DJ DGAP-HV: Consulting Team Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2020 in Hildesheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Consulting Team Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Consulting Team Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2020 in Hildesheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-07-14 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Consulting Team Holding Aktiengesellschaft Hildesheim WKN: A1YDBQ ISIN: DE000A1YDBQ4 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 26. August 2020, 10:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Osterstraße 39 a, 31134 Hildesheim, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und auf Basis des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 wird die Hauptversammlung als rein virtuelle Versammlung stattfinden. Die Hauptversammlung wird für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, live im Internet in Bild und Ton übertragen. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie im Punkt 'Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten'. Die Stimmrechtsausübung der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie im Punkt 'Verfahren der Stimmabgabe einschließlich der Stimmrechtsvertretung'. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Consulting Team Holding AG zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.Dezember 2019 in seiner Sitzung am 11. Juni 2020 gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. Die vorstehenden Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ct-holding.de/hauptversammlung eingesehen werden. Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen den Aktionären auch kostenfrei zugesandt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 386.430,66 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende EUR 251.250,00 in Höhe von EUR 0,03 je Aktie auf die 8.375.000 dividendenberechtigten Stückaktien Gewinnvortrag EUR 135.180,66 Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2AktG ist der Anspruch auf Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 31. August 2020, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WTR Huskamp Bredel Partnerschaft mbB, Hannover, zum Prüfer des Jahresabschlusses der Consulting Team Holding AG für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 6. *Wahl zum Aufsichtsrat* Herr Kai Dietrich scheidet aus persönlichen Gründen mit dem Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung vorzeitig aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat besteht gemäß Satzung aus mindestens drei Mitgliedern. Es ist daher ein Mitglied für die laufende Mandatsperiode zu wählen. Diese endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. David Lukat, Geschäftsführer, wohnhaft in Seulingen, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung, in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Lebenslauf des Kandidaten befindet sich im *Anhang 1 *dieser Einladung zur Hauptversammlung und ist Bestandteil dieser Einladung. 7. *Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung* Im Hinblick auf die geplante Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr einer Börse und den damit verbundenen höheren gesetzlichen Anforderungen schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Satzung vollständig neu zu fassen. Der vollständige Text der neuen Satzung befindet sich in *Anhang 2* dieser Einladung zur Hauptversammlung und ist Bestandteil der Einladung. *Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung* *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung* Das Grundkapital der Consulting Team Holding AG beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 8.375.000,00 und ist eingeteilt in 8.375.000 Stückaktien, von denen jede eine Stimme gewährt. *Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, Vorstand und des mit der Niederschrift beauftragten Notars sowie eines Abstimmungsvertreters der Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Osterstraße 39 A, 31134 Hildesheim, statt. Eine physische Anwesenheit von Aktionärinnen und Aktionären oder ihrer Bevollmächtigten in der Hauptversammlung ist damit ausgeschlossen. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird für alle angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre vollständig in Bild und Ton online ab 10:00 Uhr übertragen. Die individuellen Zugangsdaten werden mit den Abstimmungsunterlagen an Aktionärinnen und Aktionäre versendet, die die Zugangskarte zur Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut ordnungsgemäß angefordert haben. Das Stimmrecht können alle angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre durch schriftliche Briefwahl, im Wege der elektronischen Briefwahl sowie durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder an einen anderen Aktionär oder einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar ausüben. Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können bis zwei Tage vor der Hauptversammlung Fragen bei der Gesellschaft per E-Mail an info@ct-holding.de unter Angabe der in den Abstimmungsunterlagen mitgeteilten individuellen PIN einreichen. Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können während der Dauer der Hauptversammlung auf dem gleichen Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen. *Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung als Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte* Zur Ausübung der Aktionärsrechte, einschließlich des Stimmrechts und des Fragerechts, sind ausschließlich diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die über ihr depotführendes Institut rechtzeitig eine Zugangskarte angefordert haben und von diesem mit dem erstellten Nachweis ihres Anteilbesitzes bei der Gesellschaft angemeldet wurden. Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des *5. August 2020 (00:00 Uhr MESZ)* (Nachweisstichtag (Record Date) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 19. August 2020 (24:00 Uhr MESZ) unter der folgenden Adresse zugehen: Consulting Team Holding AG Osterstraße 39 a 31134 Hildesheim Fax: +49 (0) 5121 2899999 E-Mail: info@ct-holding.de Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und können in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können
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insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben
und veräußert werden. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung der
Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung am
26. August 2020 nicht teilnahme- und stimmberechtigt,
es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
*Verfahren der Stimmabgabe einschließlich der
Stimmrechtsvertretung*
Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionärinnen und Aktionäre, die sich rechtzeitig zur
Hauptversammlung der Consulting Team Holding AG
angemeldet haben, das heißt eine Zugangskarte über
ihr depotführendes Institut angefordert haben, bekommen
den Abstimmungs- und Vollmachtbogen sowie die
Zugangskarte mit den individuellen Anmeldedaten für die
virtuelle Hauptversammlung von der Gesellschaft
zugeschickt und können ihre Stimmen schriftlich per
Post, Fax oder E-Mail abgeben, ohne an der
Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Für die
Stimmrechtsausübung ist die Anmeldung zur virtuellen
Hauptversammlung bis 19. August 2020, 24:00 Uhr
(Eingang bei der Gesellschaft), erforderlich (siehe
unter *'*Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung als
Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte').
