliche 
    personenbezogene Daten der jeweiligen Aktionäre und/oder ihren 
    Bevollmächtigten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, 
    Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und individuelle 
    Zugangsdaten für die Nutzung des Aktionärsportals). Dies geschieht, 
    um den Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Zuschaltung zur 
    und die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen 
    Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Zuschaltung 
    zu der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten 
    zwingend erforderlich. 
 
    Die Dienstleister der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft, welche zum 
    Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, 
    erhalten von der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft nur solche 
    personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten 
    Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten 
    ausschließlich nach Weisung der HAWESKO Holding 
    Aktiengesellschaft. 
 
    Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben bei Vorliegen der 
    gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, 
    Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht 
    bezüglich der über sie bei uns gespeicherten und verarbeiteten 
    personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese 
    Rechte können Aktionäre und ihre Bevollmächtigten gegenüber der 
    Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend 
    machen: 
 
    HAWESKO Holding Aktiengesellschaft 
    Große Elbstraße 145 d 
    22767 Hamburg 
    Fax: +49 40 360 232 - 680 
    E-Mail: datenschutz@hawesko-holding.com 
 
    Zudem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den zuständigen 
    Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu. 
 
    Die verantwortliche Stelle für den Datenschutz erreichen Sie unter: 
 
    HAWESKO Holding Aktiengesellschaft 
    -Datenschutz- 
    Große Elbstraße 145 d 
    22767 Hamburg 
    E-Mail: datenschutz@hawesko-holding.com 
 
    Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten 
    und zu Ihren Rechten gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung 
    können jederzeit auf unserer Internetseite unter 
 
    https://www.hawesko-holding.com/datenschutzhinweise-fuer-aktionaere/ 
 
    abgerufen oder bei unserer oben genannten verantwortlichen Stelle 
    für den Datenschutz angefordert werden. 
 
*Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung* 
 
Für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des 
Aktionärsportals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine 
Internetverbindung und Computer. Um die Bild- und Tonübertragung der 
Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile 
Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit 
empfohlen. 
 
Für die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung benötigen Sie 
ebenfalls einen Computer sowie Lautsprecher oder Kopfhörer. 
 
Für den Zugang zum Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre 
Zugangskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert 
übersendet bekommen. Auf dieser Zugangskarte finden sich Ihre individuellen 
Zugangsdaten, mit denen Sie sich im Aktionärsportal anmelden können. 
 
Am 20. August 2020 können sich die angemeldeten Aktionäre bzw. die 
angemeldeten Aktionärsvertreter ab 14:00 Uhr unter der Internetadresse 
 
www.hawesko-holding.com 
 
in der Rubrik »Investoren« und dort unter »Hauptversammlung« durch Eingabe der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Zugangsdaten zu der virtuellen Hauptversammlung schalten. 
 
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch 
technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird 
empfohlen - soweit möglich - die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) 
bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Im Aktionärsportal ist die 
Ausübung des Stimmrechts ab dem 30. Juli 2020 möglich. 
 
Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und den Anmelde- und 
Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Zugangskarte, 
welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen. 
Entsprechende Informationen sowie eine detaillierte Beschreibung der Nutzung 
des Aktionärsportals sind unter der Internetadresse 
 
www.hawesko-holding.com 
 
in der Rubrik »Investoren« und dort unter »Hauptversammlung« abrufbar. 
 
Bei technischen Fragen zum Aktionärsportal oder zu Ihrer Zuschaltung zur 
virtuellen Hauptversammlung stehen Ihnen vor und während der Hauptversammlung 
die Mitarbeiter unseres Hauptversammlungs-Dienstleisters UBJ GmbH unter der 
folgenden Rufnummer gerne zur Verfügung. 
 
*Aktionärs-Hotline: 040-6378-5410* 
 
Die Aktionärs-Hotline ist Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr, 
und am Tag der Hauptversammlung, dem 20. August 2020, ab 9:00 Uhr erreichbar. 
 
Bei technischen Fragen vor Beginn der virtuellen Hauptversammlung können Sie 
sich auch per E-Mail an unseren Hauptversammlungs-Dienstleister UBJ GmbH unter 
der E-Mail-Adresse 
 
hv@ubj.de 
 
wenden. 
 
_Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung_ 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung 
per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und 
Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des 
internetgestützten Aktionärsportals kann nach dem heutigen Stand der Technik 
aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes 
und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern 
Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die 
Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die 
Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen 
Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- 
und Tonübertragung sowie den Zugang zum Aktionärsportals und dessen generelle 
Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung 
für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und 
Software einschließlich solcher der eingesetzten 
Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft 
empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten 
zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu 
machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, 
muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die 
Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz 
einzustellen. 
 
Hamburg, im Juli 2020 
 
*HAWESKO Holding Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-07-13 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft 
             Große Elbstraße 145d 
             22767 Hamburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 40 30 39 2100 
Fax:         +49 40 30 39 2105 
E-Mail:      ir@hawesko-holding.com 
Internet:    http://www.hawesko-holding.com 
ISIN:        DE0006042708 
WKN:         604270 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard), Hamburg, Freiverkehr in Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1092619 2020-07-13 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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