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Dow Jones News
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DGAP-HV: Hamburger Hafen und Logistik -2-

DJ DGAP-HV: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2020 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-14 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Hamburg 
A-Aktien 
ISIN: DE000A0S8488 
WKN: A0S848 S-Aktien 
(nicht zum Börsenhandel zugelassen) Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle 
Hauptversammlung) der Hamburger Hafen und Logistik 
Aktiengesellschaft, Hamburg, am 20. August 2020 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft am 
Donnerstag, den 20. August 2020, um 10:00 Uhr ein, die 
in diesem Jahr aufgrund der Coronavirus-Pandemie als 
virtuelle Hauptversammlung *ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* stattfindet. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung wird für die Aktionäre 
oder ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton über das 
Aktionärsportal der Gesellschaft unter der 
Internetadresse 
 
www.hhla.de/aktionaersportal 
 
übertragen. Einzelheiten sind im Abschnitt 'Weitere 
Angaben und Hinweise' am Ende dieser Einladung 
erläutert. 
 
*Tagesordnung und Beschlussvorschläge* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Hamburger Hafen und Logistik 
   Aktiengesellschaft und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   Hamburger Hafen und Logistik 
   Aktiengesellschaft und den Konzern, des 
   Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
   sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben 
   gemäß § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB 
 
   Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten 
   Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite 
 
   www.hhla.de/hauptversammlung 
 
   eingesehen werden. Sie werden auch während der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit nach § 172 
   Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung ist 
   nicht vorgesehen. Zum zusammengefassten 
   Lagebericht, zum Bericht des Aufsichtsrats 
   sowie zum erläuternden Bericht zu den Angaben 
   nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sieht das 
   Gesetz ebenfalls keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung vor. Der Vorstand und, soweit 
   es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft, der 
   Vorsitzende des Aufsichtsrats werden die zu 
   Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen in 
   der Hauptversammlung erläutern. Der Beschluss 
   über den Vorschlag für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns erfolgt unter Tagesordnungspunkt 
   2. Es ist daher nach den gesetzlichen 
   Regelungen kein Beschluss der Hauptversammlung 
   zu Tagesordnungspunkt 1 zu fassen. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe 
   von insgesamt 219.363.530,44 EUR  (von dem 
   ein Teilbetrag in Höhe von 181.303.432,76 
   EUR  auf die A-Sparte und ein Teilbetrag in 
   Höhe von 38.060.097,68 EUR  auf die S-Sparte 
   entfällt) wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende von 0,70 
      EUR  je dividendenberechtigte A-Aktie 
      (70.048.834 dividendenberechtigte 
      Stückaktien) sowie von 2,10 EUR  je 
      dividendenberechtigte S-Aktie (2.704.500 
      dividendenberechtigte Stückaktien); damit 
      werden auf alle A-Aktien insgesamt 
      49.034.183,80 EUR  und auf alle S-Aktien 
      insgesamt 5.679.450,00 EUR , mithin auf 
      sämtliche Aktien insgesamt 54.713.633,80 
      EUR  ausgeschüttet. 
   b) Vortrag des auf die A-Sparte entfallenden 
      Restbetrags in Höhe von 132.269.248,96 
      EUR  sowie des auf die S-Sparte 
      entfallenden Restbetrags in Höhe von 
      32.380.647,68 EUR  jeweils auf neue 
      Rechnung. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind 
   diese gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von 0,70 EUR  je 
   dividendenberechtigte A-Aktie sowie von 2,10 
   EUR  je dividendenberechtigte S-Aktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden. 
 
   Die A-Aktionäre erhalten ein Wahlrecht. Die 
   Dividende wird nach Wahl des A-Aktionärs 
   entweder (i) ausschließlich in bar 
   (_Bardividende_) oder (ii) in der zur 
   Begleichung der Steuerschuld für die 
   Dividendenzahlung ausreichenden Höhe in bar 
   und für den verbleibenden Teil der Dividende 
   in Form von Aktien der Gesellschaft 
   (_Aktiendividende_) oder (iii) für einen Teil 
   der Aktien des Aktionärs in bar und für den 
   anderen Teil der Aktien als Aktiendividende 
   geleistet. In Bezug auf S-Aktien wird die 
   Dividende in bar geleistet. 
 
   Die näheren Details zur Ausschüttung der 
   Dividende als Bardividende und zur Möglichkeit 
   der A-Aktionäre zur Wahl einer Aktiendividende 
   werden betreffend die A-Aktien der 
   Gesellschaft in einem gesonderten Dokument 
   gemäß Artikel 1 Abs. 4 lit. h), Abs. 5 
   Unterabs. 1 lit. g) VO (EU) 2017/1129 
   (_prospektbefreiendes Dokument_) dargelegt. 
   Dieses wird auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.hhla.de/aktiendividende 
 
   zur Verfügung gestellt und wird insbesondere 
   Informationen über die Anzahl und die Art der 
   Aktien sowie Ausführungen über die Gründe und 
   die Einzelheiten des Aktienangebots enthalten. 
 