Der Abstimmungsbogen muss bis 25. August 2020 (24:00
Uhr MESZ) bei der Consulting Team Holding AG unter der
folgenden Adresse per Post, Fax oder E-Mail zugegangen
sein:
Consulting Team Holding AG
Osterstraße 39 a
31134 Hildesheim
Fax: +49 (0) 5121 2899999
E-Mail: info@ct-holding.de
Die Änderung der Stimmabgabe ist bis zum Schluss
der Abstimmung in der Hauptversammlung über die in den
Abstimmungsunterlagen mitgeteilte E-Mail-Adresse unter
Angabe der in den Abstimmungsunterlagen mitgeteilten
individuellen PIN möglich.
*Stimmabgabe durch Bevollmächtigte*
Angemeldete Aktionäre, können ihr Stimmrecht nach § 10
Abs. 2 der Satzung durch einen bevollmächtigten anderen
Aktionär oder von einem zur Verschwiegenheit
verpflichteten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
Rechtsanwalt oder Notar ausüben lassen.
Die Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, sich
durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung ihres Stimmrechts
in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diese
werden das Stimmrecht nur nach Maßgabe der
erteilten Weisungen ausüben.
*Auch bei Vollmachterteilung bedarf es der
ordnungsgemäßen Anmeldung nach den vorstehenden
Bestimmungen durch den Aktionär.*
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft als auch die Weisungen bedürfen der
Textform. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der
Gesellschaft bis 25. August 2020, 24:00 Uhr MESZ
(Eingang bei der Gesellschaft), per Post, per Telefax
oder per E-Mail an die folgende Adresse:
Consulting Team Holding AG
Osterstraße 39 a
31134 Hildesheim
Fax: +49 (0) 5121 2899999
E-Mail: info@ct-holding.de
übermittelt werden.
Auch die Bevollmächtigten können das Stimmrecht nur
durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer
Minderheit*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals (dies entspricht 418.750 Stückaktien)
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu
richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage
vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum
Ablauf des 01. August 2020 (24:00 Uhr MESZ), zugehen.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
Consulting Team Holding AG
Vorstand
Osterstraße 39 a
31134 Hildesheim
Fax: +49 (0) 5121 2899999
E-Mail: info@ct-holding.de
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger und im Internet unter
www.ct-holding.de/hauptversammlung
bekannt gemacht.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge*
Jeder Aktionär ist gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127
AktG berechtigt, Gegenanträge zu den
Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung
und Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung
stehenden Wahlen zu übersenden. Diese sind, bei
Gegenanträgen mit einer Begründung, ausschließlich
an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
zu richten und müssen spätestens 14 Tage vor der
Versammlung, das heißt bis zum Ablauf des 11.
August 2020 (24:00 Uhr MESZ) eingegangen sein.
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Consulting Team Holding AG
Vorstand
Osterstraße 39 a
31134 Hildesheim
Fax: +49 (0) 5121 2899999
E-Mail: info@ct-holding.de
Über Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem
Aktiengesetz zugänglich gemacht werden müssen, werden
Sie auf der Homepage der Gesellschaft,
www.ct-holding.de/hauptversammlung
informiert. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls unter dieser Internetadresse
veröffentlicht.
Während der Hauptversammlung können keine Gegenanträge
oder Wahlvorschläge gestellt werden.
