
DGAP-News: Consulting Team Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Consulting Team Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2020 in Hildesheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-07-14 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Consulting Team Holding Aktiengesellschaft Hildesheim WKN: A1YDBQ ISIN: DE000A1YDBQ4 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 26. August 2020, 10:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Osterstraße 39 a, 31134 Hildesheim, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und auf Basis des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 wird die Hauptversammlung als rein virtuelle Versammlung stattfinden. Die Hauptversammlung wird für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, live im Internet in Bild und Ton übertragen. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie im Punkt 'Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten'. Die Stimmrechtsausübung der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie im Punkt 'Verfahren der Stimmabgabe einschließlich der Stimmrechtsvertretung'. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Consulting Team Holding AG zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.Dezember 2019 in seiner Sitzung am 11. Juni 2020 gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. Die vorstehenden Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ct-holding.de/hauptversammlung eingesehen werden. Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen den Aktionären auch kostenfrei zugesandt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 386.430,66 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende EUR 251.250,00 in Höhe von EUR 0,03 je Aktie auf die 8.375.000 dividendenberechtigten Stückaktien Gewinnvortrag EUR 135.180,66 Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2AktG ist der Anspruch auf Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 31. August 2020, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WTR Huskamp Bredel Partnerschaft mbB, Hannover, zum Prüfer des Jahresabschlusses der Consulting Team Holding AG für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 6. *Wahl zum Aufsichtsrat* Herr Kai Dietrich scheidet aus persönlichen Gründen mit dem Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung vorzeitig aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat besteht gemäß Satzung aus mindestens drei Mitgliedern. Es ist daher ein Mitglied für die laufende Mandatsperiode zu wählen. Diese endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. David Lukat, Geschäftsführer, wohnhaft in Seulingen, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung, in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Lebenslauf des Kandidaten befindet sich im *Anhang 1 *dieser Einladung zur Hauptversammlung und ist Bestandteil dieser Einladung. 7. *Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung* Im Hinblick auf die geplante Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr einer Börse und den damit verbundenen höheren gesetzlichen Anforderungen schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Satzung vollständig neu zu fassen. Der vollständige Text der neuen Satzung befindet sich in *Anhang 2* dieser Einladung zur Hauptversammlung und ist Bestandteil der Einladung. *Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung* *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung* Das Grundkapital der Consulting Team Holding AG beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 8.375.000,00 und ist eingeteilt in 8.375.000 Stückaktien, von denen jede eine Stimme gewährt. *Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, Vorstand und des mit der Niederschrift beauftragten Notars sowie eines Abstimmungsvertreters der Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Osterstraße 39 A, 31134 Hildesheim, statt. Eine physische Anwesenheit von Aktionärinnen und Aktionären oder ihrer Bevollmächtigten in der Hauptversammlung ist damit ausgeschlossen. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird für alle angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre vollständig in Bild und Ton online ab 10:00 Uhr übertragen. Die individuellen Zugangsdaten werden mit den Abstimmungsunterlagen an Aktionärinnen und Aktionäre versendet, die die Zugangskarte zur Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut ordnungsgemäß angefordert haben. Das Stimmrecht können alle angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre durch schriftliche Briefwahl, im Wege der elektronischen Briefwahl sowie durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder an einen anderen Aktionär oder einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar ausüben. Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können bis zwei Tage vor der Hauptversammlung Fragen bei der Gesellschaft per E-Mail an info@ct-holding.de unter Angabe der in den Abstimmungsunterlagen mitgeteilten individuellen PIN einreichen. Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können während der Dauer der Hauptversammlung auf dem gleichen Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen. *Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung als Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte* Zur Ausübung der Aktionärsrechte, einschließlich des Stimmrechts und des Fragerechts, sind ausschließlich diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die über ihr depotführendes Institut rechtzeitig eine Zugangskarte angefordert haben und von diesem mit dem erstellten Nachweis ihres Anteilbesitzes bei der Gesellschaft angemeldet wurden. Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des *5. August 2020 (00:00 Uhr MESZ)* (Nachweisstichtag (Record Date) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 19. August 2020 (24:00 Uhr MESZ) unter der folgenden Adresse zugehen: Consulting Team Holding AG Osterstraße 39 a 31134 Hildesheim Fax: +49 (0) 5121 2899999 E-Mail: info@ct-holding.de Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und können in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können
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