   Es wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG 
   i.V.m. § 28 der Satzung der Gesellschaft 
   festgelegt, dass der Anspruch der Aktionäre 
   auf ihre in bar zu leistende Dividende am 15. 
   September 2020 fällig wird. Soweit A-Aktionäre 
   die Aktiendividende wählen, werden sie die 
   neuen A-Aktien der Gesellschaft 
   voraussichtlich am 17. September 2020 
   erhalten. 
 
   Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 
   vollständig aus dem sog. ausschüttbaren Gewinn 
   (und nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto) 
   der Gesellschaft ausgezahlt wird, unterliegt 
   die Dividende, auch unabhängig davon, wie der 
   A-Aktionär sein Wahlrecht ausübt, 
   grundsätzlich der regulären 
   Dividendenbesteuerung, d.h. die Gesellschaft 
   wird auf die Brutto-Dividende 
   Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag 
   und ggf. Kirchensteuer einbehalten. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, 
   dass sie die Aktiendividende nur anbieten und 
   durchführen werden, wenn sie dies nach 
   pflichtgemäßer Beurteilung unter 
   Beachtung der Interessen der Gesellschaft und 
   ihrer Aktionäre als sinnvoll erachten. Bei 
   dieser Entscheidung werden insbesondere die 
   Entwicklung des A-Aktienkurses der 
   Gesellschaft und des Marktumfelds sowie die 
   technische Durchführung berücksichtigt. 
   Sollten sich Vorstand und Aufsichtsrat gegen 
   die Durchführung einer Aktiendividende 
   entscheiden, wird das Wahlrecht für die 
   Auszahlung der Dividende in A-Aktien nicht 
   bestehen bzw. entfallen und die Dividende für 
   das Geschäftsjahr 2019 wird 
   ausschließlich in bar ausgezahlt werden. 
   Die Auszahlung der Dividende würde dann 
   unverzüglich nach einer solchen Entscheidung 
   vorgenommen werden, spätestens aber am 15. 
   September 2020. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses - vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 
   zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 
   Abs. 2 Unterabs. 3 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
 
   Der Prüfer für die prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts für den Konzern für das 
   erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 wurde 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 14, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

infolge der Verschiebung der diesjährigen 
   ordentlichen Hauptversammlung in den August 
   mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 7. 
   Juli 2020 gerichtlich bestellt. Eine 
   Beschlussfassung ist daher insoweit nicht mehr 
   erforderlich. 
6. *Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Herr Dr. Torsten Sevecke hat sein 
   Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der 
   Beendigung der Hauptversammlung am 20. August 
   2020 niedergelegt. Daher ist die Nachwahl 
   eines Mitglieds der Anteilseignervertreter in 
   den Aufsichtsrat erforderlich. Die Nachwahl 
   erfolgt im Einklang mit § 10 Abs. 4 der 
   Satzung der Gesellschaft für die verbleibende 
   Amtszeit von Herrn Dr. Sevecke, mithin bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 
   96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des 
   Mitbestimmungsgesetzes aus zwölf Mitgliedern, 
   von denen sechs Mitglieder gemäß §§ 96 
   Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von den Anteilseignern 
   gewählt werden. Nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG 
   muss sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu 
   jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern 
   zusammensetzen. Da der Gesamterfüllung nach § 
   96 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht widersprochen 
   wurde, ist der jeweilige Mindestanteil für 
   diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und 
   der Seite der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat 
   gemeinsam zu erfüllen. Von den zwölf Sitzen im 
   Aufsichtsrat müssen somit mindestens vier mit 
   Frauen und mindestens vier mit Männern besetzt 
   sein. Diese Vorgabe ist unabhängig von dem 
   nachfolgenden Wahlvorschlag erfüllt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn *Andreas Rieckhof*, M.A. in 
    Geschichte, Politischen Wissenschaften und 
    Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Hamburg, 
    Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, 
    Verkehr und Innovation (Bereich Wirtschaft) 
    der Freien und Hansestadt Hamburg 
 
   mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 20. August 2020 für die 
   Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2021 beschließt, als 
   Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner in den 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Der vorstehende Wahlvorschlag des 
   Aufsichtsrats stützt sich auf die Empfehlung 
   seines Nominierungsausschusses und wurde auf 
   der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex (_DCGK_) und des 
   vom Aufsichtsrat verabschiedeten Kompetenz- 
   bzw. Anforderungsprofils, das auch die Ziele 
   des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung 
   enthält, abgegeben. 
 