*Anhang 1 - Zu Top 6 der Tagesordnung, Lebenslauf des
Kandidaten*
*David Lukat, Diplom Kaufmann*
Wohnort: Seulingen, Deutschland
*Persönliche Daten*
Geburtsjahr: 1982
Nationalität: deutsch
*Berufserfahrung*
seit 09.2014 SiCon GmbH & Co. KG,
Immobilienentwicklungsgesellschaft
Gesellschafter-Geschäftsführer
seit 08.2012 LS Verwaltungsgesellschaft GmbH,
Komplementärgesellschaft
Gesellschafter-Geschäftsführer
Komplementärin für 14 aktive
Grundstücksgesellschaften
seit 08.2011 LIS GmbH, Immobilienverwaltung
Gesellschafter-Geschäftsführer
seit 12.2010 Verwaltungsgesellschaft ZSP GmbH,
Komplementärgesellschaft
Gesellschafter-Geschäftsführer
Komplementärin für 6 aktive
Grundstücksgesellschaften
seit 09.2007 Lukat & Partner
Steuerberatungsgesellschaft
Tätigkeitsschwerpunkt: Betreuung
Bau- und Immobiliengesellschaften
sowie Gründungsberatung
06.2003 - Deutsche Bank Frankfurt,
09.2003 Einsatzwechseltätigkeit
*Ausbildung*
10.2003 - 09.2007 Private Fachhochschule
Göttingen
Studium der
Betriebswirtschaftslehre,
Abschluss: Diplom Kauf mann
(FH)
08.2006 - 01.2007 Praktikum DJE Kapital AG
Vermögensverwaltung, Pullach
08.2001 - 06.2003 Deutsche Bank Hannover
Ausbildung zum Bankkaufmann
*Anhang 2 - Zu TOP 7 der Tagesordnung Wortlaut der
Satzung der Consulting Team Holding AG*
Satzung der Consulting Team Holding Aktiengesellschaft
I.
Allgemeine Bestimmungen § 1
Firma, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:
'Consulting Team Holding
Aktiengesellschaft'.
(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in
Hildesheim.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Gegenstand des Unternehmens
(1) Gegenstand des Unternehmens ist:
Das Halten, die Verwaltung, der Erwerb, die
Gründung und der Verkauf von Unternehmen und
Unternehmensbeteiligungen.
(2) Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen
treffen, die geeignet sind, den
Gesellschaftszweck zu fördern.
(3) Die Gesellschaft ist berechtigt,
Zweigniederlassungen sowie andere
Unternehmen im In- und Ausland zu errichten,
solche Unternehmen zu erwerben sowie sich an
solchen Unternehmen zu beteiligen. Sie kann
ihren Betrieb ganz oder teilweise solchen
Unternehmen überlassen. Sie kann als
Holding-Gesellschaft für einzelne oder
mehrere Beteiligungsgesellschaften oder mit
diesen verbundenen Unternehmen im Sinne des
§ 15 des Aktiengesetzes zentrale Funktionen,
z. B. in Form von Finanzierungen, und
weitere Dienstleistungen erbringen. Sie ist
berechtigt, Unternehmensverträge, z.B.
Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge,
Unternehmenspachtverträge und jede andere
Form von Interessengemeinschaftsverträgen zu
schließen.
§ 3
Bekanntmachungen und Übermittlung von
Informationen
(1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft
erfolgen im Bundesanzeiger.
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, den
Aktionären und sonstigen Inhabern von
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zugelassenen Wertpapieren der Gesellschaft
mit deren Zustimmung Informationen im Wege
der Datenfernübertragung zu übermitteln.
II.
Grundkapital und Aktien § 4
Höhe und Einteilung des Grundkapitals
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt
EUR 8.375.000,- (in Worten: Euro
achtmillionendreihundertfünfundsiebzigtausen
d Euro).
(2) Es ist eingeteilt in 8.375.000 Stückaktien.
(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Grundkapital der
Gesellschaft von 6.700.000 Stück um bis zu
3.235.000 Aktien im Nennbetrag von je 1,00
EUR pro Aktie, entspricht 3.235.000,00
EUR auf dann bis zu 9.935.000 Aktien,
entspricht Nennbetrag bis zu 9.935.000,00
EUR , zu erhöhen und zwar durch Ausgabe
neuer Stückaktien in der Form der
Stammaktien gegen Bareinlage (genehmigtes
Kapital). Über die Ausgabe der neuen
Aktien, den Inhalt der Aktienrechte und die
Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet
der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats; hierbei kann das Bezugsrecht
der Aktionäre ausgeschlossen werden.
