DJ DGAP-HV: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-07-14 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Hamburg A-Aktien ISIN: DE000A0S8488 WKN: A0S848 S-Aktien (nicht zum Börsenhandel zugelassen) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, am 20. August 2020 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft am Donnerstag, den 20. August 2020, um 10:00 Uhr ein, die in diesem Jahr aufgrund der Coronavirus-Pandemie als virtuelle Hauptversammlung *ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* stattfindet. Die virtuelle Hauptversammlung wird für die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse www.hhla.de/aktionaersportal übertragen. Einzelheiten sind im Abschnitt 'Weitere Angaben und Hinweise' am Ende dieser Einladung erläutert. *Tagesordnung und Beschlussvorschläge* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite www.hhla.de/hauptversammlung eingesehen werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung ist nicht vorgesehen. Zum zusammengefassten Lagebericht, zum Bericht des Aufsichtsrats sowie zum erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sieht das Gesetz ebenfalls keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vor. Der Vorstand und, soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft, der Vorsitzende des Aufsichtsrats werden die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen in der Hauptversammlung erläutern. Der Beschluss über den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns erfolgt unter Tagesordnungspunkt 2. Es ist daher nach den gesetzlichen Regelungen kein Beschluss der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 zu fassen. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von insgesamt 219.363.530,44 EUR (von dem ein Teilbetrag in Höhe von 181.303.432,76 EUR auf die A-Sparte und ein Teilbetrag in Höhe von 38.060.097,68 EUR auf die S-Sparte entfällt) wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende von 0,70 EUR je dividendenberechtigte A-Aktie (70.048.834 dividendenberechtigte Stückaktien) sowie von 2,10 EUR je dividendenberechtigte S-Aktie (2.704.500 dividendenberechtigte Stückaktien); damit werden auf alle A-Aktien insgesamt 49.034.183,80 EUR und auf alle S-Aktien insgesamt 5.679.450,00 EUR , mithin auf sämtliche Aktien insgesamt 54.713.633,80 EUR ausgeschüttet. b) Vortrag des auf die A-Sparte entfallenden Restbetrags in Höhe von 132.269.248,96 EUR sowie des auf die S-Sparte entfallenden Restbetrags in Höhe von 32.380.647,68 EUR jeweils auf neue Rechnung. Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,70 EUR je dividendenberechtigte A-Aktie sowie von 2,10 EUR je dividendenberechtigte S-Aktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Die A-Aktionäre erhalten ein Wahlrecht. Die Dividende wird nach Wahl des A-Aktionärs entweder (i) ausschließlich in bar (_Bardividende_) oder (ii) in der zur Begleichung der Steuerschuld für die Dividendenzahlung ausreichenden Höhe in bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von Aktien der Gesellschaft (_Aktiendividende_) oder (iii) für einen Teil der Aktien des Aktionärs in bar und für den anderen Teil der Aktien als Aktiendividende geleistet. In Bezug auf S-Aktien wird die Dividende in bar geleistet. Die näheren Details zur Ausschüttung der Dividende als Bardividende und zur Möglichkeit der A-Aktionäre zur Wahl einer Aktiendividende werden betreffend die A-Aktien der Gesellschaft in einem gesonderten Dokument gemäß Artikel 1 Abs. 4 lit. h), Abs. 5 Unterabs. 1 lit. g) VO (EU) 2017/1129 (_prospektbefreiendes Dokument_) dargelegt. Dieses wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hhla.de/aktiendividende zur Verfügung gestellt und wird insbesondere Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien sowie Ausführungen über die Gründe und die Einzelheiten des Aktienangebots enthalten. Es wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG i.V.m. § 28 der Satzung der Gesellschaft festgelegt, dass der Anspruch der Aktionäre auf ihre in bar zu leistende Dividende am 15. September 2020 fällig wird. Soweit A-Aktionäre die Aktiendividende wählen, werden sie die neuen A-Aktien der Gesellschaft voraussichtlich am 17. September 2020 erhalten. Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 vollständig aus dem sog. ausschüttbaren Gewinn (und nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto) der Gesellschaft ausgezahlt wird, unterliegt die Dividende, auch unabhängig davon, wie der A-Aktionär sein Wahlrecht ausübt, grundsätzlich der regulären Dividendenbesteuerung, d.h. die Gesellschaft wird auf die Brutto-Dividende Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten. Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass sie die Aktiendividende nur anbieten und durchführen werden, wenn sie dies nach pflichtgemäßer Beurteilung unter Beachtung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre als sinnvoll erachten. Bei dieser Entscheidung werden insbesondere die Entwicklung des A-Aktienkurses der Gesellschaft und des Marktumfelds sowie die technische Durchführung berücksichtigt. Sollten sich Vorstand und Aufsichtsrat gegen die Durchführung einer Aktiendividende entscheiden, wird das Wahlrecht für die Auszahlung der Dividende in A-Aktien nicht bestehen bzw. entfallen und die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 wird ausschließlich in bar ausgezahlt werden. Die Auszahlung der Dividende würde dann unverzüglich nach einer solchen Entscheidung vorgenommen werden, spätestens aber am 15. September 2020. 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt - auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. Der Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 wurde
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July 14, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