   *Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* 
 
   Herr Rieckhof ist Mitglied in den folgenden 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   deutscher Unternehmen; diese Unternehmen sind 
   Beteiligungsunternehmen der Freien und 
   Hansestadt Hamburg: 
 
   - FHG Flughafen Hamburg GmbH Gruppe, Hamburg 
 
   Er ist ferner Mitglied in den folgenden 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   - HHT Hamburg Tourismus GmbH, Hamburg 
     (Vorsitzender) 
   - HIW Hamburg Invest 
     Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, 
     Hamburg (Vorsitzender) 
   - HMC Hamburg Messe und Congress GmbH, 
     Hamburg (Vorsitzender) 
   - Life Science Nord Management GmbH, Hamburg 
     (Vorsitzender) 
   - ReGe 
     Hamburg-Projekt-Realisierungsgesellschaft 
     mbH, Hamburg 
   - ZAL Zentrum für Angewandte 
     Luftfahrtforschung GmbH, Hamburg 
     (Vorsitzender) 
 
   *Weitere Informationen zu Tagesordnungspunkt 
   6* 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Rieckhof 
   vergewissert, dass ihm für die Wahrnehmung 
   seiner Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung 
   steht. 
 
   Im Hinblick auf Empfehlung C.13 DCGK teilt der 
   Aufsichtsrat mit, dass Herr Rieckhof als 
   Staatsrat hauptberuflich für die Freie und 
   Hansestadt Hamburg und damit für die 
   mittelbare Hauptaktionärin der Gesellschaft 
   tätig ist. Der Aufsichtsrat weist ferner 
   vorsorglich darauf hin, dass Herr Rieckhof die 
   in der obigen Auflistung aufgeführten Mandate 
   jeweils im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit 
   für die Freie und Hansestadt Hamburg innehat. 
 
   Über die vorstehend genannten Beziehungen 
   hinaus steht Herr Rieckhof nach Einschätzung 
   des Aufsichtsrats in keinen persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zu der Gesellschaft 
   oder ihren Konzerngesellschaften, den Organen 
   der Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach 
   Empfehlung C.13 DCGK offenzulegen wären. 
 
   Weitere Informationen zu Herrn Rieckhof, 
   insbesondere zu den Angaben nach Empfehlung 
   C.14 DCGK zu relevanten Kenntnissen, 
   Fähigkeiten und Erfahrungen sowie wesentlichen 
   Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat, 
   können dem unter 
 
   www.hhla.de/hauptversammlung 
 
   abrufbaren Lebenslauf entnommen werden. Der 
   Lebenslauf wird dort auch während der 
   Hauptversammlung abrufbar sein. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
*Durchführung als virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton* 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(_Covid-19-Gesetz_) eröffnet die Möglichkeit, 
ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle 
Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit 
andauernden Coronavirus-Pandemie, der von der Freien 
und Hansestadt Hamburg insoweit beschlossenen 
Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von 
Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die Mitarbeiter 
sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der 
Vorstand der Hamburger Hafen und Logistik 
Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. 
Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung findet 
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten mit der Möglichkeit zur Verfolgung der 
virtuellen Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im 
Wege der elektronischen Zuschaltung (_Zuschaltung_) in 
den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bei St. Annen 1, 
20457 Hamburg, statt. 
 
Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können daher 
nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen, 
haben aber die Möglichkeit, die gesamte 
Hauptversammlung in Bild und Ton über ein Online-Portal 
live im Internet zu verfolgen und sich über das unter 
derselben Internetadresse zugängliche 
passwortgesicherte Aktionärsportal der Gesellschaft zur 
Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung ihres 
Stimmrechts, zuzuschalten. 
 
Unter der Internetadresse 
 
www.hhla.de/aktionaersportal 
 
unterhält die Gesellschaft ein internetgestütztes, 
passwortgeschütztes Online-Portal (_Aktionärsportal_). 
Über dieses können die Aktionäre (und ggf. deren 
Bevollmächtigte) die Hauptversammlung in Bild und Ton 
verfolgen. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre 
oder deren Bevollmächtigte können über das 
Aktionärsportal ferner ihr Stimmrecht ausüben, 
Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder 
Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das 
Aktionärsportal nutzen zu können, müssen Sie sich mit 
Ihrer Aktionärsnummer und dem Zugangscode, den Sie mit 
dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung erhalten, 
einloggen. Aktionäre, die sich für den elektronischen 
Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert 
haben, können das Aktionärsportal auch mithilfe des im 
Rahmen der Registrierung selbst vergebenen 
Zugangspassworts nutzen. Die verschiedenen 
Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer Rechte erscheinen dann 
in Form von Schaltflächen und Menüs auf der 
Benutzeroberfläche des Aktionärsportals. 
 
Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und zu den 
Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre 
zusammen mit dem Einladungsschreiben bzw. im Internet 
unter 
 
www.hhla.de/aktionaersportal 
 
Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am 
Ende dieser Einladung. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 
als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des 
Covid-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den 
Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der 
Aktionäre. Wir bitten unsere Aktionäre daher in diesem 
Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise 
zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu 
weiteren Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der 
ordentlichen Hauptversammlung 2020. 
 
*Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Ausübung 
der Aktionärsrechte* 
 
Zur Ausübung der Aktionärsrechte über die bloße 
Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der 
Hauptversammlung hinaus, insbesondere zur Ausübung des 
Stimmrechts, sind in Übereinstimmung mit § 19 Abs. 
1 der Satzung der Gesellschaft nur die Aktionäre - 
persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die 
sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung 
spätestens bis *Donnerstag, 13. August 2020 *(24:00 Uhr 
MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen ist, und für 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 14, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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