BERLIN (Dow Jones)--Union und SPD wollen den Missbrauch von Abmahnungen wegen der Datenschutzgrundverordnung eindämmen. Die Koalitionsfraktionen haben sich dazu auf einen Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geeinigt, der unmittelbar nach der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden soll. Damit wird eine Vereinbarung umgesetzt, die beide Seiten den Unternehmen bereits kurz nach dem Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung im Sommer 2018 zugesagt hatten.
Unionsfraktionsvize Thorsten Frei nannte die Einigung zwischen CDU/CSU und SPD "ein gutes Signal für unsere Wirtschaft." Abmahner könnten künftig keinen Aufwendungsersatz mehr verlangen, wenn etwa Angaben im Impressum falsch seien. Hintergrund waren Klagen vieler Unternehmen, die wegen Bagatellverstößen im Internet Abmahnbriefe mit hohen Forderungen erhielten.
Strafen auf 1000 Euro gedeckelt
Nach Angaben der SPD-Fraktion können Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten zwar noch abgemahnt werden, für Mitbewerber besteht aber kein Anspruch auf Erstattung der Kosten mehr. "Auch die Möglichkeiten für Vertragsstrafen werden eingeschränkt und die Strafen für kleine Unternehmen in einfach gelagerten Fällen auf 1000 Euro gedeckelt", erklärte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. "Wer dennoch missbräuchlich abgemahnt wird, hat nun einen Anspruch auf Erstattung der Kosten seiner Rechtsverteidigung in der Höhe, in der auch der Abmahnende sie geltend gemacht hat."
Laut Wiese habe seine Fraktion auch eine Regelung durchsetzen können, nach der Autoersatzteile für Modelle mit Designs, die nach dem Inkrafttreten eingetragen werden, nicht mehr dem Designschutz unterliegen. Sie würden somit deutlich preiswerter. "Die Monopolstellung der Hersteller für Kotflügel, Scheinwerfer und Co wird endlich aufgebrochen", so Wiese. Mit dem Vorschlag, diese Regelung auch auf ältere Fahrzeuge anzuwenden, konnte sich die SPD-Bundestagsfraktion demnach jedoch nicht durchsetzen.
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July 13, 2020 10:11 ET (14:11 GMT)
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