infolge der Verschiebung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung in den August mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 7. Juli 2020 gerichtlich bestellt. Eine Beschlussfassung ist daher insoweit nicht mehr erforderlich. 6. *Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds* Herr Dr. Torsten Sevecke hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Beendigung der Hauptversammlung am 20. August 2020 niedergelegt. Daher ist die Nachwahl eines Mitglieds der Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat erforderlich. Die Nachwahl erfolgt im Einklang mit § 10 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft für die verbleibende Amtszeit von Herrn Dr. Sevecke, mithin bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs Mitglieder gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von den Anteilseignern gewählt werden. Nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammensetzen. Da der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht widersprochen wurde, ist der jeweilige Mindestanteil für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gemeinsam zu erfüllen. Von den zwölf Sitzen im Aufsichtsrat müssen somit mindestens vier mit Frauen und mindestens vier mit Männern besetzt sein. Diese Vorgabe ist unabhängig von dem nachfolgenden Wahlvorschlag erfüllt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn *Andreas Rieckhof*, M.A. in Geschichte, Politischen Wissenschaften und Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Hamburg, Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Bereich Wirtschaft) der Freien und Hansestadt Hamburg mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 20. August 2020 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Der vorstehende Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses und wurde auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (_DCGK_) und des vom Aufsichtsrat verabschiedeten Kompetenz- bzw. Anforderungsprofils, das auch die Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung enthält, abgegeben. *Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* Herr Rieckhof ist Mitglied in den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen; diese Unternehmen sind Beteiligungsunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg: - FHG Flughafen Hamburg GmbH Gruppe, Hamburg Er ist ferner Mitglied in den folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - HHT Hamburg Tourismus GmbH, Hamburg (Vorsitzender) - HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Hamburg (Vorsitzender) - HMC Hamburg Messe und Congress GmbH, Hamburg (Vorsitzender) - Life Science Nord Management GmbH, Hamburg (Vorsitzender) - ReGe Hamburg-Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH, Hamburg - ZAL Zentrum für Angewandte Luftfahrtforschung GmbH, Hamburg (Vorsitzender) *Weitere Informationen zu Tagesordnungspunkt 6* Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Rieckhof vergewissert, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht. Im Hinblick auf Empfehlung C.13 DCGK teilt der Aufsichtsrat mit, dass Herr Rieckhof als Staatsrat hauptberuflich für die Freie und Hansestadt Hamburg und damit für die mittelbare Hauptaktionärin der Gesellschaft tätig ist. Der Aufsichtsrat weist ferner vorsorglich darauf hin, dass Herr Rieckhof die in der obigen Auflistung aufgeführten Mandate jeweils im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die Freie und Hansestadt Hamburg innehat. Über die vorstehend genannten Beziehungen hinaus steht Herr Rieckhof nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Empfehlung C.13 DCGK offenzulegen wären. Weitere Informationen zu Herrn Rieckhof, insbesondere zu den Angaben nach Empfehlung C.14 DCGK zu relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat, können dem unter www.hhla.de/hauptversammlung abrufbaren Lebenslauf entnommen werden. Der Lebenslauf wird dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein. *Weitere Angaben und Hinweise* *Durchführung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton* Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (_Covid-19-Gesetz_) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden Coronavirus-Pandemie, der von der Freien und Hansestadt Hamburg insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Zuschaltung (_Zuschaltung_) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg, statt. Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen, haben aber die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über ein Online-Portal live im Internet zu verfolgen und sich über das unter derselben Internetadresse zugängliche passwortgesicherte Aktionärsportal der Gesellschaft zur Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung ihres Stimmrechts, zuzuschalten. Unter der Internetadresse www.hhla.de/aktionaersportal unterhält die Gesellschaft ein internetgestütztes, passwortgeschütztes Online-Portal (_Aktionärsportal_). Über dieses können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können über das Aktionärsportal ferner ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen Sie sich mit Ihrer Aktionärsnummer und dem Zugangscode, den Sie mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung erhalten, einloggen. Aktionäre, die sich für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, können das Aktionärsportal auch mithilfe des im Rahmen der Registrierung selbst vergebenen Zugangspassworts nutzen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche des Aktionärsportals. Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit dem Einladungsschreiben bzw. im Internet unter www.hhla.de/aktionaersportal Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladung. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des Covid-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten unsere Aktionäre daher in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2020. *Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte* Zur Ausübung der Aktionärsrechte über die bloße Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung hinaus, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, sind in Übereinstimmung mit § 19 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur die Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis *Donnerstag, 13. August 2020 *(24:00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen ist, und für
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