Diese Ermächtigung wird für 5 Jahre nach
Eintragung der Satzungsänderung erteilt (§
202 Abs 2 AktG).
Diese Ermächtigung hat der Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats in der Weise
ausgeschöpft, dass das Grundkapital der
Gesellschaft von 6.700.000 Aktien um
1.675.000 Aktien im Nennwert von 1,00 EUR
auf 8.375.000 Aktien, die eingeteilt sind im
Nennwert von je 1,00 EUR , erhöht worden
ist.
Der Aufsichtsrat wird nach § 179 Abs. 1 Satz
2 AktG ermächtigt, die Fassung der Satzung
an die mit der Eintragung der Durchführung
der Erhöhung des Grundkapitals (§ 189 AktG)
eintretende Satzungsänderung anzupassen.
§ 5
Inhaberaktien und Aktienurkunden
(1) Die Aktien der Gesellschaft lauten auf den
Inhaber.
(2) Der Anspruch des Aktionärs auf
Einzelverbriefung seines Anteils ist
ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist
berechtigt, Urkunden über einzelne Aktien
(Einzelurkunden) oder über mehrere Aktien
(Sammelurkunden) auszustellen. Ebenso ist
der Anspruch des Aktionärs von Gewinnanteil-
und Erneuerungsscheinen ausgeschlossen.
(3) Die Form und den Inhalt von Aktienurkunden,
von Gewinnanteil- und Erneuerungsscheinen
sowie von Schuldverschreibungen und Zins-
und Erneuerungsscheinen setzt der Vorstand
fest.
III.
Der Vorstand § 6
Zusammensetzung und Geschäftsordnung des Vorstands
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei
Personen. Es können stellvertretende
Vorstandsmitglieder bestellt werden.
(2) Der Aufsichtsrat bestellt die
Vorstandsmitglieder und bestimmt im Rahmen
von Abs. 1 ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann
einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen
stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands
ernennen.
(3) Die Beschlüsse des Vorstands werden mit
einfacher Stimmenmehrheit der an der
Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder
des Vorstands gefasst, soweit das Gesetz
nicht zwingend Einstimmigkeit vorsieht. Bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme des
Vorsitzenden den Ausschlag.
(4) Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung
für den Vorstand erlassen. Der
Geschäftsverteilungsplan des Vorstands
bedarf seiner Zustimmung.
§ 7
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
(1) Die Mitglieder des Vorstands haben die
Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe
der Gesetze, der Satzung, der
Geschäftsordnung für den Vorstand und des
Geschäftsverteilungsplans zu führen.
(2) Die Gesellschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen gesetzlich vertreten. Der
Aufsichtsrat kann bestimmen, dass
Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt
sind.
(3) Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne
Vorstandsmitglieder und zur gesetzlichen
Vertretung gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied berechtigte Prokuristen
generell oder für den Einzelfall von dem
Verbot der Mehrfachvertretung gem. § 181, 2.
Alt. BGB befreien; § 112 AktG bleibt
unberührt.
(4) Der Aufsichtsrat hat zu bestimmen, dass
bestimmte Arten von Geschäften, insbesondere
a) die Festlegung der Investitions-, Finanz-
und Personalplanung des Konzerns
(Budget),
b) solche, die die Vermögens-, Finanz- oder
Ertragslage der Gesellschaft oder
Risikoexposition der Gesellschaft
grundlegend verändern, und
c) die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und ähnlichen Haftungen sowie
sonstige Finanzierungsmöglichkeiten ab
einer vom Aufsichtsrat festzulegenden
Grenze,
seiner Zustimmung bedürfen. Der Aufsichtsrat
kann widerruflich die Zustimmung zu einem
bestimmten Kreis von Geschäften allgemein
oder für den Fall, dass das einzelne Geschäft
bestimmten Bestimmungen genügt, im Voraus
erteilen.
IV.
Der Aufsichtsrat § 8
Zusammensetzung und Amtsdauer
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei
Mitgliedern.
(2) Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach Beginn der Amtszeit beschließt.
Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die
Hauptversammlung kann für
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre bei
der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen.
Eine Wiederwahl ist möglich.
(3) Gleichzeitig mit den
Aufsichtsratsmitgliedern können für ein oder
für mehrere bestimmte
Aufsichtsratsmitglieder Ersatzmitglieder
bestellt werden. Sie werden nach einer bei
der Wahl festzulegenden Reihenfolge
Mitglieder des Aufsichtsrates, wenn
Aufsichtsratsmitglieder, als deren
Ersatzmitglieder sie gewählt wurden, vor
Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat
ausscheiden, ohne dass ein Nachfolger
bestellt ist. Tritt ein Ersatzmitglied an
die Stelle des Ausgeschiedenen, so erlischt
sein Amt, sobald ein Nachfolger für das
ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied
bestellt ist, spätestens mit Ablauf der
restlichen Amtszeit des Ausgeschiedenen.
(4) Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle
eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds
gewählt, so besteht sein Amt, soweit bei der
Wahl keine kürzere Amtszeit bestimmt wird,
für den Rest der Amtsdauer des
ausscheidenden Mitglieds.
(5) Jedes Aufsichtsratsmitglied und jedes
Ersatzmitglied kann sein Amt unter
Einhaltung einer Frist von vier Wochen auch
ohne wichtigen Grund niederlegen. Die
Niederlegung muss durch Erklärung in
Textform gegenüber dem Vorstand unter
Benachrichtigung des Vorsitzenden des
Aufsichtsrates erfolgen. Das Recht zur
Amtsniederlegung aus wichtigem Grund bleibt
hiervon unberührt.
§ 9
Vorsitzender und Stellvertreter
(1) Der Aufsichtsrat wählt in der ersten Sitzung
nach seiner Wahl aus seiner Mitte einen
Vorsitzenden und einen oder mehrere
Stellvertreter. Die Wahl erfolgt für die
Amtsdauer der Gewählten oder einen kürzeren
vom Aufsichtsrat bestimmten Zeitraum.
Stellvertreter haben die Rechte und
Pflichten des Vorsitzenden des
Aufsichtsrates, wenn dieser verhindert ist.
Unter mehreren Stellvertretern gilt die bei
ihrer Wahl bestimmte Reihenfolge.
(2) Scheidet der Vorsitzende oder einer seiner
Stellvertreter vorzeitig aus dem Amte aus,
so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine
Neuwahl für die restliche Amtszeit des
Ausgeschiedenen vorzunehmen.
§ 10
Sitzungen/Einberufung
(1) Der Aufsichtsrat soll in der Regel eine
Sitzung im Kalendervierteljahr abhalten. Er
muss zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr
abhalten. Er hat ferner Sitzungen dann
abzuhalten, wenn es gesetzlich erforderlich
ist oder sonst im Interesse der Gesellschaft
geboten erscheint.
(2) Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden
durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates
mit einer Frist von vierzehn Tagen unter
Bestimmung des Ortes, der Zeit und der Form
der Sitzung in Textform einberufen. Bei der
Berechnung der First werden der Tage der
Absendung der Einladung und der Tag der
Sitzung nicht mitgerechnet. In dringenden
Fällen kann der Vorsitzende diese Frist
angemessen verkürzen und mündlich,
telefonisch oder mittels sonstiger
gebräuchlicher Telekommunikationsmittel
einberufen; zwischen Einladung und
Sitzungstag sollen stets mindestens drei
Tage liegen.
(3) Mit der Einberufung sind die Gegenstände der
Tagesordnung mitzuteilen.
§ 11
Beschlussfassung
(1) Beschlüsse des Aufsichtsrates werden in der
Regel in Sitzungen gefasst.
(2) Schriftliche, telefonische, per Telefax, per
E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher
Telekommunikationsmittel, insbesondere per
Videokonferenz, durchgeführte
Beschlussfassungen sind zulässig, wenn der
Vorsitzende des Aufsichtsrats oder, im Fall
seiner Verhinderung, sein Stellvertreter
dies für den Einzelfall bestimmt. Ein
Widerspruchsrecht der übrigen Mitglieder des
Aufsichtsrats hiergegen besteht nicht. Als
Frist für die Stimmabgabe gelten die
Regelungen über die Einberufung von
Sitzungen des Aufsichtsrates gem. § 10 Abs.
2.
(3) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn
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