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DGAP-HV: Consulting Team Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2020 in Hildesheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

DGAP-News: Consulting Team Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Consulting Team Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 26.08.2020 in Hildesheim mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-14 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Consulting Team Holding Aktiengesellschaft Hildesheim 
WKN: A1YDBQ 
ISIN: DE000A1YDBQ4 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 26. 
August 2020, 10:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft 
Osterstraße 39 a, 31134 Hildesheim, als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Aufgrund der COVID-19-Pandemie und auf Basis des 
Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 wird die 
Hauptversammlung als rein virtuelle Versammlung 
stattfinden. 
 
Die Hauptversammlung wird für Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet haben, live im Internet 
in Bild und Ton übertragen. Nähere Erläuterungen hierzu 
finden Sie im Punkt 'Virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten'. 
 
Die Stimmrechtsausübung der Aktionärinnen und Aktionäre 
sowie ihrer Bevollmächtigten erfolgt 
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen 
hierzu finden Sie im Punkt 'Verfahren der Stimmabgabe 
einschließlich der Stimmrechtsvertretung'. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Consulting Team Holding AG zum 31. 
   Dezember 2019 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss zum 31.Dezember 
   2019 in seiner Sitzung am 11. Juni 2020 
   gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung 
   vorgesehen. Die vorstehenden Unterlagen 
   können ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.ct-holding.de/hauptversammlung 
 
   eingesehen werden. Auf Verlangen werden die 
   vorgenannten Unterlagen den Aktionären auch 
   kostenfrei zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 386.430,66 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende  EUR 251.250,00 
   in Höhe von EUR 0,03 je Aktie 
   auf die 8.375.000 
   dividendenberechtigten 
   Stückaktien 
   Gewinnvortrag                 EUR 135.180,66 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2AktG ist der 
   Anspruch auf Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 31. August 
   2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WTR Huskamp 
   Bredel Partnerschaft mbB, Hannover, zum 
   Prüfer des Jahresabschlusses der Consulting 
   Team Holding AG für das Geschäftsjahr 2020 zu 
   wählen. 
6. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Kai Dietrich scheidet aus persönlichen 
   Gründen mit dem Ablauf der diesjährigen 
   Hauptversammlung vorzeitig aus dem 
   Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat besteht 
   gemäß Satzung aus mindestens drei 
   Mitgliedern. Es ist daher ein Mitglied für 
   die laufende Mandatsperiode zu wählen. Diese 
   endet mit Beendigung der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2022 beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn 
   Dipl.-Kfm. David Lukat, Geschäftsführer, 
   wohnhaft in Seulingen, mit Wirkung ab 
   Beendigung dieser Hauptversammlung, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Lebenslauf des Kandidaten befindet sich 
   im *Anhang 1 *dieser Einladung zur 
   Hauptversammlung und ist Bestandteil dieser 
   Einladung. 
7. *Beschlussfassung über die Neufassung der 
   Satzung* 
 
   Im Hinblick auf die geplante Einbeziehung der 
   Aktien in den Freiverkehr einer Börse und den 
   damit verbundenen höheren gesetzlichen 
   Anforderungen schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat vor, die Satzung vollständig neu 
   zu fassen. Der vollständige Text der neuen 
   Satzung befindet sich in *Anhang 2* dieser 
   Einladung zur Hauptversammlung und ist 
   Bestandteil der Einladung. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt 
der Einberufung* 
 
Das Grundkapital der Consulting Team Holding AG beträgt 
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
EUR  8.375.000,00 und ist eingeteilt in 8.375.000 
Stückaktien, von denen jede eine Stimme gewährt. 
 
*Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* 
 
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des 
Aufsichtsrates entschieden, die diesjährige ordentliche 
Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 
des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 
(COVID-19-Gesetz) ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle 
Hauptversammlung abzuhalten. Die Hauptversammlung 
findet unter physischer Anwesenheit von 
Versammlungsleiter, Vorstand und des mit der 
Niederschrift beauftragten Notars sowie eines 
Abstimmungsvertreters der Gesellschaft in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft in der 
Osterstraße 39 A, 31134 Hildesheim, statt. 
 
Eine physische Anwesenheit von Aktionärinnen und 
Aktionären oder ihrer Bevollmächtigten in der 
Hauptversammlung ist damit ausgeschlossen. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung nach 
Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu 
Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung 
sowie bei den Rechten der Aktionäre. 
 
Die Hauptversammlung wird für alle angemeldeten 
Aktionärinnen und Aktionäre vollständig in Bild und Ton 
online ab 10:00 Uhr übertragen. Die individuellen 
Zugangsdaten werden mit den Abstimmungsunterlagen an 
Aktionärinnen und Aktionäre versendet, die die 
Zugangskarte zur Hauptversammlung über ihr 
depotführendes Institut ordnungsgemäß angefordert 
haben. 
 
Das Stimmrecht können alle angemeldeten Aktionärinnen 
und Aktionäre durch schriftliche Briefwahl, im Wege der 
elektronischen Briefwahl sowie durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter oder an einen anderen 
Aktionär oder einen zur Verschwiegenheit verpflichteten 
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt oder 
Notar ausüben. 
 
Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und 
Aktionäre können bis zwei Tage vor der Hauptversammlung 
Fragen bei der Gesellschaft per E-Mail an 
 
info@ct-holding.de 
 
unter Angabe der in den Abstimmungsunterlagen 
mitgeteilten individuellen PIN einreichen. 
 
Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht 
ausgeübt haben, können während der Dauer der 
Hauptversammlung auf dem gleichen Wege Widerspruch 
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen. 
 
*Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung als 
Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte* 
 
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, einschließlich 
des Stimmrechts und des Fragerechts, sind 
ausschließlich diejenigen Aktionärinnen und 
Aktionäre berechtigt, die über ihr depotführendes 
Institut rechtzeitig eine Zugangskarte angefordert 
haben und von diesem mit dem erstellten Nachweis ihres 
Anteilbesitzes bei der Gesellschaft angemeldet wurden. 
 
Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 
 
*5. August 2020 (00:00 Uhr MESZ)* 
(Nachweisstichtag (Record Date) 
 
beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der 
Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 
 
19. August 2020 (24:00 Uhr MESZ) 
 
unter der folgenden Adresse zugehen: 
 
Consulting Team Holding AG 
Osterstraße 39 a 
31134 Hildesheim 
Fax: +49 (0) 5121 2899999 
E-Mail: info@ct-holding.de 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
bedürfen der Textform und können in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht 
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts 
bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine 
Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können 

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July 14, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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